Die Lehrerinnen sind nicht dafür verurteilt worden, dass sie die Gesundheit nicht schriftlich abgefragt haben, sondern dass sie den Schaden nicht abgewendet haben
Nein, imho war das nicht so.
Das erste Verfahren gegen alle aufgrund des Handelns Vor Ort wurde doch eingesteilt.
Neu angeregt wurde es gegen die organisierenden Lehrerinnen, wegen unzureichender Vorbereitung.
ZitatDie Lehrerinnen sollen sich vor der von ihnen betreuten mehrtägigen Fahrt nach London nicht schriftlich über die Vorerkrankungen der teilnehmenden 60 bis 70 Schülerinnen und Schüler erkundigt haben. Denn dann hätten sie gewusst, dass die 13-jährige Schülerin seit Jahren Diabetikerin war, die sich regelmäßig Insulin spritzen musste. Auch das Mädchen und ihre Eltern haben den Angaben zufolge nicht auf die Erkrankung hingewiesen