7 Stunden inklusive Auf- und Abbau.
Soweit ich es jetzt verstanden hab:
Ein schulfreier Ausgleichstag darf streng genommen nur gewährt werden, wenn alle Beteiligten am Tag der offenen Tür weitgehend in Unterricht eingebunden werden und zB Grundschuleltern sich den Unterricht ansehen, zzgl zB kleinere Präsentationen, die sich aus dem Unterricht ergeben (Experimente, Stellwandpräsentationen etc.).
Ist an dem Tag kein Unterricht, sondern stellen die SuS die Schule vor, verkaufen Kuchen, präsentieren ihre AGs, erläutern den Eltern den Stundenplan etc., darf dafür kein Ausgleichstag gegeben werden.
Auch nicht, wenn zwar etwas Unterricht stattfindet, aber nur in einzelnen Klassen.
Die Tatsache, dass trotzdem alle KuK anwesend sein müssen, bedeutet nicht, dass diese Zeit irgendwie vergütet wird.
Soweit richtig?
Klingt aber sehr unfair, zumal es an manchen Schulen anders praktiziert wird.