Beiträge von Super112

    Ich mache seit 20 Jahren knapp massive Mehrarbeit. Ob als Fachberater damals an einer integrativen Ganztagshauptschule oder im Schulleitungsteam. Niemals habe ich mehr als ca 2 Entlastungsstunden erhalten. Es geht mir nicht um Posten wie : ich teile die Schulmilch aus und möchte befördert werden. Solche Stellen würden bei STELLA NRW niemals ausgeschrieben. Es geht um Beförderungsstellen im 1. Beförderungsamt, die landesweit ausgeschrieben waren und die man durch Leistung, Prüfung, dienstliche Beurteilungen usw erhalten hat. Warum soll ich eine aufwändige, verantwortungsvolle Sonderausgabe übernehmen, wenn andere das für das selbe Geld nicht müssen?

    Und die Größe eines Systems impliziert natürlich auch eine heftigere Anforderung an die Aufgaben, die zu erledigen sind. Zum Beispiel, ob es 1500 Schülerinnen und Schüler an einer Schule mit 2 Standorten gibt inclusive Pendelfahrten in den Pausen, inklusiv, Ganztagsschule, usw usw!

    Das hat nix mit Neid zu tun. Das hat etwas mit dem erreichten Beförderungsamt zu tun. Ich persönlich habe vor 10 Jahren die Gruppe A13 Z für ALLE gegründet. Vor 3 Jahren erhielt ich dann, nach fast 20 Jahren massiver Mehrarbeit, endlich meine Beförderungsstelle. 14 Jahre an Hauptschulen. Da gab es leider fast nie eine Stellenausschreibung.

    Die Frage, die sich mir stellt: soll ich diese Mehrarbeit einer Beförderungsstelle zukünftig noch für taube Nüsse machen. Es gibt noch genug Posten wie Fachkonferenzvorsitz, Steuergruppe, Teamsprecher usw, die man auch ohne befördert zu sein übernimmt.

    Ich stehe zu meiner Aussage: A13 für ALLE ist das Minimum!

    Die Anhebung in einer Schulart hat keine Auswirkung auf die Gehaltsstufen der anderen Schularten. Hier kommt endlich zusammen, was zusammen gehört.

    Es geht nicht um Auswirkungen zwischen den Schularten. Wenn man ein 1. Beförderungsamt in der Gesamtschule, Sekundarstufe 1 inne hat, mit der Übernahme von weiteren Aufgaben ohne Entlastungsstunden , was passiert dann , wenn ALLE A13 erhalten? Soll man die Ernennungsurkunde wegwerfen wofür man jahrelang, Jahrzehnte lang gearbeitet hat und sich beworben, eine Revision mit dienstlicher Beurteilung hinter sich hat und sich gegen weitere Bewerber durchgesetzt hat?

    Wie handhaben das zum Beispiel Niedersachsen, Hessens, Hamburg?

    In NRW hört man wenig bis nix...

    Moin...

    Gibt es schon Erkenntnisse, wie weitere Bundesländer mit den Lehrkräften im 1. Beförderungsamt in der Sekundarstufe 1 , A13 umgehen, wenn in den betreffenden Bundesländern ALLE Sek.1 Lehrkräfte auf A13 angehoben werden oder wurden?

    Kann es sein, dass man, wenn man im 1. Beförderungsamt A13 ist, eine neue Bewertung, Revision und Beurteilung durchlaufen muss, wenn das Amt auf A14 angehoben würde? Also das man nicht automatisch höhergruppiert wird? Grund: A14 ist ja wieder eine neue Besoldunggruppe usw.! Bei einer Zulage wäre das sicher doch nicht notwendig, da man ja mit dem Z ( A13 Z ) in der A13 Gruppe bleibt, oder? Hat da jemand Erfahrung? Wie sah das in Niedersachsen und Hamburg oder Hessen aus? Da ist meiner Meinung nach doch schon besoldungstechnisch schon etwas passiert. In NRW schweigt man wohl noch

    ...

    ! Es geht mir nicht um Funktionsstellen wie Abteilungsleiter oder Konrektor usw...!

    Viele Grüße

    Hallo!

