Nee, die wird ja erst neu angelegt und das wird alles von einem selbst ausgefüllt, da wurde gar nichts übernommen (wäre viel zu einfach gewesen)
Jetzt verwirrst du mich total. Wenn die "neu angelegt" ist und nicht aus der Personalakte kommt, dann ist die nicht "von der Personalakte", sondern "für die Personalakte". Sorry wenn ich da auf der Formulierung rumtanze ... aber du bist da ein wenig irreführend.
Denn weiter oben hast du geschrieben, dass die Infos in der Personalakte vorhanden gewesen seien. Jetzt schreibst du, dass da nichts übernommen wurde , dass du die Tabelle für die Personalakte neu anlegen musstest und du alles neu eingeben musstest.
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anzeigepflichtig: da wurde weiter oben schon geschrieben, dass das "anzeigen" einer gewissen Form bedarf. Dein "Anzeigen in der Tabelle" ist wahrscheinlich immer noch nicht ausreichend.
Verbeamtung und Folgen: kann vielleicht so funktionieren. Falls du damals die Genehmigung dauerhaft bekommen hast. Ich würde mich trotzdem vergewissern. Tust du dann ja aber auch, wie du schreibst. (Nur: warum willst du dich dann jetzt nicht melden.)
Naja, was soll's. Ist ja nicht meine Nebentätigkeit. Ich würde mich einmal bei der vorgesetzten Behörde melden und fragen, ob denen die Nebentätigkeit vorliegt. Musst du aber nicht.