PTBS und Panikstörung nach Dienstunfall

  • Ordnungsmaßnahmen (§ 53 Absatz 3 SchulG) sind

    • der schriftliche Verweis,
    • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
    • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
    • die Androhung der Entlassung von der Schule,
    • die Entlassung von der Schule,
    • die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
    • die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde.
  • Und wer dann im Nachhinein die betroffene Kollegin öffentlich dafür kritisiert, die anderen KuK durch eine Amokmeldung verunsichert zu haben, ist mMn nicht tragbar.

    Das ist einfach nur unsäglich, wie an dieser Schule mit dir umgegangen wird. Ich wünsche dir sehr, dass du bald versetzt wirst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hier wird immer wieder vergessen, dass wir immer nur die Sicht Person auf die Dinge kennen und ihre Schilderungen.

    Wenn wir aber annehmen, dass die Person grundsätzlich lügt, dann sollten wir uns einfach nicht am Thread beteiligen. Soviel zu "nur eine Perspektive". Es geht hier nicht um Wahrnehmungen, sondern um Schilderungen von Handlungen und Fakten.
    Von meinem Verständnis (ich versuche davon auszugehen, ich könnte die TE oder nur an ihrer Schule sein) ist nicht mal die Tatsache, DASS es einen Amok gegeben hat / gegeben haben könnte, einen Vorfall gab, sondern der UMGANG der Schulleitung (schriftlich in Rundmails über die Kollegin sprechen, sie im Kollegium kritisieren, usw..). DAS wäre definitiv ein Grund für die Versetzung.

  • Zwischen "sauber arbeiten" und sich absolut unkollegial/unsozial zu verhalten plus Opfer-Täter-Umkehr zu betreiben ist ein Unterschied. Es ist eventuell (ich kenne weder die Schülerakte noch die Mitschrift der Konferenz) tatsächlich nicht mehr als die Ankündigung einer Parallelisierung als Konsequenz für den Schüler 'drin gewesen'. Aber darum geht es doch gar nicht!

  • Leider (besser: Gott sei Dank) sind wir als Schulen an Recht und Gesetz gebunden!

    Vielleicht ht die SL von Emerald ja sauber gearbeitet und es ist aufgrund der Umstände rechtlich nicht mehr als die Androhung der Versetzung in eine andere Lerngruppe drin gewesen?

    Hier wird immer wieder vergessen, dass wir immer nur die Sicht Person auf die Dinge kennen und ihre Schilderungen.

    Ich glaube, du solltest noch einmal nachlesen, was der Amtsarzt - der die gesundheitliche Situation besser einschätzen kann als Tom oder du - in Emeralds Fall empfiehlt zur Erhaltung der Dienstfähigkeit und dich dann mit der Fürsorgepflicht auseinandersetzen. Die SL kann natürlich keine Versetzung vornehmen, die Stelle darüber, an die das Amtsarztgutachten geht, durchaus.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Zunächst einmal beziehe ich mich nicht auf Emeralds Gesundheitszustand oder ihre bislang nicht erfolgte Versetzung. Ich unterstelle ihr auch keine Lüge. Da wird gerade viel in meine Aussagen hineininterpretiert.

    Es geht um die Forderung des Schulausschlusses des SuS, den ich als nicht einfach bezeichnet habe.

    QuittengeleeDie Maßnahmen in §53 haben eine hierarchische Ordnung. Ein Überspringen der Stufen ist möglich muss aber gut belegt und begründet werden.

  • Zunächst einmal beziehe ich mich nicht auf Emeralds Gesundheitszustand oder ihre bislang nicht erfolgte Versetzung. Ich unterstelle ihr auch keine Lüge. Da wird gerade viel in meine Aussagen hineininterpretiert.

    Es geht um die Forderung des Schulausschlusses des SuS, den ich als nicht einfach bezeichnet habe.

    QuittengeleeDie Maßnahmen in §53 haben eine hierarchische Ordnung. Ein Überspringen der Stufen ist möglich muss aber gut belegt und begründet werden.

    Danke, für die Klarstellung. Das hatte sich für mich anders gelesen. So kann ich nachvollziehen was du schreibst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und das finde ich eben falsch. Wer irgendwelche Handlungen begeht, die in den Bereich Amok oder auch bloß Amokandrohung fallen, muss sein Recht auf Beschulung mit sofortiger Wirkung verloren haben. Die Eskalationsstufen schulischer Ordnungsmaßnahmen sind bei solchen Dimensionen doch ein schlechter Scherz.

    Der Schulleiter hat sich scheinbar aber ja nichtmals um maximale Aufarbeitung und höchstmögliche Sanktionierung bemüht. An dieser Schule würde ich als Betroffener auch keine Zukunft sehen und mir als Kollege mindestens auch mal so meine Gedanken machen, ob ein Verbleib dort dauerhaft gesund ist.

  • So der berechtigte Wunsch. Nun gibt es aber gerade in den Brennpunkten Schulen die eine Ausstattungsquoten von unter 80% haben. Es will aber keiner hin und wenn ich da kleinere Klassen mache, benötige ich noch mehr Lehrkräfte die ich nicht habe. Es ist ja nicht so, als würden diese Schulen die Stellen nicht ausschreiben.

