Stimmt, das sollte dann natürlich ab der 2. Stunde ziehen.
Einführung der Bagatellgrenze bei teilzeitbeschäftigten Lehrkräften
-
-
Diese Anzahl Stunden muss mindestens geleistet werden, um eine Vergütung für alle geleisteten Stunden (ggfs. nach Anrechnung in derselben Woche angefallener Minusstunden?) freizuschalten. Andernfalls erfolgt die Bezahlung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Landesverfassung per Gotteslohn.
Mit "nicht nachvollziehbar" meinte ich nicht, dass ich es nicht verstehe, sondern das das Vorgehen m.E. inkorrekt ist. DFU hat das in Beitrag #37 aber besser formuliert.
-
Mit "nicht nachvollziehbar" meinte ich nicht, dass ich es nicht verstehe, sondern das das Vorgehen m.E. inkorrekt ist.
Sorry, Macht der Gewohnheit, auch offensichtliche Fragen zu beantworten...

Gibt es eine generelle Handhabe, wie das an Schulen läuft die Langstunden (also 67,5 Minuten oder ähnliches) haben? Da habe ich jedenfalls auch erlebt dass gerundet wird, weiß aber nicht ob das lokal festgelegt wird/werden kann.
-
Der eigentliche Skandal ist ja nicht nur die Bagatellgrenze ab der überhaubt eine Zahlung ausgelöst wird. Vielmehr erfolgt die Mehrarbeitsvergütung nach der Tabelle die für alle Lehrkräfte gilt wie bei Vollzeitbeschäftigten. Beil Teilzeitkräften wurde aber bislang bis zur Erreichung des vollen Deputats der individuelle Stundensatz abgerechnet und das fällt wohl auch weg.
Und hier sehe ich dann bei tarifbeschäftigten Teilzeitkräften eine Abweichung vin einem anders lautenden Grundsatzurteil des BAG. Der hierdurch entstehende Schaden ist für die betroffenen Kollegen wesentlich höher.
-
chemikus08 , wo findet sich die Info? Stehe irgendwie auf dem Schlauch. Aber umso schlimmer die ganze Bagatellanpassung.
-
Der Staat ist pleite! Das ist nur eine der ersten Kröten, die wir Schlucken müssen.
Da werden noch viele weitere kommen! -
Begeistert mich auch nicht, gleichzeitig war für mich allerdings auch nie nachvollziehbar, wieso hier überhaupt ein Unterschied zwischen Vollzeit und Teilzeit gemacht wird - fairer ist es so, wie es jetzt geregelt ist.
Nee, fairer wäre das Andere: keine Bagatellgrenze mehr. Überhaupt.
"Schwächere" auch zu belasten, weil "Stärkere" schon belastet sind, ist nicht die Lösung. -
Der eigentliche Skandal ist ja nicht nur die Bagatellgrenze ab der überhaubt eine Zahlung ausgelöst wird. Vielmehr erfolgt die Mehrarbeitsvergütung nach der Tabelle die für alle Lehrkräfte gilt wie bei Vollzeitbeschäftigten. Beil Teilzeitkräften wurde aber bislang bis zur Erreichung des vollen Deputats der individuelle Stundensatz abgerechnet und das fällt wohl auch weg.
Und hier sehe ich dann bei tarifbeschäftigten Teilzeitkräften eine Abweichung vin einem anders lautenden Grundsatzurteil des BAG. Der hierdurch entstehende Schaden ist für die betroffenen Kollegen wesentlich höher.
Hast du dafür eine genaue Info? Ich befürchte das nämlich auch, aber uns wurde gesagt, dass dies so nirgendwo steht und unsere SL davon ausgeht, dass weiter die Deputatsstunde bezahlt wird (bis die volle Stundenzahl erreicht ist).
-
Ich habe die Info auch noch nirgendwo gefunden - nur bei chemikus.
-
Nee, fairer wäre das Andere: keine Bagatellgrenze mehr. Überhaupt.
"Schwächere" auch zu belasten, weil "Stärkere" schon belastet sind, ist nicht die Lösung.Ja, ok. Da stimme ich natürlich zu. Warum Vollzeitkräfte umsonst Mehrarbeit leisten müssen, Teilzeitler aber nicht, habe ich trotdzem nie verstanden.
-
Einen (sachlichen) Grund gab es natürlich nie.
Einen Ausgleich dafür, dass man kaum zu "80% der Konferenzen" gehen kann, konnte man darin sehen.
Dass Überstunden, egal ob VZ oder jetzt TZ auch noch "günstiger" abgerechnet werden, ein Witz. "Arbeit muss sich lohnen" ... -
Ja, ok. Da stimme ich natürlich zu. Warum Vollzeitkräfte umsonst Mehrarbeit leisten müssen, Teilzeitler aber nicht, habe ich trotdzem nie verstanden.
Man muss ein wenig um die Ecke denken, um das zu verstehen. Vergleichen wir eine TZ-Kraft mit 22 Stunden und eine VZ-Kraft mit 25,5 Stunden. Die TZ-Kraft kriegt 22 Stunden bezahlt, macht jetzt aber durch Mehrarbeit effektiv 24 Stunden. Dann heißt Gleichberechtigung, jedenfalls wenn wir die Rechtsprechung miteinbeziehen, dass der TZ-Kraft, genauso wie der VZ-Kraft, die 23. und 24. Stunde bezahlt werden muss. D. h. aber auch, dass die TZ-Kraft bei Erreichen des VZ-Deputats die nächsten Stunden erstmal nicht bezahlt bekommt, bis die Bagatellgrenze für Vollzeitler übersprungen wird.
