Beiträge von kleiner gruener frosch

    Inwiefern muss ich für eine solche Selbstverständlichkeit „einstehen“? Was erwartest du, was ich da tue?

    Einfach "Nein" sagen ... ohne von anderen zu erwarten, das ebenfalls zu tun.

    Die Schulträgerin stellt die sachliche Ausstattung der Schulen. Warum sollte ein solches Konto nicht dazu gehören?

    Weil im Schulgesetz steht:

    (3) Schulträger können zur Erleichterung der Mittelbewirtschaftung durch die Schulen Schulgirokonten einrichten. Diesen Konten können auch zusätzliche eigene Einnahmen der Schulen zugeführt werden. Mit Zustimmung des Schulträgers können diese Konten auch für die Verwaltung von treuhänderischen Geldern genutzt werden.

    "Können" ... Ich denke, damit ist sollte das Thema "Muss der Schulträger ein Konto für die Schule einrichten" abgehakt sein. Oder?

    Der Schulträger darf es auch und das sogar rechtssicher. Dein herumwinden ändert nichts an der Sache.

    Ich winde mich nicht. Sie dürfen es, aber sie müssen es nicht.

    Ihr versucht hier eine Sache, die nicht verboten ist, zu einer kritischen Sache zu machen ... weil ihr nicht wollt, dass ich etwas mache, was ihr nicht wollt?

    Teilweise auch mit .... Verdrehungen der Tatsachen (siehe deine Aussage, dass ich "gar nicht nachfragen" würde).

    Dreht den Thread nicht ständig im Kreis, sondern akzeptiert doch einfach, dass andere es anders angehen als ihr. (Und es auch so angehen dürfen.)

    So wie ich es verstehe, geht es gar nicht vorrangig darum. Es geht um die notwendige Änderung der Zustände, die sich durch Selbstzahler, Privatkonteneröffner, ganz liebe Unterrichtsvertreter und andere nette Unbezahlte Mehrleister nie bessern werden.

    Danke, dass du noch konkret geschrieben hast, warum hier einige so denken und u.a. auf mir rumhacken.

    Aber das finde ich befremdlich. Wenn jemand sein Privatkonto nicht nutzen will, soll er dafür einstehen ... und nicht verlangen , dass sich andere seiner Meinung anschließen müssen und genauso denken müssen, nur damit bloß kein Exemple statuiert wird und man plötzlich das gleiche auch von ihm verlangen könnte. (Was man nicht kann.)

    Richtig. Sie ist auch nicht dazu verpflichtet. Aber sie darf es machen. (Ich habe auch nie was anderes behauptet.)

    Also gibt es folgende drei Möglichkeiten:

    a) Der Schulträger (freiwillig)

    b) Die Lehrkraft/ der Schulleiter (freiwillig)

    c) Niemand

    Alle drei Möglichkeiten gibt es. Alle wären rechtlich erlaubt. Und alle drei Möglichkeiten sind in Ordnung.

    (Auch das habe ich hier im Thread nicht das erste Mal geschrieben. )

    Also sollte man vielleicht so langsam mal aufhören auf mir und den anderen Lehrern herumzuhacken, die die Möglichkeit b wählen. (Und ja, wegen diesem "Andere dürfen nicht zu mehr bereit sein als ich selber möchte" drehen wir uns hier im Kreis. Dabei ist die Lösung ganz einfach.)

    Wie kann man sich denn Geld von der Schule wiederholen, wenn es gar kein Konto gibt

    Es gibt einen Schuletat bei der Stadt (beim Schulträger). Das Geld aus diesem Etat liegt aber nicht auf einem extra Konto, sondern auf dem/auf den normalen Konten der Stadt.

    Die Unterscheidung "Geld für die Schule" ist nur eine buchhalterische.

    Wenn man dann Geld ausgelegt hat (bevor ihr fragt: natürlich mache ich das) reicht man die passende Rechnung, die man dann bekommt, ein und die Mitarbeiterin der Stadt verbucht es dann unter dem entsprechenden Etatposten und ich bekomme das Geld kurzfristig überwiesen.

