Die Oberstufe hat mal Spaß gemacht in Englisch. Zumindest als ich zur Schule ging und dann studierte stand noch Literaturunterricht im Zentrum, nicht die Staatsbürgerkunde. Es ist so schlimm geworden.
Gute alte Literarur- und Landeskundezeit. seufz
Die Oberstufe hat mal Spaß gemacht in Englisch. Zumindest als ich zur Schule ging und dann studierte stand noch Literaturunterricht im Zentrum, nicht die Staatsbürgerkunde. Es ist so schlimm geworden.
Gute alte Literarur- und Landeskundezeit. seufz
Naja, du schreibst von einzelnen Kapiteln, die dürfte es andersherum auch geben.
Atomkraft zB wurde in Bayern immer sehr positiv dargestellt.
Bin am See mit schlechtem Netz.
Ich kenne die bayerischen Lehrwerke nicht. Aber ungeachtet dessen, dass zwischen einer entsprechenden Tendenz, etwas Kontroverses aller Kontroversität zum Trotz "immer sehr positiv dar[zustellen]" (was ich ebenfalls ablehne) einerseits und der unkritisch-affirmativen, Gegenstimmen (Fakten; Daten; Argumente etc.) nicht adäquat oder gar nicht abzubilden und evtl. gar argumentativ den äußeren polit. Rand zu rezitierem andererseits nicht lediglich ein qualitativer, sondern m.E. kategorischer Unterschied besteht, rennst du mit der Kritik bei mir offene Türen ein, ohne dass ich weiß, worauf du hinaus willst. Dass dieses oder jenes vereinzelt(?) auch mal hier und da 'konservativeren' Einschlag haben kann und damit alle Beobachtung einer allg. Tendenz in die andere Richtung hinfällig wäre? Kläre mich bitte auf.
Edit: Erläutert wurde am 'Ende' mal wieder... nichts. Wer hätte das gedacht?!
Vor fast 40 Jahren hat man "Animal Farm" im Englischunterricht gelesen. Fiel das nicht auch unter "einseitig"? Mein Lehrer hat uns zumindest nicht vermittelt, dass eine Spitzeldiktatur eine feine Sache wäre.
Reductio ad absurdum..
Da Schule nur mit legitimen Grund (als schon erheblicher Eingriff in die Freiheitsrechte von Schülern) legitimiert sein kann und legitimer Sinn und Zweck nur sein kann, Schüler mittels erzieherischer Bildung (und dem Werben und Vorleben unserer fdGO) zu eigenverantwortlichen (d.h. mündigen, selbstreflexiven, integren etc.) und gemeinschaftsfähigen (d.h. kooperations- und partizipationsfähigen etc.), demokratischen Staatsbürgern zu erziehen, die (nach Maßgabe ihrer individuellen Fähigkeiten) sozio-ökonomisch, -politisch und -kulturell an einer pluralistischen, liberalen Gesellschaft partizipieren, sich in dieser möglichst frei entfalten, diese resp. die fdGO perpetuieren und optimieren können sollen, stellt sich deine Frage nicht, sondetn ergibt sich nicht nur die Legitimität, sondern die Notwendigkeit einer 'einseitigen' Erziehung i.S.d. Normen und Werte des GG, z.B. auch i.S.e. Kritik an "Spitzeldiktatur" etc.
wobei auch da die Frage wieder wäre, ob durch die Auswahl der präsentierten Fakten nicht indirekt eine Wertung vorgenommen wird.
Provokante Gegenfrage: Ist es möglich dein Beispiel der ICE im Oberstufenunterricht zu vermitteln, ohne den zuvor genannten Vorwurf der poitisch einseitigen Positionierung zu bestätigen?
Kann passieren. Ehrlicherweise sind viele Themen aber auch 'nur' gesellschaftlich(!) kontrovers, eigtl. aber pseudokontrovers, weil da eine Vielzahl von Menschen ohne Ahnung u./o. nit ideologischem Bias miteinander kollidiieren, wobei gemessen an der Daten- und Faktenlage aber realiter (hinteichende) Eindeutigkeit herrscht und somit nicht wirklich ein entsprechender Wertungsspielraum. Da informiere ich über den sozio-polit., - kulturellen u./o. juristischen Disput, lasse aber nicht im eigtl. Sinne werten.
Deine Gegenfrage ist nicht provokant, die Antwort lautet: Ja.
Gibt's auch mal einen Auszug aus dem Lehrbuch, das Inhaltsverzeichnis oder so?
Brauchst du es genauer zum selbst Nachgucken oder reicht dir der Hinweis auf die Kap. 2 und 7 im ab 2019 publizierten "Politik & Co. NRW 9/10" von C.C.Buchner? Oder wie wäre es mit dem aktuellen (iirc... ich müsste das Belegexemplar im Keller suchen) Klett-Oberstufenband f. Englisch in NRW in Kap. 5?
Alles bestenfalls einseitig, verzerrend-selektiv (biased), z.T. auch unkritisch-affirmativ eigtl. fragwürdiig(st)e Argumentationsphrasen von Lonksaußen wie vermeintl. Falten reproduzierend. Wer die Texte und Arbeitsaufträge so runterarbeiten würde, der würde de facto indoktrinieren. Lies es dir durch, wenn du daran gelangst, ich kann dir meine Feststellungen dann gerne erläutern.
Vielleicht ist auch das Problem, dass es in bestimmten Fächern weniger objektive Fakten ist und es der Zeitrahmen nicht hergibt, zu jedem Thema immer alle Positionen gleichermaßen darzustellen. Nehmen wir mal das Fach Englisch als Beispiel: Klar muss man im Kontext American Dream irgendwie auch das Thema Migration ansprechen. Ich bin jetzt keine Englischlehrkraft, auch wenn es natürlich ähnliche Themen im Fach Französisch gibt, aber ist es denn möglich, eine einigermaßen wertneutrale Übersicht der Migrationsgeschichte der USA aufzuzeigen, oder kommt man dabei um eine Wertungskomponente im Prinzip gar nicht herum?
