A13 für alle - Was passiert mit A13-Posteninhabern?

    • Offizieller Beitrag

    Weil historisch betrachtet das Studium zum Gymnasiallehrer 8 Semester Regelstudienzeit hatte und man zudem noch extra SEK. I Inhalte studieren musste im Gegensatz zu Sek I, welches nur 6 Semester dauerte.

    Es musste also ein finanzielles Bonbon geben, um Leute zur Studium SEK. II zu bewegen.

    Das wird gerne bei der ganzen Debatte gerne verschwiegen.

    Ich halte es für sachlich falsch, hier von einem finanziellen Bonbon zu sprechen.


    Die Diskussionen zur Wertigkeit der Lehrämter, die ich hier seit 20 Jahren immer wieder verfolgen konnte, zeigt ja, dass bei der erstmaligen Festlegung der Besoldung und der Zugangsvoraussetzungen zum Schuldienst das Sek-I-Studium als weniger komplex bzw. die Lehramtsausbildung Sek I und Primarstufe als "weniger anspruchsvoll" erachtet wurden und teilweise immer noch werden. Dies war gepaart mit den Zugangsvoraussetzungen zum gehobenen Dienst, der ein Studium von sechs Semestern voraussetzte, im Gegensatz zum höheren Dienst, der acht Semester voraussetzte.

    Die Attitüde einiger (Ober)StudienrätInnen hier im Forum entbehrt ja mitunter nicht eines gewissen Dünkels. Dieser stammt sicherlich nicht von dem finanziellen Bonbon, das es angeblich bedurft hätte, sondern er stammt von der Selbstwahrnehmung, eine hochwertigere Ausbildung genossen zu haben und an einer "besseren" Schulform zu unterrichten - und somit den Besoldungsabstand auch verdient zu haben.

  • Ihr habt halt neben der relativ kleinen Sek 2 (drei Jahrgänge) noch die große Sek 1 (sechs Jahrgänge). Entsprechend macht bei Euch der Sek 2 Bereich, in dem es die A14 Stellen gibt, nur 1/3 der gesammten Schülerzahl aus und entsprechend gibt es nur 1/3 der Stellen. Am Berufskolleg wird ja ausschließlich im Sek 2 Bereich unterrichtet.

    Die Schülerzahlen sind für die A14 nur mittelbar wichtig. Bei uns zählt das Verhältnis von A13 zu A14. Ziel soll (glaube ich) 40% A14 je Schule sein.

  • Ich hab mal das entscheidende Wort fett markiert.

    Wie genau begründet man denn heute die Ungleichbehandlung?

    Nein, das wird gerne bei dieser Debatte an jeder erdenklichen Stelle abgestaubt und hervorgeholt.

    Regelstudiendauern waren noch niemals (!) aussagekräftig und die ach-so schweren Sek II Inhalte sind im Kontext eines akademischen Studiums allesamt trivial. Ich sehe ein Studium der PS/SEK I Lehrämter nicht als weniger anspruchsvoll, sondern halt mit anderer Schwerpunktsetzung auf gleichem Niveau, so wie auch die Tätigkeit an GSen und in der Sek I nicht weniger anspruchsvoll ist als in der Sek II, nur halt die Ansprüche und Belastungen an anderer Stelle hat.

    Diese Zuschreibung ist ein rein quantitativ nicht mehr und nicht weniger. Eine qualitative Bewertung nehme ich überhaupt nicht vor. Regelstudienzeiten beschreiben auch keine Qualität einer Ausbildung sondern nehmen eine Zuordnung Umfang - Zeit vor.

    Ein Studium der SEK. 1 war bis zur Bologna Reform weniger umfangreich. Man möge mir das Gegenteil beweisen.

    Man mag diese Behauptung mit Schaum vor Mund als FakeNews oder alternative Fakten beschreiben. Sie ist ein Fakt.

    Das ist unter anderen ein Aspekt der historische Genese von A12 und A13z im Lehramt.

    Mehr habe ich nicht gesagt.

    Allen die MoE studiert haben gehört A13 ins Portemonnaie.

    Nun zum Bonbon.

