Beiträge von Galileo100

    Lehrerinnen und Lehrer können für die Veranstaltungen Fortbildung beantragen.
    Die Veranstaltungen sind aufgrund der Vereinbarung der Evangelischen Kirche mit dem Land NRW
    (BASS 20-52 Nr. 4) sowie nach Sonderurlaubsverordnung (BASS 21-05 Nr. 11) vom Ministerium
    als Lehrer- und Lehrerinnenfortbildung genehmigt.

    Ich will das jetzt nicht länger ausführen. Ich bin nur manchmal erstaunt, wie ein Sachverhalt, der klar ist, immer noch unterschiedliche bewertet und kommentiert wird.

    ich wusste es vorher ja auch nicht, aber jetzt in diesem Fall ist es zu 100% eindeutig

    1. Der Träger ist zertifiziert für die Lehrerfortbildung

    2. Damit werden die Kosten übernommen

    3. Einer Genehmigung steht nichts im Wege (wenn nicht die Welt untergeht) und darf nicht abgelehnt werden. (bei angestellten Lehrern in NRW). LG und Danke für eure Zeit

    NRW: Berufung auf §57 Absatz 3 SchulG NRW i.V.m. §26 FrUrlV NRW, dann läuft das in der Regel schon. Für andere Bundesländer sollte es analoge Regelungen geben, da das alles ans AWbG angelehnt ist.

    Das "und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen" deckt übrigens "da muss Vertretung organisiert werden" nicht ab, sondern ist eher für "unvorhergesehen und ohne Verschulden des Dienstherren brennt der Baum" gedacht.

    Danke für euer Feedback. Ich habe mich nochmal schlau gemacht bei unserem Lehrerrat und Gewerkschaftsmitglied. Ein angestellter Lehrer hat im Kalenderjahr Anspruch auf bis zu 5 Tage Fortbildung in NRW.

    Hallo kurze Nachfrage zu externen Fortbildungen bei angestellten Lehrkräften: Fortbildung von Mi.12.00-Do. 18.00 . Träger ist zugelassen. Meiner Meinung nach muss der Schulleiter der Fortbildung zustimmen wenn nicht schwerwiegende schulische Gründe dagegen sprechen. 1 Tag Unterricht würde ausfallen. Bitte kurzes Meinungsbild

    LG und schönen Schulstart morgen

    NRW

    Da ist dann die Frage, warum Du in E11 bist. Bist du noch vor Inkrafttreten der Lehrer Entgelt VO in den Dienst getreten, dann würdest Du mir Master als Seiteneinsteiger in die E11 eingruppiert. Wer danach eingruppiert wurde kam in die EG 10 mit Zulage. Gehörst Du in diese Gruppe bekommst Du EG 12. Bist Du aber Vollerfüller, also mit zweiten Staatsexamen, dann EG 13.

    Ich bin 2003 in den Dienst eingetreten. Habe in dem Informationsschreiben der Bezirksregierung Köln nachgeschaut , bekomme EG13 nur welche Stufe?? 5 oder 6

    Die Sachbearbeiter sind mit der Thematik schon sehr gefordert. Bei Beamten ist manches besser und einfacher geregelt, aber einige Sachen sind schon ärgerlich. In manchen Fällen kann es sogar passieren, dass man bei der Höhergruppierung sogar eine Stufe verliert. Das ist immer dann der Fall, wenn man trotz Reduzierung um eine Stufe mehr bekommt als vorher. So werden zb. alle die in Stufe 6 sind und sich jetzt vielleicht schon ausgerechnet haben, was sie mit EG 12 Stufe 6 bekommen, ganz schwer wundern. Die bekommen dann nur Stufe 5.

    Oh je, vielleicht nur kurz, habe schon einiges dazu gelesen, bin E 11 Stufe 6 , werde ich dann 2026 in E 13 Stufe 5 oder 6 eingruppiert?

    Das magst du persönlich so sehen, rein rechtlich ist es so, dass der Wegerisiko der Arbeitnehmer trägt und es dienstrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn ich selber entscheide, nicht zu kommen. Wenn der Unterricht nicht abgesagt wird, muss man auch damit rechnen, dass die Schüler da sind und sich irgendwer um die kümmern muss.

    Das ist aber Theorie, den Fall, dass die Straßen wirklich lebensgefährlich glatt sind und der Präsenzunterricht nicht abgesagt wird, habe ich noch nie erlebt.

    (Erlebt habe ich allerdings schon häufiger den Fall, dass bei leichter Glätte überproportional gejammert wird, als ob Sibirien über nach einmarschiert wäre.)

    na ja....das möchte ich sehen, wenn wirklich Chaos herrschen würde, ich mich abmelde, die Konsequenzen erwarte ich mit Gelassenheit. Da würden die Telefone beim Personalrat heiß glühen....

    Hallo, kurze Nachfrage: Ich wohne im Gebiet der Bezirksregierung Köln, meine Schule liegt im Gebiet der Bezirksregierung Düsseldorf. Meine Einschätzung: abwarten was morgen passiert, evt. dann absagen. Ich bin Angestellter. Ist das so korrekt??, Bitte kurzes Meinungsbild. LG

    OT: Wie kommt es eigentlich, dass so viele nicht wissen, welchem Verein sie angehören und welche Tarifverhandlungen sie betreffen? Diese Frage ist mir hier und auch bei Facebook schon so oft aufgefallen. Sowas muss man doch wissen. Ich verstehe es nicht.

    Hallo, ich weiß sehr wohl, dass ich Angestellter des Landes NRW bin und für mich der TVL gilt und nicht der TVÖD. Es hätte ja trotzdem sein können, dass dieser Inflationsausgleich auch für "uns" gilt, bzw. dieser übergreifend für die Angestellten beschlossen worden ist. Ganz so einfach sollte man es sich dann doch nicht machen....weiteres erspare ich mir!

    Hallo, allen in NRW schöne Ferien, helft mir kurz auf die Sprünge, meine Frau (Caritas) hat gestern einen Inflationsausgleich von ca. 1000 € bekommen. Ist das für Tarifbeschäftigte auch vorgesehen oder wird das erst in den Tarifverhandlungen, die im Herbst beginnen verhandelt?

    Danke im Voraus:cash:

    Nein, man muss keine Vertretungsaufgaben stellen (wobei es Unterschiede geben mag: Wenn ich mir mein Bein gebrochen habe, kann ich Vertretungsaufgaben stelle. Wenn ich Magen-Darm habe, kann ich es nicht (bzw. muss es nicht!)

    Wenn ich mir meinen rechten Arm gebrochen habe und ich Rechtshänderin bin, ist es mir auch zu umständlich alles mit der linken Hand einzutippen!

    Das habe ich verstanden und mittlerweile den ganzen Chat gelesen, ohne zu nerven: es muss doch im Dienstrecht stehen, was man im Krankheitsfall tun muss und was nicht, hat irgendjemand da einen Link???

    LG und noch einen schönen letzten Ferientag in NRW

    Kurze Frage zu dienstlichen Tätigkeiten bei Krankheit:

    Ich habe mal in der BASS und ADO gesucht und dazu nichts gefunden.

    Mein Kenntnisstand: Zeugnisnoten etc. müssen gegeben werden, Unterrichtsvorschläge etc. nicht.

    Bei uns hat es sich eingebürgert, dass erkrankte KollegInnen Seitenweise Vertretungsvorschläge schicken, dass ist doch keine Pflicht oder?

    Krank ist Krank

    LG

    Diese Maßnahmen unterstütze ich zur 150% (Witz) , gerade an der Hauptschule sind Eltern oft Distanzlos.

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