    Richtig, ich finde auch, dass das Problem systematisch ist. Gäbe es ÜBERALL kleine Klassen und genug Professionen, die Problemfällen helfen können, entsteht der Brennpunkt gar nicht erst in der Dimension, wie er vielleicht heute vorliegt. Ich will damit sagen, der Dienstherr macht sich seit Jahrzehnten einen schlanken Fuß, nur langsam kann und will das keiner mehr ausbaden.

  • In diesem Fall geht es nicht um subjektive Empfindungen, sondern um klare rechtliche Sachverhalte und daher mal eine Klarstellung:

    Eine Lehrkraft, die nach einem anerkannten Dienstunfall an einer posttraumatischen Belastungsstörung und Panikstörung leidet, wurde von ihrer Schulleitung nicht geschützt, sondern in der Öffentlichkeit kritisiert. Dieses Vorgehen erfüllt objektiv den Tatbestand einer Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG, § 78 BBG) sowie der Pflicht zu einem gesundheitsgerechten Arbeitsumfeld.

    Alle relevanten Unterlagen liegen vor: ärztliche Atteste, das BEM-Protokoll, sowie ein amtsärztliches Gutachten, das die Versetzung ausdrücklich befürwortet. Die Ignorierung dieser Nachweise durch die zuständige Bezirksregierung widerspricht nicht nur der Fürsorgepflicht, sondern auch den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des effektiven Gesundheitsschutzes nach Art. 2 Abs. 2 GG.

    Statt eine anerkannte gesundheitliche Beeinträchtigung ernst zu nehmen, wurde durch das Verhalten der Schulleitung eine Opfer-Täter-Umkehr betrieben. Das ist dienstrechtlich höchst bedenklich und geeignet, den Gesundheitszustand weiter zu verschlechtern.

  • Oh, das tut mir leid. Ich bin immer wieder erschüttert, was die Lehrkräfte heutzutage alles aushalten müssen. Es muss sich dringend etwas ändern!

  • Und das finde ich eben falsch. Wer irgendwelche Handlungen begeht, die in den Bereich Amok oder auch bloß Amokandrohung fallen, muss sein Recht auf Beschulung mit sofortiger Wirkung verloren haben. Die Eskalationsstufen schulischer Ordnungsmaßnahmen sind bei solchen Dimensionen doch ein schlechter Scherz.

    Zur Schule zu gehen ist aus guten Gründen in Deutschland kein Recht, sondern eine Pflicht. Entsprechend hoch sind die Hürden, Schüler vom Unterricht auszuschließen, was in meinen Augen grundsätzlich richtig ist. Dass in diesem Fall dennoch sehr viel falsch gelaufen ist, steht für mich allerdings auch außer Frage.

  • Die Hürden zum Schulausschluss sind zwar berechtigterweise hoch, er sollte aber dann Anwendung finden, wenn ein Schüler oder eine Schülerin eine ernsthafte Gefahr für die gesundheitliche Unversehrtheit der Allgemeinheit darstellt.

  • Wenn auf den unteren Stufen der Eskalationsskala nicht so endlos gezaudert würde, hätte man wesentlich seltener die Fälle, bei denen man sich wünscht, die oberen ziehen zu können, man aber leider feststellen muss, dass man es nicht kann.

  • An meiner Schule gibt es einige Dauerschwänzer, die 2-3 Tage im Jahr kommen. Da machen wir alles, was möglich ist, Bußgeldverfahren, Anrufe, Jugendamt. Es üassiert trotzdem selten was.

    Und was wird aus diesem Dauerschwänzern? Nix. Noch weniger als aus dem anderen, die immerhin kommen.

    Kinder nicht zu beschulen kommt also den Steuerzahler am Ende teurer, als ihn irgendwie zu beschulen.

  • Die Hürden zum Schulausschluss sind zwar berechtigterweise hoch, er sollte aber dann Anwendung finden, wenn ein Schüler oder eine Schülerin eine ernsthafte Gefahr für die gesundheitliche Unversehrtheit der Allgemeinheit darstellt.

    Klar, dann hocken die zuhause und werden von alleine lieb und brav.

  • Dauerschwänzer tun durch ihre Abwesenheit am Ende keinem (außer indirekt sich selbst) weh - da muss man noch einmal unterscheiden im Vergleich zu Kindern und Jugendlichen, die durch ihr Verhalten die körperliche Unversehrtheit von Mitschülern oder Lehrktäftem bedrohen.

    Dauerschwänzer sollte man dennoch nicht einfach so laufen lassen, alleine auch weil nicht klar ist, inwieweit die Familie im Hintergrund den Schulbesuch aktiv verhindert.

    In den letzten Jahre gab es immer mal wieder Fälle von schwerem familiären Missbrauch, die zwar für sich Einzelfälle waren, aber dennoch hilft jeder Kontakt nach draußen einem potentiellen Opfer, aus seiner Gefahrensitiation herauszukommen.

  • Dauerschwänzer tun durch ihre Abwesenheit am Ende keinem (außer indirekt sich selbst) weh -

    Wenn man seinen Job ernst nimmt, macht kaum ein Schüler so viel Arbeit, wie ein Dauerschwänzer.
    Schon rein formal binden sie in den Schulen genau so viel Ressourcen, wie ein normaler Schüler, der ganze Kram, der dann oben drauf kommt, ist so mühselig, dass die 4 Arbeiten, die ich im Gegenzug nicht korrigieren muss, ein Witz dagegen sind.

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