Nein, man muss keine Vertretungsaufgaben stellen (wobei es Unterschiede geben mag: Wenn ich mir mein Bein gebrochen habe, kann ich Vertretungsaufgaben stelle. Wenn ich Magen-Darm habe, kann ich es nicht (bzw. muss es nicht!)
Wenn ich mir meinen rechten Arm gebrochen habe und ich Rechtshänderin bin, ist es mir auch zu umständlich alles mit der linken Hand einzutippen!
Das habe ich verstanden und mittlerweile den ganzen Chat gelesen, ohne zu nerven: es muss doch im Dienstrecht stehen, was man im Krankheitsfall tun muss und was nicht, hat irgendjemand da einen Link???
LG und noch einen schönen letzten Ferientag in NRW