1:1 Übernahme des Ergebnisses der TVÖD

  • Bayern will wohl erst mit 6-monatiger Verzögerung übernehmen.

    Insgesamt haben alle eine Nullrunde von November bis März.

    Aktuell:

    In NRW gibt es folgende Aussagen:


    Wüst erneuerte dabei sein Bekenntnis, den angestrebten Tarifabschluss in der laufenden Einkommensrunde eins zu eins auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in Nordrhein-Westfalen zu übertragen. Ausreichend ausgestattetes Personal sei eine zentrale Voraussetzung für einen krisenfesten, modernen Staat. „Ohne sie wird es nicht gehen. Dieser Staat braucht das Berufsbeamtentum“, sagte der Ministerpräsident.

    "1:1" - Wüst kündigt vollständige Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamte an - News4teachers https://share.google/GdJSpKWwO3SNSLZDj


    Tarifabschluss steht: 5,8 Prozent mehr für Länderbeschäftigte. Die Tarifparteien einigten sich auf 5,8 Prozent mehr Gehalt in drei Schritten über 27 Monate für 925.000 Beschäftigte. Ab April 2026 steigen die Entgelte um 2,8 Prozent (mindestens 100 Euro), ab März 2027 um 2,0 Prozent, ab Januar 2028 um 1,0 Prozent.

  • Moooment: Davor gibt's aber noch ab Mai 2,8% Nachschlag vom letzten Mal.

    Oder werden die jetzt mit verrechnet?

    Wetten dass ... ?

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)

    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Moooment: Davor gibt's aber noch ab Mai 2,8% Nachschlag vom letzten Mal.

    Hier geraten Dinge durcheinander. Im Beitragstitel steht zwar TVÖD, gemeint ist aber offensichtlich der TV-L. Die 2,8% im Mai gibt es im TVÖD, im TV-L gibt es 2,8% im April. Der TVÖD ist für Bund und Kommunen, der TV-L für die Länder (außer Hessen). Für Lehrkräfte gilt entsprechend der TV-L (für beamtete Lehrkräfte indirekt durch mehr oder weniger unveränderte Übernahme).

  • Es ist mir teilweise unerklärlich, warum vielen Kolleginnen und Kollegen nicht ganz klar ist, was der Unterschied zwischen Tvöd und TV-L ist.

    aber doch nur teilweise, oder?
    Viele KuK haben höchstens auf Minijobbasis ein paar Jahre vor der Verbeamtung gearbeitet und sich nie Fragen des Arbeitsrechts und über Tarifvertrags gestellt.
    Sei denen gegönnt (aber schlimm, dass sie Teile der Berufsorientierung übernehmen).

  • Viele KuK haben höchstens auf Minijobbasis ein paar Jahre vor der Verbeamtung gearbeitet und sich nie Fragen des Arbeitsrechts und über Tarifvertrags gestellt.

    Ach, ich habe eine (angestellte) Mathe-Kollegin, die gestern allen Ernstes meinte, dass 5,8% ja nicht so weit weg von den 7% seien. Lebens- und weltfremde Vollidioten finden sich auf dem ganzen Spektrum der Beschäftigungsbasis.

  • Viele KuK haben höchstens auf Minijobbasis ein paar Jahre vor der Verbeamtung gearbeitet und sich nie Fragen des Arbeitsrechts und über Tarifvertrags gestellt.

    Also ich bin der Meinung, dass das mit dem Berufsbild des Lehrers und auch der entsprechend Verantwortung und Besoldung quasi zum Allgemeinwissen gehören sollte.

  • Das musst du mir doch nicht erklären.

    Sorry, so war's auch nicht gemeint, ich wollte das nur ergänzen. :gruss:

    Wobei ich hier noch halbwegs nachvollziehen kann dass jemand das vielleicht nicht auf dem Schirm hat, weil die Laufzeit meinem Eindruck nach in der Berichterstattung meist schnell unter den Tisch fällt und nur die Prozentzahl prominent zur Geltung kommt.

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