Beiträge von kleiner gruener frosch

    Da die Lehrkraft allerdings bis zum Ende der Wiedereingliederung krankgeschrieben ist, dann sollte sie quasi "ignoriert werden". Ihre Vollzeitvertretungslehrkraft macht den Unterricht

    Vorausgesetzt, dass man für die erkrankte Kraft vorher eine entsprechende Vertretungskraft bekommen hat.

    Das ist eventuell möglich, hängt aber auch mit den Krankschreibungen der erkrankten Lehrperson ab. Wenn sie für x Monate am Stück krank geschrieben ist, kann man beim Schulamt Ersatz beantragen (und hoffen, dass man den Ersatz ausschreiben kann). Wenn die Krankschreibungen immer nur über wenige Wochen kommen, geht das nach meiner Erfahrung nicht.

    Die beiden Fälle von Wiedereingliederung, die ich erlebt habe, liegen schon Jahre zurück. An Details kann ich mich nicht mehr erinnern. Ich meine aber, dass wir weder bei der Erkrankung noch bei der Wiedereingliederung entsprechende Vertretungsstunden im System hatten.

    Vielleicht ist das inzwischen ja anders. Bolzbold schrieb ja, dass es an seiner Schule Flexmittel gäbe. (Ich habe ihn aber so verstanden, als ob diese Flexmittel auch nur die Differenzstunden auffangen. Oder, Bolzbold?)

    ... oder müssten die Kinder mit Status dann die Schule wechseln?

    Die Kinder müssten dann (nach einem abgeschlossenen Verfahren) die Schule wechseln.

    Zur Info dazu: theoretisch findet in allen Grundschulen in NRW Inklusion statt. Es gibt aber einige Kreise (ich glaube ich schaue mal, welche das genau sind), die Kinder mit einem Förderschwerpunkt auf eine benachbarte Schule in der Kommune schicken. Dadurch versprechen sie sich, dass die Förderschulkollegen nicht wie mit dem Salzstreuer an alle Schulen des Kreises verteilt werden, sondern schwerpunktmäßig an Schulen sitzen, um dort eine angemessene zeitliche und personelle Unterstützung des Kollegiums zu ermöglichen.

    Im Masterplan Schule NRW (von 2021) wird aber explizit für Grundschulen gefordert, dieses System nicht mehr einzusetzen.

    Die Kritik sollte dann aber eindeutig beim Dienstherrn liegen, der das Tischtuch auf Kante genäht hat. Hätte man von Anfang an so geplant, dass Doppelbesetzungen der Regelfall sind, hätte man so manches auffangen können.

    Sicherlich ist das Problem der fehlenden Doppelbesetzungen auf der einen Seite ein Verschulden des Dienstherrn, da sie die Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen.
    Auf der anderen Seite: wenn sie zur Verfügung stehen würden, hätten wir auch nicht automatisch eine Doppelbesetzung, da das Personal fehlen würde.


    Bzgl. der Gelder zum flexiblen Auffangen. Die gibt es - aber dann muss man auch erst einmal einen Bewerber finden, der für 10 Stunden in der Woche kommt ... und zwar am besten noch jeden Morgen in den ersten beiden Stunden (weil man die ja auffangen muss.)

    Und wenn man jemanden für 10 Stunden bekommt, sind dass in der Regel keine voll ausgebildeten Kräfte. Sondern das sind Vertretungskräfte, die man erst mitbetreuen (Hm, "betreuen" hört sich komisch an) muss.

    Wenn man eine Vollzeitstelle über x Monate ausschreiben kann, hätte man zumindest noch eher Chancen auf ausgebildetes Personal, das die Lücke bis zum nächsten Ausschreibetermin nutzen will.

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    Deswegen jemanden in die DU zu schicken, anstatt eine sinnvolle Wiedereingliederung zu machen, ist natürlich so eine Sache. (Was wahrscheinlich rechtlich und organisatorisch auch gar nicht so einfach ginge.)

