Beiträge von Kreidemeister

    Hallo,


    von mir auch eine Nachfrage und zwar zu den Kriterien.

    Folgender Hintergrund: vor einem Jahr wollte ich, Gym NRW, schon mal einen Antrag stellen. Das wurde mir von der damaligen SL ausgeredet. Angeblich könnte die SL dann keine neuen Leute einstellen und er wollte aber noch jemanden für Fach XY haben. Ich hatte dann keinen Antrag gestellt.
    Nun gibt es eine neue SL. Dort erklärte ich vor kurzem mein Ansinnen, ohne das Gespräch vom letzten Jahr zu erwähnen.
    Zur Begründung gab ich einige gesundheitliche Probleme an und einfach eine bessere Work-/life balance haben zu wollen. Auf das gesamte Geld, die rd 4 1/2 t€ jeden Monat, bin ich nicht angewiesen, weniger genügt auch.

    Die SL hörte sich das alles an, verstand auch, aber wirkte nicht so ganz überzeugt. So nach der Devise: Ich muss auch viel arbeiten und Blutdruckmittel nimmt sowieso jeder Zweite.
    Im übrigen würde bei voraussetzungsloser TZ nun nachgefragt seitens der Bezreg und wenn die SL jeden Antrag befürworten würde, würde sie sich unglaubwürdig machen und ggf. irgendwann gar keine Genehmigungen mehr bekommen.
    Der politische Kurs sei: im Zweifel ablehnen. Und das täte dann „irgendeine A9 Kraft“ in der Bezreg nach Vorgabe.

    Ich solle den Antrag stellen, aber wenn nachgefragt würde, könne die SL mir nicht garantieren, dass sie für mich sprechen würde.

    Frage 1: welche Argumentation ist richtig, die von der aktuellen SL oder die von der vergangenen SL?


    Frage 2: was könnte man, außer Teildienstfähigkeit erreichen, noch machen, wenn die Genehmigung versagt wird?

    Eine Verlagerung in Richtung Oberstufe ist schon gemacht worden, aber angesichts teils großer Kurse mit Korrektur sowie der Vorbereitung (Romananalyse etc.) und zahlreichen Nachprüfungen, Erstellung von Feststellungsprüfungen, Prüfungen unter Abiturbedingungen etc. ist der Vorteil, nicht mehr das Geschrei der kleinen Kinder an den Ohren zu haben, einer Ermattung gewichen. Ich habe das Gefühl, teils 6 Tage die Woche nur für die Schule zu leben, mal abgesehen von etwas einkaufen und wenn’s gut läuft mal 1/2h spazieren gehen. Von 8-15:30 Uhr in der Schule, dann vorbereiten, Prüfungen erstellen, korrigieren etc. Irgendwann dann um 21:30 Uhr oder so Schluss zu machen und auf dem Sofa einzunicken. Und das als alleinstehende Person.

    Das kann doch nicht der Inhalt des Lebens sein.

    (…) hinterher kurzer Abgleich und ggf. auf dem Bogen, der rausgegeben wird, nochmal "umkreuzen", daher mit radierbarem Stift schreiben. Prallel protokollieren beide auf Schmierzetteln und ich als Fachlehrer picke mir in der Nachbereitung ggf. aus beiden Schmierzetteln prägnante Punkte raus, die ich zur Nachvollziehbarkeit des Zustandekommens der Note auf den Schülerbogen übertrage. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Beim Inhalt hilft es, zumindest in Teil A die antizipierten Antworten bereits auf den Bogen zu drucken und überwiegend nur abzuhaken.

    Das macht aber Arbeit. Die Ausgabe der bereits fertig angekreuzten Bögen spart die Arbeit.
    Das Hauptproblem ist hier eben auch, dass der Kollege unzufrieden ist, weil seine als intern gedachten Notizen an die SuS gehen, ggf auch mit internen Kommentaren wie „oberflächliches Gerede“ oder dgl oder Rechtschreibfehlern, die in der Eile entstanden.

    Na ja, dann wohl besser abhaken und beim nächsten Mal so machen, wie von ihm und der Mehrheit hier empfohlen wird. Evtl könnte man auch versuchen, die Bögen wieder zu bekommen unter dem Vorwand, sie archivieren zu müssen. Aber wie es so ist: dann gibt es 3/4 der Bögen zurück, und bei 1/4 sind sie verschwunden, dauerhaft vergessen etc. :/

    Ich würde an der Stelle nicht die Originalbögen herausgeben, sondern die Version nach Abgleich zwischen den beiden Kollegen (m/w/d). Bedeutet: Wenn Kollege A 4 Teilpunkte gibt, Kollegin B 2 Teilpunkte, ihr euch in der Mitte bei 3 Teilpunkten trefft, sollten diese 3 Teilpunkte auf der Version stehen, die dem Schüler (m/w/d) nach Bedarf ausgehändigt wird.

