Ja, die Anordnung muss auch bei Vollzeitkräften ab der dritten Stunde sein. Nur dann wird sie ab der ersten bezahlt. Das ist bei Teilzeit nicht so, da wird jede Stunde bezahlt, aber sie muss auch angeordnet werden.
Jede Vertretungsstunde muss angeordnet werden. Die Anordnung erfolgt in der Regel durch den Vertretungsplan, der eine Dienstanweisung darstellt.
Die Regelung, das Lehrkräfte erst ab 4 Stunden bezahlt werden, gilt nur für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitlehrkräfte dürfen ab der ersten Stunde abrechnen. Das hat nicht mit angeordnet oder nicht zu tun. Das sind schlicht die Regelungen in der Bass.
Genauso wie die Regelung das KuK mit Unterrichtsausfall zuerst gezogen werden müssen, steht auch so in der BASS.
Das an euerer Schule keine 4 Stunde angeordnet wird, hat schlicht und ergreifend damit zu tun, dass man dann Mehrarbeit nicht abrechnen kann. Ich achte am Ende des Monats drauf, beim machen des Plans, das Kollegen mit 3 Stunden MA ihre 4 Stunde MA bekommen damit sie abrechnen können.
Auf mich macht das den Eindruck als ob ihr ordentlich verarscht werdet von eurer SL.
Keiner von euch bekommt MA ausgezahlt und eure SL steht bei Dezernat super da.