    Hat jemand Erfahrungen damit, wenn man eine Kur/Rehamaßnahme schon eher als nach Ablauf von 3 Jahren seit der letzten genehmigten ambulanten Maßnahme erhalten muss?

    Sprich, die Gesundheit hat in den Jahren seit 2023( seit einer ambulanten Rehabilitation) nochmal sehr gelitten...!

    Eigentlich wäre eine neue Maßnahme erst im Sommer 2027 zu genehmigen. In Ausnahmefällen ginge es auch eher: Beihilfe NRW: " Ist im Jahr der Antragstellung oder in den drei vorherigen Jahren bereits eine Rehabilitationsmaßnahme (stationär oder ambulant - einschließlich Heilkur) durchgeführt worden, so wird der amtsärztliche Dienst auch prüfen, ob die Durchführung der beantragten Maßnahme trotz des kurzen Zeitabstandes aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist.

    Im Regelfall wird der amtsärztliche Dienst Sie zu einer Untersuchung einladen."

    Hat da jemand Erfahrung, ob man da Chancen hat, die Frist zum Beispiel um 1 Jahr zu unterschreiten. Natürlich wäre die Rehabilitation in den Sommerferien.

    VG

    MOIN...

    Die Nachfrage kam von einer Kollegin.

    Wir sind im Bundesland NRW.

    Wir haben einmal das Fach als Hauptfach Wirtschaft und Arbeitswelt mit praktischen Einheiten in der Schulküche und auch das Fach Arbeitslehre Hauswirtschaft/Technik/ Informatik im Wechsel.

    Ich habe der Kollegin geraten, das Kind auf keinen Fall mit in die Küche zu nehmen.

    Zusätzlich wird die Kollegin Kontakt zu den Eltern aufnehmen, um die schwere der Allergie zu erfahren.

    Ich selbst hab eine Rettungsdienstausbildung und kenne die Gefahren.

    Ich sehe das auch so, dass da ein Brief an die Eltern bezüglich der Übernahme des Risikos nicht ausreicht.

    Wir müssen schließlich auch Gefährdungsbeurteilungen schreiben.

    Wir sind die Fachkräfte vor Ort.

    Nicht die Eltern.

    Die Küche ist niemals sauber. Ganz im Gegenteil. Wir haben bestimmt 15 Kurse, die die Küche wöchentlich nutzen. Plus Externe!

    Leider habe ich auf der Suche zu Allergie im Hauswirtschaftsunterricht nix gefunden.

    Ich nehme ja auch als Schwimmlehrer keinen Schüler mit ins tiefe Becken, wohl wissend, dass er nicht schwimmen kann. Da hilft mir auch kein unterschriebener Zettel der Eltern wenn das Kind ertrunken ist....

    Da ist der Lehrer dran.

    Und außerdem sollte über allem das Wohlergehen des Kindes stehen.

    Das kann die Kollegin aus meiner Sicht nicht gewährleisten.

    LG

    Hallo zusammen.

    Ein Schüler hat eine starke Nussallergie. Kleinste Sporen können bei ihm einen anaphylaktischen Schock auslösen.

    Er ist auch Schüler im Hauswirtschaftsunterricht. Dort wird auch praktisch in der Schulküche gearbeitet.

    Diese Schulküche wird täglich von mehreren Jahrgängen und Kollegen genutzt. Am Wochenende sind externe Gruppen / Kochkurse in der Küche.

    Ich würde mit diesem Schüler nicht praktisch in der Küche arbeiten wollen, da ich das Vorkommen von Nusssporen nicht ausschließen kann und somit auch einen anaphylaktischen Schock nicht ausschließen kann bzw sogar in Kauf nehmen würde.

    Es wurde empfohlen, einen Elternbrief aufzusetzen und die Letztverantwortung abzugeben / abzulehnen.

    Ich denke erstens nicht, dass ich so ,im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls einfach aus der Nummer raus bin, zweitens geht es ja auch grundsätzlich um die Gesundheit des Kindes.

    Was meint ihr?

    Gibt es da zufällig irgendwelche Richtlinien?

