Beiträge von Einer

    Was sollte die Teilnehmer daran hindern die Aufgaben mit einer KI zu lösen? Der Prompt ist ja schon gegeben:

    "Erstelle ein 3-minütiges Dialogvideo auf English über das Bestellen von Essen in einem Restaurant"

    Noch etwas ergänzen:

    "Das Video soll dem Sprachniveaus der 7. Klasse einer Gesamtschule in NRW entsprechen. Es sollen 2 Mädchen und ein Junge sprechen und sich über die Speisekarte eines neuen Burger-Restaurant austauschen. Die drei sollen britisches Englisch sprechen."

    Schon ist das Video fertig.

    Je nach Uni wird vielleicht auch Wirtschaftsinformatik angeboten. Da bist du etwas raus aus der wirklich komplexen Informatik. Für das BK hast du mit Winfo ebenfalls gute Chancen.

    An unserer örtlichen Uni hast du bei Lehramt Informatik direkt im 1. Semester mit Modellierung eine sehr schwere Vorlesung, die die Informatiker ohne Lehramt erst im 3. Semester machen müssen nachdem sie zwei Semester die mathematischen Grundlagen gelernt haben. Die Durchfallquote liegt im WS25/26 bei 70 % nachdem der Schnitt angehoben wurde. Also Informatik ist kein Sonntagssaziergang!

    Ich kann auch bestätigen, dass man beim Bund auch selbstständig werden kann. Fängt doch schon mit dem sauber halten der Stube an. Gemeinsam mit den anderen muss die Stube halt immer sauber sein. Oder auch das Reinigen der Toiletten und Duschen in der Kompanie. Ja, dass macht keinen Spaß die Duschen und Toiletten für 30 Männer zu reinigen, aber es lehrt Sauberkeit, Ordnung und auch Demut vor solcher Arbeit. in meiner 12-monatigen Wehrdienstzeit war ich Panzerfahrer in einer Leo 2 - Kompanie, also war ich als Fahrer für das Fahrzeug und die Pflege des Gerätes verantwortlich. Ja, da wird man selbstständig und auch verantwortungsbewusst.

    Vielen Dank für diese ausführliche Antwort.

    Den Eindruck, dass diese Vorgabe der Schulleitung auf einer Vermeidung des Konfliktpotential beruht, kann ich absolut bestätigen. Es fiel vor Jahren mal der Satz "Könnte ja sein, dass ein Schüler Widerspruch einlegt und dann geht alles zur Bezirksregierung." Auf mein "Ja na und?" wurde mir wortreich erklärt, dass dies nicht gut für die Schule wäre.

    Ist kein aktueller Fall; nur mal so interessehalber:

    An unserer Schule (großes BK in NRW) wird die Auffassung vertreten, dass alle Maßnahmen nach §53 nur für das jeweilige Schuljahr gelten. Im neuen Schuljahr gilt dann z. B der schriftlich Verweis aus dem Vorjahr nicht mehr. Dieser ist aber Vorrausetzung für die richtgen Ordnungsmanahmen (Lehrerteilkonferenz mit Suspendierung, Androhung der Ausschulung oder die Ausschulung von der Schule). Wir müssen in jedem Schuljahr bei jedem Schüler wieder ganz unten anfangen mit den erzieherischen Maßnahmen und pädagogischen Gesprächen. So hat man natürlich nie eine Chance die wirklich bösen Buben aus der Schule zu bekommen. Als Klassenlehrer hast du nur viel Arbeit. Wie ist das bei euch geregelt? Gelten die Maßnahmen für das Schuljahr oder für die gesamte Zeit, die ein Schüler den Bildungsgang besucht? Beim Bildungsgangwechsel ist logischer Weise alles vergessen.

    Wir haben gut sichtbare Uhren im Klassenraum. Trotzdem haben die Schüler immer wieder gefragt wie viel Zeit sie noch haben. Deshalb mein Versuch mit dem Countdown. Habe es in verschiedenen Klassen ausprobiert und die Schüler waren merklich stärker gestresst. Habe immer wieder hingeschaut und ein leises "Oh so wenig nur noch" gemurmelt. Die gesamte Klausurzeit hatten die Schüler das Gefühl wie sonst in den letzten Minuten einer Arbeit. Ich habe es dann wieder sein gelassen - auf Wunsch der Schüler.


    In NRW kannst du nicht alle bestrafen.

    Wieso bestrafen? Die Reinigung muss nun mal bezahlt werden. Das ist ja keine zusätzliche Strafe.

    Oder einfach den Haufen liegen lassen mit dem Hinweis, dass der Täter es beseitigen soll.

    Und Ausflüge mache ich grundsätzlich nur mit Klassen für die ich die Verantwortung übernehmen möchte. Das wäre bei einer solchen Klasse definitiv nicht der Fall.

    Ist das nicht auch Sachbeschädigung?

    Erstmal darf die Klasse nicht mehr ohne Aufsicht alleine in einen Raum. Reinigungs- und Desinfektionskosten aus der Klassenkasse zahlen lassen. Alle Eltern anschreiben. Für eine solche Klasse würde ich keine Verantwortung übernehmen und deshalb sämtliche Ausflüge und Wandertage absagen. Nicht in diesem und auch nicht im nächsten Schuljahr.

    Danach Einzelgespräche mit allen Schüler führen. Die Schüler wissen mit Sicherheit wer es war!

