Kenne ich.
Hier in unserem Haus wohnen 2 Mieter. Nette Mieter. Der Mietpreis liegt ca. 30-40% unter dem örtlichen Mietspiegel. Ist aber okay für mich./uns
Kenne ich.
Hier in unserem Haus wohnen 2 Mieter. Nette Mieter. Der Mietpreis liegt ca. 30-40% unter dem örtlichen Mietspiegel. Ist aber okay für mich./uns
Ich bin Jotto mit Schaf ..... ähm, ne. Ich bin ja schon state_of_Trance 😉
Aber wir alle sind Bolzbold.
<Mod-Modus>
Ich diskutieren gar nicht mit dir, brauchst dir also um meine Argumente keine Sorgen machen.
Ich passe nur auf, dass du niemanden beleidigst.
Weitere Rückfragen bitte per PN - weitere Beleidigungen werden vonmlr kommentarlos gelöscht.
Kl. Gr. Frosch, Moderator
Ich denke aber,
Okay, kann ich nachvollziehen. Du hattest aber halt mit Hinweis auf die Umfragen argumentiert. Deshalb war ich irritiert. Danke für die Aufklärung.
Wenn ich mir hier die Wahlumfragen ansehe, ist die SPD auch keine wirklich Option mehr.
Laut der Infratest-Umfrage wäre die SPD die gleiche Option für die CDU wie die Grünen. Beide haben 14 %.
Und: mich irritiert nicht deiner Rechnung, denn ich verstehe, was du mit 86%/2 + 1 meinst und warum du auf 44% kommst.
Aber du müsstest IMHO die Hälfte der Sitze + einen Sitz rechnen, nicht die Hälfte der Stimmen + 1 % der Stimmen. (1% der Stimmen entspricht nicht einem Sitz.) ... Wobei ich auch so weiß, was du meinst.
Der Ersteller des Threads auch... Und ich musste noch nicht mal reaktiviert werden.
Ist ein bisschen wie eine Reise in die Vergangenheit, oder?
Heute kam eine Mail eines AL, in der jeder LK Räume zugewiesen werden, in denen sie Inventur zu machen haben. Allerdings finde ich nur 17 von 140 LK in der Excel-Tabelle.
Ist das normal, dass LK für solche Aufgaben herangezogen werden?
Hättest du mit der Frage nicht noch 2 Monate warten können: dann hättest du nach über 20 Jahren diesen Thread reaktiviert. ![]()
Wenn jemand aufgrund von Hörensagen zu seinem Vorgesetzten zitiert
Ich würde nicht von "zitiert" sprechen. Es war eher eine Bitte um ein vertrauliches Gespräch. Aber du magst recht haben: hilfreich ist sicher ein entsprechendes Klima im Kollegium und ein gutes Verhältnis zum Schulleiter.
Es geht hier die ganze Zeit darum, dass ganz offenbar niemand so recht weiß, wie zu verfahren ist.
Gut erkannt - aber das habe ich weiter oben auch schon ein oder zweimal geschrieben. Darum geht es: wer kann in so einer Situation helfen, damit man nicht im WorstCase einen alkoholabhängigen hängen lässt. Und ja: im Sinne der Interventionskette ist die erste Stufe der Schulleiter.
Welche Personen sollen das sein? [....] Der einzige Schluss war bislang: an die Schulleitung weiterreichen und die ist kein*e Ärzt*in.
Als s3g4 sarkastisch geschrieben hat, dass sich die Schulleitung mit jeglichen Suchtkrankheiten auskenne, habe ich vorgeschlagen, sich ggf. Hilfe zu holen.
Das kann Hilfe im Gespräch sein. Wobei ja - da ist natürlich der Pferdefuß, dass der Gesprächspartner damit einverstanden sein muss.
Ich habe aber auch geschrieben, dass man sich vor dem Gespräch briefen lassen kann. Von wem? Ärzte, Gesundheitsamt, Suchtberatung, Suchtberatung in der BezReg, ... da gibt es Leute, die helfen.
Wenn man (der Gesprächspartner oder der Schulleiter) die Anwesenheit eines anderen Teilnehmers nicht möchte, ist auch schon Empathie, Einfühlvermögen und Menschenkenntnis und eine entsprechende inhaltliche Vorbereitung (siehe oben, ohne geht es nicht) für das Gespräch hilfreich. Ein solches Gespräch würde ein Schulleiter niemals aus dem Stegreif führen.
