Beiträge von Ragnar Danneskjoeld

    Das stimmt so pauschal auch für BW nicht. Drei Begleitpersonen sind zwar sehr schwierig durchzusetzen, zumindest in Hauptschulzugklassen/ Inklusionsklassen bekommen wir die aber durchaus bewilligt, da es in manchen Klassen sonst gar nicht möglich wäre ins Schullandheim zu fahren.

    Das stimmt. Die meisten Klassen sind aber eben keine Inklusionsklassen. Was nicht heißt, dass es keine verhaltenskreative Schüler gibt. Seit mehreren Jahren bekriegen sich daher an meiner Schule regelmäßig die Klassenlehrer mit Rechtsanwälten der Eltern dieser Schüler, weil die Kollegen und Schulleitung oft keine andere Möglichkeit sehen, als diese Schüler von der Teilnahme vorab auszuschließen.

    Aber sicheres Verhalten im Straßenverkehr sollte dein Kind können. Und das wäre der passende Vergleich. Der Führerschein ist da völlig unerheblich.

    Meine Güte....manchen Menschen muss aber auch wirklich alles erklären.... Darum langsam: ich finde es absurd, einen besonderen Bedarf nach Schwimmfähigkeit zu konstruieren, nur weil der Schüler am Bodensee lebte. Ich bin im Voralpenraum aufgewachsen und ich kann bis heute nicht Skifahren. Und jetzt bitte nicht nochmal alles wortwörtlich nehmen. Danke.

    Man kann aber nicht alles auf die Schule abwälzen. Schwimmfähigkeit und Führerschein kannst du doch nicht vergleichen.

    Das tue ich ja nicht - es sei denn man will alles wortwörtlich verstehen.

    Ich bin ja auch der Meinung, dass es es die Aufgabe der Eltern ist, den Erwerb dieser Kompetenzen sicherzustellen. Aber solange wir Schüler dazu aufgrund unserer Bildungspläne nötigen, ins Wasser zu steigen, müssen wir eben besonders vorsichtig sein, insbesondere wenn es eben immer mehr Schüler gibt, die diese Kompetenz eben nicht besitzen. Und das waren die beiden Kolleginnen eben nicht.

    Dennoch bleibe ich dabei; wer am Bodensee lebt muss dafür Sorge tragen, dass sein Kind schwimmen lernt und zwar so früh wie möglich.

    In Konstanz bietet der örtliche Schwimmverein nach Internetsuche Schwimmkurse ab 4,5 Jahren an. Und zwar eine Menge.

    Ich finde es lächerlich erst in der Schule mit Wassergewöhnung/Wasserbewältigung anzufangen. Und ein Seepferdchen bedeutet noch lange nicht dass man sich sicher im Wasser bewegen kann.

    Ich finde diese Einstellung fragwürdig - nur weil ich direkt an der A6 lebe, muss mein Kind auch nicht mit 12 den Führerschein machen. Die Eltern stammen aus Indien (?) - ich weiß nicht, wie sehr man davon ausgehen darf, dass Schwimmkenntnisse bzw. das Bemühen um das Erlangen solcher automatisch vorausgesetzt werden können. Aufgabe der Schule wäre es, die Eltern darauf hinzuweisen - ob das geschehen ist, weiß ich nicht. Ich selber habe in meiner achten Klasse drei Schüler, die nicht kaum/gar nicht schwimmen können, alle drei übrigens mit Migrationsgeschichte. Lächerlich finde ich es einzig, dass Lehrer ihnen unbekannte Schüler im Schwimmunterricht betreuen und sportdidaktisch derart hilflos-unbeholfen agieren. Die Kolleginnen dürfen froh sein, derart glimpflich davon gekommen zu sein. Den Rechtsweg bestreiten können sie zumal.

    Weil es schlicht nicht stimmt. Man kann Klassenfahrten durchaus so planen und durchführen, dass die beteiligten Lehrkräfte gerade nicht im Dauereinsatz sind, sondern (dann teils zeitversetzt) durchaus Auszeiten für die private Verwendung haben.

