Einführung der Bagatellgrenze bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften

  • Beitrag von sunshine_:-) (28. Januar 2026 20:08)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Falscher Thread (28. Januar 2026 20:10).
  • Diese Anzahl Stunden muss mindestens geleistet werden, um eine Vergütung für alle geleisteten Stunden (ggfs. nach Anrechnung in derselben Woche angefallener Minusstunden?) freizuschalten. Andernfalls erfolgt die Bezahlung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Landesverfassung per Gotteslohn.

    Mit "nicht nachvollziehbar" meinte ich nicht, dass ich es nicht verstehe, sondern das das Vorgehen m.E. inkorrekt ist. DFU hat das in Beitrag #37 aber besser formuliert.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Mit "nicht nachvollziehbar" meinte ich nicht, dass ich es nicht verstehe, sondern das das Vorgehen m.E. inkorrekt ist.

    Sorry, Macht der Gewohnheit, auch offensichtliche Fragen zu beantworten... ;)

    Gibt es eine generelle Handhabe, wie das an Schulen läuft die Langstunden (also 67,5 Minuten oder ähnliches) haben? Da habe ich jedenfalls auch erlebt dass gerundet wird, weiß aber nicht ob das lokal festgelegt wird/werden kann.

  • Der eigentliche Skandal ist ja nicht nur die Bagatellgrenze ab der überhaubt eine Zahlung ausgelöst wird. Vielmehr erfolgt die Mehrarbeitsvergütung nach der Tabelle die für alle Lehrkräfte gilt wie bei Vollzeitbeschäftigten. Beil Teilzeitkräften wurde aber bislang bis zur Erreichung des vollen Deputats der individuelle Stundensatz abgerechnet und das fällt wohl auch weg.

    Und hier sehe ich dann bei tarifbeschäftigten Teilzeitkräften eine Abweichung vin einem anders lautenden Grundsatzurteil des BAG. Der hierdurch entstehende Schaden ist für die betroffenen Kollegen wesentlich höher.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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