Beiträge von kleiner gruener frosch

    Diese Woche wurde das Umfrageergebnis des MSB zum Thema "Handy-Nicht-Nutzungs-Konzept" veröffentlich. Gut 90% der Schulen haben ein Konzept.

    Heute las ich einen Facebook-Beitrag des Schulleiter-Verbands (oder so ähnlich), der das Ergebnis kritisierte. Sinngemäß: absolut unnötige Arbeit.

    Ich musste schmunzeln. Denn wie schreibt man Konzepte, speziell so ein allgemeingültiges.

    a) man sucht ein fertiges Konzept und übernimmt das

    b) (wir leben im 21. Jahrhundert): Prompt: Bitte schreib mit auf Basis im Netz vorliegender Handy-Nutzungskonzepte für Schulen ein Handy-Nutzungskonzept für meine Schulen.

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    So würde ich zumindest vorgehen. Wie läuft das denn bei euch?

    Es wird doch wie immer durch die BR gesagt: Die Schulen müssen selbst entscheiden.

    Nein, im Gegenteil.

    Die Schulen entscheiden explizit nicht selbst.

    Bis zum Vorabend um 18 Uhr kommt eine Entscheidung vom RKU der BezReg und die ist Bindend.

    Wenn es die Entscheidung nicht gibt, gilt die übliche Regel: "Die Eltern entscheiden, ob der Schulweg zu gefährlich ist."

    Nachzulesen im Unwetter-Erlass des Landes NRW.

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    Sprich: alle Schulen, die gestern entschieden haben, heute in Distanz zu gehen ... haben nicht im Sinne des Unwetter-Erlasses agiert. Wobei: mir ist das ehrlich gesagt egal. Jede Entscheidung pro-Schüler ist eine gute Entscheidung.

    Ich mache mal eben einen extra Thread auf.

    Zitat von Bildungsland NRW bei Facebook


    Achtung❗ Für das Wochenende wird sehr kaltes, winterliches Wetter erwartet. In Verbindung mit Regen in den frühen Morgenstunden des Montags, 12.01.2026, kann es landesweit zu einer Glatteis-Unwetterlage kommen. Dies hängt von der Entwicklung der Wetterlage bis zum Sonntag ab.

    Sollte sich die Prognose am Wochenende bestätigen und es eine entsprechende landesweite Unwetter-Warnung des Deutschen Wetterdienstes geben, informiert das Schulministerium zeitnah über mögliche Auswirkungen auf den Schulbetrieb.

    Ich war in den letzten 15 Jahren bestimmt 10 Mal in Schottland. Ich hörte davon, habe es aber noch nie gesehen.

    Also: das gibt es nicht. 😉


    (Ich kann es mir auch nicht vorstellen. So einen schlechten Geschmack haben selbst die Schotten nicht. 😉

    Nein, ich habe kein größeres Recht auf Richtigstellung. Wie kommst du darauf.

    Ich lösche Beiträge, wenn sie beleidigend werden oder anderweitig gegen die Nutzungsregeln verstoßen.

    Ich lösche sie nicht, damit jemand nicht zu Wort kommt. (Siehe mein P.S. an O. Meier, dass er den Beitrag gerne nochmal ohne Beleidigung schreiben darf . Dann bleibt er natürlich stehen. )

    Und genauso habe auch ich das Recht, ohne Beleidigung durch mich auf einen Vorwurf zu reagieren, auch wenn ich die Diskussion nicht führen will und sie an der Stelle auch nicht sinnvoll ist. Wie z.B. auf deine Vorwürfe.

    Unabhängig davon sage ich deshalb in dem Moment aber, dass wir keine Meta-Diskussion führen sollten, sondern zum Thema zurückkehren sollten. Nachdem beide (Du und ich) die Chance hatten, ihre Position dazulege . Und ich denke mal, dass ist inzwischen ausführlich genug passiert.

    So wie du das Bedürfnis hast, dich zu rechtfertigen, etwas zu erklären und das letzte Wort zu haben, so geht es auch anderen. Deswegen finde ich es -in der Funktion als Moderator- etwas befremdlich, eine Person noch fix zurechtzuweisen, um dann mit dem Satz zu enden "jetzt aber weiter im Thema, nur ich darf hier nämlich andere erziehen

    Quittengelee, ich finde deine Einstellung etwas befremdlich.

    Ich darf also nicht auf einen Vorwurf mir gegenüber (wie jetzt von dir) reagieren und dann bitten , dass wir dieses Thema damit stehen lassen und beenden und wieder zum eigentliche Thema zurückkommen?

    Okay, verwundert zur Kenntnis genommen.

    Laut Tagesschau schon, generell, es sei denn es steht anders im Arbeitsvertrag:

    Wenn die Schule - oder womöglich auch die Kita - schließt, können Eltern grundsätzlich für die Kinderbetreuung zu Hause bleiben. Und: Wenn das nur für wenige Tage gilt, bekommen Eltern trotzdem weiter ihren Lohn. Es gilt da also etwas anderes, als wenn Beschäftigte wegen des Schneefalls nicht zur Arbeit kommen. Doch Vorsicht: Von diesem Grundsatz kann es im Arbeits- oder Tarifvertrag Ausnahmen geben, die dann im Einzelfall gelten.

    ... fänd's aber generell fair, wenn du dir dann Kommentare dieser Art selbst auch sparen würdest. Du hast immerhin die Macht (da war sie wieder), andere aus der Diskussion auszuschließen.

    Deshalb schreibe ich immer: Rückfragen bitte per PN und bitte darum, zum Thema zurückzukommen, weil ich den Thread nicht mit Diskussionen zu einer Reaktion zerschießen will.

    Aber wenn dann auf die Situation reagiert und mein Mod-Verhalten angesprochen wird, habe ich 2 Möglichkeiten: entfernen (wie du sagst) oder drauf antworten.

    Ich finde es aber schon befremdlich, wenn man mir auf der einen Seite vorwirft, dass ich Beiträge lösche und nicht im Thread diskutieren will - auf der anderen Seite aber vorwirft, wenn ich als Mod auf einen Vorwurf reagiere und darauf antworte.

    Und jetzt - ja, Quittengelee, bitte weiter im Thread.

    kl. gr. frosch, Moderator

    Alles war ok an deinem Beitrag, bis zur Beleidigung am Ende (die ausnahmsweise wirklich eine Beleidigung war, im Gegensatz zu manch anderem, das hier gelöscht wird).

    <Mod-Anmerkung dazu>

    Schön, dass du Beleidigungen bei anderen erkennst, das solltest du nur bei dir selber auch noch üben.

    kl. gr. frosch, Moderator

    P.S.: aber jetzt weiter im Thema. Danke. O. Meier kann ihren Beitrag auch gerne wieder reinstellen - nur ohne die Beleidigung am Ende.

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