Beiträge von kleiner gruener frosch

    Das ist nicht erlaubt, da muss die Schulleitung den Schüler des Geländes verweisen und das Gesundheitsamt informieren. Ab dem Zeitpunkt eines positiven Schultests hat man sich in NRW in die Isolation zu begeben. Man darf nur zum Testen heraus - und freitesten gar am gleichen Tag mit einem Bürgertest geht gar nicht.

    Ähm, das ist aber das übliche Vorgehen.

    Am Beispiel der Grundschule:

    - Pooltest ist positiv

    - Am nächsten Tag: Schnelltest

    - Wenn der bei einem Kind positiv ist, wird das Kind abgeholt

    - Die Eltern fahren nun mit dem Kind zur Bestätigung zum Testen. PCR-Test (empfohlen bei ungeimpften) bzw. Schnelltest im Testzentrum (empfohlen bei Geimpften ... laut Gesundheitsministerium)

    - Wenn der Kontrolltest (PCR oder Schnelltest) negativ ist, zählt das Kind als negativ und kann zurück kommen. Auch am gleichen Tag.

    Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. ich formuliere es mal so: wenn ich einen negativen Test bräuchte, wüsste ich, zu welchem Testzentrum ich gehen müsste.

    Zitat

    Meinetwegen könnte man das Testen daher komplett aussetzen und die Unterrichtszeit sinnvoller nutzen.

    Die Konsequenz sollte eher sein: nach einem positiven Schnelltest MUSS ein PCR-Test gemacht werden. Zur Bestätigung. Kein Schnelltest.

    Außer der Presse ("Unterricht findet statt") und der gestrigen Aussage ("Unterrichtsausfall am 17.2.") gibt es noch nichts.

    Also würde aktuell gelten: es ist Unterricht, die Eltern entscheiden, ob der Schulweg sicher ist.

    *schulterzuck*

    Was ich mich im Moment aktuell frage:

    Heißt

    Zitat

    2021 wird ein landesweiter Unterrichtsausfall für den 17.02.2022 angeordnet.

    jetzt

    a) dass der nur für den Donnerstag gilt und morgen automatisch (wenn es keine anderen Informationen gibt) wieder Unterricht ist?

    b) dass zwar erst einmal nur für den Donnerstag gilt aber das Ministerium davon ausgeht, dass morgen alle wegbleiben, wenn es keine anderslautenden offiziellen Anweisungen gibt? (Offizielle Anweisungen, keine Pressenachricht.)

    *kopfkratz*

    Naja, spitzfindig ist die Diskussion nicht. Unterrichtsausfall ist Unterrichtsausfall.


    Frau Gebauer scheint davon (von der Email) aber nichts zu wissen.

    In zahlreichen Schulen wurde laut Ministerium am Donnerstag Distanzunterricht angeboten. «Schülerinnen und Schüler sind nicht nur verpflichtet, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, sie haben auch die Pflicht, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgaben der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden können», betonte das Schulministerium.

    Es liege «auch im eigenen Interesse der Schülerinnen und Schüler, eventuell von der Schule übermittelte Aufgaben zu bearbeiten und an darüber hinausgehenden Angeboten der Schulen teilzunehmen», hieß es weiter auf dpa-Anfrage. «Sofern die Schule ein Angebot für das Lernen zu Hause macht, ist das verbindlich. Allerdings können unter diesen Bedingungen keine Tests oder sonstige Leistungsüberprüfungen stattfinden.»

    btw: in der Presse heißt es, dass sie gesagt hat, dass morgen wieder normal Unterricht ist.

    Am Freitag soll der Unterricht an allen Schulen in NRW nach eintägiger sturmbedingter Pause wieder stattfinden. Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) sagte am Donnerstag, man stehe weiter im engen Kontakt zum Deutschen Wetterdienst. Derzeit sehe es nicht danach aus, dass der Unterricht auch am Freitag entfallen werde.

    Müssen oder dürfen sich die immunisierten nicht mehr testen. In der Email ist es etwas widersprüchlich formuliert.

    Auf der anderen Seite: wissen wir für die Bestellung der Tests, welche Kinder geimpft sind? *unschuldig pfeif*

    Zitat
    Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus nachweisen können (hier gelten die Regeln, die bis zu den Weihnachtsferien gültig waren). Schülerinnen und Schüler können aber nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.

    versus

    Zitat
    Ab Montag, 28. Februar 2022, werden nur noch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler dreimal wöchentlich außerhalb der Schule, also in der Regel zuhause, einen Antigen-Selbsttest durchführen

    Als Lehrer besteht heute noch immer deine Dienstpflicht. Wie gedenkst du dieser stattdessen nachzukommen?

    ich kopiere mal die Ado. Stichwort "Aufgaben und Forbildungen".

    Ich denke, da findet state-of-trance genug Aufgaben. Im Zweifelsfall bereitet er Unterricht vor.

    In der Schule wird sich wahrscheinlich nicht viel ändern. :_o_(

    Tagesschau dazu

    Über den 19. März hinaus möglich bleiben sollen "niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen" wie die Maskenpflicht etwa in Bussen und Bahnen, aber auch das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben oder Testpflichten in bestimmten Bereichen. Diese Schutzmaßnahmen sind laut Beschluss auch für Schulen und Kitas notwenig. Die Länder fordern dafür eine rechtliche Grundlage. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bund werde vorbereitet.

    Also - alles im grünen Bereich. (Wenn auch nicht aus Sicht von allen.)

    sollte das Schulministerium eine klare Ansage machen.

    Ich kann mich nur wiederholen - die Ansage ist klar und deutlich. Okay, sie hätten noch explizit schreiben können "Unterrichtsausfall, es findet KEIN Distanzunterricht statt." Aber der Begriff "Unterrichtsaufall" ist eigentlich nicht interpretierbar. *kopfkratz*

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