Und auch weiterhin sind weder die beiden Lehrkräfte noch die Schule wegen nicht passender Rahmenbedingungen verurteilt worden, sondern die beiden Lehrkräfte wegen Beurteilungsfehlern während der Durchführung des Schwimmunterrichtes.
Aus diesem Urteil lassen sich keine Anforderungen an andere Rahmenbedingungen ableiten, da die Rahmenbedingungen nicht das Problem waren.
Wir führen jetzt hier eine Diskussion, die vergleichbar damit ist, dass der ÖPNV seinen Betrieb einstellen würde, wenn ein Busfahrer für die Verursachung eines Unfalls verurteilt worden wäre, weil er bei rot über die Ampel gefahren ist.
Wenn es denn eine Analogie sein soll: Der Busfahrer wurde verurteilt, obwohl die Verkehrsbetriebe das Fahrzeug nicht gewartet hatten und ein Bremsschlauch angegammelt war. Der Busfahrer hätte entgegen aller Regularien, Gesetze und üblichen Vorgehensweisen ja mal vor Fahrtantritt in den Motorraum gucken können, ob alles einwandfrei funktioniert. Außerdem hätte er aus eigenem Antrieb alle Insassen zwischen Haltestelle Rathaus und Markt zum Anlegen der Sicherheitsgurte verpflichten müssen.
Ich übertreibe, da ich nicht weiß, was genau vorgefallen ist. Du aber auch nicht.