Um lehrerseitig suggerierte Wertungen u.ä. muss(!) man "herum" kommen, die Schüler müssen mittels objektiver Daten, (deskriptivem) Faktenwissen (bspw. Gesetze) und überindividueller Wertungsmaßstäbe (z.B. Legalität; Legitimiät; Effizienz; praktischer Konkordanz v. Grundrechten etc. etc. etc.) zu einem eigenständigen Sach- u./o. Werturteil kommen. Wird dann jedoch (was persönlich auch meinem Ansatz entspricht) Unterricht, der bis zur Utteilsfindiäig recht instruktiv ist, um mittels eiiner Vielzahl von Tabellen, Graphen, Normtexten u.ä. überhsupt die brnötigten Bewertungsgrundlagen zu schaffen.
Dafür darf ich selbst nicht einseitig sein, darf kein framing bemühen und miss im Thema recht versiert sein. Schaffe ich dss nicht, sollte ich zumindest diesen Teilaspekt nicht unterrichtlich thematisieren. Ich kann moch jedenfalls nicht hinstellen und bspw. ICE als illegale Mördertruppe darstellen und einseitig Mitleid mit illegalen Migranten evozieren, ohne über staatliche Hoheit, 8 U.S.C. § 1229a, expedited removals u.ä. zu informieren. Aber dazu reichen auch bei entsprechender Expertise ein, zwei Stunden...
War nicht ganz deine Frage, aber was soll man bei "Migrationsgeschichte der USA" werten wollen?
Maylin85 bannte mit "Gender & Diversity" berets in Englischthema in der gymn. OS in NRW. Allerdings sind die Vorgaben (auch) dort derart schwammig dass nan aks Lehrkraft extrem viel Spielraum zum Ausfüllen der Leerformeln im KLP hat.
Ich nutze die Reihe bspw. für eine detaillierte Definition, Differenzierung und Diskussion über die Unterschiede zwischen Akzeptanz und Toleranz, sex und gender, individuelle gender identity und soziale gender attribution, gender / sex roles und expressions, Entmonolithisierung des Kulturbegriffs, Dekonstruktion von unwissenschaftlich-ideologischen Konzepten wie cultural appropriation (mit denrn unsere Schüler insb. via social media ansonsten ungefiltert konfrontiert werden), die sozio-psychologische Frage danach, was Identität konstruiert etc., hust. bis kontemporärund gesellschaftsübergreifend. Und in diesen Zusammenhängen möglichst auch Diskursformen und -techniken, Empirie u.ä.
Davon abgesehen muss ich allerdings konstatieren, dass z.B. unsere Schulbücher, zumindest die von C.C.Buchner mit denrn ich selbst in WP und Geschi konfrontiert bin, doch z.T. ein duitliches 'Geschmäckle' haben und sich u.a. mit Dukrus, mit Material- und Aufgsbenwahl in Meinungslenkung versuchen (von 'Indiaber darf man nicht mehr sagen', 0ber die Gegenüberstellung von Meinungsäußerungen von Fachwissenschaftlern die man mit fiktiven, strohmannigen Verfassertexten konfrontiert bis zu gezielt einseitigen Materialien umd Aufgsben, sie ohne Lehrereinordnung das Agieren einer Carola Rackete als alternativlos darstellen etc. etc. etc.).
Aber OK, da bin ich als Lehrer gefragt... kenne aber auch Fälle, wo so stupide wie unkritisch-affirmativ so ein Buch durchgenommrn wird.
Weil ich keinen einzigen Lehrer kenne, der so unterrichtet. Das ist alles Panikmache und Stimmungsmache.
Nie von einem Nikolai Nerling gehört? Hoffentlich nicht nur die Spitze des Eisberges, sondern eine nicht sonderlich prävalente Ausnahme, aber wahrscheinl. kein Unikat.
Die AfD meint aber wohl eher Personen wie z.B. Bob Blume, womit du mind. einen Lehrer kennen solltest, bei dem zumindest fraglich ist, ob dessen 'privat' (selbst) artikulierte Argumentation pro unbedingtem/r gendern, Verwendung selbstgewählter Pronomen (ich erinnere mich an eine Diskussion hier, die nahelegt, dass das auch hier einige vertreten...), Akzeptanz statt lediglich Toleranz ggü. bestimmten sozio-kulturellen, -politischen und -ökonomischen Positionen, Gleichstellungs- statt -berechtigungsrhetorik, entsprechender Affirmation eines extrem weiten Inklusionsbegriffs und 'Lockerunken' bei allerlei rigideren Leistungsanforderungen, recht indifferente (und z.T. strohmannige etc.) AfD-Kritik etc. etc. etc. nicht mit einiger Wahrscheinlichkeit auch in dessen Unterricht 'strahlen' könnte.
Ich kenne da leider weitere Personen. Aber ja, ich könnte das nicht quantifizieren und würde auch eher zum gewissen Grad "Panikmache und Stimmungsmache" attestieren (ich kann nicht beim "Volkslehrer" von Ausnahmen sprechen und gleichzeitig blumige Fehltritte ohne Daten zum Massenphänomen erklären), allerdings würde ich die gegenständliche Äußerungen eines rhetorisch ohnehin immer über die Stränge schlagenden H.-T. Tillschneider auch weniger als Kritik auf der Individualebene verstehen, sondern als 'überzeichnete' (Maylin85) Kritik am Bildungssystem insg., dessen Rahmen- und Zielsetzungen (bspw. über Vorgaben des Bildungsministeriums), weg von hart leistungsbasierter Selektion u.ä. hin zu was auch immer (da bin ich interpretativ deutlich eher bei Maylin85)...
