Ein generelles "Wir möchten aus Kostengründen einen Tag früher in den Urlaub fliegen", wird nicht genehmigt.
Aber ich hatte z.B. schon einmal eine Familie, die spontan aus einem anderen Bundesland hergezogen war und schon lange vor dem Umzug passend zu deren Herbstferien einen Urlaub gebucht hatten. Schade nur, dass unsere Herbstferien eine Woche später begonnen haben. Das Kind habe ich entsprechend beurlaubt.
Oder eine Familie die in dem Jahr aus einem anderen Bundesland zu uns gezogen war, in dem wir mal wieder Mittwochs den letzten Schultag vor den Sommerferien hatten. In der Annahme, dass das immer so wäre, hatten die dann für das nächste Jahr den Urlaub auch entsprechend gebucht. Ja, klar. Sie hätten genauer auf den Kalender bzw. auf meinen Elternbrief schauen können. Aber der Fehler ist nachvollziehbar und klang nicht wie Absicht. Also habe ich es durchgewunken.
Oder es gab mal eine Familie, deren Verwandte in der USA geheiratet haben, am ersten Ferienwochenende. Die habe ich auch für den freitag beurlaubt, damit sie mit etwas Puffer anreisen konnten.
Ob ich den Antrag um den es hier geht, durchgewunken hätte? Hm, keine Ahnung. Da fehlen mir die näheren Infos zu.
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Generell: als Schulleiter hat man die Möglichkeit auch vor den Ferien zu beurlauben - und kann dementsprechend auch von Fall zu Fall entscheiden.