In SH ist ganz genau beschrieben, wann ein Lehrer ausreichend qualifiziert ist, seine Schüler schwimmen zu lassen:
[URL=http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Ser…icationFile.pdf]Lernen am anderen Ort[/URL] , S.29
Auch sonst ist der Leitfaden sehr lesenswert!
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