Beiträge von Einer

    Dazu gehört auch, dass Unterrichtsszenen aufgezeichnet werden können und Schüler, die damit nicht einverstanden sind, solange in einer anderen Lerngruppe beschult werden sollen.

    Die Aufzeichnung von Schülern, wahrscheinlich noch Minderjährigen, per Hausordnung ist ja schon ein Klopper. Das damit auch im Unterricht Aufzeichnungen erstellt werden können oder sollen, hatte ich überlesen. Also müsste ich als Lehrer auch erstmal zustimmen. Was soll passieren, wenn ich nicht zustimme? Muss ich dann auch die Lerngruppe wechseln?

    Ich habe unserem Insta-Fuzzi untersagt Bilder von mir auf Insta oder auf der HP zu veröffentlichen. War kein Problem. Er hat mich auf eine Liste zu den anderen Kollegen, die es ihm auch untersagt haben geschrieben und läßt uns nun daraus. Natürlich achten wir auch selbst darauf und treten bei entsprechenden Fotoaktionen zur Seite.

    Wenn sie nicht bis zum Ende des Schuljahres abgebaut werden konnten, dann werden sie bei uns mit dem Oktober- oder Novembergehalt ausgezahlt (und es bleibt netto erst einmal wenig übrig).

    Am Ende des Schuljahres? Nein, nein. Also bei uns wird ab der 4. Stunde Mehrarbeit pro Monat alles sofort abgerechnet. Die Stunden dürfen auch nicht mit unterrichtsgedingten Minusstunden (am Schuljahresende bereits entlassene Oberstufenklassen) verrechnet werden. Ich kann nichts dafür, dass die Oberstufen schon wesentlich früher entlassen werden. Das legt die Schulleitung so fest. Also biete ich meine Arbeitskraft an und werde auch entlohnt.

    Soweit ich das weiß ist das auch gesetzliche Regelung.

    Der Schüler wird an dem Tag nicht da sein, mit der Beurlaubung kann ich ihn immerhin darauf hinweisen, dass er den Stoff nacharbeiten soll und habe da sogar seine Unterschrift für. Alternativ meldet er sich krank, wir beide wissen, dass es Quatsch ist, aber der Doktor vom Doktor ist halt nicht ohne weiteres zu entkräften.

    Müsste er den Stoff nicht nacharbeiten, wenn er krank wäre? Wer im Unterricht fehlt ist doch wohl selbstverständlich dafür verantwortlich den Stoff nachzuarbeiten. Ansonsten hätte ja jeder Schüler individuelle Gründe in der Klassenarbeit zu argumentieren "Da war ich nicht da". Wo kämen wir denn da hin.

    Antrag heißt: Wenn ein Schüler mal einen Termin in der Schulzeit hat, denke ich nicht einen Wimpernschlag darüber nach. Da unterschreibe ich die Beurlaubung und gut. Wenn ich als Klassenlehrer einen Schüler habe, der wiederholt mehrfach Termine in der Schulzeit hat, dann kann es sein, dass ich keine Beurlaubung ausspreche. Das hängt aber vom Schüler ab. Bei zuverlässigen und guten Schülern reagiere ich anders als bei den Schlawienern. Völlige Einzelfallentscheidung! Hängt auch vom Grund der Beurlaubung ab. Arzttermin, Behördentermin, Vorstellungsgespräche, ...

    Wir anhaben es so:

    Grundsätzlich alle Termine außerhalb des Unterrichts. Wenn nicht anders möglich können sich Schüler beurlauben lassen. Mindestens zwei Tage vorher schriftlich über den Klassenlehrer. Beurlaubungen sind keine Abwesenheit und erscheinen nicht auf dem Zeugniss. Fehlt ein Schüler ohne Beurlaubung wegen einem Arzttermin ist dies eine Anwesenheit und kann innerhalb von 7 Tagen entschuldigt werden. Ansonsten unentschuldigt.

    Noch mehr als das Fehlen nervt mich die Begründung, warum man etwas nicht weiß/kann/mitgekriegt hat: "Da war ich nicht da."

    Meine Standardantwort: "Das ist nicht mein Problem. Wenn du fehlst ist es deine Aufgabe dir von deinen Mitschülern die Inhalte und Unterlagen zu besorgen"

    Ich kopiere Blätter immer in exakter Menge für die Klasse. Mitschüler sind angewiesen Blätter mitzunehmen. Alles was zu mir zurück kommt bei mir in den Mülleimer.

    Und da die Schüler eh nur 1-2 Jahre in unserer Schule verweilen und wir keine Informationen der Zubringerschulen bekommen welche Mahnverfahren dort schon gelaufen sind, ist der §53 eigentlich ein zahnloser Tiger.

    Unsere Schulleitung (NRW BK) besteht darauf, dass Maßnahmen nach §53 nur für das aktuelle Schuljahr gelten. Wir fangen also in jedem Schuljahr bei jedem Schüler wieder unten mit §53 an. Egal ob er/sie im vorangegangenen Schuljahr schon einen Verweis oder gar eine Teilkonferenz hatte. Und natürlich löscht ein Wechsel des Bildungsganges auf alle Maßnahmen. Immer mit der Begründung, der Schüler könnte sich ja bei der Bezirksregierung beschweren.

    Da ist der 53 dann nicht mehr mehr ein zahlosee Tiger sondern eher ein süßes niedliches Kätzchen. Macht nur Arbeit und völlig ohne Wirkung

    Ein angekündigter Streik ist keine Entschuldigung für Abwesenheit in der Oberstufe. Die Schüler hatten genug Zeit ihre Anreise zu organisieren. Machen sie bei Party, Disko und Kino ja auch.