Die Interpretation hängt hängt halt von der Sender-Empfänger-Dynamik ab und was man seinem Ggü. noch zugestehen oder schon unterstellen will.
Und nicht falsxh verstehen, ich hslte so eine Rhetorik insg. für im polit. Diskurs unwürdig (da bin ich bei Magellan, aber auch Nichtpolitiker sollten sich mäßigen und mal rhetorisch abrüsten... auf allen Seiten - Feuer mit Feuer bekämpfen zu wollen ist oft nicht sooo klug) und Dinge wie eine geplante Abschaffung der Schulpflicht (die ihren Zweck ja auch als Korrektiv i.S.v. Art. 6 Abs. 1 Satz 2 GG hat), den harten Eingriff in die pädagogische bzw. Lehrmittelfreiheit oder auch die verquere Idee einer harten Neutralitätspflicht für Lehrer (statt wie bisher 'lediglich' Überwältigungsverbot u.ä.) "nur zum Ko....".
Dennoch plädiere ich für eine unbedingt möglichst nüchterne, sach-, fakten- und argumentbasierte Auseinandersetzung mit den Positionen dieser Partei, also einer Auseinandersetzung, die bspw. nicht bereits infolge des Duktus eines Tillschneider so empört ist, sich nicht mehr entsprechend mit dem Kern dieser Aussagen hinter aller radikalen Rhetorik auseinandersetzen zu können, sondern nur noch auf Aversionsbekundungen (und all zu oft solchen mit maximaleskalativen Feindmarkierungen) reduziert ist. Damit wird nichts gewonnen, sondern der Graben weiter und tiefer (bei allem Verständnis, mal Dampf avzulassen).
Ne, eigentlich nur zum Ko....
Weil?
Übrigens, der stellvertretende Vorsitzende der Afd-Sachsen Anhalt über Schulen:
"Wir werden dafür sorgen, dass die Schulen unsere Kinder zu mündigen, mutigen, klugen, selbstbewussten und freigeistigen Bürgern heranbilden und nicht mehr versuchen, sie zu gehirngewaschenen und kompetenzlosen, feigen Gesinnungssoldaten des Regenbogenimperiums umzuerziehen", ruft Tillschneider den Delegierten beim Parteitag zu.
Polemisch, populistisch... in der Form aber in keiner Weise verfassungswidrig, ungeachtet der Insinuationen ggü. dem gegenwärtigen Stand des Bildungssystems.
Wie oben erläutert:
Eine auch äußerst 'scharfe' Rhetorik ist auch hier nicht ausschlaggebend, im Kern wird hier nämlich in Konkordanz mit dem Sinn und Zweck von Schule gefordert, "Kinder zu mündigen, mutigen, klugen, selbstbewussten und freigeistigen Bürgern heranbilden", erstmal egal für wie geeignet man die entsprechenden Maßnahmen (welche eigtl. konkret?) der AfD persönlich findet.
Da gibt es doch deutlich kritikwürdigeres in der Bildungspolitik der dortigen AfD, z.B. die Schulpflicht abschaffen oder 'Meldestellen' für Lehrer (und damit einen Generalverdacht diesen ggü.) etablieren zu wollen.
Vielleicht strebt der Bundesrat zumindest das Verbot des Landesverbandes an. Das geht doch auch nach Übernahme von Regierungsverantwortung, oder?
Wenn die AfD in Sachsen-Anhalt zum Beispiel Schlägertrupps ("Bürgerwehr") einrichtet, den Rundfunkstaatsvertrag aufkündigt, eigene Sender platziert, Kindern mit Behinderung Schulabschlüsse verwehrt usw., das Handeln also verfassungsfeindlich ist, kann der Bundesrat dann noch die Reißleine ziehen und das Verfassungsgericht anrufen?
Was wäre an der Einrichtung von kommunalen, den Ordnungsämtern unterstellten Bürgerwachen (dein framing als "Schlägertrupps" ist nicht hilfreich, sondern verzerrend), der Aufkündigung des Rundfunkstaatsvertrages, der Allokation von Kindern mit insb. kognitiv-intellektuellem (und ausdrücklich nicht 'lediglich' z.B. körperlichen beeinträchtigendem) Förderbedarf, der die niveaugleiche Teilhabe an Regelunterricht verwehrt, an Förderschulen (an denen sie durchaus Schulabschlüsse erwerben können - du behauptest erfundenen Unsinn, sry) bitte "also verfassungsfeindlich" und inwiefern soll hier der Bundesrat deswegen(!) "die Reißleine ziehen" (können)?
Soll er sich komplett blamieren? Erkundige dich bitte, was Verfassungsfeindlichkeit gem. BVerfG i.S.d. Art. 21 GG eigtl. bedeutet - ich habe es oben ausführlich erläutert - und warum nichts davon, was du nennst, sich entsprechend qualifiziert; dass eine Quittengelee hier im Forum diese Ideen 'doof' findet ist ja i.O., aber jedenfalls glücklicherweise in keiner Weise hinreichend.
(b.2)
Bereits vom ersten Vorwurf tangiert ist auch der zweite Vorwurf des VS, nämlich die Unterminierung des Demokratieprinzips gem. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 GG. Der VS wirft der AfD Sachsen-Anhalt vor, das (parlamentarisch-)demokratische System und seine Institutionen systematisch zu verächtlich zu machen und dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in die Demokratie zu untergraben, Bsp. sind ihm u.a. die Darstellung der BRD als „Diktatur“ u.ä., z.B. auch über Diffamierungen und Diskreditierungen anderer Parteien, Politiker u./o. Verfassungsorgane über entsprechende Delegitimierung des konkreten Personals (z.B. von Richtern, Politikern) etc.
