Ich habe mich nochmal informiert! Für NRW ist ein jährlicher Widerspruch Pflicht.
Beiträge von Dr. Rakete
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Mein Widerspruch für 22 oder 23 auch abgelehnt und ich habe wieder Widerspruch eingelegt.
S-H. hat heute wohl angekündigt, dass man für 2026, aufgrund des Urteil vom 19. November, einen Nachtragshaushalt einbringen will.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregie…d4-54a5dcf3a9ba
Es wird langsam spannend.
Wenn die tatsächlich irgendwann die Partnereinkommen zu Fall bringen, wird die Sache richtig spannend. Ich möchte gerne dabei sein, wenn es dann zu Nachzahlungen kommt.
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Gegen die Besoldung an sich. Die dürfte in den meisten Bundesländern gegen das Grundgesetz verstoßen.
Nur wer Einspruch einlegt, hat Anspruch auf eine Nachzahlung, wenn die Besoldungsgesetze rückwirkend "geheilt" werden.
Widersprüche für eure Bundesländer bekommt ihr bei den jeweiligen Gewerkschaften. -
Die Nummer der Stelle die dir die Bezüge zahlt und an die du den Widerspruch richtest. In NRW ist das in der Regel der LBV.
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https://www.swr.de/kultur/gesells…1-7c63a291e1db&
Zum Thema Widerspruch jedes Jahr. Nach circa 2 Minuten kommt hier das Thema auf. -
Scheiß egal ob jährlich oder nicht!
Je mehr von uns von diesem Thema erfahren um so besser und um so schneller hört der Mist mit Besoldungsgesetzen auf, die nicht den Anforderungen des GG entsprechen. -
Ich hab übrigens neulich einen dicken Brief mit der Ablehnung dieser Forderung bekommen. Hat das noch jemand?
Und: Ich dachte wirklich, man müsste da jedes Jahr tun, um seinen Anspruch zu behalten
Ja, das war für 2022 hat jeder bekommen. Da hättest du dann klagen müssen.
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Das solltest du zur Sicherheit jährlich machen um auf Nummer sicher zugehen. Kostet 5 Minuten Zeit und 3 €!
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Es gibt tolle Traditionen zur Weihnachtszeit:
- Plätzchen backen- Adventskerzen anzünden
- Glühwein trinken
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- Widerspruch gegen die Besoldung einlegen!
Nach dem Urteil des BVG und der Anhörung im Landtag NRW vor 14 Tagen will ich alle Kolleg*innen in A und B Besoldung an diese schöne Tradition erinnern. -
Da zeigt sich, dass das Besoldungsgefüge jahrzehntelang gewachsen ist und eine Veränderung an nur einer Stelle zu massiven Problemen führt.
(bevor jetzt wieder alle A12 jetzt auf den Baum klettern und schreien - erst lesen und Argument verstehen)
Karlsruhe wird das irgendwann entscheiden. -
Ruf mich mal an, dann erklär ich dir den ganzen Bums. 0800 Steuererklaert

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Deine Aussage ist insofern verfälschend als ich den Eltern nichts vorwerfe. Du hast mein Argument nicht verstanden.
Bekomme ich jetzt eine vernünftige Antwort?
Da ich keine Lust verspüre, dir zunächst meine Argumentation zu erklären, um sie dann zu rechtfertigen.
Nein
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Frag da im Forum im NRW Teil nach. Wahrscheinlich erhältst du da eine Antwort.
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Alles, was du wissen willst, findest du auf oeffentlicher-dienst.de
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Und was ist daran dein Problem? Sei doch froh, dass es überhaupt Nachwuchs gibt. Ich würde mich nicht erdreisten einzuschätzen ob es nicht Gründe für die TZ gibt. Ich arbeite beispielsweise selbst TZ und man sieht mir die Gründe nicht an. Natürlich laufe ich nicht mit einer blinkenden Leuchtreklame umher, auf der steht weshalb ich TZ arbeite.
Ich frage mich, was man hier hören will. Dass viele, die gleich in Vollzeit arbeiten toll sind? Jeder sollte bei diesem derart stressigen Job doch selbst entscheiden, ob er es schafft in Vollzeit zu arbeiten oder nicht. Warum so viel Missgunst?
Ich halte an sich nichts von den respektlosen Boomerkommentaren der heutigen Jugend, aber das Argument "Wir haben früher ja sogar mit Kindern Vollzeit gearbeitet und noch den Haushalt gemacht" finde ich sowas von daneben. Meist kommen sie aber von sehr alten Kollegen.
Niemand weiß, ob jemand nicht in TZ arbeitet, weil er kleine Kinder zu Hause hat, jemanden pflegt oder selbst krank ist. Geht doch keinen etwas an.
Der TE fragt völlig wertungsfrei nach Erfahrungen und Beobachtungen.
Es würde es begrüßen, wenn du dich selber an das hältst, was du einforderst. -
Zur Verfassungsgemäßheit der Besoldung.
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Das am Mittwoch das BVerfG-Urteil veröffentlicht wird!
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Tatsächlich wird eine Person die krank ist in Deutschland eine Versorgung erhalten, die dem aktuellen empirischen belegbaren Standard entspricht! Wenn man sich damit begnügt, werden sich Zuzahlungen gerade als Beamte*r in überschaubaren Grenzen halten.
Der Vergleich der Mindestversorgung ist eine Erwerbsminderungsrente nach 5 Jahren Beitragszahlung in die DRV.
Deren Höhe google ich jetzt mal nicht. Wird aber sicherlich nicht mehr sein als Bürgergeld. -
Früher lief es so:
2 Jahre (Beamter auf Widerruf)
3 Jahre (Beamte auf Probe)
Dann Beamter auf Lebenszeit.
--> Mindestversorgung.
Fraglich ist, wie sich das mit 18 Monate Ref verhält.
Wobei ich hier letztens gelernt habe, dass es noch die Zurechnungszeiten ( oder Anrechnungszeiten?) gibt.
Dann wird keine Lehrkraft als BaL Anfang 30/Mitte 30 in der Mindestversorgung landen.
Die Höhe der Versorgung bei DU ist tatsächlich absurd!
Auch wenn es mir um deine Bekannte leid tut Rosenbeet . So hoffe ich als Steuerzahler, dass sie nicht BaL wird oder so gesundet wird, dass sie bis Regelaltergrenze durchhält. -
Das tut mir so leid für die Person.. also meint ihr, dass man auch als Beamter, sofern noch nicht länger im Dienst, vor dem finanziellen Ruin nicht bewahrt bleibt, wenn Erkrankungen einsetzen?
Es geht nicht um Erkrankungen sondern um eine Dienstunfähigkeit und da finde ich es ok, dass es da Wartezeiten gibt.
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