    Nehmen wir mal eine Eintritt in den richtigen Dienst in der SEK. I mit 26 als gegeben an und den Eintritt in die SEK 2 dementsprechend 1 Jahr später mit 27.

    Den gilt 41 x A13 > 40 x A13z

    Diese Gleichung berücksichtigt dabei nicht mal die Kosten eines 1 jährigen Studiums.

    Auch an dieser Stelle mag man mir das Gegenteil beweisen. Bin gespannt, ob das gelingt.

  • Bin gespannt, ob das gelingt.

    Das sind so Sätze, die von schlechten, pseudo-provakativen Facebook Posts kennt: "Bin mal gespannt, wer sich traut, das zu teilen."

    Auch die Formulierung "Mit Schaum vor dem Mund" ist natürlich absolut lächerlich.

    Du hast eine quantitative Unterscheidung genannt, die veraltet ist und eben keine qualitative Bedeutung hat. Warum bringst du sie denn in eine akutelle Debatte ein, wenn du damit keine Aussage machen möchtest?

    Oder teilst du nur gerne sinnlos Trivia, die vagen Bezug zum Thema haben? Das kann ich auch:

    "In Bayern wird man am Gymnasium noch auf A14 regelbefördert. Man mag diese Behauptung mit Schaum vor Mund als FakeNews oder alternative Fakten beschreiben. Sie ist ein Fakt. Man mag mir das Gegenteil beweisen. Bin gespannt, ob das gelingt."

    Hat auch vage etwas mit der Besoldung in verschiedenen Lehrämtern zu tun, ebenso wie eine frühere Regelung zur Studienzeit, aber keine echte Relevanz für die aktuelle Debatte.

  • Weil historisch betrachtet das Studium zum Gymnasiallehrer 8 Semester Regelstudienzeit hatte und man zudem noch extra SEK. I Inhalte studieren musste im Gegensatz zu Sek I, welches nur 6 Semester dauerte.

    Es musste also ein finanzielles Bonbon geben, um Leute zur Studium SEK. II zu bewegen.

    Das wird gerne bei der ganzen Debatte gerne verschwiegen.

    Die Historie ist halt längst überholt mit dem Ergebnis, dass in den meisten Bundesländern alle Lehrämtler dieselbe Regelstudienzeit haben, dafür aber immer noch unterschiedlich besoldet werden, keine vergleichbaren Beförderungsmöglichkeiten haben und diejenigen, die diesbezüglich schlechter gestellt sind auch noch die höchsten Deputatsstunden zu leisten haben, weshalb die dazugehörigen Schulformen auch wenig überraschend besonders massiven Lehrkräftemangel haben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL (3. Mai 2025 18:09) aus folgendem Grund: Autofillpanne

  • Das entscheide ist, das ich oben schreibe das jeder mit MoE A13 verdient hat.

    Und das ist es, was ich mit Schaum vor dem Mund meine.

    Es geht überhaupt nicht darum, was ich geschrieben habe.

    Ich wage es die historischen Unterschiede zu benennen und diese mathematisch zu unterfüttern.

    Von mir aus sollen alle A13 kriegen.

    Ich störe mich an der historisch unsauberen Argumentation.

  • 304 von aktuell 371 ausgeschriebenen Schulleitungsstellen (inkl. Stellvertretung) sind für Grundschulen. Das geht schon seit vielen Jahren so. Das Problem ist bekannt.

    KonrektorIn für A13, RektorIn für A14.

    Am Gymnasium sind das jeweils zwei Besoldungsstufen höher (A15Z und A16).


    Demnächst also alle Primar- und Sek-I-Lehrkräfte auf A13. Da MUSS etwas passieren.

    Ein weiteres Problem, was damit zusammenhängt ist aber auch, dass an Grundschulen kein Mittleres Management u.ä. existiert, wo Lehrer, die Lust auf Leitung haben, schon einmal Erfahrung sammeln können aber nicht direkt in der SL sind. Sondern es geht immer sofort in die Schulleitung mit einer dicken Revision bzw. EFV, und das ist für den normalen Lehrer natürlich auch etwas abschreckend.

  • Was wäre denn an weiterführenden Schulen das, was du als „mittleres Management“ bezeichnest? Sowas wie Koordinatoren?