    Dafür braucht es kein "Schulkonto" bei der Stadt.

    Einiges wurde hier genannt und ignoriert. Die Folgen für dein Privatleben können erheblich sein

    ignoriert, weil nicht relevant. Aus meiner Sicht.(Warum, dass wiederhole ich jetzt hier nicht. Das wurde bereits oft genug geschrieben. )

    Gingergirl: wie Pepe schrieb, der Schulträger will es nicht. Muss er ja auch nicht. Wir sind und bleiben aber im Gespräch.

    Warum nicht. Was juckt mich das.

    (Einmal abgesehen davon, dass das Nutzen eines brachliegenden Kontos für mich jetzt nicht wirklich ein Eindringen der Schule in mein Privatleben ist.)

    Aber ich weiß, dass du das nicht willst. Ist auch okay.

    Du solltest nur damit leben, dass andere nicht so denken wie du.

    Es ist aber passiert, weil jemand eben eine Sache nicht bedacht oder falsch eingeschätzt hat. Eine Sache, an die man nicht denkt, und — plumps — stürzt das Kartenhaus ein.


    Warum sollte man dich den Ärger antun?

    ;)

    a) Man MUSS natürlich die Sache bedenken. Aber das ist doch normal.

    b) Ärger. Sehe ich nicht?

    c) Warum sollte man sich den Ärger antun? => Warum nutze ich das brachliegende Privatkonto? Will ich jetzt nicht wiederholen. Meine Antwort findest du hier im Thread.

    "Oh, das ist mir ga nicht aufgefallen. Jetzt hatte ich mich mal vorbereitet, ..."

    Das ist irgendwie ein Punkt.

    Du kannst der Schülerin nicht nachweisen, dass sie wirklich geschummelt hat. Denn sie hätte ja wirklich mal gelern haben können.

    Du kannst der Schülerin auch nicht nachweisen, dass sie im vollen Bewusstsein einen Spiker mitgenommen hat. Denn der ist von dir.

    Eine Lösung habe ich leider nicht, denn jeden Variante ist angreifbar. *hm*

    Das ist einfach Quatsch. Einzelne Tage gehen meistens sehr wohl, sei es über Sonderurlaub oder Stundenverschiebung bzw. mit KuK abgesprochene Vertretung. Wir haben ständig solche Fälle, in der Praxis findet sich oft ein Weg.

    Wie man hier leider oft genug liest: das geht bei dir. Das geht auch bei mir. Das geht auch bei vielen anderen. Aber es lässt sich nicht ein genereller Anspruch für alle Schulen daraus ableiten.

    Nein. Dafür bekommst du sicher nicht A14. Auch nicht dafür, dass du außerhalb der rechtlichen Grundlagen handelst. Ein Privatkonto ist nun mal in den Gesetzen nicht vorgesehen.


    Du hast eine Fürsorgepflicht für deine Mitarbeiterinnen, durchaus, das bedeutet auch, dass du dich gelegentlich mal mal vor sie stellen musst. Sehr wohl.


    So löblich die Intention ist, so krude ist dann auch die Umsetzung.


    Rechtlich sicher Verantwortung übernehmen könnte eine Schulleiterin, indem sie keine Fahrten genehmigt, wenn die Zahlungsabwicklung nicht sicher gestellt ist.

    Interessant, dass du einen 11 Monate alten und 34 Seiten zurückliegenden Beitrag rauskramst.

    Deine Argumentation scheitert aber weiterhin an einer Stelle: ich handele nicht außerhalb der gesetzlichen Grundlagen. Das Vorgehen ist nicht verboten. Und wenn es dem Ministerium wichtig wäre, dass ich als Schulleiter nicht so agiere, dann würden sie es verbieten.

    Man sollte aber sorgfältig vorgehen. (Sowas wie mit dem Paypal-Konto vor einigen Tagen hier im Thread sollte z.B. nicht passieren.)

    Du kannst es aber gerne so sehen, dass es unsicher ist und du es nicht empfehlen willst. Und es auch nicht machst. Alles gut.

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