    Viele Grüße

    In Niedersachsen haben Sek-1-Lehrkräfte an HS/RS/OBS, die mit einer besonderen Aufgabe betraut waren, A13 statt A12 bekommen. Nun bekommen alle A13 und die besagten Lehrkräfte erhalten nun nur eine Zulage. Deren Abstand ist also ebenfalls und auf Dauer geschrumpft, während die Mehrarbeit geblieben ist. Darüber ist sicher auch nicht jeder glücklich.

    Das glaube ich gerne, dass da nicht jeder glücklich ist...

    Es müsste schon eine Zulage von ca 400 brutto sein um den damaligen Abstand wieder herzustellen und nicht knappe 200 brutto. Es müsste also mindestens vom Beförderungsamt A13 auf A14 angehoben werden....!

    Ob das passiert ist eher fraglich.

    Aber ich finde gar nix dazu, dass die Landesregierung NRW überhaupt irgendwelche Konsequenzen zieht....

    Hallo zusammen!

    Hat jemand neuere Infos zum Thema "erstes Beförderungsamt A13" ?

    In 1,5 Jahren haben ALLE A13.

    Auf Nachfrage bei der SL bezüglich einer übergangsweisen Entlastungsstunde, da alle anderen Kollegen ja bereits A12plus erhalten und der Abstand zu meinem Beförderungsamt mit deutlicher Mehrarbeit schrumpft, erhielt ich eine ABSAGE mit der Begründung, dass da das Land NRW gefordert sei.

    Irgendwann muss da ja mal Bewegung in den Laden kommen.

    Andere Bundesländer ( m.W. Niedersachsen) haben es doch schon vorgemacht...!

    Viele Grüße

    Eben. Ja, sehe ich auch so. Die TE allerdings nicht. Sie möchte den Umweg über die mangelnde Reisefähigkeit wegen Behinderung gehen. Und dabei geht es nicht die Schönheit des Arguments, sondern darum, ob es überhaupt eines nicht.

    Zu argumentieren, dass die Anreise mit dem PKW trotz Behinderung möglich sei, die Reise mit PKW innerhalb des Dienstes wegen der gleichen Behinderung aber nicht, wirkt zunächst auf mich nicht sonderlich stringent. Es wirkt auf mich auch komplizierter, als einfach nicht mit dem privaten PKW zu fahren.

    Sinniger wäre es, wenn z. B. eine Ärztin feststellt, dass aufgrund der Behinderung Pendeln überhaupt nicht zumutbar sei. Da muss man dann aber auch sehen, ob das sauber zu begründen ist.

    Nö, da sind wir uns einig, einfach den Privat-PKW Privat-PKW sein zu lassen und nicht dienstlich mit diesem zu fahren, erscheint mir besonders einfach und wirkungsvoll.

    Nur eben zur Klärung der PKW-Frage:

    Ich wohne zu Fuß 5 Minuten von dem Hauptstandort der Schule und könnte unseren Zweitwagen verkaufen.

    ÖPNV verbindet die 2 Standorte nicht. Busverkehr gibt es schlicht nicht !

    Und:

    Ich und viele andere der 140 Kolleginnen und Kollegen, von denen ca 30 Pendelfahrten machen, wollen keinen Krieg mit der SL anzetteln indem sie sagen: ich mach das nicht!

    Der Stundenplan bei 1300 SuS und 140 Lehrkräften ist nicht so zu basteln, dass man immer genug Zeit zum Pendeln hat.

    Ich persönlich habe einmal zur dritten Stunde, 4 Nachmittage.

    Trotzdem muss ich dann die 10-11 km pendeln pro Weg, wenn ich keine Springstunde habe.

    Der Weg über die Schwerbehindertenvertretung scheint der Richtige zu sein.

    VG

    An den IGS gibt wurde weiter befördert, also A13 zu A14. Bei anderen Schulen wurde wohl ein großes Z angehangen. Ich weiß von keinem Fall, bei dem die Stelle aufgegeben wurde.

    Warum gerade nur an den Gesamtschulen zu A14 ?

    Gibt es da eine Begründung?

    Ich bin ebenfalls im 1. Beförderungsamt A13, Lehrer an einer Gesamtschule mit 2 Standorten und gymnasialer Oberstufe.

    Allerdings in NRW.

    Da war es bis jetzt so:

    Alle A12 in der Sekundarstufe 1.

