...allerdings habe ich so sinniert, wie man wohl damit umginge, würde ein Elternteil eine ähnliche Diskussion vom Stapel brechen. Was ich online zu diskutieren gewillt bin, wenn ich eigentlich anderes tun sollte, ist ja eine Sache, im realen Berufsleben hätte ich darauf allerdings vermutlich weniger Lust und schon gar keine Bereitschaft.
Könnte potentiell ätzend sein.
Eben. Dann habe ich ja eines meiner Ziele z.T. erreicht. Eine entsprechende Diskussion mit Eltern könnte man bei fehlender "Lust" oder "Bereitschaft" ja noch verweigern, provozierte wahrscheinl. aber spätestens dann damit berechtigterweise (und gerade in einer Situation wie der ausgänglichen, d.h. abiturrelevanter Benotung von Klausuren) einen WIderspruch. Dort mag man seine entsprechenden Erwägungsgründe noch darlegen und damit einen Phyrrussieg erringen können, aber spätestens im Klageweg würden diese idiosynkratischen Erwägungen zu vermeintl. Verbindlichkeiten nicht mehr verfangen, insofern man keinen objektiven Fehler wird nachweisen, nirgendwo in Linguistik, Grammatik und Co. eine entsprechende, eindeutige Regel wird nachweisen können.
Könnte potentiell seeeeeeeeehr ätzend sein.