Sollte man vermeiden. Muss dann aber der Schulleitung mitteilen, dass das System, das regulär an der Schule verwendet wird (Nutzung Privatkonten) nicht funktioniert aufgrund drohender Pfändung? Das wird kaum jemand so mitteilen...
Nein. Man sagt dem Schulleiter einfach, dass man das Geld nicht auf sein Privatkonto einzahlen will. Der Schulleiter kann einen ja nicht dazu zwingen.
Ich würde nicht nicht einzahlen, sondern in Frage stellen, auf ein Privatkonto (!!!) einzuzahlen. Und jetzt?
Dafür steht auf dem Zahlungs-Infozettel auch immer "Sie können das Geld Ihrem Kind auch in bar mitgeben." Dann liegt es halt sicher verwahrt im Tresor der Schule und der Lehrer bekommt es anschließend als Handgeld für Ausgaben vor Ort mit. (Wobei dann, Stichwort: potentielle Veruntreuung, immer noch die Möglichkeit besteht, dass der Lehrer sich mit dem Handgeld vor Ort in der Kneipe betrinkt. )
Und wenn die Eltern das nicht wollen, aber der Schulträger kein passendes Konto bietet (ich mache das mit dem Konto ja nicht aus Langeweile, weil es so bequem ist), dass gebe ich den Eltern die Durchwahl beim Schulträger. Sie können sich gerne beschweren.
Nicht ganz, es fehlt die Absicht, das Fahrrad zu behalten, die sogenannte Zueignungsabsicht. So wie geschildert handelt es sich erst einmal um verbotene Eigenmacht.
Hast recht, es wäre kein Diebstahl. Das Beispiel von Quittengelee mit dem Fahrrad passt trotzdem nicht.
Ich wollte eigentlich einen Fall heraussuchen, in dem vor ein paar Jahren ein stv. SL Zahlungen für Klassenfahrten vorübergehend (!) genutzt hat, um einen Kredit zu bekommen.
Statt den Artikel habe ich mehrere andere gefunden, die in die gleiche Richtung gehen, mal schwerwiegendere Fälle von echter Veruntreuung, mal weniger extrem.
Für beides ist sicherlich das "aufs Privatkonto einzahlen" eine Voraussetzung. Aber dadurch wird das Einzahlen nicht kriminell, sondern erst die Handlung der Veruntreuung an sich.
Das ist aber auch eher ein Argument für den Schulträger, dass er mit einem Konto auf Nummer sicher geht. Es ist kein Argument, dass ich nicht mein Privatkonto nutzen werden.
Ich weiß nämlich,
- dass ich nicht vorhabe, damit an einen Kredit zu kommen,
- dass ich mit dem Geld nicht durchbrennen würde und es auch nicht anderweitig veruntreuen würde,
- dass das Konto, auf welchem ich eingezahlt habe, nicht versehentlich im Minus ist und ich somit dem Elterngeld auch nicht die Lücke stopfen würde. (Das Beispiel hatte weiter oben auch jemand.
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Natürlich kann es passieren, dass ein Lehrer das Geld auf seinem Privatkonto unzweckmäßig nutzt und das wäre für mich als Schulträger ein Argument für eine saubere Abwicklung mit einem Schulträger-Konto.
Da das nicht da ist ... *schulterzuck* Ich weiß, dass das Geld bei mir (auf einem nicht für den normalen Geldfluss genutzten Konto) gut aufgehoben ist. Also: alles in Butter.