Abgesehen davon, dass die Anpassungsstörung nur 6 Monate diagnostiziert werden kann und du damit wieder mal bewiesen hast, dass andere keine Ahnung haben, wer warum wie lange fehlt: dass der Beamte im Vergleich zum Hairstylisten ein privilegiertes Beschäftigungsverhältnis hat, sollte klar sein. Der Hairstylist würde nach 6 Wochen Krankengeld bekommen und irgendwann seinen Job verlieren.
Ruhig, Braune*r.
Ansonsten verweise ich auf Beitrag 137, in dem ich - denke ich - ziemlich deutlich mache, dass ich um die Besonderheiten in unserem Arbeitsverhältnis verdammt genau weiß. Trotzdem haben wir einen "normalen" Beruf hinsichtlich der Tätigkeit. So war mein Hinweis zu verstehen gewesen.
Und was die Anpassungsstörungen betrifft: die können per Attest verlängert werden. Geht problemlos. Warum ich das weiß? Weil ich mit den Fällen als Personalrat vertraut war.
Und jetzt darfst du gerne wieder über andere Stöckchen springen, ja?