Beiträge von kleiner gruener frosch

    So ein simples „Nein“ wirkt halt schon mal wie Fußaufstampfen.

    Das überlasse ich dir.

    Insofern bleibe ich bei meiner Sichtweise.

    Ach ne. ;) Wäre eh der Fall.

    Eine sonderlich ausgeprägte Notwendigkeit der Beschäftigung mit dem Thema scheint sue nicht zu haben.

    Haben sie auch nicht, da der Schulträger kein Schulkonto einrichten muss.

    Im Übrigen stellst du es so da, als wenn die Schulträgerin nach ihrem Verweis auf steuerrechtliche Probleme mit dem Thema durch war.

    Nein. Ich stelle es so dar, dass ich immer wieder mit dem Schulträger im Gespräch bin. Auch wenn er zuletzt wieder "Nein, geht nicht" gesagt hat. Ich stelle es auch so dar, dass das Schulamt mit den Schulträgern im Gespräch ist, weil die von der Situation wissen und vermitteln wollen.

    Keine Ahnung, seid wie vielen Jahren das Schulamt das weiß.

    Und bzgl. Ausreden: sie sind halt nicht verpflichtet. (Also auch nicht schuld.) Da sind Ausreden Begründungen nett, sie bräuchten aber keine. Ein "machen wir nicht, legen Sie sich doch ein Konto an" würde reichen.

    Ganz sicher nicht. Nochmal nachlesen und das Fragenzeichen beachten

    Oh. Dachte das wäre ein Überrest der anderen Fragezeichen gewesen. 😉


    Sorry für die Vermutung, aber mehrere Ausrufezeichen oder Fragezeichen hinter einem Satz drücken im Internet IMHO ein Schreien, etwas mit Nachdruck und in Aufregung geschriebenes aus. Ist zumindest die übliche Verwendung.

    (Nein, keine Sorge, ich zitiere jetzt nicht Terry Pratchet. 😉 )

    Nö. Sie hat die Schuld nur, wenn sie verpflichtet wäre, ein Konto einzurichten.


    Übrigens danke für dein Paypal-Beispiel: das private Einsammeln von Geld setzt natürlich voraus, dass man Buch drüber führt und auf das Geld aufpasst.

    Ich glaube , ich schrieb schon, dass ich ein normalerweise brachliegendes Konto dafür nutze.

    Paypal biete ich inzwischen auch an. Aber da ist für mich klar: sobald eine Paypal-Zahlung kommt, muss ich reagieren und das Geld weiterleiten. (IMHO geht das auch automatisch. )


    Bzgl. Das du dann dein Privatkonto nutzt. Schöne Grüße an deinen Schulleiter. Das solle er dann bitte machen. Nicht du als Lehrerin.

    Aber es ist doch keine Fronten- Verhärtung, wenn man sachlich äußert, dass eine notwendige Voraussetzung für eine unbedenkliche Abwicklung fehlt. Wieso geht das denn in einigen Kommunen und in anderen nicht?

    Sachlich äußern tue ich es auch regelmäßig, dass wir gerne ein offizielles Konto hätten.

    Aber du schriebst, dass Mangels Konto keine Klassenfahrt stattfinden könne.

    So eine Aussage ist nicht mein Stil. Warum sollte ich da versuchen, der Stadt die Schuld zuzuschieben ... und so nur die Sachdiskussion verhärten.

    Ich verstehe schon, dass man pragmatische Lösungen sucht, aber richtiger wäre doch, wenn Schulleiter konsequent zurückmelden würden, dass mangels Konto eben leider keine Klassenfahrten stattfinden können.


    Ich denke aber, dein Verhalten könnte möglicherweise die unerwünschten Strukturen verfestigen. .

    Das liest man hier ja auch in wechselnden Zusammenhängen öfters.

    Ich denke aber nicht, dass die Pragmatische Lösung, die akut hilft, auf der anderen Seite bedeutet, dass es keine langfristige Lösung gibt.

