Unabhängig von den Regress-Anforderungen hat der Schulleiter einen Lehrer an der Schule, den er evtl. nicht braucht. Stichwort: schlechte Stimmung.
Okay, da ist er selbst schuld.
Stellentausch: erst einmal bist du fix an der Schule. Sicherlich ist eine Versetzung etc. möglich - aber nur im Rahmen der üblichen Versetzungsvorgänge.
Darf ich fragen, was für Fächer du unterrichtest? Davon ist eine Versetzung ja auch abhängig.
Die zu vertretende Kollegin: generell hat es erst einmal keine automatischen Auswirkungen auf sie. Aber: wenn du an der Schule bist, zählen deine Stunden natürlich. Und wenn dadurch die Schule in die Überbesetzung gerät, kann es gut sein, dass die Kollegin (oder eine andere, die auch in Elternzeit ist) anschließend nicht mehr an die Schule zurück kann. Denn eine Überbesetzung wird es in den seltensten Fällen geben.
Das ist alles nicht dein Problem ... auch wenn es vielleicht (siehe Stimmung) zu deinem Problem gemacht wird. Nicht unbedingt von Schulleiter-Seite. Auch von Seiten des Kollegiums. (Muss nicht sein, ich würde es nur im Hinterkopf haben. Damit wirst du dann leben müssen, wenn es so wäre.)