Glück für den Täter - aber kein Beweis dafür, dass wir falsch lagen.
Also das mit der Unschuldsvermutung solltest du noch mal üben.
Meinem Menschenbild zumindest entspricht es nicht, Schüler auf Verdacht massiv einzuschüchtern mit fraglichen juristischen Aussagen und ohne das sie sich dagegen adäquat verteidigen könnten.
Oder wurden die Schüler im konkreten Fall darüber belehrt, dass sie die Aussage verweigern dürfen, dass sie sich nicht selber beschuldigen müssen (wozu auch zählt, Passwörter nicht herauszugeben), dass sie das Recht auf einen Rechtsbeistand haben
und dass für eine Durchsuchung ein richterlicher Darfschein von Nöten ist?
Ich finde diese Vorgehensweise äußerst fragwürdig!
Gruß
Steffen