Jedoch mangelt es auch hier des Nachweises, dass die AfD das (parlamentarisch-)demokratische System per se unterminieren und insb. einen Systemwechsel herbeiführen wolle. Aussagen, die subsumiert lauten, dass bspw. Gerichte, Behörden, Ministerien, Regierungen, Parlamente etc. von ideologisch motivierten Personen besetzt und nicht mehr neutral sind, können (unabhängig z.B. aller Niveaulosigkeiten und Überstrpazierungen jeder Etikette im Duktus) können falsch,
polemisch-, überzogen-, populistisch-systemkritisch etc. sein. Aber nichts davon ist automatisch verfassungsfeindlich. Eine Partei darf insb. die personelle Besetzung staatlicher Institutionen kritisieren. Sie darf auch andere (Verfassungs-)Richter, Behördenleiter, Minister, Verwaltungsbeamte etc. fordern. Ja sie darf sogar behaupten, dass Institutionen polit. instrumentalisiert würden, darf (als Oppositionspartei) selbstverständlich Vertrauen in staatliche Institutionen verlieren und dies öffentlich artikulieren (selbst wenn es in der öffentlichen Artikulation wahlkämpferisch-überzogener Phantasien mündet, Politiker für ihr eigtl. Geschütztes polit. Handeln zur Rechenschaft ziehen zu wollen, was ertmal Rhetorik und nicht konkrete Planmäßígkeit ist). Das kann in den konrketen Fällen alles Unsinn sein, aber daraus folgt noch keine Verfassungsfeindlichkeit. Eine Demokratie funktioniert nicht nach dem Prinzip, dass Staatsbürger unkritisch(-affirmativ)es Vertrauen in die staatlichen Institutionen haben müssen, im Gegenteil: Regierung und Behörden müssen sich öffentlicher Kritik stellen.
Das alles ist nicht verfassungswidrig. Der entscheidende Punkt für eine Verfassungswidrigkeit wäre nicht irgendwie zu artikulieren, dass die Partei diese Institutionen als schlecht besetzt darstellt, sie z.T. auch nach anderen Kriterien besetzen will, sondern zu propagieren, dass entsprechende Institutionen in ihrem Wesen nach illegitim seien und man ihre demokratisch-rechtsstaatlichen Funktionen beseitigen wolle. Exakt dieser Nachweis, nämlich dass eine aktive Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Plan ist, fehlt allerdings.
'Die Institution X ist ideologisch besetzt und erfüllt ihre Aufgabe nicht mehr.'
= Institutionenkritik
'Wir wollen X nach einer Regierungsübernahme anders besetzen/reformieren.'
i= polit. Programm
'Wir wollen die unabhängige Institution X abschaffen und ihre Funktion durch ein von der Regierung kontrolliertes Organ ersetzen.'
= potentielle Attacke auf die fdGO
Dass die AfD sehr viel von der ersten und zweiten Äußerungskategorie äußert, relativ egal wie radikal die Rheptorik ist, beweist nicht die dritte.
Das BVerfG verlangt für die qualifizierte Feststellung einer gegen die fdGO gerichteten Bestrebung gerade mehr als radikale Sprache, Ablehnung des polit. Establishments, Nationalismus, fundamentale Kritik an Institutionen, Forderungen nach einem polit. Systemwechsel innerhalb der Verfassung u.ä., nämlich ein zielgerichtetes Vorgehen gegen die konstituierenden Prinzipien der fdGO. Das verwischt bei vilen allerdings im Rahmen der maximaleskalativen Feindmarkierung der AfD als 'Nazis' u.ä., was nicht gerade für die Fähigkeit zu einer nüchternen, korrekten Analyse der hier skizzierten Aspekte spricht.
Etc. Etc. Etc.
Es reichen eben nicht in Stammtischmanier 'festzustellen', dass die AfD ja planvoll verfassungsfeindliche Ziele verfolge, es braucht den empirischen Beweis, dass dem so ist. Und hier versagen die entsprechenden Eisntufungen i.d.R., sei es der VS Sachsen-Anhalt oder der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., weil die in ihren Argumentationsketten spätestens die Planmäßigkeit verfassungsfeindlicher Vorhaben oder derartige Vorhaben überhaupt irgendwie nicht logische Konsequenz der jeweiligen Argumentationsketten sind, sondern wie bei den Ferengi-Erwerbsregeln eine Lücke zwischen der Feststellung einer ggf. auch radikal oppositionellen, nationalkonservativen, (rechts-)populistischen, rechtsaußen lokalisierbaren (etc.) – aber grundsätzlich demokratischen – Position einerseits und dem vermeintl. daraus(!) resultierenden verfassungsfeindlichen Zeil andererseits; beim Dreischritt aus (1) Feststellung der Weltanschauung, (2) erwarteter Konsequenz und (3) verfassungsrechtliche Bewertung fehlt im Gros der empirische Nachweis zwischen dem ersten und zweiten Punkt, dass die vermeintl. erwatete Konsequenz auch mit hinreichender Begründung erwartbar resp. Resultat der Weltanschauung ist.
Das wissen die meisten Politiker und Juristen auch.
(b) Politisch wäre bei einer Partei, die in Sachsen-Anhalt gerade 43,8 % der Wählerstimmen erhielt (bundesweit gem. Aktuellem Deutschlandtrend aktuell 28 %), angestrebt durch Parteien mit Bruchteilen dieser Zustimmungswerte, unmittelbar im Umfeld jeglicher Wahlen, ein missglückter Verbotsversuch u.U. ebenso anomisch-desaströs wie ein geglückter (was natürlich bei entsprechender Verfassungsfeindlichkeit und Potenzialität kein Argument gg. ein Verbot sein kann, es bedarf dann nur eines entsprechenden ''Fingerspitzengefühls' etc.).
