Absatz 3 legt fest, dass die in Art. 1 und 20 festgelegten Prinzipien (also die Menschenwürde ebenso wie die fundamentalen Staatstrukturprinzipien inklusive des Prinzips der wehrhaften Demokratie) unter keinen Umständen geändert werden dürfen.
Ja, solange das Grundgesetz gilt. Wenn aber durch Anwendung des Artikels 146...
"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
...das Grundgesetz seine Gültigkeit verlieren würde, wären auch die "ewigen" Artikel ungültig und deren Inhalt könnte neu geregelt werden.
Insofern ist da m.E. nichts so "ewig" wie immer gerne behauptet.