    Man muss halt weiter im Gespräch bleiben. (Und beim "im Gespräch bleiben" hilft es IMHO nicht, wenn ich die Fronten vorher verhärte. Andere mögen das aber anders sehen.)


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    P.S.: ?

    Ich echauffiere mich immer noch nicht

    Weiter oben hast du mir (vor dem von dir zitierten Beitrag) bestätigt, dass du dich echauffierst.

    Ich echauffiere mich, weil ich als Lehrerin und Mutter ein Geschäftskonto verlange und sämtliches halblegales Gehuddel ablehnen? Na gut, mach du mal.

    Finde ich gut. Wie gesagt: wenn du Mutter bei uns an der Schule wärst, würde ich dich gerne mit zum Schulamt Schulträger nehmen.

    Ich finde nur das Echauffieren mir gegenüber etwas komisch. Ich bin da der falsche Ansprechpartner für.


    kl. gr. frosch


    P.S.: als Vater, der ich nicht bin, würde ich übrigens (um der Schule zur Seite zu springen) auch nachfragen, ob es kein offizielles Konto gäbe und ob ich mal beim Schulträger anklopfen solle. Das hat vor 10 Jahren bei den Toiletten an unserer Schule auch funktioniert.


    P.P.S.: was sagte ein Vater mir im letzten Jahr mal, als ich Geld auf meinem privaten Schulkonto eingesammelt habe: Herr Frosch, die Eltern vertrauen ihnen eben.

    Sollte dein Schulamt das gerade nicht (!) tun (=deshalb die Gespräche...) warum tust du es dann????

    Was? Das Nutzen meines Privatkontos?

    Hatte ich doch geschrieben.

    • Weil wir es für Klassenfahrten brauchen.
    • Weil es möglich ist und ich kein Problem darin sehe.

    Wenn du ein Problem darin siehst, es nicht willst, du dann lieber nicht auf Klassenfahrt gehst: alles kein Problem. Für mich. Aber du brauchst dich nicht so zu echauffieren (zumindest interpretiere ich deine 4 Fragezeigen so), dass ich es tue.

    Bar??? Das ist eure Alternative? Ganz sicher nicht. Sorry, aber das finde ich sogar ein bisschen lustig.

    Du hast die Alternative selbst mitzitiert. Wenn dir die Art und Weise des Geldsammelns nicht zusagt, freue ich mich, dich bei den Gesprächen mit dem Schulamt an meiner Seite zu haben.


    (btw; ich halte auch nichts davon, Grundschülern das Geld für eine Klassenfahrt in bar mitzugeben. Macht auch nie jemand.)


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    Edit: "Schulamt" ist ein Verschreiber. Gemeint war wie im Beitrag 784 der Schulträger. Da Sunshine schon drauf reagiert hatte, lasse ich es aber stehen und ergänze nur diesen Hinweis.

    Die Diskussion um Kriminalität können wir uns sparen. Und das sollten wie, bevor sie zur Strohfrau wird.

    Ja. Es wird nur immer wieder darauf hingewiesen, dass das Nutzen des Privatkontos

    • illegal sei,
    • kriminell sei.

    Wenn dem so sei, dann wäre es auch relevant.

    Irrelevant ist eine Aussage wie "Hat ein Geschmäckle". (Wobei ich Klassenfahrts-Geld auch nicht zum Puffern eines Kontos nutzen würde.)

    Was ist denn nun mit Geldwäsche und Steuerrecht und den Zinsgewinnen. Hat sich jemand damit beschäftigt?

    Ich höre. Ähm ... lese.

    (Zumindest Geldwäsche dürfte aber keine Rolle spielen. Zinsgewinne aber bei den relativ kleinen Summen und den kurzen "Lagerungszeiten" auch nicht. Aber die Zinsgewinne kann man gerne ausrechnen und auf die eingezahlte Summe zur Verwendung draufschlagen.