    Wenn man nur den einzelnen Lehrer betrachtet, ist die Sachlage klar. Man sollte aber schon wissen, dass so eine Wiedereingliederung aus systemischer Sicht und im Hinblick auf die Schüler und die anderen Lehrer evtl. nachteilig ist. Aber ... solche Probleme im Sinne aller zu lösen, ist Aufgabe des Schulleiters. Wie auch immer er das macht und wie viele schlaflosen Nächte es ihm bereitet.

    Zähl mal die Konjunktive:

    Dafür müsste ich

    a) deine Beiträge alle lesen und

    b) du solltest zu jedem Konjunktiv dazuschreiben, ob du ihn als Konjunktiv oder als Indikativ ansiehst, damit ich weiß, auf welche Konjunktive ich achten soll.

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    Ich mache es ungerne, aber da Antimon explizit meinen Mod-Job anspricht, muss ich auch als Mod antworten.

    <Mod-Modus>

    Dass es die nicht geben wird, ist mir schon klar, weil du ja entschieden hast, dass das alles so gar nicht gemeint war, gell.

    Hm ... ich bin mir sicher, dass ich nicht der einzige Moderator bin. Sperrungen sind immer eine Mehrheitsentscheidung.

    Wenn ich auf den fraglichen Beitrag geantwortet hätte, was ich dem guten Wolfgang im ganz realen Leben dafür ins Gesicht gesagt hätte (er meint ja immer, man sei hier im Forum viel frecher als in echt, ne), wäre indes *ich* ganz sicher gesperrt.

    Wie gesagt: Sperrungen sind Mehrheitsentscheidungen auf Basis der Nutzungsbedingungen.

    ---

    Aber ich glaube, ich klinke mich hier jetzt aus. Die Meta-Diskussion mit Antimon wird langsam irrelevant.

    Da ich zwar an einer konfessionellen Schule, aber nicht an einer katholisch-kirchlichen Ersatzschule arbeite, kann ich shakespeare-lehrer nicht sagen, was ihn konkret dort erwartet. (Wie geschrieben: ich denke, es ist eh schwer übertragbar.)

    <Mod-Modus>

    Danke, Gymshark.

    Hier ist die Ausgangsfrage nochmal:

    Zitat

    Hey zusammen,

    wie der Titel schon sagt: Arbeit an einer katholischen/christlichen Ersatzschule als queere Person - why (not)? Habt ihr Erfahrungsberichte oder Ratschläge? Bin selbst katholisch sozialisiert, gleichzeitig offen schwul und stelle mir (nach einem guten Gespräch mit einer Freundin) die Frage ob ich religiöse (Ersatz-)Schulen in meiner Stellensuche nach dem Ende des Refs in Erwägung ziehen sollte. Ich weiß, am Ende ist es meine Entscheidung, aber vielleicht hat ja jemand was zu berichten.

    LG

    Die rein rechtliche Frage ist ja inzwischen geklärt.

    Ich denke (aber das kann shakespeare-lehrer vielleicht noch einmal konkretisieren), dass er sich dafür interessiert, wie die Erfahrungen bzgl. queeren Lehrern an kirchlichen Privatschulen in der Praxis sind. Treten dort vermehrt unsinnige Ressentiments auf? Oder ist die Homophobie nicht stärker vertreten als sonst wo.

    (Wobei ich denke, dass die Frage schlecht zu beantworten ist. Denn jede Schule und jedes Kollegium ist anders.)

    a, die war auch sehr direkt und ernst gemeint, die Ausdrucksweise ist in dem Kontext eine Frechheit und Herabwürdigung homosexueller Personen. Schreibe ich als queere Person.

    Ach, also ist es doch plötzlich direkt. Ich dachte, du bist "brav im Konjunktiv" geblieben,

    Und wie du inzwischen gelesen hast, war es keine Frechheit und keine Diskriminierung und keine Herabwürdigung (zumindest war es nicht so gemeint), sondern ein Hinweis aufgrund seiner Erfahrung, der zumindest rechtlich inzwischen (wie Wolfgang auch verlinkt hat) irrelevant ist.

