deine Stadt zuckt mit den Achseln
Nicht meine Stadt. Ich denke aber mal, dass das aus dem von dir gestern zitierten Beitrag eindeutig hervorgeht.
deine Stadt zuckt mit den Achseln
Nicht meine Stadt. Ich denke aber mal, dass das aus dem von dir gestern zitierten Beitrag eindeutig hervorgeht.
Nee, muss nicht, kann aber. Wenn man der Stadt den Hinweis gar nicht gibt, erfährt man nicht, was er bewirkt
Wo liest du hier im Thread, dass ich sage, dass man nicht mit der Stadt über das Thema sprechen solle?
Wenn deren Einschätzung ist, dass es kein Konto bräuchte, weil die davon abhängigen Aktivitäten nicht wichtig genug sind, nähme ich das zur Kenntnis und wäre fertig.
Dann mach das doch und dreh uns hier nicht ständig im Kreis.
(Btw:
Die Schulträgerin ist kein Lebewesen. Sie hat weder Achseln noch Arme. Du hebst hier mal wieder auf ein völlig irrelevantes Detail ab
sowas nennt man "Personifizierung". )
Attestiere ihr doch bitte keine infantile Herangehensweise, wenn diese nicht zutrifft
Wenn du ein "wenn sie nicht will" als ansiehst attestiert, sagt das mehr über dich aus als über den Schulträger.
So stimmt das erstmal nicht
Der Lehrer muss natürlich kein Schulkonto bereitstellen. Klar. Der Schulträger kann eins bereitstellen. Er muss es aber nicht.
Und daher kann er sich achselzuckend hinstellen. (Um meinen Beitrag wieder aufzunehmen, den du gestern zitiert und falsch interpretiert hast.)
Und das kannst du drehen und wenden wie du willst.
(Anmerkung für alle, die bei O. Meiers Postings auch den Überblick verlieren. In dem von ihm gestern zitierten Beitrag ging es darum, dass der Hinweis des Lehrers "ohne Konto der Stadt keine Klassenfahrt" bei der Stadt nichts bewirken muss.
Da rede ich lieber auf Augenhöhe mit dem Schulträger. )
Das klingt schon wieder so nach unsubstantiierter Trotzreaktion.
Nein, kein Trotz bei meinem Schulträger. Keine Sorge. Wir agieren auf Augenhöhe.
Das "nicht will" schreibe ich nur, damit O.Meier endlich einsieht, dass der Schulträger genauso wenig ein Konto zur Verfügung stellen muss, wie der Lehrer. Ich könnte auch einfach nur schreiben: "er muss nicht". Bräuchte ich dann auch nicht weiter mit O. Meier diskutieren.
Ich hätte jetzt eher mich Columbo gerechnet.
Wobei ... nein. Vielleicht doch nicht.
Eben, da gibt es einen erheblichen Unterschied. Die Schulträgerin wäre zuständig. Die Lehrerin nicht.
Nein. Er "Kann" ein Konto anlegen. Er muss es nicht. Damit ist er auch nicht so wirklich zuständig. Wenn er nicht will.
Nein, eben nicht genau so. Es ist eben genau diese Symmetrie, die du behauptest oder annimmst, die es nicht gibt. Die Schulträgerin, also eine Kommune, also eine Organisationsebene des Staates, ist für die sachliche Ausstattung des Schulen zuständig. Einzelne Bürgerinnen sind das niemals.
Ich wiederhole mal zur Sicherheit, falls du es überlesen hast. Sie müssen aber genauso wenig ein Konto anlegen, wie ich ein privates nutzen muss. Sie können. Steht so im Schulgesetzt. Also: belass es dabei. Oder diskutier es mit deinem Schulträger ... aber nicht mit mir. Ich bin nicht der Schulträger.
Wir sind alle keine Juristinnen und können das somit nicht abschließend beurteilen.
Gut. Hast du sonst noch was zur Sache zur sagen? Oder wollen wir es dabei belassen? ![]()
Stimmt auch. Aber ich lass’ das mal so. So oder so beschreibst du hier unter dem Label „Schulzrägerin“ infantilen Trotz. Das passt nicht so ganz zu dem recht zurückhaltenden Kommunikationsstil, den du von dir selbst in der Umgekehrten Richtung einforderst.
Nein, kein trotz. Ich sage nur, dass er sich genauso berechtigt wie ein Lehrer auf den Standpunkt stellen kann: ich muss kein Konto anlegen. Daher kommt man mit Druck nicht weiter.
Du benennst gegenüber der Schulträgerin die Tatsache für Klassenfahrten ein Konto zu brauchen nicht, weil sie dir als Drohung vorkommt. Wenn die Schulträgerin umgekehrte Andeutungen macht, fändest du das OK?