Alle Länder, die ich bisher geprüft habe, handhaben dies auch so, jedenfalls für Tarifbeschäftigte (hier gilt § 4 I TzBfG). Für Beamte ist die Lage natürlich anders. NRW wird hier auf die Nase fliegen, bis dahin ist es aber ein langer Weg.
-
Ich hoffe, die Verbände bereiten schon jetzt die Widerspruchsdokumente
-
Die Verbäde wurden im Vorfeld beteiligt und alle haben diesem Vorhaben dezidiert widersprochen. Da mir diese Stellungnahme von meiner Gewerkschaft vorliegt , habe ich erst realisiert, dass mit dem Vorhaben nicht nur die Auslöseschwelle sondern wohl auch die Höhe der Bezahlung bei reglementiert wird. Aus den Ausführungen die so "von oben" gekommen sind ist das nicht zu entnehmen. Ich bin selber gespannt wie sich das entwickelt.
-
Also die Spalte "Vergütung ab" ist für mich nicht nachvollziehbar.
Dem schließe ich mich an. Wenn die Bagatellgrenze proportional berechnet wird, liegt sie bspw. bei 9 Wochenstunden (im Vergleich zu 25,5) bei rund 1,06 Stunden. Mit der zweiten Stunde Mehrarbeit ist die Bagatellgrenze überschritten.
-
Es gibt wohl ein Merkblatt der Bezirksregierung Münster. Hiernach wird die anteilige Besoldung bis zum Erreichen des vollen Deputats beibehalten. Ich kann nur hoffen, dass die anderen Bezirksregierungen auch so verfahren.
Dennoch bleibt es bei der Existenz der Bagatellgrenze. Eine Teilzeitlehrkraft die im März drei Mehrarbtsstunden geleistet hat geht also leer aus. Das ist nach dem BAG Urteil nicht erlaubt.
-
Dennoch bleibt es bei der Existenz der Bagatellgrenze. Eine Teilzeitlehrkraft die im März drei Mehrarbtsstunden geleistet hat geht also leer aus. Das ist nach dem BAG Urteil nicht erlaubt.
Welches Urteil hältst du hier für relevant? Das bezüglich der Vergütung von Klassenfahrten bei Teilzeitlehrkräften?
-
https://www.bezreg-muenster.de/system/files/m…br_muenster.pdf
Das ist zumindest von Januar 2026 -
Das Klassenfahrt Urteil ist nochmal ein anderes. Das Urteil auf das ich hier abstelle ist dass, was dazu geführt hat, dass man damals auf die Bagatellgrenze für Teilzeitkräfte verzichtet hat. Obgleich das Urteil nur für Tarifbeschäftigte galt, hat man dann generell gesagt, dass bei allen Teilzeitkräften auf die Bagatellgrenze verzichtet wird. Das Urteil stellt im Tenor darauf ab, dass eine Teilzeitkraft zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt sein darf als eine Vollzeitkraft. Wenn aber eine Vollzeitkraft bei 28 Ustd. eben ihr volles Gehalt bekommt, eine Teilzeitkraft die eigentlich 25 Std Vertrag hat macht jetzt drei Stunden Mehrarbeit, dann arbeitet diese Teilzeitkraft 28 Stunden, bekommt sie aber nicht bezahlt. Damit verdient bei gleicher Stundenzahl die Vollzeitkraft mehr als die Teilzeitkraft und das darf zu keinem Zeitpunkt sein. Das ist der Tenor des Urteils bzw. der Urteile. Weil es da mittlerweile auch Bestätigung durch den EugH gibt.
-
Das Klassenfahrt Urteil ist nochmal ein anderes. Das Urteil auf das ich hier abstelle ist dass, was dazu geführt hat, dass man damals auf die Bagatellgrenze für Teilzeitkräfte verzichtet hat. Obgleich das Urteil nur für Tarifbeschäftigte galt, hat man dann generell gesagt, dass bei allen Teilzeitkräften auf die Bagatellgrenze verzichtet wird. Das Urteil stellt im Tenor darauf ab, dass eine Teilzeitkraft zu keinem Zeitpunkt schlechter gestellt sein darf als eine Vollzeitkraft. Wenn aber eine Vollzeitkraft bei 28 Ustd. eben ihr volles Gehalt bekommt, eine Teilzeitkraft die eigentlich 25 Std Vertrag hat macht jetzt drei Stunden Mehrarbeit, dann arbeitet diese Teilzeitkraft 28 Stunden, bekommt sie aber nicht bezahlt. Damit verdient bei gleicher Stundenzahl die Vollzeitkraft mehr als die Teilzeitkraft und das darf zu keinem Zeitpunkt sein. Das ist der Tenor des Urteils bzw. der Urteile. Weil es da mittlerweile auch Bestätigung durch den EugH gibt.
Diese Argumentation lag ja auch beim Klassenfahrturteil vor. Ich kenne nur leider kein anderes, deshalb fragte ich nach.
-
Werbung