Mehrarbeit geht nicht, dass ist klar. Wann darf aber die Stattvertretung stattfinden. Nur in der ausfallenden Stunde, am selben Tag oder in der selben Woche
Beiträge von Dr. Rakete
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Meine Frau hatte heute ihre erste Post als beförderte A13 im Briefkasten.
Die Differenz von A12 + Zulage zu A13 beträgt genau 66,56.
Bekommt man dafür eine Konfetti Parade auf dem Times Square oder ist die teurer?

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Das wird dir keiner beantworten können ohne den Bescheid zu sehen?
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Ne, die Zulage fällt weg und stattdessen wirst du nach A13 bezahlt.
Oder verstehe ich dich falsch? -
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Gibt es Gründe, warum Du beleidigend wirst?
Du findest es beleidigend, wenn ich von dir als Sachkundelehrer verlange zu wissen, dass Bundesverfassungsgerichtsurteile aus 2020 bindende Wirkung für darauffolgende Gesetze im Jahr 2023 haben? Und dann erklärst du deine Unkenntnis damit, dass es nicht zum Curriculum der Grundschule gehört?
Sollen die Mods mich dafür sperren, wenn das eine Beleidigung ist.
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Dir ist aber durchaus bewusst, dass das Urteil von 2020 ist und die Regelung von 2023? Sie wurden nämlich als Reaktion auf das Urteil von 2020 gemacht. Im Urteil steht doch deutlich, dass der Dienstherr frei ist in der Art und Weise wie er amtsangemessene Besoldung sicherstellt.
1. In einem Urteil von 2020 geht es nicht um die Besoldung von 2023.
Sollte man als Sachkunde Lehrer nicht ein bißchen besser verstehen wie der deutsche (Rechts-)Staat verfasst ist und welche Konsequenzen sich daraus für das Zusammenspiel von Legislative und Judikative ergeben ?
Du findest die aktuelle Variante toll.
Dem habe ich bereits widersprochen. Es geht nicht um subjektive Urteile. Es geht um objektive Legalität.
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Nein, Du hast behauptet, dass der Kinderzuschlag eigentlich erst bei 3 Kindern spannend wird, weil die ersten beiden Kinder im wesentlichen durch die Grundbesoldung abgedeckt sind.
Nein, das sagt das BverfG. Lies das Urteil.
Auch wenn es dir nicht gefällt. Der Dienstherr in NRW hat die für ihn preiswerteste Lösung gesucht, indem er die Grundbesoldung nicht angehoben hat
Zeige mir, wo ich dem widersprochen habe. Ich widerspreche eurem Gebrüll, dass das alles nicht im Einklang mit der Verfassung steht. Das 2020 Urteil hat den Dienstherren, wie doch mMn nachvollziehbar dargelegt habe, diesen Weg aufgezeigt.
Ich profitiere aktuell von den Familienzuschlägen, wie Zauberwald schon dargelegt hat, ist das nicht von Dauer. Daher wäre mir nichts lieber eine saftige Erhöhung der Grundbesoldung. Ich kann aber auch sehr gut nachvollziehen, warum die Dienstherren das nicht tun. Der Haushalt eines Landes dient nicht den Beamten allein.
Man kann auch sagen, dass es nicht attraktiv sein sollte, Schulleiter oder ähnliches zu werden, sondern das es viel wichtiger ist viele Kinder zu bekommen und eine möglichst teure Stadt zu ziehen. Das Absurde in NRW ist doch auch, dass nicht mal der Dienstort sondern der Wohnort zählt. Wenn ich also pendle und in die große Stadt ziehe, unterstützt der Dienstherr das sogar noch finanziell.
Das entscheidende ist der Lebensstandard und nicht die absolute Besoldung, Wie häufig muss man das noch erklären. Kinder sind für Beamte aus gutem Grund keine Privatsache.
Auch hier wieder!
Lies die Urteile!
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Nee, es gibt 1200 € Zuschlag. Du sagst aber, dass die Kinder wesentlich aus dem Grundgehalt bezahlt werden. Also hast 1200 € Zuschlag plus der wesentliche Teil, der nach deiner Aussage aus dem Grundgehalt kommt. Wenn der wesentliche Teil aus dem Grundgehalt kommt, müssten die beiden Kinder folglich deutlich über 2400 € kosten. Denn wenn zwei Kinder hypothetisch 2400 € kosten würden, wären wir erst bei 50% aus dem Zuschlag und 50% aus dem Grundgehalt.
