ja.. DIMR ist für das Monitoring der Umsetzung verantwortlich. natürlich. Geschenkt.
Rabulistik unterminiert die eigene Position lediglich. Der Unterschied zwischen Monitoring und Rechtsumsetzung ist ein gravierend kategorischer. Mithin: Die eigtl. Kritik meinerseits bezog sich auf die Versuche der Autoritätsargumentation.
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also ich hab jetzt tatsächlich nochmal nach dem genauen Wortlaut nachgeguckt, weil Du ja soviel Wert auf Schriftliches legst.
in den GC 4 steht, dass zwischen einem inklusiven, einem integrierten einem segregierten etc. System zu unterscheiden ist. Die Concluding Observations von 2015 stufen das Deutsche System der Förderschulen als segregiert ein, i.e. nicht inklusiv.
... solltest du auch: pacta sunt servanda.
irrelevant. Relevant ist der Regelungsgehalt der UN-BRK gem. systematischer, grammatischer, hist.-genetischer und teleologischer Rechtsexegese. Keiner der Punkte spricht für einen verpflichtenden Rück-, nein Abbau von Förderschulen.
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in den Concluding Obervations vom Oktober 2023 wurde explizit die Prävalenz von Förderschulen "besorgt zur Kenntnis" genommen und ein umfassender Plan zum Übergang von der Bildung in Förderschulen hin zur inklusiven Bildung (scheinen die also als Widerspruch wahrzunehmen) "empfohlen".
Du weißt aber doxh, was "Prävalenz" bedeutet und was eine Empfehlung ist. Die "Concluding Obervations vom Oktober 2023" (der ggü. ebenfalls der Einwand mit den hergebrachten Methoden der Rechtsexegese gilt) eignen sich in keiner Weise als Beleg einer vermeintl. Abbaupflicht (hat tibo hier schon versucht, derart semantikfremd zu argumentieren).
Und um auch am Rande (abermals) auf den teleologischen Aspekt der UN-BRK einzugehen: "Plan zum Übergang von der Bildung in Förderschulen hin zur inklusiven Bildung " - es geht aber um die Weichenstellung zur Ermöglichung inklusiven Unterrichts an Regelschulen (und natürlich isr tatsächliche Wahlfreiheit zwischen einer Förder- und Regelsxhume notwendige Bedngung der Konventionskonformität).
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wenn also Parallelstrukturen abzubauen sind, ist der Neubau einer Förderschule - gerade, wenn sie nicht aufgrund von Unsanierbarkeit oderso erneuert, sondern zusätzlich errichtet wurde - höchst verdächtig, nicht menschenrechtskonform zu sein, weil es hier in die falsche Richtung geht. dass darüber hinaus die Inklusion an Regelschulen irgendwie besser, toller und ressourcenreicher vorangetrieben werden muss, steht weder im Widerspruch dazu, die Parallelstruktur abzubauen, noch bestätigt es ihre Menschenrechtskonformität.
Schöner Zirkelschluss auf Basis fehlsamer Vorannahmen. Sie sind ja ebek nicht abzubauen....
Anders: Erläutere doch bitte e8nmal genauer deine Argumentationskette, die vom Text des Art. 24 UN-BRK (unter Wahrung seines systematischen, grammatischen, hist.-genetischen und teleologischen Gehalts) zum vermeintl. Gebot eines Förderschulabbaus kommt. Das ist ja auch der Teil, den bspw. das DIMR überspringt.
"[H]öchst verdächtig" ist hier lediglich, dass (wie ich selbst bereits schrieb) natprlich eine Situation endlicher Ressourcen des Staates vorliegt, der sich i.d R. entscheiden muss, ob er in Förderschulen oder in inklusive Regelschulen investiert... und sich gemeinhin für Ersteres entscheidet, so dass die Realisierung inklusiver Regelschulen als Opportunitätskosten ausbleibet. DAS ist nicht konventionskonform, aber (ich erwähnte es bereits) etwas völlig anderes, als ein Gebot zum Abbau von Förderschulen. Und dieswr Abbau wäre auch lediglich logische Konsequenz der UN-BRK, würde Dtld. die Realisierung inklusiver Regelschulen ernsthaft betreiben und fehlte der poli5. Wille, gleichzeitig weiterhin Förderschulen zu finanzieren.
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dass eine Regierung irgendeine Menschenrechtsverletzung abstreitet, sollte imho nicht allzuviel Gewicht beigemessen werden ; )
Geschenkt (ich verkneife mir Kritik am trsnsporrierten Bild von unserer Regierung...), gleichzeitig legen wir dann bitte "nicht allzuviel Gewicht" auf die Deutung von Instituten, Kommissionen, Personen und Co., deren Aussagen über Konventionsinhalte und deren Bedeutung nicht auf auf dem Wortlaut (im systematischen, hist.-genetischen, grammatischen und teleologischen Kontext) dieser Konvention basieren. Okay. 
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achja: Lustigerweise steht in den General Comments, dass das Recht auf Inklusion quasi ein Recht des Kindes ist, nicht das der Eltern. Fand ich ganz interessant in dem Zusammenhang, dass hier der Vorschlag kam, den Elternwillen durch den Lehrkraftwillen abzulösen.
Hat was mit unserem Diskurs zu tun?
So... Sportzeit. 