Fall a) nach DfU wäre korrekt. Mehrarbeit zählt nur, wenn sie auch gemacht wird. Wer ausfällt und deshalb keine Mehrarbeit macht, kann sie natürlich nicht abrechnen.
Fall b) mach DFU: wenn in der Zeit die Aufgaben umverteilt werden, werden natürlich auch die Ermäßigungsstunden umverteilt. Aber: wenn der erkrankten Kollegin die ErmäßigungsTunden während der Zeit wegfallen, ist sie natürlich wieder bei ihren ursprünglichen 25 Stunden Unterricht, die sie krankheitsbedingt nicht macht. Ist also eher eine theoretische Fragestellung