Beiträge von kleiner gruener frosch
-
-
Bei so einem Vorschlag muss ich an dieses Posting denken. Sorry.
-
Plattenspieler: "Märchen" im Sinne von "Ausgedachten Geschichten".
-
Tatsächlich ist „Schreiben nach Gehör“ eine Bezeichnung, die sich irgendwann eingeschlichen hat. Tatsächlich geht es nicht um das Lernen des Schreibens, sondern um das Lernen des Lesens. Tatsächlich findet bereits in Klasse 1 und vor allem in Klasse 2 und 3 ein strukturierter Rechtschreibunterricht entlang von Rechtschreibregeln und auch Auswendiglernen statt.
Ja und nein.
Es ist eine "Leselern-Methode". Aber mit der Zeit wurde es auch zum Schreiben zweckentfremdet.
Im Idealfall wird dieses Schreiben aber relativ schnell durch den strukturierten Rechtschreibunterricht ersetzt. Es gab aber in den letzten 25 Jahren genug Lehrer/innen, die die Kinder ohne den strukturierten Rechtschreibunterricht die ersten 2 Jahre einfach nach Gehör haben schreiben lassen. Mag auf anwesende aber nicht zutreffen - ich kenne von meiner alten Schule aber einige. U.a.
-
Weil du Schulleitung bist. Das ist hier aber nicht jeder.
Auch bei einem Nicht-Schulleiter wäre es rechtlich nicht angreifbar.
Aber: ich würde es von einem Nicht-Schulleiter nicht erwarten. Da sollte schon der Schulleiter einspringen. Dafür bekommt er A14.
Bzgl. der Beispiele von Seph: wie du sagst, die Gefahr ist bei sauberer Buchhandlung minimal. Ich würde sogar sagen: ausgeschlossen.
Ich gebe dir aber recht - es geht nicht um die rechtliche Beurteilung. (Da habe ich nur wegen dem falschen Nebelkerzen-Argument von O. Meier drauf rumgeritten.)
a) es geht um eine praktische Lösung vor Ort.b) es geht um eine generelle Lösung. Aber der Ansatz "Wir machen keine Klassenfahrt mehr, wenn ..." ist aus meiner Sicht der falsche Ansatz. Ich denke, es ist Aufgabe der Verbände, da für eine generelle, allgemein-gültige Regelung "von oben" zu sorgen und damit Rechtssicherheit (im Sinne von: klare Anweisung an den Träger "stellt ein Konto zur Verfügung") herzustellen. Aber auf politischem Weg und Verbandsebene.
-
Ist auch nicht nötig. Kann juristisch (im Sinne der Veruntreuung) nicht schief gehen.
-
Wenn man das fremde Geld auf ein Konto einzahlt, auf dem es nicht sicher ist, also z. B. nicht pfändungssicher, hat man die fremden Vermögensinteressen nicht ausreichend wahrgenommen.
Das mag dann juristisch fahrlässig eingestuft werden. Das ist aber kein vorsätzliches Handeln.
-
Doch die Aussage gilt auch für NRW. Auch dort kann man sich an Recht und Gesetz halten.
Finde ich auch.
Aber: Das macht man, wenn man als Lehrer sein Geld privat einzahlt. Man bricht kein Gesetz. Deine Forderung ergibt in diesem Zusammenhang also demnach keinen Sinn. ... Unabhängig von deinen weiteren Ausführungen.
---
Bzgl. der Veruntreuung: der Täter muss vorsätzlich das Geld veruntreut haben. Nur dann ist der Strafbestand erfüllt. Im Falle einer Pfändung oder des eigenen Todesfalls (da kann es dem Täter eh egal sein) ist kein Vorsatz zu sehen, dass das Geld nicht der eigentlichen Bestimmung zugute kommt. Also: keine Veruntreuung.
-
Habt ihr früher Ferien als wir? 😉
-
Ne, ich löse es.
-
Die Geschichtslehrer können dir sicherlich erläutern, dass das genau die Situation war, die auch jeder für normal gehalten hat, bis hinreichend viele Leute gesagt haben: "Moment, so geht's nicht weiter ...".
Ich sehe da schon einen leichten Unterschied in der Ausgangslage. Spielt aber keine Rolle.
Interessant finde ich aber die Geschütze, die hier aufgefahren werden, wenn sich jemand erdreistet zu sagen: ich löse das Problem einfach, bevor es zu einem Problem wird.