    Hier wurden beide Bögen ausgegeben mit dem Ziel, dem Schüler transparent zu zeigen, dass man seine Leistungen diskutiert hat und sich geeinigt hat.

    Allerdings wurde dies von einigen S nicht honoriert, im Gegenteil wurde gemeckert: „Ja, auf dem einen Bogen stehen schon 4 Punkte und dann ist das wieder abgewertet worden. Sie sind doch mein Lehrer, warum haben Sie sich nicht für mich eingesetzt..?“

    Schon irre, da will man Transparenz zeigen und dann gibts von allen Seiten wieder was zu meckern.

    Also wieder ein Beispiel im Sinne von:

    Gut gemeint (= Transparenz herstellen), geht aber nach hinten los (SuS meckern warum Noten von einem K abgewertet, anderer K unzufrieden dass seine persönlichen Notizen rausgegeben werden).

    Tja… habt ihr das denn auf der Fachkonferenz besprochen? Es scheint hier doch ein Problem von mangelnder Absprachr zu sein. Kollege 1 macht es so wie er meint, Kollege 2 hat eine ganz andere Vorstellung und fühlt sich persönlich düpiert.

    Hallo,


    es geht um Kommunikationsprüfungen in der Oberstufe.
    Situation: 2 KuK lauschen den SuS, wie sie ein Bild/Werbung/Karikatur beschreiben und später diskutieren.
    Dazu werden Notizen angefertigt zu Äußerungen der SuS und in einem Bewertungsbogen Kreuze gemacht. Später überlegt man gemeinsam, auf welche Punkte man sich einigt.

    Frage: seht ihr ein Problem darin, die beiden Originalbögen an die SuS herauszugeben?

    Hier wurde das im Sinne der Transparenz gemacht, allerdings war die andere prüfende Person unzufrieden, weil sie nicht wollte, dass ihre persönlichen Notizen an die SuS gehen, ggf sogar in sozialen Medien eingestellt etc.

    Der anderen prüfenden Person war das nicht bewusst und dachte: ja gut, sollen die SuS doch sehen, was geschrieben wurde und wie die Note zustande kommt.
    Natürlich kamen dann Nachfragen/Beschwerden wie: „Wieso habe ich bei dem einen Lehrer 2 Punkte in der Kategorie bekommen, bei dem anderen 5 Punkte und insgesamt nur 3 Punkte?“


    Ergebnis: ein Kollege unzufrieden über die Herausgabe seiner Mitschrift, die SuS versuchen zu diskutieren.

    Wie handhabt ihr das? Einen ins reine geschriebenen Bogen mit Note und Unterschrift rausgeben?

    Ist bekannt, ob eine aktuelle Teildienstfähigkeit Nachteile bei Beförderungen hat oder Bewerbungen auf Abordnungsstellen außerhalb der Schule?


    Es wäre ja auch denkbar:

    1) Kollege ist bereits seit längerer Zeit in ärztlicher Behandlung (zB wie hier genannt: Blutdruck/Herz, Psyche etc.)


    2) Er stellt selbst einen Antrag auf Teildienstfähigkeit und bringt Gutachten vom Kardiologen, Hausarzt, Psychiater etc. bei.

    3) Beim Amtsarzt wird ihm zB 70% Dienstfähigkeit bescheinigt.

    4) Dann will er sich auf eine entsprechende Beförderungsstelle bewerben… gibt es da Probleme?

    Das würde ich übrigens nicht so äußern. Da kommen bei mir sowohl aus Leitungssicht als auch als ehemaliger IK-Lehrer sehr deutliche Fragezeichen auf.

    Na ja, die SuS arbeiten in Arbeitsheften, die man hin und wieder kontrolliert, sonst mit der Anton App selbständig.
    Weil ja ständig welche dazu kommen und andere dann stundenweise wieder im Fachunterricht sind, ist ein üblicher Unterricht gar nicht möglich.

    Liebe Community,


    die Schulleitung trat an mich heran mit der Frage (eigentlich eine Aufforderung), die Fachstunden einer längerfristig erkrankten Lehrkraft mit 3 Stunden zu übernehmen.

    Dafür würde man mich dann aus anderen Klassen, konkret der internationalen Klasse, rausnehmen.

