Manches an dem Film fand ich auch unrealistisch - z.B. dass die Schüler die Schülerzeitung mit dem Interview einfach so, ohne vorherige Prüfung, auf dem Schulgelände verkaufen durften.
Für NRW gilt (§45 III Schulgesetz ) :
"Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, Schülerzeitungen herauszugeben und auf dem Schulgrundstück zu verbreiten. Schülerzeitungen sind Zeitungen, die von Schülerinnen und Schülern einer oder mehrerer Schulen für deren Schülerschaft herausgegeben werden. Sie unterliegen nicht der Verantwortung der Schule. Herausgabe und Vertrieb der Schülerzeitung bedürfen keiner Genehmigung. Eine Zensur findet nicht statt."