Beiträge von kleiner gruener frosch

    Da die Klassenarbeiten vor der Zeugniskonferenz zurückgegeben werden müssen und du bei Entschuldigung von geistern frühestens heute hättest schreiben können (was ja nicht mehr ging) gibt es keine Nachschreibmöglichkeit mehr aufgrund selbstverschuldeten Verhaltens der Schüler.

    Rechtlich Hilfreich wäre da nur eine Ausschluss-Frist. Ob vom Gesetzgeber oder von der Schule (geht das: aus organisatorischen Gründen bis x Tage vor der Zeugniskonferenz) vorgegeben.

    Tatsächlich ist „Schreiben nach Gehör“ eine Bezeichnung, die sich irgendwann eingeschlichen hat. Tatsächlich geht es nicht um das Lernen des Schreibens, sondern um das Lernen des Lesens. Tatsächlich findet bereits in Klasse 1 und vor allem in Klasse 2 und 3 ein strukturierter Rechtschreibunterricht entlang von Rechtschreibregeln und auch Auswendiglernen statt.

    Ja und nein.

    Es ist eine "Leselern-Methode". Aber mit der Zeit wurde es auch zum Schreiben zweckentfremdet.

    Im Idealfall wird dieses Schreiben aber relativ schnell durch den strukturierten Rechtschreibunterricht ersetzt. Es gab aber in den letzten 25 Jahren genug Lehrer/innen, die die Kinder ohne den strukturierten Rechtschreibunterricht die ersten 2 Jahre einfach nach Gehör haben schreiben lassen. Mag auf anwesende aber nicht zutreffen - ich kenne von meiner alten Schule aber einige. U.a.

    Weil du Schulleitung bist. Das ist hier aber nicht jeder.

    Auch bei einem Nicht-Schulleiter wäre es rechtlich nicht angreifbar.

    Aber: ich würde es von einem Nicht-Schulleiter nicht erwarten. Da sollte schon der Schulleiter einspringen. Dafür bekommt er A14.

    Bzgl. der Beispiele von Seph: wie du sagst, die Gefahr ist bei sauberer Buchhandlung minimal. Ich würde sogar sagen: ausgeschlossen.

    Ich gebe dir aber recht - es geht nicht um die rechtliche Beurteilung. (Da habe ich nur wegen dem falschen Nebelkerzen-Argument von O. Meier drauf rumgeritten.)
    a) es geht um eine praktische Lösung vor Ort.

    b) es geht um eine generelle Lösung. Aber der Ansatz "Wir machen keine Klassenfahrt mehr, wenn ..." ist aus meiner Sicht der falsche Ansatz. Ich denke, es ist Aufgabe der Verbände, da für eine generelle, allgemein-gültige Regelung "von oben" zu sorgen und damit Rechtssicherheit (im Sinne von: klare Anweisung an den Träger "stellt ein Konto zur Verfügung") herzustellen. Aber auf politischem Weg und Verbandsebene.

    Doch die Aussage gilt auch für NRW. Auch dort kann man sich an Recht und Gesetz halten.

    Finde ich auch.

    Aber: Das macht man, wenn man als Lehrer sein Geld privat einzahlt. Man bricht kein Gesetz. Deine Forderung ergibt in diesem Zusammenhang also demnach keinen Sinn. ... Unabhängig von deinen weiteren Ausführungen.

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    Bzgl. der Veruntreuung: der Täter muss vorsätzlich das Geld veruntreut haben. Nur dann ist der Strafbestand erfüllt. Im Falle einer Pfändung oder des eigenen Todesfalls (da kann es dem Täter eh egal sein) ist kein Vorsatz zu sehen, dass das Geld nicht der eigentlichen Bestimmung zugute kommt. Also: keine Veruntreuung.

    Die Geschichtslehrer können dir sicherlich erläutern, dass das genau die Situation war, die auch jeder für normal gehalten hat, bis hinreichend viele Leute gesagt haben: "Moment, so geht's nicht weiter ...".

    Ich sehe da schon einen leichten Unterschied in der Ausgangslage. Spielt aber keine Rolle.

    Interessant finde ich aber die Geschütze, die hier aufgefahren werden, wenn sich jemand erdreistet zu sagen: ich löse das Problem einfach, bevor es zu einem Problem wird.

    Seph Meine Rückfrage bezog sich konkret auf die Aussage von O. Meier, dass ´man sich "auch mal an Recht und Gesetz halten könne". Diese Aussage stimmt also so (für NRW) explizit nicht.

    Denn das Verwenden einen Privatkontos verstößt explizit NICHT gegen Recht und Gesetz. (Wie aus den letzten Beiträgen ja hervorgeht.) Diese "Nebelkerzen-Aussage" ist also nicht nötig.

    Was schon stimmt: das Verwenden eines privaten Kontos kann zu Rechtstreitigkeiten in den von dir genannten Fällen führen. Aber eine "Veruntreuung" mag ich in keinem der Fälle sehen. Das würde höchstens auf ein "Herr Lehrer - zahlen Sie das Geld irgendwie zurück" hinauslaufen. Und das wäre ja berechtigt. Es ist ja nicht seins. Eine Veruntreuung und damit eine Straftat wäre es nur, wenn der Lehrer sich von dem Geld ein neues Auto kauft und es nicht zweckgebunden einsetzt.

    Was auch stimmt. Man muss das nicht machen. Aber wenn man es nicht macht, kann man sich (in NRW) nicht auf irgendwelche rechtlichen Bestimmungen hinausreden.

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    Generell sehe ich aber mal wieder, dass ich anders gestrickt bin. Ich denke mir beim Problemen nicht "Wem kann ich die Verantwortung zur Lösung jetzt zuschieben", sondern denke mir "Wie kann ICH das Problem lösen. Was kann ICH dazu beitragen."

    Jeder halt so wie er mag. Aber wenn er es nicht möchte, sollte er es auch explizit so sagen. "Ich will das Geld nicht einsammeln." Nicht "Ich darf das Geld nicht einsammeln."

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