Wenn dich das normale Pensum überfordert, ist das wohl eher auf deinen jetzigen Gesundheitszustand zurückzuführen, der wiederum sehr wohl für die Genehmigung eines Teilzeitantrags herangezogen werden kann. Der/die Ärztin muss das nur bescheinigen ohne Diagnose.
Aber das würde man ja erst machen, nachdem man verbeamtet wurde ... nicht vorher.
Mal angenommen, eine Lehrkraft hat präventiv Teilzeitanträge gestellt und diese wurden mehrmals abgelehnt. Sie geht seit mehreren Jahren über ihre Grenzen und jetzt kann sie nicht mehr und geht tatsächlich zum Arzt. Kann die Lehrkraft nun kurzfristig in Teilzeit arbeiten?
Könnte sie zum Beispiel kurzfristig nach den Herbstferien in Teizleit weiterarbeiten? Oder muss sie bis Januar warten, um einen neuen Teilzeitantrag zu stellen, der dann hoffentlich im August genehmigt wird? Dann müsste die Lehrkraft ja über ein halbes Jahr weiter über ihre Grenzen gehen .. ?!