    Da die Zinsgewinne aufgrund der geringen Höhe keine Rolle spielen dürften, ist dies bei steuerrechtlichen Fragen IMHO ähnlich.

    nd wenn ich mir ansehe, wie sich (selbst) der Dienstherr vor allen möglichen Einzelfällen schützt, indem er Regelungen erlässt, die uns oft im Alltag die Arbeit verkomplizieren, es aber hier nicht für nötig hält, die einzelne Lehrkraft vor Einzelfällen zu schützen, sehe ich halt einfach eine Doppelmoral.

    Da stimme ich dir absolut zu.

    Ich finde die von dir aufgeworfene Frage sehr interessant. Verstehe ich es richtig: es geht nicht um die Vertretungssituation, sondern generell darum, Stunden zu sparen? Was ich daran nicht so ganz verstehe: in der Stundentafel sind doch Förderstunden verankert. Wozu dann zusätzliche Förderstunden? Teamstunden im ersten Schuljahr? Es gibt doch an vielen (allen?) Schulen die sozialpädagogischen Fachkräfte, die die Erstschuljahreslehrer unterstützen. Was genau möchtest du denn mit den gesparten Stunden machen?

    Ja, genau. Ich will irgendwo Stunden sinnvoll sparen, um sie anderweitig nutzen zu können.


    Förderstunden: eine Stunde steht in der Stundentafel. Mehr wären schön. Speziell im 1. Schuljahr.

    Teamstunden: die SozPäd gibt es (wie Susannea schreibt) nicht überall. Wenn es sie gibt, sind sie tw. an 2 Schulen und müssen also tagesweise wechseln. Und auch so: die Stunden sind .... übersichtlich. (Wir haben 10 Soz-Päd-Stunden. Damit kann man bei 4 Klassen insgesamt im 1. und 2. Schuljahr keine Sprünge machen.)

    Sollte man vermeiden. Muss dann aber der Schulleitung mitteilen, dass das System, das regulär an der Schule verwendet wird (Nutzung Privatkonten) nicht funktioniert aufgrund drohender Pfändung? Das wird kaum jemand so mitteilen...

    Nein. Man sagt dem Schulleiter einfach, dass man das Geld nicht auf sein Privatkonto einzahlen will. Der Schulleiter kann einen ja nicht dazu zwingen.

    Ich würde nicht nicht einzahlen, sondern in Frage stellen, auf ein Privatkonto (!!!) einzuzahlen. Und jetzt?

    Dafür steht auf dem Zahlungs-Infozettel auch immer "Sie können das Geld Ihrem Kind auch in bar mitgeben." Dann liegt es halt sicher verwahrt im Tresor der Schule und der Lehrer bekommt es anschließend als Handgeld für Ausgaben vor Ort mit. (Wobei dann, Stichwort: potentielle Veruntreuung, immer noch die Möglichkeit besteht, dass der Lehrer sich mit dem Handgeld vor Ort in der Kneipe betrinkt. )

    Und wenn die Eltern das nicht wollen, aber der Schulträger kein passendes Konto bietet (ich mache das mit dem Konto ja nicht aus Langeweile, weil es so bequem ist), dass gebe ich den Eltern die Durchwahl beim Schulträger. Sie können sich gerne beschweren.


    Nicht ganz, es fehlt die Absicht, das Fahrrad zu behalten, die sogenannte Zueignungsabsicht. So wie geschildert handelt es sich erst einmal um verbotene Eigenmacht.

    Hast recht, es wäre kein Diebstahl. Das Beispiel von Quittengelee mit dem Fahrrad passt trotzdem nicht.

    Ich wollte eigentlich einen Fall heraussuchen, in dem vor ein paar Jahren ein stv. SL Zahlungen für Klassenfahrten vorübergehend (!) genutzt hat, um einen Kredit zu bekommen.

    Statt den Artikel habe ich mehrere andere gefunden, die in die gleiche Richtung gehen, mal schwerwiegendere Fälle von echter Veruntreuung, mal weniger extrem.