    Unter der Hand ist es immer so gewesen an der Schule, dass die Arbeit in der IK etwas als Ausgleich für stark mit Korrekturen belastete KuK war, weil kaum Vorbereitung und keine Nachbereitung nötig ist. Hier werden nun 2 IKs zusammengelegt, was faktisch nur einer Betreuung der SuS dort gleich kommt. Eine sinnvolle Unterstützung, individuelle Korrekturen und Feedback gehen dann kaum mehr, zumal einige SuS psychisch auch nicht stabil wirken, vorsichtig gesagt.

    Da ich noch teils große Oberstufenkurse habe (auch einer in einem Korrekturfach mit 31 SuS) habe ich das Gefühl, dass immer mehr Arbeit aufgehalst wird.

    Weiterer Nachteil: die nun zu übernehmenden Stunden liegen so, dass Leerstunden in meinem Plan entstehen.

    Wenn nun alle 25h komplett mit Unterricht in großen Klassen, zzgl der Korrekturen, ohne etwas „Ausgleich“ in etwas weniger arbeitsintensiven Klassen graut es mir sehr. Da lebt man von morgens bis zum schlafen ja praktisch nur für die Schule, ein untragbarer Zustand.

    Wenn ich sehe, wie an anderen Schulen Kollegen Abordnungen haben mit recht freier Zeiteinteilung, Entlastungsstunden… an den Abendgymnasien oder Berufskollegs in manchen Klassen nur wenige SuS sitzen….


    Kann ich mich nicht gegen diese grausliche belastende Arbeitsverdichtung wehren… Pech gehabt, zur falschen Zeit an der falschen Schule?

    7 Stunden inklusive Auf- und Abbau.

    Soweit ich es jetzt verstanden hab:


    Ein schulfreier Ausgleichstag darf streng genommen nur gewährt werden, wenn alle Beteiligten am Tag der offenen Tür weitgehend in Unterricht eingebunden werden und zB Grundschuleltern sich den Unterricht ansehen, zzgl zB kleinere Präsentationen, die sich aus dem Unterricht ergeben (Experimente, Stellwandpräsentationen etc.).


    Ist an dem Tag kein Unterricht, sondern stellen die SuS die Schule vor, verkaufen Kuchen, präsentieren ihre AGs, erläutern den Eltern den Stundenplan etc., darf dafür kein Ausgleichstag gegeben werden.
    Auch nicht, wenn zwar etwas Unterricht stattfindet, aber nur in einzelnen Klassen.

    Die Tatsache, dass trotzdem alle KuK anwesend sein müssen, bedeutet nicht, dass diese Zeit irgendwie vergütet wird.

    Soweit richtig?
    Klingt aber sehr unfair, zumal es an manchen Schulen anders praktiziert wird.

    Was ist denn mit „Erhebungszeitraum“ in der Statistik oben im Link gemeint?

    Genau genommen scheint das Problem auch zu sein, dass an meiner Schule an diesem Tag kein Unterricht im eigentlichen curricularen Sinn statt findet, sondern die SuS der Sek I Projekte und ihre Schule vorstellen.

    Natürlich hat das zur Folge, dass auch alle (!) KuK anwesend sein müssen und zudem diese Ausstellungen vorbereiten und abbauen müssen.
    Im Kern also ein zusätzlicher Arbeitstag. Das wird als ungerecht empfunden.

    Hallo,


    weiß jemand, ob die verpflichtende Teilnahme am Tag der offenen Tür, der zum Kennenlernen der Schule für aktuelle SuS der Klasse 4 sowie deren Eltern dient und an einem Samstag (!) durchgeführt wird, entweder


    - als abrechnungsfähiger zusätzlicher Unterricht gilt oder

    - mit einem pauschalen Ausgleichstag (Schule zu) verrechnet werden darf in NRW?


    Die SL stellt sich auf den Standpunkt, dass dies nicht ginge, denn es seien zwar alle KuK eingebunden (von ca 10 Uhr bis 17 Uhr), jedoch nur ein Teil der Schülerschaft (die Oberstufe nicht). Insofern sei ein pauschaler Ausgleichstag wie zB der Freitag vor den Weihnachtsferien unzulässig.

    Liebe Community,


    aus persönlichen Gründen (Eltern zunehmend mit dem Haus überfordert) würde ich gerne ein paar Stunden reduzieren und das möglichst rasch.

    Mein letzter Antrag, NRW, wurde von der Schulleitung nicht befürwortet, weil aus ihrer Sicht keine triftigen Gründe vorliegen würden. Angeblich würden ihr dann bei Genehmigung keine weiteren Lehrkraftstellen zugewiesen.