    Ich bin in NRW am Berufskolleg und absolut glücklich. Durch die Vielzahl der Bildungsgänge hast du am Berufskolleg immer eine bunte Schülermischung. Das Berufskolleg ist halt nicht eine Schule sondern eher viele Schulen unter einem Dach. Wir haben bei uns über 30 verschiedene Bildungsgänge. Und jeder Bildungsgang hat eigene Abschlüsse; Hauptschulabschluss, Fachoberschulreife, Fachhochschulreife, Abitur und dann noch die unterschiedlichen Berufsausbildungen in drei Abteilungen. Drei Abteilungen sind kaufmännisch (z.B. Industriekaufleute), technisch (z.B. Schreiner) und allgemeingewerblich (z.B. Frisöre oder Hauswirtschaftler). Die meisten Schüler haben die mittlere Reife oder sind zumindest 16 Jahre alt. Also weniger Pubertiere als in der Sek 1. Häufig hast du es auch mit Erwachsenen zu tun die eine Ausbildung machen oder die Fachschule besuchen. Außerdem ändern sich alle paar Jahre die Inhalte bzw. kommen neue Inhalte hinzu. Es wird also nie langweilig. Dann hast du auch immer wieder mit Ausbildern aus den Betrieben zu tun. Je nach Schule hast du vielleicht noch die Technikerschule. Das sind "Schüler", die bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben und dann 4 Jahre lang an zwei Abenden die Woche und auch Samstags zur Schule kommen um sich weiterzubilden. Mein ältester "Schüler" war 10 Jahre älter ich. Es sind auch immer Schüler dabei die wirklich lernen wollen und das auch einfordern. Man wird also fachlich auch immer wieder gefordert.

    Insgesamt merkt man am Berufskolleg, dass Schule zwar wichtig ist, aber dass es noch etwas wichtigeres als Schule gibt. Bei unserem Beruf stirbt niemand, wenn mal etwas nicht nach Plan läuft. Fast alle Gym-Lehrer, die ich kenne, halten sich selbst und Schule für den Nabel der Welt. Diese Einstellung gibt es am Berufskolleg überhaupt nicht.

    Dazu gehört auch, dass Unterrichtsszenen aufgezeichnet werden können und Schüler, die damit nicht einverstanden sind, solange in einer anderen Lerngruppe beschult werden sollen.

    Die Aufzeichnung von Schülern, wahrscheinlich noch Minderjährigen, per Hausordnung ist ja schon ein Klopper. Das damit auch im Unterricht Aufzeichnungen erstellt werden können oder sollen, hatte ich überlesen. Also müsste ich als Lehrer auch erstmal zustimmen. Was soll passieren, wenn ich nicht zustimme? Muss ich dann auch die Lerngruppe wechseln?

    Ich habe unserem Insta-Fuzzi untersagt Bilder von mir auf Insta oder auf der HP zu veröffentlichen. War kein Problem. Er hat mich auf eine Liste zu den anderen Kollegen, die es ihm auch untersagt haben geschrieben und läßt uns nun daraus. Natürlich achten wir auch selbst darauf und treten bei entsprechenden Fotoaktionen zur Seite.

    Wenn sie nicht bis zum Ende des Schuljahres abgebaut werden konnten, dann werden sie bei uns mit dem Oktober- oder Novembergehalt ausgezahlt (und es bleibt netto erst einmal wenig übrig).

    Am Ende des Schuljahres? Nein, nein. Also bei uns wird ab der 4. Stunde Mehrarbeit pro Monat alles sofort abgerechnet. Die Stunden dürfen auch nicht mit unterrichtsgedingten Minusstunden (am Schuljahresende bereits entlassene Oberstufenklassen) verrechnet werden. Ich kann nichts dafür, dass die Oberstufen schon wesentlich früher entlassen werden. Das legt die Schulleitung so fest. Also biete ich meine Arbeitskraft an und werde auch entlohnt.

    Soweit ich das weiß ist das auch gesetzliche Regelung.

    Der Schüler wird an dem Tag nicht da sein, mit der Beurlaubung kann ich ihn immerhin darauf hinweisen, dass er den Stoff nacharbeiten soll und habe da sogar seine Unterschrift für. Alternativ meldet er sich krank, wir beide wissen, dass es Quatsch ist, aber der Doktor vom Doktor ist halt nicht ohne weiteres zu entkräften.

    Müsste er den Stoff nicht nacharbeiten, wenn er krank wäre? Wer im Unterricht fehlt ist doch wohl selbstverständlich dafür verantwortlich den Stoff nachzuarbeiten. Ansonsten hätte ja jeder Schüler individuelle Gründe in der Klassenarbeit zu argumentieren "Da war ich nicht da". Wo kämen wir denn da hin.

    Antrag heißt: Wenn ein Schüler mal einen Termin in der Schulzeit hat, denke ich nicht einen Wimpernschlag darüber nach. Da unterschreibe ich die Beurlaubung und gut. Wenn ich als Klassenlehrer einen Schüler habe, der wiederholt mehrfach Termine in der Schulzeit hat, dann kann es sein, dass ich keine Beurlaubung ausspreche. Das hängt aber vom Schüler ab. Bei zuverlässigen und guten Schülern reagiere ich anders als bei den Schlawienern. Völlige Einzelfallentscheidung! Hängt auch vom Grund der Beurlaubung ab. Arzttermin, Behördentermin, Vorstellungsgespräche, ...

    Wir anhaben es so:

    Grundsätzlich alle Termine außerhalb des Unterrichts. Wenn nicht anders möglich können sich Schüler beurlauben lassen. Mindestens zwei Tage vorher schriftlich über den Klassenlehrer. Beurlaubungen sind keine Abwesenheit und erscheinen nicht auf dem Zeugniss. Fehlt ein Schüler ohne Beurlaubung wegen einem Arzttermin ist dies eine Anwesenheit und kann innerhalb von 7 Tagen entschuldigt werden. Ansonsten unentschuldigt.

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