Auch das dürfte den meisten Politikern bewusst sein.
tl:dr
Der Vorwurf des VS lässt sich infolge der Inferenzschwäche seiner Bewertungen der AfD nicht hinreichend für ein Parteiverbot resp. die Feststelliung heranziehen, die AfD erfülle die Parteiverbotskriterien des Art.c21 GG in qualifizierter Art und Weise. D.h. nicht, dass diese Kriteeien nicht evtl. doch erfüllt sein lönnten, sondern dass die empirischen Belege nicht hinreichend sind und annehmbar ist, dass das BVerfG infolge dessen einer Verbotswürdigkeit nicht folgt. Das Verfahren muss 'wasserdicht' sein, wöre es aber (aktuell) wohl nicht. Das Risiko und die Folgen eines Scheiterns verhindern wahrscheinl.entsprechend Verbotsanträge.
Wer hier übrigens irgendwie einen pro-AfD-Beitrag drin erkennen will, darf sich seinen / ihren evtl. Kommentar sparen und so oft meinen Kommentar abermals lesen, bis ihm / ihr der Unterschied zwischen Deskriptivität und Normativität endlich ebenso wie angemessene Diskussionsformen und der der Umstand klar sind, dass auch solches ostantatives Nichtverstehenwollen solche Wahlergebnisse wie in Sachsen-Anhalt bedingt haben dürfte. Gerne meinen Text dirch die KI jagen und schauen, ob ich Fehler gemacht habe.
Früher war die AfD noch nicht wichtig genug, sie muss auch zahlenmäßig in der Lage sein, die Demokratie nachhaltig zu schädigen. Daran ist der letzte Antrag gescheitert. Hättet ihr das Ergebnis vor 2 Jahren für möglich gehalten? Alleinregierung?
Damit stellt sich die Frage, wann ein Antrag überhaupt durchkommen kann?
Aus verfassungsrechtlicher (juristischer) und (sozio-)politischer (politikwissenschaftlicher) Perspektive mit Blick auf tatsächliche/s Programmatik der AfD und Agieren von führenden AfD-Politikern einerseits und der Argumentation bei Einstufung z.B. des gegenständlichen Landesverbands der AfD durch den dortigen Verfassungsschutz (VS) u.a. verwundert es nicht, dass kein AfD-Verbotsverfahren ernsthaft bemüht wird:
(I)
Juristisch hat es keine hinreichenden Erfolgsaussichten, weil die Hürden zum Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG gem. BVerfG, Urt. v. 17.01.2017 – 2 BvB 1/13 (NPD-Verbotsverfahren), nicht grundlos recht elaboriert sind und es bislang misslang, der AfD mit hinreichender Sicherheit die Erfüllung notwendiger Parteiverbotskriterien nachzuweisen. Voraussetzungen des Verbots sind nämlich, dass eine Partei (a) aktiv-planvoll (polit.) agiert, um (b) die fdGO insb. in Form grundlegender Prinzipien von Menschenwürde, Demokratie- (d.h. Volkssouveränität; parlamentarische Demokratie; Gewaltenteilung; Unabhängigkeit der Gerichte; Recht der polit. Opposition und Beteiligungsrechte etc.) u./o. Rechtsstaatsprinzip u./o. per se den Bestand der BRD selbst zu derogieren. Gleichzeitig muss eine Partei (c) über eine entsprechende Potenzialität verfügen, diese Pläne realisieren zu können.
zu (c):
Bzgl. des Kriteriums der Potenzialität ist notwendig, dass konkrete Anhaltspunkte von Gewicht existieren, dass das Agieren einer Partei überhaupt erfolgreich sein kann. Wichtig ist diesbgl. das notwendige Kriterium (a), also das aktiv-planvolle Agieren der Partei zur Derogation von fdGO u./o. BRD. Expl. nicht hinreichend sind nämlich bloße (auch radikale, extreme) Gesinnung und Meinungsäußerungen, populistisches, polemisches 'Säbelrasseln' o.ä., eine Überstrapazierung des Overton-Fensters. Allerdings muss auch nicht erst eine konkrete Gefahr oder die unmittelbare Machtübernahme der Partei bevorstehen.
Dass die AfD mittlerweile infolge ihrer Popularität und insb. Wahlerfolge, die ihr eine wesentliche Einflussnahme auf bis irgendwann absolute Kontrolle von Staatsorgane/n ermöglichen wird, gegeben ist, ist zweifellos der Fall.
Leider ist das verwunderte Argument, warum denn (noch) kein Verbotsverfahren ggü. der AfD bemüht worden sei, obwohl ein Parteiverbot der NPD damals lediglich scheiterte, weil die Partei zu 'klein' gewesen sei, um eine ernsthafte Bedrohung der fdGO darzustellen, die AfD aber quasi die NPD in i.d.S. hinreichend 'groß' sei, so prävalent wie unverfänglich, denn es synonymisiert fälschlich NPD und AfD bzgl. ihrer jeweiligen Programmatik und dem Agieren von führenden Parteimitgliedern, ignoriert die essenziellen Unterschiede zwischen beiden Parteien, d.h. die Unterschiede zwischen beiden Parteien die notwendigen Punkte (a) und (b) betreffend, die bzgl. der NPD hinreichend erfüllt waren (denn nein, auch wenn Begriffe wie rechts, rechtsaußen, rechtsradikal, rechtsextrem u.ä. Ebenso synonymisiert werden wie diese Begriffe und Nazis, Faschisten und Co., sind das nicht alles dieselben Dinge),
zu (b):
Zwar versteht der VS Sachsen-Anhalt insg. Extremismus i.S.v. § VerfSchG-LSA im Kern als "Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben," die konkreten Feststellungen des VS belegen diese Bestrebungen der Landespartei allerdings nicht hinreichend. Dies wird deutlich, analysiert man den Bericht des VS. Dieser wift der AfD folgende Punkte vor:
(b.1)
Der Zentrale Vorwurf des VS ist, dass die AfD Sachsen-Anhalt einen ethnisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff benutze, was der VS als Ethnopluralismus wertet, d.h. die Vorstellung, dass unterschiedliche 'Völker' möglichst in ethnisch homogenen Staaten leben sollten. Daraus folge eine Unterscheidung zwischen einem 'eigtl.' dt. Volk und Menschen, die aufgrund ihrer Herkunft oder Religion als 'fremd' angesehen würden. Der VS argumentiert, dass dies mit Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde) und den Gleichheitsgedanken aus Art. 3 GG kollidiere, weil Menschen nicht aufgrund ihrer ethnischen u./o. religiösen Zugehörigkeit unterschiedlich bewertet werden dürften. Als Beleg nennt der VS zahlreiche Äußerungen auch von Funktionsträgern der AfD, die Begriffe wie z.B. "Messer-Migration", "Invasoren", "Eindringlinge", "kulturfremde Versorgungsmigranten". "Passdeutsche" u.ä. artikulierten, was Menschen aufgrund ihrer Herkunft u./o. Religion pauschal abwerte.
