Nein, wird sie nicht sein.
Die Art der Krankenversicherung ist aber auch unerheblich.
Beiträge von Dr. Rakete
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Einige in diesem Forum müssen mal wieder ihren Aluhut gerade rücken.
Die Verschwörungsstrahlen erreichen wieder ohne blockiert zu werden das Großhirn. -
Ist bekannt, ob eine aktuelle Teildienstfähigkeit Nachteile bei Beförderungen hat oder Bewerbungen auf Abordnungsstellen außerhalb der Schule?
(…)
3) Beim Amtsarzt wird ihm zB 70% Dienstfähigkeit bescheinigt.
4) Dann will er sich auf eine entsprechende Beförderungsstelle bewerben… gibt es da Probleme?Manchmal schafft es die Lehrerbubble mich noch zu überraschen!
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Bei 5kg Kartoffeln würde ich es tatsächlich mal so probieren 😊
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Spannend! Eröffnet einen anderen Blick auf das Problem!
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Bluthochdruck ist doch gut behandelbar. Wieso sollte das Grund für eine teilweise Dienstunfähigkeit sein?
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Ich würde mich erstmal fit machen, ob irgendwas davon nicht koscher (nicht erlasskonform) ist und falls ihr da was findet da dann ansetzen.
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In NRW geht es vor allem um das Partnereinkommen. Das hat mit Kinder nix zu tun.
Nochmal: Allen die man trifft sagen, dass es absolut sinnvoll ist Widerspruch einzulegen! -
Du hast A15 geschrieben und NRW. Also BK oder Gym. Dort wäre die Schulleitung A16 und A15 erweiterte Schulleitung. Mir ist kein A15er bekannt, der nicht zur erweiterten Schulleitung gehört.

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Ich habe mich nochmal informiert! Für NRW ist ein jährlicher Widerspruch Pflicht.
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Mein Widerspruch für 22 oder 23 auch abgelehnt und ich habe wieder Widerspruch eingelegt.
S-H. hat heute wohl angekündigt, dass man für 2026, aufgrund des Urteil vom 19. November, einen Nachtragshaushalt einbringen will.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregie…d4-54a5dcf3a9ba
Es wird langsam spannend.
Wenn die tatsächlich irgendwann die Partnereinkommen zu Fall bringen, wird die Sache richtig spannend. Ich möchte gerne dabei sein, wenn es dann zu Nachzahlungen kommt.
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Gegen die Besoldung an sich. Die dürfte in den meisten Bundesländern gegen das Grundgesetz verstoßen.
Nur wer Einspruch einlegt, hat Anspruch auf eine Nachzahlung, wenn die Besoldungsgesetze rückwirkend "geheilt" werden.
Widersprüche für eure Bundesländer bekommt ihr bei den jeweiligen Gewerkschaften. -
Die Nummer der Stelle die dir die Bezüge zahlt und an die du den Widerspruch richtest. In NRW ist das in der Regel der LBV.
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https://www.swr.de/kultur/gesells…1-7c63a291e1db&
Zum Thema Widerspruch jedes Jahr. Nach circa 2 Minuten kommt hier das Thema auf. -
Scheiß egal ob jährlich oder nicht!
Je mehr von uns von diesem Thema erfahren um so besser und um so schneller hört der Mist mit Besoldungsgesetzen auf, die nicht den Anforderungen des GG entsprechen. -
Ich hab übrigens neulich einen dicken Brief mit der Ablehnung dieser Forderung bekommen. Hat das noch jemand?
Und: Ich dachte wirklich, man müsste da jedes Jahr tun, um seinen Anspruch zu behalten
Ja, das war für 2022 hat jeder bekommen. Da hättest du dann klagen müssen.
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Das solltest du zur Sicherheit jährlich machen um auf Nummer sicher zugehen. Kostet 5 Minuten Zeit und 3 €!
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Es gibt tolle Traditionen zur Weihnachtszeit:
- Plätzchen backen- Adventskerzen anzünden
- Glühwein trinken
- …
- Widerspruch gegen die Besoldung einlegen!
Nach dem Urteil des BVG und der Anhörung im Landtag NRW vor 14 Tagen will ich alle Kolleg*innen in A und B Besoldung an diese schöne Tradition erinnern. -
Da zeigt sich, dass das Besoldungsgefüge jahrzehntelang gewachsen ist und eine Veränderung an nur einer Stelle zu massiven Problemen führt.
(bevor jetzt wieder alle A12 jetzt auf den Baum klettern und schreien - erst lesen und Argument verstehen)
Karlsruhe wird das irgendwann entscheiden. -
Ruf mich mal an, dann erklär ich dir den ganzen Bums. 0800 Steuererklaert

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Deine Aussage ist insofern verfälschend als ich den Eltern nichts vorwerfe. Du hast mein Argument nicht verstanden.
Bekomme ich jetzt eine vernünftige Antwort?
Da ich keine Lust verspüre, dir zunächst meine Argumentation zu erklären, um sie dann zu rechtfertigen.
Nein
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