1. Der Schulträger droht nicht. Er sagt nur: ich muss kein Konto anlegen. (Im Gegensatz zu: ich kann nicht auf Klassenfahrt gehen, wenn ich kein Konto vom Schulträger bekomme. Da ist schon ein gradueller Unterschied.)
2. Ich kann immer nur für mich sprechen und mein Verhalten steuern. Für das Verhalten des Gegenübers bin ich nicht verantwortlich. Wenn er drohen würde (was er nicht tut), würde ich das nicht bewerten. Seine Sache.
Schulträgerinnenkonten sind rechtlich einwandfrei und den Zuständigkeiten angemessen. Privatkonten sind beides nicht.
Ich glaube, du hast schon mehrfach angemerkt, dass du ja kein Jurist bist und das nicht einschätzen kannst. Oder? (Habe leider weder Zeit noch Lust hier 53 Seiten zu durchforsten. Ich muss eine Schule leiten und habe auch noch ein Leben neben dem Forum.)
So sieht dann die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die sachliche Kommunikation aus. Eine (Vertreterin der) Schulträgerin mit verschränkten Armen?
Wenn du mich zitierst, solltest du auch richtig lesen.
a) In meinem Zitat steht "kann" nicht "macht".
b) in meinem Zitat steht "Achselzuckend". nicht "mit verschränkten Armen".
Also vorsicht mit deinen falschen Interpretationen. Danke. ![]()
Danke für den Link, ich schaue mir den morgen mal an.
Unser Schulkonto ist kein Konto des Schulträgers, sondern ein offizielles Konto der Schule bei der Sparkasse. Der Schulleiter führt das Konto, es gibt eine Kassenprüfung etc.
In NRW wäre es automatisch auch ein Privatkonto, wenn es auf meinen Namen laufen würde. Und es müsste nach meinen Infos auf meinen Namen laufen. Als Konto mit dem Besitzer "Schule vom Frosch" ginge es nicht.
Das ist zumindest mein Stand der Dinge und irgendwo vor 20 oder 30 Seiten wurde mir das hier auch schon bestätigt.
Es wäre also kein Unterschied zu meinem Konto, welches praktisch nur für die Schule genutzt wird. (Und entsprechend dokumentiert wird.)
Danke.
Wie ich schon mehrfach gesagt geschrieben habe: es kann gerne jeder für sich entscheiden, diese Zahlungen nicht über sein Privatkonto abzuwickeln. Ich würde das auch von niemandem verlangen.
Aber solange es bei uns noch kein Konto der Stadt gibt, mache ich das so. Auch wenn der ein oder andere hier das unmöglich findet.
"Wenn ihr uns kein Konto zur Verfügung stellt, fahren wir nicht auf Klassenfahrt!"
Kleine Interpretationshilfe:
Ich habe ein Konto, welches ich nutzen kann. Also kann ich auf Klassenfahrt gehen. Ergo schließe ich mich der obigen sachlichen Aussage nicht an, da die Grundbedingung auf mich nicht zutrifft.
Es gibt doch ein Konto. Daher kann ich mich dieser Feststellung nicht anschließen.
Wenn du meinst. ![]()
Das ist eine sachliche Feststellung.
Dann sehe ich das Problem nicht, wenn ich mich dieser sachlichen Feststellung nicht anschließe.
Da es diverse User hier unmöglich finden, dass ich mich dem nicht anschließe, scheint sich hinter der sachlichen Feststellung doch mehr zu verbergen.
Gerne - aber nicht mein Stil. ![]()
Ich fände das super, weil dann endlich Handlungsbedarf bei den Schulträgerinnen entstünde. Oder es gäbe mal eine offizielle Begründung und nicht nur „Interna in dienstlichen Gesprächen“ die dem Fußvolk nicht mitgeteilt werden.
a) ich finde es komisch, wie du vom Kollegium sprichst. Das ist nicht "das Fußvolk", sondern die Kollegen
b) du wirst es kaum glauben, aber die Kollegen werden immer zeitnah und transparent über alles informiert
c) aber ich werde die Details nicht im Internet veröffentlichen. Nach wie vor nicht.
d) erst recht werde ich sie nicht hier im Thread veröffentlichen, wo über sachliche Aussagen immer sehr tendenziös hergefallen wird. Ne, muss nicht sein.
Ich hoffe, du hast dafür Verständnis. Danke.
O.Meier, nähere Informationen aus Gesprächen mit dem Schulträger verbreite ich nicht hier im Forum.
Wirst du wohl mit leben müssen.
Das kann ich leider nicht einschätzen. Ich denke schon, dass es generelle Gründe sind, die auch auf andere Schulträger übertragbar sind.
Sorry, aber die Internas der dienstlichen Gespräche mit dem Schulträger werde ich hier nicht wiedergeben. No Chance.
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