Um eine Verfassungswidrigkeit der Partei festzustellen, bedarf es allerdings eines anderen Nachweises (unabhängig von der Frage, ob hier ebtsprechende Begrifflichkeiten tatsächlich für alle Menschengruppen aus einem spezifischen Land / einer spezifischen Religion genutzt werden):
Aus einem ethnopluralistischen resp.. ethnisch geprägten Volksverständnis folgt noch kein verfassungsfeindlicher Plan. Selbst ein polit. Konzept, wonach unterschiedliche Völker ihre kulturelle Eigenart bewahren und Migration begrenzt werden soll, ist für sich genommen mit dem GG vereinbar. Verfassungsrechtlich problematisch würde es erst, wenn konkrete Konsequenzen für den Status von Menschen gezogen würden, etwa dass dt. Staatsangehörige mit bestimmter Abstammung nicht als gleichberechtigte Deutsche gelten sollten o.ä., ihnen also polit. Rechte vorenthalten würden. Ebenso dass Einbürgerung trotz vollständiger rechtlicher Integration allein wegen Abstammung ausgeschlossen würden oder dass nichtdeutsche Menschen (also Nichtbürger) alleine aufgrund ihrer spezifischen Abstammung, Religion o.ä. zwangsweise 'remigriert' werden sollten (was btw expl. nicht den Remigrationskonzepten der Partei entspricht).
Seitens des VS wird hier jedoch ein non sequitur- resp. slippery slope-Fehlschluss konstruiert, wenn er argumentiert, dass ein ethnischer Volksbegriff quasi zwingend eine solche Konsequenz habe (ethnischer Volksbegriff → Ausgrenzung von Menschen → Missachtung der Menschenwürde → Verstoß gg. FdGO). Dass kann die Konsequenz eines solchen Volksbegriffes sein, ist aber eben nicht zwingende Konsequenz. Und exakt hier fehlt i.d.S. die evidenzbasierte Antwort zur empirischen Frage, ob die Partei konkrete polit. Pläne habe, derartiges umzusetzen. Ein ethnischer Volksbegriff kann nämlich zwei extrem unterschiedliche Dinge bedeuten:
Variante 1:
unveränderliche Abstammungsgemeinschaft
Wer nicht dt. Abstammung ist, kann prinzipiell niemals vollständig Deutscher werden.
Das wäre wesentlich problematischer und verfassungswidrig.
Variante 2:
kulturell-nationales Zugehörigkeitsverständnis
Abstammung ist ein wesentlicher Bestandteil des hist. gewachsenen dt. Volkes. Menschen anderer Herkunft können sich aber durch kulturelle Integration resp. Assimilation dauerhaft in dieses Volk einfügen. Dass die AfD dieser Variante parteiprogrammatisch widerstrebe, scheint ja eben nicht der Fall zu sein.
Das ist ein erheblicher Unterschied. Das BVerfG selbst verwendet übrigens einen Begriff des dt. Volkes, der hist. durchaus eine Abstammungsdimension enthält. Entscheidend ist nicht, dass Herkunft überhaupt eine Rolle spielen darf, sondern dass daraus keine rechtliche oder politische Ungleichwertigkeit von Menschen folgt. Und dass diese Folge seitens der AfD geplant sei, dieser Nachweis fehlt (ungeachtet allerlei Rassisten und Personen in der Partei, denen dies evtl. recht sei).
Speziell bzgl. dienstgeschäftlicher Schulfahrten s. OVG NRW, Urt. v. 14.11.2012 (Az.: 1 A 1579/10), wo es heißt:
„Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn verbietet es, die Durchführung von Dienstgeschäften systematisch davon abhängig zu machen, dass der Beamte die hierfür benötigten finanziellen Mittel (teilweise) aus der für seine private Lebensführung und die seiner Familie zustehenden Alimentation aufbringt.“
Der Dienstherr hat unzumutbare Belastungen abzuwenden und Beamte vor dienstlich veranlassten Vermögensaufwendungen zu schützen, die mit der regelmäßigen Besoldung nicht abgegolten sind. Es widerspricht dem Zweck der Alimentation, wenn der Dienstherr voraussetzt, dass Beamte Teile ihres Einkommens zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben einsetzen.
Der Fall, dass Lehrer nicht ihre eigenen Reisekosten vorstrecken sollen, sondern die Kosten einer anderen, mitfahrenden Person (hier: MPT-Kraft) aus Privatvermögen vorfinanzieren sollen, ist erst recht keine zulässige dienstliche Verpflichtung. Denn dann wird der Beamte nicht nur mit seinen eigenen dienstlich veranlassten Aufwendungen belastet, sondern faktisch zum privaten Kreditgeber für einen dienstlichen Aufwand einer anderen Person resp. des Dienstherrn gemacht.