Die 1200 € stehen übrigens hier:
https://rp-online.de/wirtschaft/kin…n_aid-116939745
Wahrscheinlich ist es inzwischen auch mehr...
Ja, natürlich ist es inzwischen mehr. Steht in den Tabellen. Muss man aber auch lesen. Hab ich dir alles fein säuberlich verlinkt.
Der Vergleich den du anstellst ist völlig unlogisch und zeigt, dass du die ganze Besoldungsthematik immer noch nicht durchdringst.
Du behauptest das der Familenzuschlag sich 1 zu 1 in der Grundbesoldung spiegelt.
Das würde bedeuten, dass in Städten mit hohen Mietkosten ein höherer Anteil der Unterhaltskosten eines Kinder aus der Grundbesoldung entnommen werden müsste als in Städten mit niedrigeren Mietkosten.
Die hohen Familienzuschläge sollen ja gerade diese Effekt vorbeugen.
Damit du dir die Sachen nochmal im Original durchlesen kannst.
Dann die nächsten Randnotizen aus dem 2020 Urteil:
RN 47
[...]
Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte ist nach wie vor davon auszugehen, dass die Besoldungsgesetzgeber das Grundgehalt von vornherein so bemessen, dass – zusammen mit den Familienzuschlägen für den Ehepartner und die ersten beiden Kinder – eine bis zu vierköpfige Familie amtsangemessen unterhalten werden kann, so dass es einer gesonderten Prüfung der Besoldung mit Blick auf die Kinderzahl erst ab dem dritten Kind bedarf (vgl. BVerfGE 44, 249 <272 f.>; 81, 363 <377 f.>; 99, 300 <315 f.>). Die vierköpfige Alleinverdienerfamilie ist demnach eine aus der bisherigen Besoldungspraxis abgeleitete Bezugsgröße, nicht Leitbild der Beamtenbesoldung. Auch hinsichtlich der Strukturierung der Besoldung verfügt der Besoldungsgesetzgeber über einen breiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 44, 249 <267>; 81, 363 <376>; 99, 300 <315>). Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen.
[...]
Und weiter in RN 49
Allerdings hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum, wie er bei der Festsetzung der Bezüge den Anforderungen des Gebotes eines Mindestabstands zum Grundsicherungsniveau Rechnung trägt. Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht (vgl. BVerfGE 140, 240 <287 Rn. 94>).
[...[
Ich würde mich jetzt als lediger kinderloser Beamten nicht darauf einstellen, dass da demnächst der große Geldregen beginnt
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Bei 1200 € Zuschlag würde ich nicht wesentlich schreiben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass zwei Kinder deutlich mehr als 1200 € + 1200 € = 2400 € im Monat kosten.
Das stimmt 2 Kinder kosten keine 2400€. Deshalb gibt es auch keine Stadt in NRW in der es für 2 Kinder 2400€ Zuschlag gibt. An der Stelle gibt es 2 Möglichkeiten.
1. Du bist nicht in der Lage die Tabelle der Familienzuschläge in NRW richtig zu lesen
2. Du glaubst mit irgendwelchen erfundenen Zahlen hier punkten zu können.
Hier der Link zur Tabelle: Familienzuschlag NRW
Hier der Link zu den aktuellen Mietenstufen: Mittelstufen NRW (Neuere als die aus 23 gibt es nicht)
Verh. und 2 Kinder ist Stufe 3.
Wo bitte stehen 2400€ in der Tabelle?
Und da wären wir erst bei 50:50 und nicht bei der Hälfte. Aber das liegt sicherlich auch an den Einzelfall. Hier ist auch das Beispiel mit teuerstem Wohnort.
Das versteh ich nicht.
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Aktuell hat meine Schule eine Personalausstattung von 105%. Wird nicht so bleiben, ist klar.
Das hat aber andere Gründe als die Besoldung von Beamten. Ich kenne diverse Beamte mit Kindern, die nicht in Münster, Hamburg oder Köln leben, sondern im Umland, weil sie sich das Leben in der der Stadt nicht leisten können - trotz der hohen Zuschläge.
