Beiträge von Unrat

    (Grund-,) Haupt- und Realschullehrer dürfen an IGSen unterrichten.
    Du wirst nur in den Jahrgängen eingesetzt, für die du qualifiziert bist und mit der Stundenzahl von GHR-Lehrkräften.

    Fast — an IGS in Niedersachsen beträgt das Vollzeitdeputat 24,5 Stunden. Die Gymnasialkollegen arbeiten also eine Stunde mehr als am Gymnasium, die GHR-Kräfte weniger als in den jeweiligen Schulformen.

    Zum Thema Fortbildung: Es gibt eine Fortbildungsreihe für neue IGS-Lehrkräfte, die von etablierten Gesamtschulen in Kombination mit dem Gesamtschulverband organisiert und konzipiert wurde. Zur Qualität kann ich nichts sagen, weiß aber, dass einige Module von fähigen Leuten angeboten werden. Man findet die einzelnen Module, wenn man im NLC nach „Gesamtschulakademie“ sucht: https://nlc.info/app/edb/search?q=gesamtschulakademie

    Und das finde ich eben falsch. Wer irgendwelche Handlungen begeht, die in den Bereich Amok oder auch bloß Amokandrohung fallen, muss sein Recht auf Beschulung mit sofortiger Wirkung verloren haben. Die Eskalationsstufen schulischer Ordnungsmaßnahmen sind bei solchen Dimensionen doch ein schlechter Scherz.

    Zur Schule zu gehen ist aus guten Gründen in Deutschland kein Recht, sondern eine Pflicht. Entsprechend hoch sind die Hürden, Schüler vom Unterricht auszuschließen, was in meinen Augen grundsätzlich richtig ist. Dass in diesem Fall dennoch sehr viel falsch gelaufen ist, steht für mich allerdings auch außer Frage.

    Es ist beamtenrechtlich zwischen der Übertragung eines höhenwertigen Dienstpostens und der eigentlichen Beförderung zu unterscheiden. Ein höhenwertiger Dienstposten kann auch in der Probezeit übertragen werden (bei mir damals A14), die eigentliche Beförderung und entsprechende Besoldung folgte allerdings erst nach Ablauf der 4 Jahre (3 Jahre Probezeit und ein Jahr Wartezeit).

    Unabhängig davon scheint mir die Vorgehensweise nicht ratsam. Ich würde auf eine entsprechende Stelle an einer anderen Schule warten, die mich interessiert und mich direkt dort bewerben. Der Tag der dienstlichen Beurteilung ist wirklich keine Spaßveranstaltung, für alle Beteiligten, weswegen ich von einem "ich mache das, obwohl ich den Job eigentlich nicht will" nur abraten kann.

    Das ist so recht verkürzt, daher verallgemeinernd und reißerisch dargestellt, und die Einschränkungen der Studie werden von den Autoren auch klar benannt. Mal sehen, was die weitere Forschung in dem Feld zu Tage fördert.

    Zitat

    Brain connectivity systematically scaled down with the amount of external support: the Brain‑only group exhibited the strongest, widest‑ranging networks, Search Engine group showed intermediate engagement, and LLM assistance elicited the weakest overall coupling. [...]

    As the educational impact of LLM use only begins to settle with the general population, in this study we demonstrate the pressing matter of exploring a possible decrease in learning skills based on the preliminary results of our study. The use of LLM had a measurable impact on our participants, and while the benefits were initially apparent, as we demonstrated over the course of 4 sessions, which took place over 4 months, the LLM group's participants performed worse than their counterparts in the Brain-only group at all levels: neural, linguistic, scoring.

    Ich möchte hier keinesfalls das Verhalten des DirStV in Schutz nehmen, beobachte bei uns allerdings zunehmend, dass bei Eltern, bei denen nur ein Elternteil verbeamtet/in Schule tätig ist, die Pflege der Kinder überproportional häufig von den Beamten übernommen wird, auch über das gesetzlich geregelte Maß an Kindkrank-Tagen hinaus. Von der Konstellation „Beamte/Selbstständige“ müssen wir hier mit Blick auf die derzeitige wirtschaftliche Lage nicht sprechen.