Auch das aktuelle NRW-Reisekostenrecht reglementiert, dass notwendige, dienstlich veranlasste Auslagen erstattet werden; § 8 Abs. 1 LRKG NRW bestimmt: „Zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendige Auslagen [...] werden als Nebenkosten ersetzt.“ Und i.d.S. reglementiert die NRW-Verwaltung selbst die Reisekosten von Lehrkräften grundsätzlich personenbezogen. Die BzR Düsseldorf z.B. erläutert expl., dass die Reisekostenabrechnung nach dem LRKG erfolgt und für jede Lehrkraft ein eigener Antrag vorgesehen ist (dürfte bei den anderen BzR ähnlich sein).
Kurz: Eine tragfähige Rechtsgrundlage ist nicht ersichtlich.
Du bist auf dem Punkt On Topic. Toll. Alle führen Krieg gegen dich.
BTW: Dein roter Hering wird langweilig. Vielleicht schreibst du mal etwas Lesbares zum Thema der Threads.
"Rück mal 'n Stück, das ist ja großartig!" 🤣
Offenbar dich ruhig selbst weiter (und Danke für die Bestätigung), korrekte Textrezeption ist kompliziert, I know. Und die Textproduktion erst! Kl. Hilfe: meinerseits für dich als Links in den 'Fremdwörtern', damit deine projektiven, langweiligen tu quoque-Gaslightingversuche, deine geile DARVO-Taktik vielleicht mal klappt (würde ich Dgl. nur nicht immer bloßstellen, ich Schufft... tztztz). Daumen drück
Dein wievielter Versuch öffentlich unter Klarnamen (*lol*?!) ist das jetzt eigtl., mich verzweifelt ad hominem angehen zu wollen, aber ja mit keiner Silbe jemals iiirgendetwas sachlich-inhaltliches zu meinen Diskussionsbeiträgen (also nicht unserem mäßig unterhaltsamen Geplänkel hier, dass du lieber befeuerst... ich erahne schon die Antwort) zu äußern? "Angst, Potter?" 😎
Ach! Und hier war "ewas Lesbares zum Thema" der dort aktuellen Diskussion. Musst du rein zufällig überlesen haben, obwohl dich deine ganzen sachinhaltsfernen Ablenkungsmanöver daran entzündeten. Kooomisch. ![]()
Zum aktuellen Subthema: Ich bin nicht in unseren Integrationsklassen eingesetzt, das Gros unserer entsprechenden Schüler ist allerdings nicht aus der Ukraine. Ein paar sind in die Ausbildung, die anderen irgendwann auf die Hauptschulen gewechselt. Die Erfahrungen waren durchwachsen und oft problematisch, wenn sie nicht von einem längerfristigen Verbleib hierzulande ausgingen und bemerkten, wie lax unsere Schulen eigtl. sind... Ein paar kinnten wir in Regeklassen (da begegnen sie mir dann eher) unterbringen, auch mit äußerst unterschiedlichen Ergebnissen - der Tendenz nach verbleiben die Meisten auch dann in Grüppchen aus ihren Integrationsklassen.
Offenbar nicht, es scheint ihn aber nicht zu stören, weil wir alle doof sind. Außer den beeindruckten stillen Mitlesenden freilich, aber die hört man ja leider nie, so still wie sie sind.
Ja, hast du dich mal gefragt, warum man bei ca. 30.000(!) registrierten Usern hier immer nur die gleichen ein, zwei Dutzend an Kommentatoren lesen muss, die sich in Mobmentalität gegenseitig hochschaukelnd lieber etliche rote Herings-Kommentare u.ä. verfassen (die Energie, die da reinfließt, statt bei Desinteresse einfach kommentarlos meine Ausgangskommentare zu ignorieren, ist ja entlarvend), statt sich auch nur ein einziges Mal der eigenen, durch 'out-groups' evozierten kognitiven Dissonanz zu stellen, also sich endlich sachlich Inhalten zu widmen (und die sich sofort gegenseitig an die Gurgel gehen, wenn gerade keine 'out-group' verfügbar ist - war äußerst unterhaltsam, hier die letzten paar Wochen stichprobenartig mitzulesen)?
Oh, da war die Antwort schon Teil der Frage. Und 'nein, nicht "alle doof" hier, dafür muss man schon was doofes schreiben. So unwürdig für ein Lehrerforum. Und wenn man das nüchtetn bemerkt, droht die Modkeule (und wemn die 'out-group' dann "mundtot" ist, fühlt man sich bestätigt - echte Lehrerqualitäten scheinen da durch). Da muss man wirklich hoffen, dass der Mitleser außerhalb der Profession tatsächlich nicht zu viele sind...
Danke jedenfalls für die (erneute) Bestätigung (und die Unterhaltung, nicht das Gespräch).
😎
Edit: Hast du eigtl. zwischenzeitlich mal die Fragen von u.a. @Dr. Caligiari beantwortet? Ich erkenne ein Muster...
Warum schreibst Du dann hier? Schreib doch mit den
per PM.
Du hast irgendwie den Punkt mit den stummen Mitlesern außerhalb des Forums übersehen, ebenso den, dass man bestimmtem Unsinn schon wegen der negativen Effekte auf die Außenwahrnehmung der gemeinsamen Profession widersprechen sollte. ![]()
Und du glaubst wirklich, dass es eine nennenswerte Anzahl von stillen Mitlesern gibt, die deine Monologe gut finden oder machst du dir da etwas vor? Dass es einzelne geben wird, bestreite ich nicht.
Der Geisterfahrer ist auch von sich überzeugt.
