Linguistisch geht es bei Pronomen nicht um "weltanschauliche Performanz", sondern schlicht um korrekte Referenz. Zweck ist, eine Person kohörent zu benennen - und zwar so, wie sie im jeweiligen Diskurs konstruiert ist.
Richtig, exakt dies ist Ausgangspunkt meiner Argumentation.
Wenn ein Ausgangstext eine Person mit they/them einführt, dann ist das der festgelegte sprachliche Referenzrahmen, dem die Auseinandersetzung im Rahmen der Klausur zu folgen hat. Es geht nicht um einen "ideologischen Akt" oder Performanz, sondern um Deixis. Die bewusste Verwendung anderer Pronomen wäre demnach ein Referenzfehler.
Nicht zwingend, z.B. nicht, wenn ein Ausgangstext sowohl eine Person mit "they/them" (etc.) referiert als auch unter Nennung des z.B. biologischen Geschlechts dieses als Orientierungspunkt eröffnet. Ob der Verfasser des Ausgangstexts hier "they/them" (etc.) nutzte, ist nicht das verbindliche Argument, dies ihm gleichzutun - du schreibst es selbst, es geht u.a. um Kohärenz und die DIskurskonstruktion. Aber auch wenn wir uns bzgl. meiner Frage danach, warum "they/them" (etc.) zu nutzen sei im Wesentlichen im Kreis drehen, ist das Argumentationsniveau jetzt wenigstens ein deskritpiv-linguistisches, kein normatives. Danke jedenfalls dafür.
Dass das they/them für nonbinäre Personen "arbiträr" oder "idiosynkratisch" sei, ist meines Erachtens auch einfach so nicht richtig. Die Form ist Standard in den Style Guides von z.B. APA, MLA, New York Times, Guardian, etc. und auch im Oxford English Dictionary oder Cambridge Grammar of English ist das singular-they als reguläre Form verzeichnet. Es ist also längst konventionalisiert und Teil des deskriptiven Sprachgebrauchs.
Dem habe ich nie widersprochen, ich widerspreche einzig der Alternativlosigkeit.
ZitatWeiterhin: wenn du schreibst, es sei "willkürlich", die Selbstdefinition einer Person als Orientierungspunkt zu nehmen, blendest du aus, dass genau das mittlerweile zumindest hierzulande im Selbstbestimmungsgesetz als rechtlicher Maßstab festgelegt ist. Bewusste Falschansprache erfüllt den Tatbestand der Beleidigung und kann rechtlich verfolgt werden (wurde es auch bereits).
Ich schrieb ja bereits in meinem Ausgangsbeitrag: "Und nein, unabhängig vom konkreten Szenario im Ausgangstext (ob die Person bspw. ihre amtliche Geschlechtsidentität i.S.d. § 2 SBGG hat ändern lassen und entsprechend § 13 SBGG einschlägig wäre, der hier offensichtlich nicht greift) kann hier auch nicht darauf verwiesen werden, dass dies den Erziehungszielen zu bspw. einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit dient."
Zudem: § 13 SBGG setzt § 2 SBB voraus: Ohne Änderung der Geschlechtsangabe im deutschen Personenstandseintrag i.S.d. letztgenannten Norm kann ein anderer nicht gegen das Offenbarungsverbot gem. § 13 SGBB verstoßen, wobei für einen Verstoß auch konkrete Tatbestandsmerkmale erfüllt sein müssen - das Verwenden entsprechender Pronomina, eine simple geschlechtsbezoene Ansprache entgegen der der Geschlechtsangabe im deutschen Personenstandseintrag, ist i.d.R. so per se noch nicht tatbestandserfüllend (abgesehen davon, dass ich zudem auch bezweifle, dass der gegenständliche Text entsprechend elaboriert war, ein entsprechendes Szenario zu skizzieren).
Beleidigung ist btw ein anderer Straftatbestand und in § 185 StGB normiert und bezeichnet etwas anderes, als eine simple geschlechtsbezogene Ansprache entgegen der der Geschlechtsangabe im deutschen Personenstandseintrag, erst recht, wenn es sich um Texte handelt, wie sie im Rahmen einer Englischklausur anzufertigen sind.
ZitatEine zur Selbstwahrnehmung des Gemeinten passende Referenz ist also nicht Ausdruck von Weltanschauung, sondern es geht - neben Respekt, den man als halbwegs normal gestrickter Mensch meines Erachtens einfach generell wahren sollte - auch ganz schnöde um Rechtskonformität.
Es ist die sprachliche Affirmation des Primats der subjektiven Identität des Adressierten über die (ebenfalls identitätskonstituierende) Orientierung, Überzeugung etc. des Adressierenden.
Deutlicher wird es u.U. bei Transsexuellen i.e.S.: Mit männlichen Pronomen für einen Transmann affirmiert man dessen Männlichkeit. Diese Affirmation zu verlangen, kann aber im krassen Kontrast zur Überzeugung desjenigen gehen, dem diese Affirmation abverlangt wird, und der Männer rein biologisch definiert (was absolut legitim ist, egal wie 'doof' man das selbst findet). Da gibt es kein allgemeingültiges Gebot (das nur aus dem Minimalkonsens unserer Gesellschaft, der fdGO bzw. unseren Grundrechten hervorgehen kann) des Respekts [sic!], sondern lediglich eines der Toleranz. Affirmation ist aber mehr als Toleranz und kann daher vielleicht (q.e.d.) individuell wünschenswert sein, schuliches Ziel ist aber Gemeisnchaftsfähigkeit i.S.v. Toleranz in einer pluralistischen Gesellschaft, nicht die Affirmation der Selbstwahrnehmung-/definition, Lebensentwürfe u.ä. aller Mitmenschen.
Zur Rechtskonformität: s.o.
ZitatUnd Geschlechtsidentität ist auch kein "Standpunkt", sondern ein personenbezogenes Merkmal, das vom Grundgesetz geschützt wird.
Habe ich was anderes behauptet?
ZitatSchüler dürfen jede Meinung zu Geschlechtertheorien haben, aber wenn ein Text eine non-binäre Person beschreibt, ist he/him halt einfach aus diverserlei Gründen inadequat.
Du stelltest es ja bereits fest: Wir widersprechen und kommen diesbzgl. nicht zueinander. Können wir beide, so vermute ich, auch am Ende gut mit leben.
¯\_(ツ)_/¯
Ich bedanke mich jedenfalls für den sachlichen Diskurs.
BTW: Ich finde es... problematisch, dass du auch Begriffe mir ggü. als Zitate markierst, die ich nicht verwendet habe.