    Für beides ist sicherlich das "aufs Privatkonto einzahlen" eine Voraussetzung. Aber dadurch wird das Einzahlen nicht kriminell, sondern erst die Handlung der Veruntreuung an sich.


    Das ist aber auch eher ein Argument für den Schulträger, dass er mit einem Konto auf Nummer sicher geht. Es ist kein Argument, dass ich nicht mein Privatkonto nutzen werden.

    Ich weiß nämlich,

    • dass ich nicht vorhabe, damit an einen Kredit zu kommen,
    • dass ich mit dem Geld nicht durchbrennen würde und es auch nicht anderweitig veruntreuen würde,
    • dass das Konto, auf welchem ich eingezahlt habe, nicht versehentlich im Minus ist und ich somit dem Elterngeld auch nicht die Lücke stopfen würde. (Das Beispiel hatte weiter oben auch jemand.


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    Natürlich kann es passieren, dass ein Lehrer das Geld auf seinem Privatkonto unzweckmäßig nutzt und das wäre für mich als Schulträger ein Argument für eine saubere Abwicklung mit einem Schulträger-Konto.

    Da das nicht da ist ... *schulterzuck* Ich weiß, dass das Geld bei mir (auf einem nicht für den normalen Geldfluss genutzten Konto) gut aufgehoben ist. Also: alles in Butter.

    "ich habe das schöne Fahrrad, das unangeschlossen am Bahnhof stand, auf unbestimmte Zeit ausgeliehen. Ich weiß ja, wo es stand und bringe es irgendwann zurück

    Hast du das Ausleihen des Fahrrads mit dem Besitzer abgesprochen? Nein ---> Diebstahl.


    Hast du das "Parken des Geldes" mit den Eltern etc. abgesprochen? ....


    Du siehst sicherlich, dass dein Vergleich hinten und vorne nicht passt.

    Untreue, weil du fremdes Vermögen in deins überführt hast und Gläubiger die Kohle pfänden könnten.

    Ich glaube, dass so eine Pfändung nicht vom Himmel fällt.

    Wenn man weiß, dass man in Gefahr ist, gepfändet zu werden, sollte man natürlich tunlichst vermeiden, fremdes Geld auf sein Konto zu packen. Wer das macht, ist schon naiv.

    Aber davon abzuleiten, dass fremdes Geld auf dem eigenen Konto generell "kriminelle Machenschaften" sind, ist ein wenig übertrieben.

    (Dein Beispiel kam übrigens auch beim letzten Mal schon, als es hieß: Geld auf Privatkonto ist illegal. Da habe ich das gleiche schon geschrieben gehabt.)


    Btw.: da in den Bankunterlagen von mir (im Banksystem und auch in meinen persönlichen Unterlagen zu Hause) explizit aufgeführt wird, von wem das Geld kommt und wofür das Geld ist, würde ich es nicht so formulieren, dass ich "fremdes Vermögen in meins überführe". Ich parke es nur zwischen.



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    Das finde ich zumindest konsequent. Und es überrascht mich bei dir auch gar nicht, dass du von deinen Lehrkräften nichts einforderst, wozu du selbst nicht bereit wärst. Das ist leider nicht überall der Fall.

    Danke.

    Mir ist aber wirklich nicht ganz klar, warum es für eine Schule so schwierig ist, ein Geschäftskonto für Klassenfahrten einzurichten. Aber vielleicht ist das einfach auch eine Sache der dienstrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern.

    Mich überrascht es ehrlich gesagt auch. Aber wenn es nicht geht, helfe ich mir halt. ;)

    Wenn die Schulleitung das Bereitstellen eines Privatkontos so unproblematisch findet, kann man sie ja fragen, ob man vielleicht ihre Kontodaten verwenden kann. Das wäre vielleicht die einfachste Lösung.

    Wird gemacht.

    Und: die Eltern sind darüber natürlich informiert.

    (Wobei ich die Beleidigung von O. Meier aus deinem Zitat ... mal ignoriere. Wenn er meint.)

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