Und er würde auch nicht aus dem Gespräch heraus eine Schnellschuss-Entscheidung treffen.
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Kurze Anmerkung übrigens noch zu der Frage, warum der Personalrat mit ins Boot kommen sollte. In den Handreichungen der BezReg Detmold steht dazu "Neben den grundsätzlichen Funktionen gem. LPVG unterstützt er den Betroffenen darin, die Interventionskette als hilfreich anzunehmen.
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Sorry, aber die Naivität nehme ich dir nicht ab.
Hm, du scheinst mich zu kennen. Nicht. ![]()
Das ist keine Antwort auf meine Frage.
Ich sehe an deinen Ausführungen nur, dass, egal, was man sagt, ein Suchtproblem unterstellt wird.
Doch, das war eine Antwort auf deine Frage.
Und: nein - das ist nicht so. Schrieb ich ja auch schon.
Also wenn ich in einem solchen Gespräch zugebe, dass ich ein Suchtproblem habe, hab ich eins. Wenn ichs abstreite habe ich auch eins?
Was antwortet man, wenn man kein Suchtproblem hat?
Siehe in dem gleichen Beitrag. Da steht alles.
ZitatAber nach so einem Gespräch dürften der Verdacht entweder begründet verstärkt sein - oder begründet aus der Welt sein. (So ein Gespräch führen ja auch Personen, die sich damit auskennen.)
Die Schulleitung kennt sich mit jeglichen Suchterkrankungen aus? not bad
Wo habe ich geschrieben, dass bei so einem Gespräch nur die Schulleitung dabei ist bzw. sie sich nicht vorher briefen lässt? Ohne Wissen über die Sucht und die Konsequenzen etc. sollte man so ein Gespräch nicht alleine führen und erst recht nicht ohne die entsprechenden Kenntnisse die Weichen auf "Sucht, muss ich prüfen lassen" stellen.
Die Gefahr sehe ich allerdings sehr wohl.
Okay, dann werden wir da wohl nicht zusammen kommen: ich sehe die Gefahr nicht und würde es niemandem Übel nehmen, wenn er sich Sorgen um mich macht - begründet oder unbegründet. Besser einmal zu viel auf den Mitmenschen geachtet, als einmal zu wenig.
Das sagst du jetzt. So nun spinnen wir das mal weiter.
Im Gespräch wird dir vorgeworfen du seist Alkoholiker (hoffentlich nicht so platt) und du bist es aber nicht bzw. du siehst es nicht so. Also wirst du bezwungen einen Arzt aufzusuchen um das Gegenteil zu beweisen? Puh, also wenn man das alles auf Grund von Hören-sagen veranlassen kann finde ich das überhaupt nicht in Ordnung und würde mich mit einer Zivilklage dafür bedanken.
Selbst wenn ein Suchtproblem vorliegt geht so ein Vorgehen in meinen Augen gar nicht.
und chemikus08
Ich würde dann genauso denken. Zumindest im Nachhinein. In der Situation möglicherweise nicht.
Allerdings halte ich das auch für eine theoretische Überlegung.
Es ist zwar ein Symptom der Sucht, dass diese Sucht abgestritten und geleugnet wird. Vor sich, vor anderen. Aber nach so einem Gespräch dürften der Verdacht entweder begründet verstärkt sein - oder begründet aus der Welt sein. (So ein Gespräch führen ja auch Personen, die sich damit auskennen.)
Ich denke daher nicht, dass es bei einem Nicht-Alkohol-Abhängigen zu einem massiven Eingriff wie einer medizinische Untersuchung kommt.
Wäre ich betroffen, so würde ich dem weitgehenden Persönlichkeitseingriff einer ärztlichen Untersuchung zwar zustimmen. Konsequenz bei Nachweis meiner "Unschuld" wäre allerdings ein Strafantrag wegen Leumundsschädigung gegen unbekannt.
Wäre ich betroffen, würde ich sagen "Danke für euer offenes Auge. Es war unnötig, aber gut dass du auf deine Mitmenschen so aufpasst. ... ." Finde es richtig, wenn Menschen auf ihre Mitmenschen aufpassen und sich Gedanken machen.
chemikus Danke für deine Antwort und deinen Beitrag.