Nicht ganz richtig. Auch bei der vierköpfigen Familie werden die Kinderzuschläge für das erste und zweite Kind sowie ggf. der Familienzuschlag für die Ehefrau berücksichtigt. In Köln bei zwei Kinder sollten das läppische 1.200 € sein, die man mehr bekommt. Natürlich pro Monat. Also nichts mit 1 bekommt Geld für 4.
Richtig ist aber auch, dass die Zuschlag dann ab dem dritten Kind stärker steigt, weil letztlich nur die Summe relevant ist und wie du richtig schreibst, das Gehalt dann nichts mehr ausgleicht.
Wenn ich schreibe, dass es Zuschläge für das 1./2. Kind gibt, weil das 1./2. Kind zum wesentlichen aus der Grundbesoldung unterhalten sind. entspricht das genau dem, was das BVerfG urteilt. Ich schreibe nicht ausschließlich.
Es ist also rechtens, wenn es auch für das erste und zweite Kind Familienzuschläge gibt.
Lies hierzu mal Randnummer 26, 30, 31 - auch wenn es um den Sprung bei 3. ff. Kindern geht.
Zudem hat das BverfG. 2020 die Tür für eine an Mieten ausgerichtete Regionalisierung geöffnet.
Nur mal eine sehr prägnante Stelle hierfür:
RN 53
Der Besoldungsgesetzgeber ist allerdings nicht verpflichtet, die Besoldung eines Beamten oder Richters auch dann an den regionalen Höchstwerten auszurichten, wenn dieser hiervon gar nicht betroffen ist. Der Gesetzgeber muss nicht pauschalieren, sondern kann den maßgeblichen Bedarf individuell oder gruppenbezogen erfassen (vgl. BVerfGE 87, 153 <172>). Insbesondere ist er frei, Besoldungsbestandteile an die regionalen Lebenshaltungskosten anzuknüpfen, etwa durch (Wieder-)Einführung eines an den örtlichen Wohnkosten orientierten (Orts-) Zuschlags (vgl. hierzu BVerfGE 117, 330 <345 ff.>), wie es derzeit regelmäßig bei einer Auslandsverwendung (vgl. § 73 LBesG NRW i.V.m. §§ 52 ff. BBesG) und teilweise auch innerhalb eines Landes (vgl. Art. 94 BayBesG) praktiziert wird. Eine an Wohnsitz oder Dienstort anknüpfende Abstufung ist mit dem Alimentationsprinzip vereinbar, sofern sie sich vor Art. 3 Abs. 1 GG rechtfertigen lässt (vgl. BVerfGE 107, 218 <238, 243 ff.>; 117, 330 <350 f.>). Mit den Mietenstufen des Wohngeldgesetzes, denen alle Kommunen entsprechend den örtlichen Verhältnissen des Mietwohnungsmarktes zugeordnet sind, stünde ein leicht zu handhabendes Kriterium bereit (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 4. Mai 2020 - 2 BvL 4/18 -, Rn. 61).
Das Gesetz in NRW in ziemlich nah an dem dran, was in allen anderen BL dem kommen wird.
Es wird eine moderate Erhöhung der Grundbesoldung geben mit stark steigenden Familienzuschlägen geben. S-H. ist das erste Land was auf das aktuelle Urteil reagiert und macht es so. Wir werden dann 2035 wissen, ob das im Sinne des BvErfG. ist.
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Mein Gesamtschule liegt 40 Kilometer vor Münster. Wir mussten neulich einen Teamraum zunageln, weil der verwaist ist.
Die Massen von Kolleg*innen mit 2 Kindern, die uns wegen 449,68 Brutto mehr an Familienzuschlag in Münster verlassen haben, könnt ihr euch nicht vorstellen.
Der letzte Schultag im vergangenen Schuljahr heißt bei uns "Exodus-Tag".
Neulich hat einer im Vorbeigehen an dem SL, dass Wort "Exodus" geraunt. Danach hat er sich in SL Büro versteckt.
Ich glaube er hat eine PTBS.
Seit dem Tag des Exodus schreibt er unermüdlich Petitionen an Fr. Feller.