    So pauschal kann man das nicht sagen. Der Klassiker ist das Landschulheim mit Sechstklässlern oder die Studienfahrt mit jeweils zwei Kollegen. Ein dritter wird in BW schlicht und ergreifend nicht genehmigt, das mag in anderen BL aber anders sein.

    • Hätte ich die Möglichkeit, die Bewertung anzufechten, wenn ich nicht mit ihr einverstanden bin? Wenn ja: Wo und wie?

    Ich spreche für BW, aber da dürften die Uhren auch nicht wesentlich anders gehen. Ich "durfte" damals einen Kollegen bei einer "Rache-Bewertung" der Schulleitung in meiner Funktion als Personalrat unterstützen. Ganz grob gesagt: die Bewertung muss ganz objektiv überprüfbare Mängel oder Fehler haben. Bauchgefühl ("Ich fühle mich unfair bewertet") oder irrelevante Aspekte ("Ich habe im ersten Examen 'ne 1") sind wenig zielführend.

    In "meinem" Fall ging es dann so aus, dass mit Klage gedroht wurde und das Regierungspräsidium den Schulleiter aus verdammt guten Gründen zum Rückzieher aufforderte. In der Beurteilung standen aber auch nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen. Der Kollege konnte dann auch ruckzuck die Schule wechseln.

    In unserem Regierungspräsidium sind Schulleitungen dazu angehalten, angestellten Kollegen die Teilnahme an mehrtägigen Fahrten zu untersagen, um Überstunden zu vermeiden.

    Ich selber weigere ich seit Jahren, an diesen Fahrten teilzunehmen. Ich habe lediglich die Schulleitung darum gebeten, mir einen Plan zu geben, so dass die Ruhezeiten eingehalten werden können - und ehe ich mich versehen konnte, war ich entbehrlich geworden.

    Eine weitere Kollegin hatte dagegen geklagt und ist seitdem von jeglicher Tätigkeit diesbezüglich befreit. (Von der Beförderung natürlich auch, aber das ist es ihr wert.)

    Der Unterschied zwischen A13(z) und A14 beträgt in der höchsten Erfahrungsstufe knappe 500€ Brutto. Davon ca. 70% Pension macht einen Unterschied von immerhin 350€ Brutto. Um einen solchen Zuschlag in der gesetzlichen Rente zu erhalten, wären knapp 9 Rentenpunkte notwendig. Also ganz unbedeutend ist das nicht.

    Daher schrieb ich ja

    Ob man deshalb drauf verzichten möchte, ist eine andere Frage.

    Ich konnte gut und gerne darauf verzichten - zumal in meinem Fall (Steuerklasse 1) bei €350 brutto mehr bestenfalls €250 übrig bleibt. Das sind relative Peanuts angesichts unserer Pensionshöhe.

    Tatsächlich schwierig zu beantworten. Man hört immer wieder, dass sich die höhere Besoldungsstufe in der Pension recht deutlich bemerkbar macht, wobei ich das noch nie durchdacht habe.

    Nein, das tut es in absoluten Zahlen nicht, jedenfalls noch weniger als im aktiven Dienst. Ob man deshalb drauf verzichten möchte, ist eine andere Frage.

    Ansonsten hängt das auch mit der Beförderungsstelle ab. In meinem Bundesland muss man eine A14-Funktion fünf Jahre ausüben, dann gibt man sie wieder ab (oder erledigt sie weiter für eine Ermäßigungsstunde). Mein Chef hat mir A14 vor sieben Jahre angeboten, ich habe abgelehnt und es nie bereut.

    Es besitzen derzeit 15% der Wahlberechtigten Menschen in der BRD einen Migrationshintergrund. Hier geht nun berechtigte Angst um - und es kann durchaus zur Abwanderung von Fachkräften kommen, die wir eigentlich dringend benötigen.

    Als Mensch mit Migrationsgeschichte (das ist übrigens die politisch korrekte Ausdrucksweise momentan, nur so zur Info) und doppelter Staatsangehörigkeit habe ich aktuell am wenigsten Angst vor den Vorschlägen eines Herrn Merz, sondern eher vor der linksnaiven Attitüde gegenüber anderen Menschen mit Migrationsgeschichte, die mir das Leben hier zunehmend erschweren.

    Dennoch lehne ich den Vorschlag letztlich ab.

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