    In Zeiten schlechter Versorgung versetzt dies die Stundenplaner aber in Stress, wenn sie morgens die tagesaktuellen Krankheiten in den Plan einpflegen und schon von Beginn an kaum Vertretunsreserve zur Verfügung steht.

    Das könnte sein. Ich habe nun Sorge, dass die 6 Schüler die Latein Abi gewählt haben, wieder abspringen und umwählen, wenn sie erfahren, dass sie mit dem 13er zusammengelegt werden und ich sie nicht mehr unterrichten werde. Vielleicht wäre ein Kompromiss, wenn ich den Kurs dann im Jg. 13 übernehme, so dass sie dann nicht ganz so verloren sind

    Oder, sicherlich ein verrückter Gedanke für einen so grandiosen Pädagogen: Schüler wählen Fächer, keine Menschen und machen dann genauso gern Latein, nur eben bei einer anderen Lehrkraft.

    Ich hatte gestern Vertretung in einer 6. Klasse, in der etwa 10 SuS (von 27) aus der Ukraine oder Weißrussland sind, die nur geringe deutsche Sprachkompetenz besitzen (oder so tun als würden sie nur wenig verstehen?) und untereinander nur ukrainisch sprechen, was der Integration und ihren Deutsch-Fähigkeiten auch nicht gerade zuträglich ist. Das ist doch eine massive Überforderung des Bildungssystems.

    Auch wenn das nun gar nichts mehr mit der Ausgangsfrage zu tun hat:

    Reflektiere doch in einer deiner anderen Rollen, die du hier zum Besten gibst, am liebsten die Rolle des Obmanns für Philosophie (A14!), das Menschenbild, das sich hinter solchen Äußerungen verbirgt.

    Es ist jedenfalls doch etwas schade, dass der Klassenteiler nicht deutlich geringer ist. Am Geld lag es ja wohl nicht, bedenkt man wieviele Milliarden für „Corona“ und nun auch für die Aufrüstung geplant sind… Bildung hat eben keinerlei Priorität entgegen aller vollmundigen Wahlkampfreden. Da lässt man dann lieber Orchideenfächer wie Latein und Griechisch sterben…

    Mir ist nicht klar, was dies mit meinem von dir zitierten Beitrag oder gar deiner Ausgangsfrage zu tun hat. Dennoch zwei Gedanken dazu: Ja, im Bildungsbereich müsste man mehr Geld in die Hand nehmen. Dies jedoch gegen Gesundheit und Sicherheit auszuspielen, halte ich weder für integer noch sinnvoll.

    Zur Klassengröße aus bildungswissenschaftlicher Perspektive sei kurz auf die allzeit-beliebte Hattie-Studie verwiesen, die der Lerngruppengröße allein eine verhältnismäßig geringe Effektstärke zuschreibt.

    Eine persönliche Spitze vermag ich mir hier nicht zu verkneifen, da hier ja das Thema deinerseits künstlich am Leben gehalten wird: Ich für meinen Teil wäre ja schon froh, wenn meine KuK die entsprechenden Erlasse und Verordnungen, die ihre unmittelbare Arbeit betreffen, kennen würde. Ab A14 aufwärts ist dies Voraussetzung für das Gelingen von Schule.

    Letztlich ist man also auf das Wohlwollen der SL angewiesen. Wenn die Versorgung zu gut ist (schon ab 95 oder 96 Prozent) besteht zudem die Gefahr, dass man abordnen muss. Dann doch lieber kleine Kurse einrichten, um Abordnungen zu minimieren …

    Nicht umsonst wurde in NDS bei altsprachlichen Schulen bei der Ausschreibung von Schulleiter-Stellen immer erwähnt: Erwünscht ist die Lehrbefähigung ist mindestens einer alten Sprache. Um die wahrscheinlich zu erhöhen, dass diese Sprachen nicht sterben weil wahrscheinlich ein solcher Schulleiter eher mal kleine altsprachliche Kurse genehmen wird als einer mit Mathe / Physik

    Nein. Die Anzahl der der zugewiesenen Lehrerstunden richtet sich nach der Anzahl der Schüler, nicht nach der Anzahl der eingerichteten Klassen und Kurse, die ja nach den entsprechenden Erlassen und Verordnungen gebildet werden. Für die Frage der Versorgung und damit ggf. Abordnung ist es daher egal, ob ich kleine Kurse „laufen lasse“ oder nicht. Dies wird so schlicht in der Statistik nicht erfasst.