    Die kleinen A15er. Bei uns heißen die Abteilungsleitung.

  • Auch wenn es mir im Endeffekt für mich egal wäre, stimme ich dir da zu.

    Man wird in Zukunft für die Arbeit als Konrektor/Schulleiter an einer Grundschule kaum noch Bewerber finden, wenn man die Gruppen nicht auch entsprechend hochstuft.

    Mit den Personen, die ihre Beförderungsämter zurückgeben, meinst du aber wahrscheinlich nicht die aktuellen Konrektoren, oder? Denn wenn die das mit der Begründung machen, wären sie schon arg hoffnungslos. Denn das Land muss da ran und geht da ran.

    Ich kenne alleine bei uns im Kreis, mich eingeschlossen 3 Konrektorinnen, die in den letzten 6 Wochen ihr Amt aufgegeben haben. Nicht wegen des Geldes, sondern wg unfähiger SL, ungerechter Aufgaben-/Entlastungsverteilung, der Fülle an Aufgaben, die kaum zu schaffen sind. Das jetzt demnächst alle A13 sind hilft allerdings bei der Entscheidung, weil einem dann letztendlich nur die Zulage "fehlt".

    Die Bezahlung ist für das, was in diesem Amt gefordert wird, eine absolute Frechheit. Ich bereue nichts so sehr wie meine Zeit als Konrektorin und ich war echt motiviert und enthusiastisch. Jetzt bin ich krank und habe gerade meinen Versetzungsantrag abgegeben.

    Ich bin froh, dass ich den Mut hatte diesen Schritt zu gehen, Entpflichtung, Teilzeitantrag, zum Arzt gehen und langfristige Krankmeldung und Versetzungsantrag.

    Dann kann ich die Jahre bis zur Pensionierung hoffentlich in Ruhe einfach nur als Lehrerin arbeiten.

    Ich würde jedem davon abraten, sich auf eine Konrektorenstelle zu bewerben.

    Das ist Ausbeutung.

  • Die Schülerzahlen sind für die A14 nur mittelbar wichtig. Bei uns zählt das Verhältnis von A13 zu A14. Ziel soll (glaube ich) 40% A14 je Schule sein.

    Ich muss halt immer daran denken, dass ich in meiner Schulzeit am Gymnasium mitunter von reinen SEK 1 Lehrkräften (nicht SEK 2/1) unterrichtet wurde. Sie haben damals auch gesagt, dass sie in der Sek 2 gar nicht unterrichten dürften. In der damaligen Schule wurde also zumindest gefühlt wirklich getrennt zwischen Klasse 5-10 und 11-13.

    Wenn man jetzt für alle SEK 1 Lehrerstellen A12 als Einstieg annimmt und A13 als erstes Beförderungsamt und nur für die wenigen SEK 2 Lehrerstellen A13 und A14 als erstes Beförderungsamt, ergeben sich in Relation zu der Gesamtzahl der Lehrer an einem Gymnasium nur wenige A14 Stellen.

    An einem Berufskolleg hingegen gibt es keine Sek 1 und entsprechend auch keine SEK 1 Lehrerstellen, die mit SEK 2/1 Lehrern besetzt werden.

  • Ich muss halt immer daran denken, …

    … dass damals auf diese Lehrkräfte herabgeschaut wurde, von Schüler:innenseite auch, das waren eben keine „richtige“ Lehrkräfte … oder gar Menschen?

    Soll das Aufstiegsamt dort beginnen, wo Schüler:innen nahezu erwachsen sind?

    Warum beginnt es nicht da, wo Kinder lesen lernen, Zahlen begreifen, mit dem institutionellen Lernen beginnen, weil diese Fähigkeiten so wichtig für das Leben sind und die Jahre so prägend?

    Oder war alles bis zum BK doch nur ein bisschen Spielen und Kakao verteilen?

    Es ist schrecklich, wenn ihr diese Hackordnung weiter zementiert.

  • Was wäre denn an weiterführenden Schulen das, was du als „mittleres Management“ bezeichnest? Sowas wie Koordinatoren?

    Genau z.B., oder die erweiterte Schulleitung. Wobei nicht jeder Koordinator zur erweiterten SL gehört.

