Mit Übernachtung?
Geht nur in Räumen, wo der vorbeugende Brandschutz gewährleistet ist!
Dazu zählen auch die Fluchtwege!
Sprich: Ausstattung mit akustischen Rauchmeldern überall!
a) … hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes:
- Schulen und Turnhallen sind nicht prinzipiell mit automatischen Rauchmeldern und Brandmeldeanlagen ausgestattet. Warnsignale werden allenfalls manuell ausgelöst.
- Sind Brandmeldeanlagen vorhanden, so überwachen diese ggf. nur Teilbereiche (z.B. Flure als Rettungswege).
- Es wird somit vorausgesetzt, dass Brände in ihrer Entstehungsphase durch anwesende Personen erkannt werden, die sich dann rechtzeitig selbst in Sicherheit bringen können.
b) … für Übernachtungsgäste:
- Prinzipiell gilt: Der weitaus größte Teil der bei einem Brand getöteten Personen ist im Schlaf durch das Einatmen von Brandrauch erstickt.
- Deshalb fordert die BauO NRW, Schlafräume (in Wohnungen, in Hotels etc.) mindestens mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.
- Wer jedoch in einer Schule oder einer Turnhalle ohne ausreichende Rauchwarnmelderüberwachung übernachtet, wird im Brandfall ggf. nicht rechtzeitig geweckt, kann nicht mehr flüchten und erstickt.
c) … für die Feuerwehr:
Soweit keine entsprechenden Informationen vorliegen, wird die Feuerwehr in Schulen und Turnhallen bei einem Brand in der Nacht nicht davon ausgehen, dass Menschen zu retten sind und sich primär auf die Brandbekämpfung konzentrieren.