    1. Beförderungsamt dann A13.

    Die Kollegen mit Oberstufenbefähigung ( Sek2) haben alle A13 Z.

    Hier ist das 1. Beförderungsamt A14.

    Bin gespannt, was NRW da bastelt. Wir haben da lange nix mehr gehört.

    Aber ab 2026 werden ALLE dann komplett auf A13 angehoben sein.

    Aber was ist dann mit A13 im 1. Beförderungsamt? Ein Z oder A14 ??

    Zum Pendeln:

    Schule mit 2 Standorten in etwas über 10 km Entfernung.

    Du pendelst manchmal nur 1x pro Woche, manchmal 3x, manchmal auch 2x am Tag.

    Man führt da keinen Krieg mit dem Schulleiter. Du bist als Lehrer / Beamter dort eingestellt und musst deinen Dienstort erreichen.

    ÖPNV funktioniert nicht.

    Fahrrad/ zu Fuß auch nicht wirklich.

    Der Techniklehrer winkt der Französischkollegin freundlich zu, wenn sie sich entgegenkommen beim Pendeln.

    Ja, du musst über jede einzelne Fahrt mit Begründung der Fahrt, Ort, Datum usw angeben.

    Dazu gibt es das Dienstreiseformular der Bezirksregierung. Das füllt Du fein aus und der SL muss unterschreiben. Deinen Stundenplan usw musst du mit einreichen. Das geht zur Bezirksregierung. Dann erhält man 30 Cent pro gefahrenen KM meine ich.

    Wenn du nicht alle 6 Monate alles einreichst, verfallen die Fahrten.

    Meist schaffen es die Ämter dann, diese Reisekostenabrechnung nach 4-7 Monaten zu bearbeiten und das Geld auszuzahlen.

    Traumhaft und richtig viel Verwaltungsaufwand.

    Da wir uns leider in einer Zeit des Lehrermangels befinden, können die Pendelfahrten nicht 1:1 abgegolten werden.

    Es gibt Kollegen, die Pendeln nie ( weil ihre Fächerkombi das nicht erfordert oder sie hauptsächlich am Standort A in der Oberstufe eingesetzt sind).

    Diese haben 4 Aufsichten pro Woche.

    Der der pendelt ( nicht 4x die Woche sondern nur 2x), macht auch 4 Aufsichten.

    Entlastungsstunden gibt es sowieso grundsätzlich nicht.

    Leherrrat, Personalrat, Stadtverwaltung, Sl, Schulkonferenz....alle haben sich damit auseinandergesetzt.

    Fazit:

    Du hast zu Pendeln. Fertig!

    Zum Thema GdB:

    Die Schwerbehindertenvertretung ist ein guter Ansprechpartner.

    Viele Grüße

    … braucht sie dafür Dienstfahrzeuge.

    Jo. Schön wäre das.

    Dann bräuchten wir 10 Fahrzeuge oder mehr.

    An einem Standort, 10 km entfernt sind 12 Klassen a 30 SuS, am anderen Standort sind 24 Klassen a 30 SuS.

    Plus Oberstufe.

    Alle möglichen Kolleginnen und Kollegen müssen hin und her fahren.

    2 Stunden Standort A, 2 Stunden B, 2 Stunden A usw.

    Entlastungsstunden fürs Pendeln gibt es nicht.

    Aufsichten machst du zusätzlich noch in den Pausen, wo du nicht pendelst.

    Manchmal dann beide Pausen an einem Tag, da es sonst nicht passt mit 3-4 Aufsichten...

    Wieso hältst du die Gleichstellung nicht für zielführend? Nur dann hätte man ja die Chance auf Nachteilsausgleich am Arbeitsplatz, die in der geschilderten Situation gut wären.

    Ich habe gelesen, dass es nur dann genehmigt wird, wenn die "Zwangspensionierung" oder die Versetzung an einen nicht gleichwertigen Arbeitsplatz droht.

    Eigentlich gilt diese Gleichstellung ja, um vor Kündigung zu schützen.

    Oder?

    Ansonsten muss der Chef (Schulleiter) bei GdB von 30 offiziell nicht aktiv werden ? Weniger Pausenaufsicht, keine Pendelfahrten zwischen den Stunden in den Pausen?!

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