Geblieben sind nur die alten deren Kinder aus dem Haus sind und die jungen unverheirateten ohne Kinder. Sie können sich ein Leben im gelobten Münster nicht leisten.
Da natürlich nicht alle Stellen sofort nachbesetzt werden konnten, leisten vor allem die jungen ledigen jetzt massiv Mehrarbeit. Die SL ist echt rigoros! Sie schreckt dabei vor gar nichts zurück! Angeblich hat die SL den Lieblingsteddy von Tobias als Geisel genommen und zwingt ihn damit in die 7a zu gehen. Auch kursiert das Gerücht, dass es ein Video vom letzten Lehrersylvester gibt, dass geleakt werden soll. Einige sind schon ganz nervös. Da spurt man lieber.
Die Alten und wir wenigen mit Kindern, die aufgrund der Kinder an den Ort gebunden sind, haben jetzt einen Spendenlauf organisiert, damit wir den jungen Kollegen mal einen Tag in Sauna mit Massage gönnen können, die kommen sonst gar nicht mehr runter.
Leider konnte ich nicht am Exodus teilnehmen. Meine Kinder waren von der Idee die Schule zu wechseln und sich 40 Kilometer weiter neue Freunde zu suchen nicht so begeistert. Kinder halt. Wer hätte gedacht, dass die das doof finden.
Jetzt warten hier alle gespannt darauf, dass die Fehlanreize endlich kassiert werden.
Vielleicht gibt es noch andere Betroffene hier im Forum?
Wie geht ihr damit um? Wie reagiert eure SL? Muss man weiterhin die Kaffeemaschine im ehemaligen Teamraum jeden 2. Freitag entkalken?Ich kann euch schwören keine Satire - alles so true!
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Ehrlich jetzt? Kinderkriegen als Leistung, die der Arbeitgeber mit einer höheren Besoldung honoriert? Ist es nicht vielmehr so, dass Kinderlose stärker honoriert werden sollen, weil sie z.B. zusätzlich die Kurse bei Elternzeit auffangen müssen, i.d.R. eher für Klassenfahrten herangezogen werden, etc., objektiv häufig einfach mehr in der Schule arbeiten?
Ne, ist klar!
Also wenn Elternzeit bei einem Kolleg*innen ansteht, fängst du das aus reiner Nächstenliebe und Karmapunkte auf.
Da sag ich als Vater herzlichen Dank! -
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Deine ominöse Argumentation läuft alleine deswegen schon ins Leere, weil NRW und Badenwürttemberg die einzigen Länder sind, welche solch extremen Familien- und Ortszuschläge gewähren. Einfach deshalb, weil sie ein Schlupfloch gefunden haben, nicht das gesamte Gehaltsgefüge nach oben anzupassen, um Geld zu sparen. Es ist also nicht selbstverständlich und nicht überall üblich, dass man Familien derart gut stellt.
Desweiteren übersiehst du, dass Kindergeld noch oben drauf kommt und die A13 Nettobesoldung, plus Familienzuschläge, um insgesamt etwa 2500-3000€, je nach Wohnort und Steuerklasse, ggü. einem Kinderlosen erhöht. Das ergibt eine ca. 80% höhere Besoldung bei gleichem Amt und Tätigkeit, was mit nichts zu rechtfertigen ist.
Du kannst oder willst einfach nicht verstehen, das Alimentation bedeutet das dir ein amtgemessener Lebensstandard zusteht? -
Ja, wenn man die Alimentation konsequent denkt:
- Dann müßte es auch eine an den Mietspiegel angepaßte Zulage für den Beamten ohne Kinder geben?
- Dann müßte es auch eine Zulage für den Beamten in der GKV geben?
- Dann müßte die Fahrt zur Arbeit komplett erstattet werden, da die Strecken doch recht unterschiedlich sind?
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Wo willst Du da aufhören?
Es ist aber anzurechnen, genauso wie das (fiktive) Partnereinkommen. Tust du das nicht, hast du das Alimentationsprinzip nicht verstanden.
Die Grenzen dessen was einzurechnen ist und was nicht zieht das BVerfG. Das sollen die dort auch weiter machen.
Bei dem Sache mit dem Kindergeld hast du recht. Es zählt im Sinne der Alimentation als Beitrag zur Bedarfsdeckung. Da lag ich falsch.
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