Kann man auf öffentlicher Dienst auch Bundesland übergreifend finden.
Beiträge von Dr. Rakete
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Das ist eine berechtigte Frage. Ich kenne mittlerweile den ein oder anderen Mann, der wegen seiner Kinder Arbeitszeit reduziert hat. Aber keinen, der wegen der Eltern weniger arbeitet.
Und Frauen rutschen von Teilzeit wegen Kindern über Teilzeit wegen Eltern direkt in die Altersarmut.
Deswegen ist die Frage berechtigt und muss nicht von dir abgecancelt werden.
Gibt es seit neuestem wieder Sippenhaft?
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Ich brauch mich vor dir nicht zu rechtfertigen.
Mich stört dieser aggressive Ton Tom gegenüber.
Er beschreibt völlig neutral den Möglichkeit von A14 zu leben und spricht von Prioritäten, die man selbst setzt.
Was rechtfertigt da dein anblaffen?
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Ausgehend von deinem Nick nehme ich an, du bist ein Mann. Würdest du denn beruflich kürzer treten, um die Pflege von 3 Großeltern und 2 Kindern zu übernehmen?
Geiler Beitrag!
Würdest du es tun?
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Es geht doch immer noch um aktuell Beförderte. Ich vermag keinen Abstandsgebot Vorstoß zu erkennen, wenn man ihnen "nur" eine kleine Zulage gewährt. Sicher ist da nicht fair. Aber darum geht es nicht,
Auf der Leitungsebene sieht das ganz anders aus.
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Was musst du den für die Beförderung machen? Vielleicht kann man das mit wem anders teilen, wenn du ihm die Entlastung dafür anbietest? Ansonsten musst du dein privates Umfeld deutlich entlasten. Wie alt sind deine Kinder? Meine Tochter (2. Klasse) fährt mittlerweile alle Wege zu Freundinnen und zum Sport alleine mit dem Rad. Fahrgemeinschaften organisieren zum Sport der Kinder sind auch ne super Entlastung.
Kitastunden oder OGS auf Maximum drehen, wenn die Kinder noch jünger sind.
Hast du vielleicht irgendwie die Möglichkeit unterhälftig zu arbeiten? Ist die Pflege der Eltern da vielleicht ein Hebel?
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Das Abstandsgebot bezieht sich auf den finanziellen Abstand den zwei Besoldungsgruppen zueinander haben.
Es bezieht sich nicht auf die Aufgaben die einem Amt zugeordnet werden.
Daher kann das Problem, das sich aktuell Beförderte und dann A13 für alle in einer Gruppe mMn argumentativ nicht über das Abstandsgebot angegriffen werden.
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Nochmal man kann für A13 für alle sein (bin ich schon aus familiären Gründen) und trotzdem die historischen Prozesse beschreiben, die zu dem Unterschied geführt haben.
Es liegt meiner Meinung nach kein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor, weil s.o.
Zu sagen, es liegt kein Verstoß gegen das Abstandsgebot vor, heißt ja nicht das ich gegen eine Angleichung des Stellenkegels bin. Da drückt der Schuh. Es müssen an allen Schulformen ähnlich oder gleich viel Beförderungsstellen geschaffen werden.
Das hat aber nix mit dem Abstandsgebot zu tun.
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Seit drei Jahren wird das geprüft. Das muss unglaublich komplex sein. 🤣
Mich wundert nur, dass man dazu überhaupt hört und es noch nicht einmal irgendwelche Pläne gibt. Das kann eigentlich nichts gutes bedeuten.😒
Das ist die übliche Hinhaltetaktik in Sachen Besoldung. Ein Gesetz das beschossen ist, kann man es beklagen.
Es wird ein Z geben, das irgendwo zwischen Studienrat und Rektoren Zulage liegt - 170€ ist mein Tipp.
Ob dadurch ein Abstandsgebot Verstoß vorliegt, glaube ich nicht. Das Abstandsgebot bezieht sich auf den Abstand zweier Besoldungsgruppe zueinander und nicht auf die übertragenen Aufgaben.
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In Niedersachsen wurde das alles in einem Rutsch 2024 umgesetzt. Für den GHRS-Bereich gilt: Eingangsbesoldung A13, ehemalige Lehrkräfte mit Sonderaufgaben, die bereits zuvor von A12 auf A13 hochgestuft wurden, erhalten eine Zulage, also A13Z.
Konrektoren A14 (gibt es hier erst ab einer Schülerzahl von 180), Rektoren kleiner Schulen ebenfalls A14, ab 180 SuS A14Z.
Die größten Profiteure waren in diesem Fall die Konrektoren von Grundschulen, sie sprangen von A12Z auf A14.
Alles übrigens ohne erneute Revision. Es kam nur ein förmliches Schreiben.