    Im Prinzip hast du Recht - jedoch nur, solange man/frau wie ein Mönch/Nonne lebte. Eine neue eheähnliche Lebensgemeinschaft wäre ein Kündigungsgrund gewesen - auch ohne Trauung. Man glaubt es kaum - aber das galt noch 23 Jahre lang auch noch im 21. Jahrhundert.

    Ja, sage ich ja. Zumindest fast. (Der Punkt mit der "wilden Ehe" als Kündigungsgrund ist mir neu. Möchte ich aber nicht ausschließen.)

    Korrekt.

    Ein Kündigungsgrund wäre es damals erst nach der Wiederheirat gewesen. (Ein Grund aus Sicht des Arbeitgebers.)

    Dann verstehst du, worum es geht.

    Ja, verstehe ich schon.

    Aber ich finde es gut, dass die kirchlichen Arbeitgeber inzwischen arbeitsrechtlich in der Realität angekommen sind, was die sexuelle Orientierung und Scheidung/Wiederheirat angeht.

    IMHO war aber früher eine zivile Wiederheirat nach der Scheidung von der Kirche als Arbeitgeber arbeitsrechtlich ausgeschlossen. Die reine Trennung reichte nicht, da auch nach einer Trennung aus kirchlicher Sicht die Ehe noch Bestand hatte.

    Zu Chillis Beitrag:

    ... und deswegen wird Wolfgang Autenrieth vorgeworfen, dass er schon alleine die Bemerkung zu Wolfgangs Lebensmittelvergiftung als "wie eine Monstranz vor sich hertragen" meint? Denke ich nicht, denn wie du schreibst: das ist nicht ein besonderes Gespräch wert. Genau DAS ist damit nicht gemeint.

    Sicherlich mag es Leute geben, die sich bereits von so einer Aussage getriggert fühlen.

    Aber das kann man in Wolfgangs Aussage nicht (als diskriminierend von ihm) reininterpretieren.

    <Mod-Modus>

    Wenn es bei der Sperrung um "andere Meinung" gegangen wäre, wärst du schon vor längerer Zeit gesperrt worden.

    Kann also nicht sein - und ist auch nicht so.

    Wegen seiner Meinung wird hier niemand gesperrt. Nur wegen (gemeldeter) Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen.

    Kl. Gr. Frosch, Moderator

    P.S.: weitere Rückfragen bitte per PN. Danke.

    Du schriebst ja weiter vorne, dass du Bewerber, die katholisch sind, vorziehst, auch wenn andere, die nicht katholisch sind, bessere Noten haben.

    Hm, ne - ich glaube, das habe ich so nicht geschrieben. So ist es auch nicht.

    Aber wenn ein evangelischer Bewerber an einer katholischen Schule sich mit Ordnungsgruppe 25 bewirbt und man ihn haben will, muss man alle Bewerber mit einer besseren Ordnungsgruppe, die katholisch sind, auch einladen. Unabhängig von den weiteren "weichen Kriterien" der Person.

    Nein, nicht wirklich.

    Es spielt keine Rolle: aber als konfessionsloser oder mit der "falschen" Konfession kannst du natürlich an einer Konfessionsschule anfangen.

    Aber das muss die Auswahlkommission auch wollen und muss dich einladen - sprich: sie muss nicht nur dich, sondern auch alle Bewerber mit einer besseren Note einladen. Möglichkeiten hast du also natürlich, wenn der Auswahlkommission deine Bewerbung gefällt.

    Und demnach kommt die Konfessionszugehörigkeit nicht VOR der Note. (Das wäre auch wirklich mehr als fragwürdig.)

    Auf die Gefahr, dass ich jetzt rausfliege: In NRW hat man es anscheinend als eine einer christlichen Religionsgemeinschaft angehörende Lehrkraft mit vielen Kindern am besten.

    Nein. Siehe den Beitrag von Valerianus.

    In NRW sind 68% der Grundschulen Gemeinschaftsgrundschulen, 28% römisch-katholisch (davon lediglich fünf Privatschulen, 3% evangelisch (davon 25 Privatschulen) und es gibt exakt eine Weltanschauungsschule (privat und komplett atheisti

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