Ist die explizite Selbstzuschreibung (Selbstbestimmung) einer Person nicht per se wichtiger als das biologische Geschlecht? Warum zählt deine Einschätzung des Geschlechtes einer anderen Person mehr als die persönliche Einschätzung?
Warum sollte sachlich-fachlich, d.h. bei der Bewertung der inhaltlichen u./o. sprachlichen Richtigkeit einer pronominalen Benennung im Rahmen eines deskriptiven, analytischen Textes, in dem es um die objektive Identifierung des Benannten geht, in pucto Deixis u.ä. nicht 'lediglich' die "explizite Selbstzuschreibung [...] einer Person [...] per se wichtiger als das biologische Geschlecht" sein, sondern das biologische Geschlecht als Orientierungspunkt der Benennung kategorisch falsch? Das ist doch der Punkt.
Ich lese aus Fragen wie deiner tatsächlich 'tendenziell' nicht sachlich-fachliche, sondern normative (moralische) Erwägungsgründe heraus, deren Aölgemeinverbindlichkeit ich (wie ausführlich erläutert) ebenfalls bezweifle, auch i.S.d. Erziehungsziele wie Gemeinschaftsfähgkeit u.ö. (womit wir wieder bei der Problematik von Affirmation vs. Toleranz sind).
ZitatUnd wie begründest du, dass die explizite Selbstzuschreibung nicht zählt.
Abgesehen davon, dass ich nie von "nicht zählt" o ä. schrieb, sondern der Orientierung an gender diejenige an sex sprachlich gleichwertig(!) gegenüberstelle?
ZitatWarum zählt deine Einschätzung des Geschlechtes einer anderen Person mehr als die persönliche Einschätzung?
Ich schätze nicht persönlich sex ein, ich schreibe hier von Anfang an von Textsituationen, in denen das sex eindeutig benannt ist. Zudem: sex ist eine objektive, überindividuell definierte Kategorie, gender kann bestenfalls einen gewissen Grad der Intersubjektivierbarkeit für sich beanspruchen (insofern es auf nicht überprüfbaren Selbsrbehauptungen basiert). Ist aber eigtl. auch irrelevant, weil ich ja für Alternativen argumentiere und sex-basierte Pronomen natürlich intertextuell kohärent und sprachlich richtig eine Person benennen.
Um beim aktuellen Thema zu bleiben: Was anderes bei Widerspruch und Co. zu behaupten, bedarf eines erheblichen Begründungaufwands, der hier noch nicht erfolgt (und mit Verweis auf i.w.S. 'gute Sitten' auch nicht erfüllt) ist.