So ähnlich wird das in NRW laufen. Die Frage ist wie groß das Zeit für die jetzt schon beförderten werden wird (bzw. in Nds. ist) und dann haben wir Super112 frage beantwortet.
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Was soll jetzt diese Unterstellung?
Ich beschreibe nur die Situation wie sie ist!
Gleiche Situation an der Gesamtschule im Nachbarort. Den dortigen Sek 1-Koordinator kenne ich privat über den Sportverein. Er wurde mit A12 eingestellt und bekam (vor seiner Pensionierung) für die Koordinatorenstelle A13 und damit war Edeka (Ende der Karriere), weil er im gehobenen Dienst war und der geht nun einmal nur bis A13.
Sein Kollege Sek 2-Koordinator wurde mit A13 im höheren Dienst eingestellt und bekam dann für die Koordinatorenstelle A14, wenn nicht sogar A15.
Das Problem hat sich (zumindest in NRW) die Landesregierung aber selber geschaffen, in dem sie zwar A13 für alle Lehrkräfte eingeführt hat, die Primar- und Sek 1-Lehrkräfte aber im gehobenen Dienst belassen und nicht in den höheren Dienst überführt hat. Damit kann sie, selbst wenn sie wollte, die Beförderungsämter nicht mit A14 oder A15 besolden, weil A13 das höchste Amt im gehobenen Dienst und gleichzeitig das Einstiegsamt im höheren Dienst darstellt.
- Einfacher Dienst: Besoldungsgruppe A1 bis A6
- Mittlerer Dienst: A6 bis A9
- Gehobener Dienst: A9 bis A13
- Höherer Dienst: A13 bis A16
Aus dem gehobenen Dienst (NRW) heraus geht es im Schuldienst bis A15Z, Stv. Sl. an Gesamtschulen sind in der Regel Sek. 1 Lehrer (2 von 3 die ich erlebt habe). Ebenso können DL aus dieser Gruppe stammen.
Ich habe auch schon gehört, dass sich A13er aus Laufbahngruppe 2.1 (ehemaliger gehobener Dienst) zukünftig auf A14 Stellen bewerben dürfen. Nur wird es diese Stellen in der Zukunft viel weniger geben, ob das nur für das Gesamtschulkapitel gilt, würde, ich gerne mal wissen.
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An Gymnasien ist das die erweiterte SL
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Das entscheide ist, das ich oben schreibe das jeder mit MoE A13 verdient hat.
Und das ist es, was ich mit Schaum vor dem Mund meine.
Es geht überhaupt nicht darum, was ich geschrieben habe.
Ich wage es die historischen Unterschiede zu benennen und diese mathematisch zu unterfüttern.
Von mir aus sollen alle A13 kriegen.
Ich störe mich an der historisch unsauberen Argumentation.
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Ich hab mal das entscheidende Wort fett markiert.
Wie genau begründet man denn heute die Ungleichbehandlung?
Nein, das wird gerne bei dieser Debatte an jeder erdenklichen Stelle abgestaubt und hervorgeholt.
Regelstudiendauern waren noch niemals (!) aussagekräftig und die ach-so schweren Sek II Inhalte sind im Kontext eines akademischen Studiums allesamt trivial. Ich sehe ein Studium der PS/SEK I Lehrämter nicht als weniger anspruchsvoll, sondern halt mit anderer Schwerpunktsetzung auf gleichem Niveau, so wie auch die Tätigkeit an GSen und in der Sek I nicht weniger anspruchsvoll ist als in der Sek II, nur halt die Ansprüche und Belastungen an anderer Stelle hat.
Diese Zuschreibung ist ein rein quantitativ nicht mehr und nicht weniger. Eine qualitative Bewertung nehme ich überhaupt nicht vor. Regelstudienzeiten beschreiben auch keine Qualität einer Ausbildung sondern nehmen eine Zuordnung Umfang - Zeit vor.
Ein Studium der SEK. 1 war bis zur Bologna Reform weniger umfangreich. Man möge mir das Gegenteil beweisen.
Man mag diese Behauptung mit Schaum vor Mund als FakeNews oder alternative Fakten beschreiben. Sie ist ein Fakt.
Das ist unter anderen ein Aspekt der historische Genese von A12 und A13z im Lehramt.
Mehr habe ich nicht gesagt.
Allen die MoE studiert haben gehört A13 ins Portemonnaie.
Nun zum Bonbon.
Nehmen wir mal eine Eintritt in den richtigen Dienst in der SEK. I mit 26 als gegeben an und den Eintritt in die SEK 2 dementsprechend 1 Jahr später mit 27.
Den gilt 41 x A13 > 40 x A13z
Diese Gleichung berücksichtigt dabei nicht mal die Kosten eines 1 jährigen Studiums.
Auch an dieser Stelle mag man mir das Gegenteil beweisen. Bin gespannt, ob das gelingt.