    Die kleinen A15er. Bei uns heißen die Abteilungsleitung.

    Je nach Schulform gibt es da unterschiedliche Besoldungsgruppen, Abteilungsleiter Sekundarschule ist ja schon A13

  • … dass damals auf diese Lehrkräfte herabgeschaut wurde, von Schüler:innenseite auch, das waren eben keine „richtige“ Lehrkräfte … oder gar Menschen?

    Was soll jetzt diese Unterstellung?

    Ich beschreibe nur die Situation wie sie ist!

    Gleiche Situation an der Gesamtschule im Nachbarort. Den dortigen Sek 1-Koordinator kenne ich privat über den Sportverein. Er wurde mit A12 eingestellt und bekam (vor seiner Pensionierung) für die Koordinatorenstelle A13 und damit war Edeka (Ende der Karriere), weil er im gehobenen Dienst war und der geht nun einmal nur bis A13.

    Sein Kollege Sek 2-Koordinator wurde mit A13 im höheren Dienst eingestellt und bekam dann für die Koordinatorenstelle A14, wenn nicht sogar A15.

    Das Problem hat sich (zumindest in NRW) die Landesregierung aber selber geschaffen, in dem sie zwar A13 für alle Lehrkräfte eingeführt hat, die Primar- und Sek 1-Lehrkräfte aber im gehobenen Dienst belassen und nicht in den höheren Dienst überführt hat. Damit kann sie, selbst wenn sie wollte, die Beförderungsämter nicht mit A14 oder A15 besolden, weil A13 das höchste Amt im gehobenen Dienst und gleichzeitig das Einstiegsamt im höheren Dienst darstellt.

    • Einfacher Dienst: Besoldungsgruppe A1 bis A6
    • Mittlerer Dienst: A6 bis A9
    • Gehobener Dienst: A9 bis A13
    • Höherer Dienst: A13 bis A16
  • Schulleitungen und deren Stellvertretungen sowie Abteilungsleitungen an Sekundar- und Gesamtschulen, die A14-15 haben sind aber ebenfalls nicht im (ehem) höheren Dienst. Es ist dem Dienstherrn durchaus möglich, höher besoldete Sonderämter zu vergeben (wie z.B. den Realschulrektor mit A15, trotzdem immer noch in Laufbahngruppe 2.1).

    Nichtsdestotrotz stimme ich zu, dass die Debatte „jetzt werden endlich alle Lehrer gleich bezahlt“ Augenwischerei war, solange der wichtige Herr Studienrat immer noch auf seinen Abstand (+Z) ruht und auf einen 40-65%igen A14-Stellenpool guckt.

    Weiterhin gibt es im öffentlichen Dienst nun einmal etwas, das sich „Abstandsgebot“ nennt. Und trotzdem muss man hier im Forum immer wieder einem Haufen Akademikern dabei zugucken, wie sie sich gegenseitig auseinandernehmen („Wieso, wird doch keinen was weggenommen. Freu dich doch für andere“), wenn die berechtigte Frage nach der Zukunft von Beförderungs- oder Funktionsamtsinhabern gestellt wird.

    In der Schule würdet ihr unter den Aufsatz „(Stellenweise) Gut argumentiert, aber Thema verfehlt, 0 Punkte“ schreiben.

  • Gleiche Situation an der Gesamtschule im Nachbarort. Den dortigen Sek 1-Koordinator kenne ich privat über den Sportverein. Er wurde mit A12 eingestellt und bekam (vor seiner Pensionierung) für die Koordinatorenstelle A13 und damit war Edeka (Ende der Karriere), weil er im gehobenen Dienst war und der geht nun einmal nur bis A13

    Das halte ich für einen Fehlschluss. Das fängt damit an, dass es (ich habe es gerade nur für NDS geprüft) bei uns in der Laufbahnverordnung überhaupt keinen "gehobenen Dienst" gibt, sondern eine "Laufbahngruppe 2", zu der es ein "1. Einstiegsamt" (früher: gehobener Dienst) und ein "2. Einstiegsamt" (früher: höherer Dienst) gibt. Mir sind inzwischen eine ganze Reihe von Personen bekannt, die aus dem 1. Einstiegsamt schrittweise in Besoldungsgruppen A14-A16 aufgestiegen sind. Dazu gehören in NDS z.B. Schulleitungen größerer Schulen (insbesondere der Gesamtschulen), Didaktische Leitungen, Fachmoderatoren oder Dezernenten. Von "Ende der Karriere" bei A13 konnte bei all diesen Personen keine Rede sein.