    Deshalb meine Fragen:


    1) gibt es aktuell, selbst bei Genehmigung, die Möglichkeit, schon vor Beginn des nächsten Schuljahres offiziell weniger Stunden zu arbeiten?


    2) Werden aktuell die TZ Anträge in NRW immer noch so rigide negativ beschieden, wenn man keine Kinder und keine Eltern mit attestierter Pflegebedürftigkeit hat?


    Ich persönlich brauche das viele Geld gar nicht, liegt eh nur auf dem Konto, würde aber so gerne mehr Zeit zB mit meinen Eltern verbringen.

    Wäre es nicht möglich, dass die Plätze im Kurs limitiert sind wir an der Uni?

    Sind noch Plätze frei, ok… wenn nicht, bekommt der Schüler eben nicht den Deutsch-LK, sondern muss in Englisch oder Französisch in den parallel laufenden LK. Ggf. wird gelost. So müsste dich auch eine gleichmäßige Aufteilung möglich sein.

    Ich kenne andererseits auch Schulen, wo dieser Richtwert teils erheblich unterschritten wird.
    So weiß ich von einem Kollegen, der an einem BK unterrichtet und dort vor allem Tierpfleger-Klassen. Mathe und Englisch, A14, dort sind eher weniger als 10 SuS in den Klassen.
    Auch an den WBKs sind eher was zwischen 5-15 Studierende als 25 in den Klassen.

    Wie kann es dann sein, dass

    - Kollege X am Gymnasium 8 verschiedene Klassen/Kurse unterrichtet, diese mit 25-34 SuS voll sind und er entsprechend gefordert wird (Disziplinprobleme, Korrekturen etc.)

    - Kollege Y am BK oder WBK im Schnitt vllt 12 S in der Klasse hat, gleiches Geld?

    Versetzungen sind am ehesten eine Option, wenn die Zusammenarbeit mit Kollegen und/oder der Schulleitung irreparabel (und nachweislich) gestört ist oder er unmittelbar von einer Straftat betroffen ist (sei es als Täter oder Opfer). Sollte dies nicht der Fall sein und der Kollege dennoch auf Dauer hohe Unzufriedenheit bei der Arbeit verspürst, könnte der Wechsel in ein anderes Tätigkeitsfeld eine Möglichkeit darstellen.

    Welches Tätigkeitsfeld wäre denn da möglich? Denn dies ist der Kern der Frage, was könnte er machen, um nicht ständig die Sultane und verschleierten Gespenster sehen zu müssen? Und zwar bald.


    Der Ref Kollege kommt ursprünglich aus Polen und meint auch, es fiele ihm immer wieder bei Urlauben daheim auf, wie unterschiedlich die Gesellschaften sind. In Polen sehr homogen und insgesamt diszipliniert, insbesondere da wohin er hingekommen ist in NRW total multikulti mit zig Problemen und am Ende, glaub ich, ist das wohl auch der stressende Punkt, diese Situation nicht ertragen zu können vor den eigenen Erfahrungen und vielleicht Idealvorstellungen von Gesellschaft.

    Also bleibt dann dem Kollegen nur die Möglichkeit Versetzungsanträge zu stellen, aber die Begründung zu verschweigen?


    Ich kann schon nachvollziehen, dass er sich getäuscht fühlt. Wer mit einem ganz anderen Kulturkreis konfrontiert wird, diesen innerlich verabscheut aber ohne finanzielle Einbußen sich diesem nicht entziehen kann, kann schon verbittert werden.

    Liebe Leute,


    ein Ref-Kollege ist sehr unglücklich: er ist im Rahmen des Ländertauschverfahrens vor einem Jahr von RLP an eine Gesamtschule in NRW gekommen, die ihn offenbar sehr belastet.

    Das Problem ist die migrantische Klientel. Er sagt, das prollige Verhalten vieler Schüler und der Anblick der verhüllten Mädchen ( er nannte sie „wandelnde Gespenster“) ärgern ihn und verleideten ihm den Weg zur Schule schon. Es würde auch keine schöne Stimmung aufkommen im Unterricht. Die Schüler seien sehr verschlossen.

    Die Frage ist: wie kommt er da am besten weg und wie lange dauert das? Am liebsten würde er offen gegenüber der Bezirksregierung genau das o.g. angeben, dass er sich bei der Klientel einfach nicht wohl fühlt. Aber kann man das angeben? Oder ist er gezwungen, das zu ertragen?


    Er war froh, im Rahmen des Ländertausches schnell in die Heimat zurück zu kommen, aber bedauert es nun sehr.

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