Die Noten aus dem ersten Halbjahr verfallen ja auch nicht und am Ende des Schuljahres zum Jahreszeugnis gleicht es sich von der Notenanzahl dann auch meist insgesamt aus
Das kommt auf das Bundesland an. In NRW z.B. sollen bei der Notenermittlung für das Jahreszeugnis die "Gesamtentwicklung" und die "Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr" (nicht die Einzelleistungen!) "berücksichtigt" werden. Faktisch wird die Leistung des zweiten Halbjahres ermittelt und dann mal geschaut, ob sie sich vom Halbjahreszeugnis nennenswert unterscheidet. Die Versetzungsentscheidung "beruht auf den Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr". (APO-S I, §§21, 22)