Das ist nicht erlaubt, da muss die Schulleitung den Schüler des Geländes verweisen und das Gesundheitsamt informieren. Ab dem Zeitpunkt eines positiven Schultests hat man sich in NRW in die Isolation zu begeben. Man darf nur zum Testen heraus - und freitesten gar am gleichen Tag mit einem Bürgertest geht gar nicht.
Ähm, das ist aber das übliche Vorgehen.
Am Beispiel der Grundschule:
- Pooltest ist positiv
- Am nächsten Tag: Schnelltest
- Wenn der bei einem Kind positiv ist, wird das Kind abgeholt
- Die Eltern fahren nun mit dem Kind zur Bestätigung zum Testen. PCR-Test (empfohlen bei ungeimpften) bzw. Schnelltest im Testzentrum (empfohlen bei Geimpften ... laut Gesundheitsministerium)
- Wenn der Kontrolltest (PCR oder Schnelltest) negativ ist, zählt das Kind als negativ und kann zurück kommen. Auch am gleichen Tag.
Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. ich formuliere es mal so: wenn ich einen negativen Test bräuchte, wüsste ich, zu welchem Testzentrum ich gehen müsste.
ZitatMeinetwegen könnte man das Testen daher komplett aussetzen und die Unterrichtszeit sinnvoller nutzen.
Die Konsequenz sollte eher sein: nach einem positiven Schnelltest MUSS ein PCR-Test gemacht werden. Zur Bestätigung. Kein Schnelltest.