    Also die Vorstellungen der Eltern und merkwürdige Vorgaben aus den Ministerien haben sich höchstens verstärkt seit 2015. Die Schüler sind auch anders als 2015 und selten positiv anders.

    Aber am BK hat man es zum Großteil mit >16 zum tun, häufig über 18/20 jährigen. Manchmal schon richtig selbstständig denkenden Menschen. Ist also schon besser als Klasse 6/7.

    Schule natürlich wieder anders als in freier Wildbahn (Wirtschaft), aber dass durftest du ja schon mal erfahren.

    Dachte auch erst, dass es eine Spielerei ist. Nett, aber Spielerei. Jetzt habe ich mal 10 Minuten damit gespielt.

    Für normale Stunden halte ich es immer noch für überflüssig. Aber man hat ja immer mal besondere Stunden, die irgendwie anders sind. Oder natürlich für Beförderungslehrproben und ganz besonders für Referendare ist es nützlich. Am Anfang der Karriere, wenn man noch nicht so das Zeitgefühl hat. Oder halt für irgendwelche besonderen Aktionen.

    Ausdruck über den Browser funktioniert auch sehr sauber.

    Dieser Beitrag ist doch nur Werbung, oder? Der Forenuser nennt sich TheTiPe und im Impressum der verlinkten Seite steht Tim Peters.

    Abgesehen davon muss ich DFU Recht geben. Eine solche Aufstellung mach man doch nur im Ref oder zu Beförderungslehrproben. Für den normalen Unterricht werden sich doch die allerwenigsten Lehrer eine solche Aufstellung anfertigen. Nette Spielerei aber überflüssig.

    Passt vielleicht nicht ganz hierhin, aber trotzdem.

    In der Nähe von Delbrück bei Paderborn gibt es ein Bibeldorf. Betrieben von einer christlichen Freikirchen. Zu Ostern und Weihnachten findet dort eine Vorstellung statt. Ostern wird der Kreuzweg dargestellt und Weihnachten natürlich die Weihnachtsgeschichte. Das Publikum wird mit eingebunden und spielt mit. Wird also bei der Volkszählung mitgezählt und in Stämme sortiert.

    Besonders für Grundschüler sehr eindrucksvoll.

    Es ist sehr schwer am BK ohne praktische Erfahrung. Ich war bis gerade auch der Überzeugung, dass es überhaupt nicht möglich ist. Bisher dachte ich, eine Berufsausbildung oder wenigstens 12 Monate Praktikum in dem jeweiligen Berufsfeld, zusätzlich zum Studium, sind Einstellungsvoraussetzung.

    Es macht auf jeden Fall Sinn ein solches Praktikum zu absolvieren. Auch wenn es erstmal nur 5 Wochen in den ersten Sommerferien sind. Ansonsten erkennt jeder Azubi spätestens Ende August, dass du vom echten Job keine Ahnung hast. Dann bleibst du der Theoriefutzi, der nicht weiß wie es richtig geht.

    Die Sommerferien kommen ja Recht zuverlässig jedes Jahr wieder. Ich würde das Praktikum allerdings nicht in der Region machen. Sonst hast du früher oder später Azubis vor dir sitzen, die Geschichten erzählen wie du dich auf der Baustelle angestellt hast.

    Sie sind nicht zu dumm dafür. Zu dumm hieße ja, dass die Intelligenz abgenommen hat.

    @Quitengelee: Abgesehen davon fühle ich mich von deinem Post etwas angegriffen. Natürlich ist es meine subjektive Empfindungen aus dem Unterricht der letzten 20 Jahre. Wir haben bei uns am BK ca 150 Kollegen in über 30 verschiedene Teilzeit- und Vollzeitbuldungsgänge und auch Bildungsgänge, die zum staatlich geprüften Irgendwas führen und jeder Kollege bemerkt diese Veränderung. Und genauso wenn ich mit Kollegen von anderen BKs spreche.

    Subjektiv ja, aber von sehr vielen Kollegen im ganzen Land.


    Konsequenz daraus? Leider keine, außer: Die Bezirksregierung hat uns nun gedrängt den Notenschlüssel zu erleichtern.

    Wie sind diese Satz gemeint? Die Curricula unterscheiden nicht zwischen Schülern (m/w/d) mit und ohne Migrationshintergrund. Schüler (m/w/d) eurer Bildungsgänge müssen ja bestimmte formale Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und die sollten dieselben sein - egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund.

    Die Curricula mögen gleich sein, aber wenn ein Mensch 6 Jahre lang eine Schule irgendwo auf der Welt besucht hat und dann ein Jahr ( oder länger) auf der Flucht war um dann nochmal bei uns 3 Jahre zur Schule zu gehen, dann erwarte ich von diesem Menschen nicht den gleichen Wissensstand, wie von jemandem der Kita, Grundschule und dann eine weiterführende, vielleicht sogar ein Gym, besucht hat. Ich freue mich, wenn die Kenntnisse vorliegen, aber ich erwarte sie nicht! Bei den Schülern mit 10 Jahre deutschem Schulsystem erwarte ich die Inhalte, die unterrichtet worden sind. Und sehr häufig liegen diese Kenntnisse und Fähigkeiten nicht vor.

    Die LK kann den Endgeräten üblicherweise per Knopfdruck den Internetzugang sperren.

    Und sie kann jederzeit sehen, was SuS gerade machen, indem sie sich am Lehrer-PC z.b. die Bildschirme aller aktiven Laptops der Klasse anzeigen lässt.

    Dies geht nicht auf den Privatgeräten der Schüler und darf auch rein rechtlich nicht auf Schülereigentum gemacht werden. Du kannst euer WLAN unterbinden, aber nicht die privaten Hotspots der Schüler.

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