Die Tür schwingt nach beiden Seiten: Ich lade dich herzlich ein, über deine Außenwirkung zu ruminieren. Und: (unabhängig vom erlebten Zuspruch hier und andernorts, insb. in tatsächlichen multiperspektivischen Fachdebatten - imaginiere hakt anderes, wenn es dir damit besser geht) Was ist den eine "nennenswerte Anzahl" - hast du da objektive Werte oder sei mir evtl. gegönnt eigene, für mich relevante Werte zu haben?
Übrigems immer wieder lustig, dsss hier exakt dieselben Personen exakt dieselben Ablenkungdmanöver versuchen, um von meinen Ausgangsbeiträgen inhaltlich abzulenken. Die kognitive Dissonanz muss erheblich sein, dass jetzt wieder so energisch etliche Kommentare am Thema vorbei geschrieben werden... aber ich spiele ja auch mit mea culpa; finde ich bei den jeweils eigenen fringe-Positionen und -Äußerungen zu allen möglichen Themen hier recht unterhaltsam. point proven
Und: BTT?
Ich schrieb schon einmal, ich ertappe mich, wenn ich wie damals in meinem Deutschkurs Worte und ganze Sâtze durchstreiche, weil sie nichts aussagen oder zumindest viel kürzer gefasst werden könnten.
Ich bitte dich abermals um konkrete Beispiele (die du iirc auch letztes Mal nicht bieten konntest, mal ungeachtet dessen, dass du so oder so eine Variante der tone policing fallacy bediensr).
ZitatMir fallen dabei auch immer die Worte meiner Deutschlehrerin ein, wer meint möglichst viele Worte verwenden zu müssen, wer mit Fremdwörtern um sich wirft, wer überlange Sätze schreibt, will keine echte Kommunikation, glaubt, sich profilieren zu müssen.
Rhetorische Frage: Könnte es entgegen deiner Insinuation sein, dass tatsächlich möglichst wenige Worte zur Kommunikation relativ komplexer Informationen verwendet werden, die Reduktion von Komplexität ohne erheblichen Verlust von notwendigem Informationsgehalt problematisch ist (und Satzlängen beeinflussen kann, will man nicht rein parataktisch schreiben) und vermeintl. "Fremdwörtte[r]" termini technici sind, die Umfang erheblich reduzieren?
Kurz: Dass deine Bewertungsmaßstäbe rein subjektiv sind und "[d]eine Deutschlehrerin" pauschalsierenden Unsinn äußerte (den du in den Jahrzehnten nach deinem Schulabschluss mal hinterfragen könntest)? ![]()
ZitatIch bin hier für Austausch, nur den gab es nie. PaPo hält Monologe, geht kaum bis nicht auf andere ein.
Auch hier: Nenne mir bitte konkrete Beispiele, wo mir hier irgendwo zu irgendeinem Thema sachlich-inhaltlich etwas erwidert worden und ich nicht darauf eingegangen wäre. Fällt dir dein realsatirisch-projektiver Kern selbst nicht auf?
Das bedeutet aber in letzter Konsequenz, dass Du hier früher oder später in den leeren Raum hinein schreibst. Das Nichtgelingen der Kommunikation wäre dann Dir selbst zuzuschreiben.
Die Kommunikationsstrategie, möglichst ganzheitlich zu argumentieren, kann ich grundsätzlich nachvollziehen, auch ich bediene mich dieses Mittels ab und an, wenngleich in (auch buchstäblich) reduzierterer Form. Dann stellt sich nur die Frage, ob ich wegen meines ganzheitlichen Ansatzes "überzeuge", oder ob ich mein Gegenüber schlichtweg durch die Textwand mundtot mache, weil es nicht bereit ist, diese zu lesen und kleinschrittig darauf einzugehen. Ich persönlich habe dafür weder Zeit noch Lust. (Dann sind wir bei der Schleife, die zu meinem ersten Satz dieses Beitrags führt.)
Der Ansatz eines Austauschs in einem Forum sollte doch sein, gelingend und gewinnbringend zu kommunizieren. Dies ist hier offenkundig nicht der Fall, wenn man sich die Interaktion zwischen Dir und vielen anderen Unsern anschaut.
Böse zusammengefasst wäre das dann: "Ich schreibe so toll, aber niemand kann es argumentativ und zwischenmenschlich würdigen. Hier im Lehrerforum sind alle doof." Dann sind wir beim Geisterfahrersyndrom.
Ich kann mit dem vermeintl. "in den leeren Raum hinein [S]chreib[en]" gut leben - die Anzahl regelnäßig aktiver User hier ist ohnehin... überschaubar, ein, zwei Dutzend vielleicht, diesen möxhte ich mich (aus gensnnten Gründen) nicht anbiedern und da ist mir ein 'Gelingen' innerhalb dieses Raums auch nicht wichtig. Ich werde hier gem. meiner Beobachtung nämlich quasi niemanden von irgendetwas bei irgendeinem sozio-poli., -kulturellen oder -ökonomischen Thema "überzeuge[n]" und hier keine für alle Seiten "gelingend[e] und gewinnbringend[e]" Kommunikation (aus den genannten Gründen) stattfinden lassen können, die Intensität der erwähnten destruktiven Kompensationssstrategien belegt dies hinreichend. Das "niemand kann es argumentativ [...] würdigen" kommt übrigens nicht von der Stille ggü. Beiträgen, sondern den bemühten Versuchen des (hier meinerseits regelmäßig adressierten) unlauteren "mundtot machen"-Wollens (nicht exkl. mir ggü., so detn als Konstante in diesem Lehrerforum - die Geistetfahrermetapher verfängt nicht).
Kurz: Das Überzeugen ist auch gar nicht mein Ziel und wäre (ebenfalls aus den genannten Gründen) auch unrealistisch. Es geht also um die Kommunikation über den Kreis der aktiv im "Raum" Beteiligten hinaus und mit btw auch mit den vielen Usern hinter den Kulissen (per PM etc.), mit denen ich hier und andernorts fruchtbaren Austausch halte.
😎
BTT?
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