    Die altsprachlichen Schulen (eigentlich „Gymnasien mit besonderem altsprachlichen Schwerpunkt“ ) sind ein Sonderfall ob ihrer besonderen Stundentafel, näheres kann man der entsprechenden Verordnung nachlesen. Warum hier natürlich zuvorderst Schulleiter mit entsprechender Falcultas eingesetzt werden ist doch klar. Ist übrigens bei Ausschreibungen für FBL u.ä. ja nicht anders.

    Es gibt auch Schulen, die ab Klasse 8 zb spanisch als 3. Fremdsprache (Wahlpflicht) anbieten. Da stellt sich auch die Frage, ab welcher schülerzahl der Kurs eingerichtet wird, ich kenne Schulen da wurden Kurse mit 6 Schülern eingerichtet, andere sagen Mind. 12 oder 15. Wenn er einmal eingerichtet ist und später gehen wieder Schüler verloren und in 10 sind es nur noch 4 Schüler, haben die ja eigentlich Bestandschutz zumindest bis Jg 11, aber wahrscheinlich ist das auch unsicher.

    Zuvorderst stellt sich die Frage der Versorgung – kann ich mir als Schule erlauben, solch kleine Kurse anzubieten oder nicht, denn die Pflichtstundentafel muss ja gewährleistet sein. Ferner besteht im Wahlpflichtbereich, anders als beispielsweise bei Religion, kein Rechtsanspruch auf Einrichtung einer Lerngruppe (bei Religion mehr als sieben SoS, die der Konfession angehören). Kurzum: Die Verordnungen geben hier bewusst viel Spielraum und es gibt daher keine allgemeingültige Antwort.

    Der Klassenbildungserlass sieht für die Zuweisung der Lehrerstunden eine in der Qualifikationsphase natürlich fiktive Klassenfrequenz von 20 vor. Oder anders gesagt: Man erkauft sich die kleinen Lateinkurse mit großen Englischkursen o.ä.

    Dezernate (zumindest in unserer Bezirksregierung) haben übrigens wenig Bock auf vermeidbare Arbeit.

    Schulleitungen übrigens auch nicht, daher verstehe ich das grundsätzliche Misstrauen nicht. Kein SL wird sich gegenüber dem Dezernat angreifbar machen, indem er Kollegen bewusst schlecht beurteilt — zumindest bei uns lesen die Dezernenten die Beurteilungen sehr genau. Grundsätzlich halte ich es für sinnvoll, das Gespräch mit der SL vor der Bewerbung zu suchen und dort darzulegen, warum man sich wegbewirbt. Ich kenne euer Dienstrecht nicht, ich kenne es aber aus NDS so, dass die SL der „aufnehmenden“ Schule meist bei der Unterrichtsbesichtigung und dem anschließenden Gespräch zum Amt dabei ist, allein, um die Auswahlentscheidung bei ggf. mehreren Bewerbungen einfacher treffen zu können.

    Zitat


    Mit der Gehaltsabrechnung März 2025 wurden die Anpassungen des Einkommensteuertarifs 2025 aufgrund des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgenommen.

    Alle am 01.03.2025 steuerpflichtigen Bezügeempfängerinnen und Bezügeempfänger erhalten deshalb mit der Gehaltsabrechnung März 2025 eine steuerliche Rückrechnung ab 01.01.2025. In der Regel ergeben sich daraus geringfügige Änderungen im Lohnsteuerabzug, die sich auf den Überweisungsbetrag auswirken.

    https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versor…025-239601.html

    Zur Arbeitsbelastung kann ich nicht viel sagen, zur Frage nach den Stunden schon. OBS erhalten insgesamt 6 Anrechnungsstunden für den Vorsitz in Fachkonferenzen. Wie die verteilt werden und ob eventuell weitere Stunden aus dem „Topf 200“ genutzt werden, klären die Schulen intern. Fachbereichsleitungen an Gesamtschulen erhalten 3 Anrechnungsstunden und A14; deren Aufgaben sind hier näher beschrieben und sicherlich grob äquivalent: https://www.schure.de/309/81070.htm

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