  • Was soll jetzt diese Unterstellung?

    Ich beschreibe nur die Situation wie sie ist!

    Gleiche Situation an der Gesamtschule im Nachbarort. Den dortigen Sek 1-Koordinator kenne ich privat über den Sportverein. Er wurde mit A12 eingestellt und bekam (vor seiner Pensionierung) für die Koordinatorenstelle A13 und damit war Edeka (Ende der Karriere), weil er im gehobenen Dienst war und der geht nun einmal nur bis A13.

    Sein Kollege Sek 2-Koordinator wurde mit A13 im höheren Dienst eingestellt und bekam dann für die Koordinatorenstelle A14, wenn nicht sogar A15.

    Das Problem hat sich (zumindest in NRW) die Landesregierung aber selber geschaffen, in dem sie zwar A13 für alle Lehrkräfte eingeführt hat, die Primar- und Sek 1-Lehrkräfte aber im gehobenen Dienst belassen und nicht in den höheren Dienst überführt hat. Damit kann sie, selbst wenn sie wollte, die Beförderungsämter nicht mit A14 oder A15 besolden, weil A13 das höchste Amt im gehobenen Dienst und gleichzeitig das Einstiegsamt im höheren Dienst darstellt.

    • Einfacher Dienst: Besoldungsgruppe A1 bis A6
    • Mittlerer Dienst: A6 bis A9
    • Gehobener Dienst: A9 bis A13
    • Höherer Dienst: A13 bis A16

    Aus dem gehobenen Dienst (NRW) heraus geht es im Schuldienst bis A15Z, Stv. Sl. an Gesamtschulen sind in der Regel Sek. 1 Lehrer (2 von 3 die ich erlebt habe). Ebenso können DL aus dieser Gruppe stammen.

    Ich habe auch schon gehört, dass sich A13er aus Laufbahngruppe 2.1 (ehemaliger gehobener Dienst) zukünftig auf A14 Stellen bewerben dürfen. Nur wird es diese Stellen in der Zukunft viel weniger geben, ob das nur für das Gesamtschulkapitel gilt, würde, ich gerne mal wissen.

  • In Niedersachsen wurde das alles in einem Rutsch 2024 umgesetzt. Für den GHRS-Bereich gilt: Eingangsbesoldung A13, ehemalige Lehrkräfte mit Sonderaufgaben, die bereits zuvor von A12 auf A13 hochgestuft wurden, erhalten eine Zulage, also A13Z.

    Konrektoren A14 (gibt es hier erst ab einer Schülerzahl von 180), Rektoren kleiner Schulen ebenfalls A14, ab 180 SuS A14Z.

    Die größten Profiteure waren in diesem Fall die Konrektoren von Grundschulen, sie sprangen von A12Z auf A14.

    Alles übrigens ohne erneute Revision. Es kam nur ein förmliches Schreiben.

  • In Niedersachsen wurde das alles in einem Rutsch 2024 umgesetzt. Für den GHRS-Bereich gilt: Eingangsbesoldung A13, ehemalige Lehrkräfte mit Sonderaufgaben, die bereits zuvor von A12 auf A13 hochgestuft wurden, erhalten eine Zulage, also A13Z.

    Konrektoren A14 (gibt es hier erst ab einer Schülerzahl von 180), Rektoren kleiner Schulen ebenfalls A14, ab 180 SuS A14Z.

    Die größten Profiteure waren in diesem Fall die Konrektoren von Grundschulen, sie sprangen von A12Z auf A14.

    Alles übrigens ohne erneute Revision. Es kam nur ein förmliches Schreiben.

    So ähnlich wird das in NRW laufen. Die Frage ist wie groß das Zeit für die jetzt schon beförderten werden wird (bzw. in Nds. ist) und dann haben wir Super112 frage beantwortet.

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