Übrigens: "Die Marke Dresdner Christstollen® steht gleichsam für Tradition und Genuss. Der Dresdner Stollen ist geschützt und darf nur von Mitgliedern des Stollenschutzverbandes in Dresden als Dresdner Stollen bezeichnet werden. Um das bekannte Dresdner Stollensiegel zu erhalten, muss der Christstollen bei den jährlichen Geschmackstest der Stolleninnung mindestens 16 von 20 Punkten erreichen."
Du kannst dich ja dem Stollenschutzverband anschließen, Magellan und auf Rosinenpflicht pochen.
Weiterhin: "Das Dresdner Weihnachtsgebäck galt als vorweihnachtliche Fastenspeise. Religiöse Dogmen erlaubten nur Wasser, Hefe und Mehl im Rezept des Gebäcks. Ganz ohne Butter, Milch, Sultaninen, Zitronat, Mandeln oder besondere Stollengewürze war der Christstollen wohl eher keine sonderlich schmackhafte Kost.
Damit sich dies ändern konnte, wandten sich Kurfürst Ernst von Sachsen und dessen Bruder Albrecht an Papst Innozenz VIII. mit der Bitte, das Butter-Verbot aufzuheben. Schließlich hatten sächsische Bürger den Ruf eines „Genießervölkchens“. 1491 wurde der Bitte mit dem sogenannten „Butterbrief“ stattgegeben. Von nun an durfte Butter an Stelle von Öl zum Backen verwendet werden."
Also ohne Ernst und Albrecht wüsstet ihr heute alle nichts von Stollen. Dankt den beiden Sachsen für ihren Einsatz und Innozenz' Gnade einst!