Du meinst nicht, dass es möglich ist, dass es z. B. innerhalb der Schule eine Regelung geben kann, z. B. das elektrische Klassenbuch mit dem Dienst-iPad zu führen? Es wäre ja auch möglich, dass dem Antrag der Lehrerin auf Benutzung des Privatgerätes zur Verarbeitung personenbezogener Daten nicht entsprochen wird. Oder?
Du hast aber schon meinen regelmäßigen Hinweis " im rechtlichen Rahmen" gelesen, oder? Was bringt dann jetzt dieses Beispiel?
Für mich als Schulleiter ist diese skizzierte Situation übrigens auch ganz einfach. Ich darf explizit mein Privatgerät nutzen. Also tue ich es auch. Warum nicht.