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Weil historisch betrachtet das Studium zum Gymnasiallehrer 8 Semester Regelstudienzeit hatte und man zudem noch extra SEK. I Inhalte studieren musste im Gegensatz zu Sek I, welches nur 6 Semester dauerte.
Es musste also ein finanzielles Bonbon geben, um Leute zur Studium SEK. II zu bewegen.
Das wird gerne bei der ganzen Debatte gerne verschwiegen.
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Ein reicher Staat bedeutet viele Möglichkeiten für gerechte Verteilung und lebenswertes Gemeinwesen wie z.B eine intakte Infrastruktur. Da profitieren alle von.
Frauen sind noch in vielerlei Hinsicht benachteiligt, wie man in diesem Thread nachlesen kann. Das sollte durch falsche Anreize des Staates nicht noch verstärkt werden. Ärmere Familien sollten aber natürlich bei einer Reform des Ehegattensplittings nicht schlechter gestellt werden. Das wäre nicht fair. Ich begrüße aber aus oben angerissenen Gründen einen reichen Staat und bin als priviligierter Mensch dafür auch bereit, weniger privates Geld zu haben. Familien sind vielfältig und das finde ich gut, niemanden sollte wegen des eigenen Familienmodells angegriffen werden. Familien, wie gesagt in ihrer vielfältigen Form, sind eine Gemeinschaft, die, aus in diesem Thread genannten Gründen, unter besonderem Schutz stehen, deswegen müsste ein Neuregelung dies natürlich auch angemessen berücksichtigen. Da sind wir uns hier in vielem einig, denke ich.
Das der Staat chronisch unterfinanziert halte ich auch für gegeben.
Allerdings darf er sich erstmal bei den wirklich Reichen bedienen.
Der folgende Exkurs zum Reichtum in Deutschland darf gerne übersprungen werden:
Schwarz, Merck Albrecht und Piëch und wie sie alle heißen - wie absurd reich wirklich Reiche sind, sieht man daran das Wolfgang Porsche sich gerade seine privaten Tunnel bohren lassen will oder die Geschwister Quandt/Klatten, die 2018 1.100.000.000€ Dividende immerhin durch 2 teilen mussten und darauf dann rein theoretisch absurde 25% Steuern zahlen mussten - aber gut BWM ist ja auch ein Familienunternehmen, die gilt es zu schützen. Gut ist auch die Reportage mit Jochen Breyer in der ZDF Mediathek - hört mal an der Stelle genau hin, wenn der Capri-Sonne Typ gefragt wird, ob es eine alternative zum Privatjet gäbe. Den müssen wir aber schonen, der besitzt nur 2 Milliarden.
Wenn dann die Milliardäre zu Millionären (999.999.999€ ist immer noch reich genug) gemacht wurden. Also mehrere hundert Milliarden später, darf der Staat sich gerne Google, Amazon und all die anderen internationalen Konzerne vornehmen.
Wenn er dann immer noch Geld braucht, darf er gerne bei mir klingeln und mich fragen, ob ich auf das Ehegattensplitting verzichten möchte.
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Ohne langes Bla Bla
Halte durch es lohnt sich und wird leichter!
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Die Kosten, die ich aufgelistet habe, waren meine aus meinem Vor-Lehrer-Dasein. Ich bin de facto für zwei 450€-Jobs Vollzeit arbeiten gegangen. Wir hätten als Familie auf dem Konto das gleiche gehabt, wenn ich mir das gespart hätte und zwei Nebenjobs gemacht hätte. Unsere Kosten waren so hoch (ZB Kinderbetreuung, 650€ nur der städtische Kindergarten). Das war 2009. Wie es heute ist, weiß ich natürlich nicht. Aber das ist eine reale Situation gewesen, auch wenn sich Deine anders darstellt!
Ich will nicht, dass Frauen zuhause bleiben. Mir ist das völlig egal. Gesamtgesellschaftlich finde ich es besser, wenn Frauen Karriere- und Weiterbildungsmaßnahmen wahrnehmen und das ist Realität: passiert eher, wenn man Vollzeit arbeitet. Finde ich auch nicht gut, ist aber so stark verbreitet in der freien Wirtschaft.
Außerdem möchte ich für meine Tochter eher das Rollenbild zeigen, dass man auch Familie und Beruf mit einer Vollzeit-Stelle schaffen kann, damit sie immer unabhängig bleibt.
Kann es sein, dass du die Steuerklassen Kombination 3/5 mit dem Splitting gleichsetzt?
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Dieses müsste dann eigentlich knapp 500 brutto betragen.
Das war damals der Unterschied von A12 zu A13 bei mir.

Nicht weil die Forderung nicht gerechtfertigt wäre sondern weil sie 0,0% Chance hat zu kommen.
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