Beiträge von Dr. Rakete
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Gähn
Die Kinder wieder! Langsam wirds langweilig!
Dann sollen doch alle A13 Lehrkräfte sich lieben und vermehren! Ab 4 Kindern ist man dann bei A 16 angelangt und alles ist gut. -
(…)
Andere Bundesländer haben einfach alle A13- Beförderten nach A14 besoldet und ihnen den Titel Oberstudienrat verliehen. Fertig
Welche BL machen das? Das habe ich noch nie gehört.
Kollegen, die als Studienrat mit A13Z eine Revision für ein Beförderungsamt gemacht haben, hatten die gleichen Revisionen wie jemand,der von A12 auf A13 befördert wurde.
Deshalb wäre das ne ganz logische Konsequenz.
Beide im 1. Beförderungsamt, beide A14.
Das würde das ganze Besoldungsgefüge in SEK I und P. in NRW zerstören und wird deshalb nicht kommen.
Zudem ist es zu teuer .
Und da Deutschland ziemlich Pleite ist, wird das auch aus fiskalischen Gründen nicht kommen. -
Wieso sollte eine Unterscheidung zwischen Angestellten und Beamten schwierig sein?
Dann gibt es ein neuen Haken im Pedav Tool und gut ist.
Und wenn selbst nicht, weiß ich doch beim Erstellen der Abrechnung welcher meiner Kollegen welchen Status hat. -
Natürlich haben die Kinder einer Lehrkraft im Unterricht nichts verloren.
Muss muss sich ständig um sie kümmern und lenken allein durch ihre Anwesenheit die SuS ab.
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WARUM zum Kuckuck soll das bitte eine Rolle spielen?!
(und damit meine ich nicht deinen Beitrag speziell sondern alle mit dem Thema.Es gibt hier seit heute eine "Hast du Kinder" Gesinnungsprüfung!
Habt ihr das im Moderatorenteam nicht mitbekommen? -
Nein, wird sie nicht sein.
Die Art der Krankenversicherung ist aber auch unerheblich. -
Einige in diesem Forum müssen mal wieder ihren Aluhut gerade rücken.
Die Verschwörungsstrahlen erreichen wieder ohne blockiert zu werden das Großhirn. -
Ist bekannt, ob eine aktuelle Teildienstfähigkeit Nachteile bei Beförderungen hat oder Bewerbungen auf Abordnungsstellen außerhalb der Schule?
(…)
3) Beim Amtsarzt wird ihm zB 70% Dienstfähigkeit bescheinigt.
4) Dann will er sich auf eine entsprechende Beförderungsstelle bewerben… gibt es da Probleme?Manchmal schafft es die Lehrerbubble mich noch zu überraschen!
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Bei 5kg Kartoffeln würde ich es tatsächlich mal so probieren 😊
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Spannend! Eröffnet einen anderen Blick auf das Problem!
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Bluthochdruck ist doch gut behandelbar. Wieso sollte das Grund für eine teilweise Dienstunfähigkeit sein?
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Ich würde mich erstmal fit machen, ob irgendwas davon nicht koscher (nicht erlasskonform) ist und falls ihr da was findet da dann ansetzen.
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In NRW geht es vor allem um das Partnereinkommen. Das hat mit Kinder nix zu tun.
Nochmal: Allen die man trifft sagen, dass es absolut sinnvoll ist Widerspruch einzulegen! -
Du hast A15 geschrieben und NRW. Also BK oder Gym. Dort wäre die Schulleitung A16 und A15 erweiterte Schulleitung. Mir ist kein A15er bekannt, der nicht zur erweiterten Schulleitung gehört.

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Ich habe mich nochmal informiert! Für NRW ist ein jährlicher Widerspruch Pflicht.
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Mein Widerspruch für 22 oder 23 auch abgelehnt und ich habe wieder Widerspruch eingelegt.
S-H. hat heute wohl angekündigt, dass man für 2026, aufgrund des Urteil vom 19. November, einen Nachtragshaushalt einbringen will.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregie…d4-54a5dcf3a9ba
Es wird langsam spannend.
Wenn die tatsächlich irgendwann die Partnereinkommen zu Fall bringen, wird die Sache richtig spannend. Ich möchte gerne dabei sein, wenn es dann zu Nachzahlungen kommt.
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Gegen die Besoldung an sich. Die dürfte in den meisten Bundesländern gegen das Grundgesetz verstoßen.
Nur wer Einspruch einlegt, hat Anspruch auf eine Nachzahlung, wenn die Besoldungsgesetze rückwirkend "geheilt" werden.
Widersprüche für eure Bundesländer bekommt ihr bei den jeweiligen Gewerkschaften. -
Die Nummer der Stelle die dir die Bezüge zahlt und an die du den Widerspruch richtest. In NRW ist das in der Regel der LBV.
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https://www.swr.de/kultur/gesells…1-7c63a291e1db&
Zum Thema Widerspruch jedes Jahr. Nach circa 2 Minuten kommt hier das Thema auf. -
Scheiß egal ob jährlich oder nicht!
Je mehr von uns von diesem Thema erfahren um so besser und um so schneller hört der Mist mit Besoldungsgesetzen auf, die nicht den Anforderungen des GG entsprechen.
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