Kommt darauf an, wenn es nicht Job des PR ist, sich darum zu kümmern, wäre es angemessen zu sagen: es ist nicht Job des PRs, sich darum zu kümmern, außer:
Ja, stimmt. Aber siehe Beitrag 85 von mir - der PR soll Beschwerden aufnehmen, IMHO egal von wem. Wer sich im Endeffekt darum dann kümmert, ist die nächste Frage.
Das ist jetzt alberne Haarspalterei. ...
Darauf beziehen sich meine Antworten und das hast du auch verstanden.
Wäre schön, wenn auch du bei deinen Beiträgen mal ohne solche Aussagen auskommen würdest und es bei Sachlichkeit belassen würdest. Danke.
Aber trotzdem:
Ja, das ist Hörensagen - aber dem Kollegen, der sich Sorgen macht und das meldet, deswegen zu sagen dass er sich nicht weiter darum kümmern solle, ist zu kurzgefasst und zu kurzgedacht.
Man sollte es fachlich und sachlich und abseits von Vorverurteilungen ernst nehmen und weiter reagieren und nicht gleich als "Hörensagen" und "Gerüchte" abtun und es zu den Akten legen. Zum Wohl der anvertrauten Schüler, der Kollegen ... aber auch des möglicherweise alkoholkranken Kollegen. Wenn man (wer auch immer - und das war die Grundüberlegung im Originalbeitrag) den Gerüchten dann nachgeht und sie sich als nicht zutreffend erweist, ist es doch gut. Das Nachgehen aber wie gesagt: sachlich und angemessen.
Der Einwand geht am Thema vorbei
Tut er nicht.
Natürlich muss sich der PR die Beschwerde erst einmal anhören, bevor er entscheiden kann, ob und wie er auf der Sach- (oder Nicht-Sach-)Lage reagiert.
Also ist es Aufgabe des PR, sich das anzuhören und sich damit zu befassen, ggf. auch intensiver.
Hm. Im bayrischen Personalvertretungsgesetz steht:
ZitatAllgemeine Aufgabe des Personalrates:
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken,
Es ist nicht explizit formuliert, dass es sich um Beschwerden über Vorgesetzte handeln muss. Der Hinweis von Kollegen auf eine möglicherweise alkoholabhängige Person ist IMHO im Sinne des Personalvertretungsgesetzes nicht falsch. (Da je nach Schwere der Alkoholabhängigkeit auch Gefahr für die Kinder möglich ist.) Aufgrund der Schweigepflicht der Personalvertretung ist es vielleicht sogar erst einmal ein guter Weg im Sinne von "PR, sag mir bitte, was ich machen kann."
Die Frage ist: wie geht man als PR dann mit dieser Beschwerde um. Und wenn ich den Ausgangsbeitrag noch richtig in Erinnerung habe, würde ich sagen, dass das die Frage hier im Thread war. Einfach sagen "Kümmer dich nicht drum" ist eine mögliche Lösung - aber ob es die richtige ist? Hm.
Richtig ist aber, der der bayrische PR der Schweigepflicht unterliegt. Ich würde dieses Thema daher nicht in einem öffentlich zugänglichen Forum behandeln.
Nicolas Wenn ich den Thread daher entfernen soll, sag Bescheid.
Die Regelung in NRW bzgl. Alkoholausschank sind in §54 Absatz 5 zu finden:
Zitat(5) Der Verkauf, der Ausschank und der Genuss alkoholischer Getränke im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen sind auf dem Schulgrundstück sowie außerhalb des Schulgrundstücks untersagt. Über Ausnahmen von Satz 1 entscheidet die Schulkonferenz, die bei ihrer Entscheidung insbesondere die Vorbildwirkung zu berücksichtigen hat. Für branntweinhaltige Getränke und sonstige Rauschmittel ist keine Ausnahme möglich.
Ausnahmen für äußere Veranstaltungen (Schulfest, Verabschiedungen, ...) unterliegen also der Schulkonferenz.
Interne Feierlichkeiten innerhalb des Lehrerkollegiums sind imho keine "schulischen Veranstaltungen" und unterliegen daher nicht diesem Abschnitt. Das das nicht in ein Besäufnis ausarten sollte und man natürlich nicht mit dem Sektglas vor den Kindern herläuft (auch wenn es für die Kinder mit Sicherheit nichts ungewöhnliches wäre) sind selbstredend.
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