-
Sachen wie bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und andere Dinge, an die wir uns gewöhnt haben
Nein. Weil ich weder beim Urlaub noch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall persönliche Möglichkeiten zum Problemlösen habe. Sprich: das sind ganz andere Situationen und dein Vorwurf geht leider ins Leere.
-
Seph Meine Rückfrage bezog sich konkret auf die Aussage von O. Meier, dass ´man sich "auch mal an Recht und Gesetz halten könne". Diese Aussage stimmt also so (für NRW) explizit nicht.
Denn das Verwenden einen Privatkontos verstößt explizit NICHT gegen Recht und Gesetz. (Wie aus den letzten Beiträgen ja hervorgeht.) Diese "Nebelkerzen-Aussage" ist also nicht nötig.
Was schon stimmt: das Verwenden eines privaten Kontos kann zu Rechtstreitigkeiten in den von dir genannten Fällen führen. Aber eine "Veruntreuung" mag ich in keinem der Fälle sehen. Das würde höchstens auf ein "Herr Lehrer - zahlen Sie das Geld irgendwie zurück" hinauslaufen. Und das wäre ja berechtigt. Es ist ja nicht seins. Eine Veruntreuung und damit eine Straftat wäre es nur, wenn der Lehrer sich von dem Geld ein neues Auto kauft und es nicht zweckgebunden einsetzt.
Was auch stimmt. Man muss das nicht machen. Aber wenn man es nicht macht, kann man sich (in NRW) nicht auf irgendwelche rechtlichen Bestimmungen hinausreden.
---
Generell sehe ich aber mal wieder, dass ich anders gestrickt bin. Ich denke mir beim Problemen nicht "Wem kann ich die Verantwortung zur Lösung jetzt zuschieben", sondern denke mir "Wie kann ICH das Problem lösen. Was kann ICH dazu beitragen."
Jeder halt so wie er mag. Aber wenn er es nicht möchte, sollte er es auch explizit so sagen. "Ich will das Geld nicht einsammeln." Nicht "Ich darf das Geld nicht einsammeln."
-
Fish 'n' Chips. Auf einer wunderschönen Veranstaltung. Es war schön. Und lecker.
-
-
Zudem spielen Ressourcen für Menschen eine Rolle in Relation zu den Ressourcen anderer Menschen.
Das spielt aber nur gefühlt eine Rolle. Objektiv betrachtet kann man das ignorieren.
Noch objektiver betrachtet sollte man sich am "Alimentations-Prinzip der Beamtentums" orientieren und einsehen, dass Beamte mit Kindern nicht "mehr verdienen", sondern mehr bekommen, um "angemessen" alimentiert zu werden.
Aber wie oben jemand schrieb - das Thema gehört hier eigentlich nicht rein, auch wenn der Thread-Ersteller es (warum auch immer) mit eingebracht hat.
Verdient der Grundschullehrer weniger als vorher, nur weil der L am Gymmi mehr hat?
Die Frage ist falsch herum gestellt: verdient ein Gymnasial-Lehrer weniger, nur weil ein Grundschullehrer mehr hat?
-
-
Ich weiß nicht, warum es rechtlich zulässig sein sollte, dass eine Lehrerin Eltern dazu auffordert, ihr privat Geld zu überweisen. Eines expliziten Verbotes bedarf es da doch gar nicht.
Okay. Du weißt es nicht. Aber scheinbar gibt es so erst einmal kein rechtliches Fehlverhalten. Also: warum schreibst du:
ZitatWas spricht dagegen, sich an Recht und Gesetz zu halten?
wenn man sich ja scheinbar auch mit einem Privat-Konto für Schulfahrten an Recht und Gesetz hält.
Du willst es vielleicht nicht - aber es scheint rechtlich zumindest möglich zu sein.
-
Ich arbeite für Geld
Und trotz der Zuschläge für Familien mit Kinder verdienst du exakt das gleiche Geld für deine Arbeit wie vorher. Also: who cares.
-
Ich würde es einmal von der "Geburtenrate" trennen - das wäre nicht mein Argument dafür.
Aber was spricht (außer der organisatorischen Probleme) dagegen, ein "modulares, flexibleres" Schulsystem zu haben? Könntet ihr euch das vorstellen - und wie würde man sowas lösen können? <Gedanken-Experiment an>
Werbung