Beiträge von gingergirl

    Seph: Beleg für deine Aussage? Wie gesagt, in meiner Dienstordnung ist keine Vertretungsbereitschaft definiert. Wo ich mich außerhalb der Zeit, die für Aufgaben, die in meiner Dienstordnung enthalten sind, aufhalte, ist mir völlig selbst überlassen. Der Dienstherr kann mich deswegen nicht verpflichten, jeden Freitag ab 12 Uhr im Lehrerzimmer zu sitzen.

    Tom123: Das kann der Dienstherr eben nicht. Er kann dich nicht verdonnern, dass du dich grundsätzlich freitags ab 12 Uhr im Lehrerzimmer ohne Anrechnung auf dein Deputat bereithältst. Bitte zeige mir die Verordnung, Dienstordnung o.Ä., in der das so steht. Du nennst keine Quelle, die deine Behauptungen stützt. Ich wette, dass es die nicht gibt. Das wäre nämlich wirklich "Arbeitsbereitschaft" und ist zu vergüten. https://wirtschaftslexikon.gab…arbeitsbereitschaft-30470

    in Bayern gibt es wirklich keinerlei Anweisung von oben, dass man Präsenzzeiten, die wie eine "Arbeitsbereitschaft" zu werten sind, abzuleisten hat. Gibt die Lehrerdienstordnung nicht her.

    Kann es sein, dass wir was anderes unter "zur Verfügung stehen" verstehen? Ich spreche von "Arbeitsbereitschaft", sprich ich sitze in der Schule und halte mich für etwaige Vertretungen im Lehrerzimmer bereit. In diesem Fall kann ich nicht meiner Freizeit nachgehen und bin am Arbeitsort. Diese Art von Arbeitsbereitschaft muss bezahlt werden. Deswegen hütet sich mein Dienstherr auch tunlichst, solche Präsenzzeiten irgendwo offiziell anzuweisen. Gibt es nicht, ganz bestimmt auch für Niedersachsen nicht.

    Du kannst unabhängig von der Probezeit auch sofort in Elternzeit gehen. Eine Bekannte von mir in Bayern hat das so gemacht. Die Planstelle war 200 km von ihrem Wohnort weg. Sie hat sofort nach Annahme der Stelle Elternzeit beantragt. Da Sommerferien waren, musste sie die Stelle vor Ort nicht antreten (Elternzeitantrag unterliegt einer 7-Wichenfrist). Sie hat dann ein paar Wochen nicht gearbeitet und sich unterm Schuljahr eine Vertretungsstelle in der Nähe gesucht. Das ging, weil man in Elternzeit ja Teilzeit arbeiten darf. Zum nächsten Schuljahr hat sie einen Versetzungsantrag gestellt, der durchging.

    Tom123: da gab es schon mehrere Urteile, z.B. vom EuGh oder auch hier: https://www.lto.de/recht/hinte…u-1-ausgleich-mehrarbeit/

    Ich bin mir sicher, dass dein Dienstherr aka Kultusministerium den Schulen niemals offiziell einen Bereitschaftsdienst angewiesen hat. Das läuft alles schulintern und die Kollegen machen es halt mit. Kann ja auch Sinn machen, wenn man sich schulintern auf gewisse Präsenzzeiten einigt, um so häufigen spontanen Vertretungen vorzubeugen. Aber so eine allgemeine Vereinbarung wie "alle stellen sich grundsätzlich vormittags in der Schule zur Verfügung" geht nicht und würde ich auch nicht mitmachen.

    Tom123: dass du dich immer bereit halten musst, ist nicht rechtens. Wir haben in unserem Job neben dem Unterricht und unseren sonstigen dienstlichen Aufgaben keine vorgeschriebene Präsenzpflicht an der Schule. Dies wäre eine "Arbeitsbereitschaft" und wenn der Dienstherr von dir verlangt, dass du dich in der Arbeit bereit hältst, wo du nicht deiner Freizeit nachgehen musst, dann muss er dir die Präsenz bezahlen bzw. die Zeit zählt zur Dienstzeit.

    Ich verrate euch jetzt mal ein Geheimnis: Frischer Rosenkohl aus dem Garten schmeckt ganz anders als der, der schon Ewigkeiten im Supermarkt vor sich hin muffelt. Rosenkohl, der ganz frisch geerntet wird, stinkt nicht. Es gibt wohl kaum ein anderes Gemüse, bei dem sich der Eigenanbau so sehr lohnt, wie beim Rosenkohl.

    samu, ich sehe aktuell eher, dass die Bedingungen an der Schule mein Kind (2. Klasse) fertig machen. Der Distanzunterricht lief bei uns gut. Wir kümmern uns, er ist ein ganz cleverer Kerl, der sein Zeug macht. Wir haben einen großen Garten, durch Geschwister und Nachbarskinder hat er Sozialkontakte. Ansonsten ist er sehr kreativ und ihm ist eigentlich selten langweilig.

    Seit wieder Schule ist, ist er völlig durch den Wind. Heute hat es geschneit und unter 0 Grad. Mit seinen 7 Jahren hat er heute früh wie selbstverständlich und selbständig Schneehose und dicken Rolli aus dem Schrank gekramt. "Heute wird es kalt im Klassenzimmer" war sein Kommentar. In der Schule gibt es nichts, was ihm Freude macht. Kein Sportunterricht, öder Frontalunterricht. Zur Frühstückspause sitzt er allein auf dem Flur (!). Das kommt deswegen, weil ich angeregt hatte, dass sie doch alle besser draußen essen sollten. Mir war mulmig bei der Vorstellung, dass alle, es wird derzeit im vollen Klassenverband unterrichtet, zusammen ohne Maske im Klassenzimmer essen. Dies erschien mir angesichts des mutierten Virus, bei dem für eine Infektion nur kurze Kontaktzeiten genügen, nicht mehr zu verantworten. Anstatt die ganze Klasse zum Frühstücken auf den großzügigen Schulhof zu schicken, sitzt er jetzt allein auf dem Flur. Ehrlich, für die Psyche meines Kindes war der Distanzunterricht deutlich besser.

    Bei uns hat die Schulleitung bei mehreren Trägern und Einrichtungen angefragt, ob sie uns Räume zur Verfügung stellt. Wir sind in der Innenstadt und haben entsprechende Räumlichkeiten in der Nähe. Darunter waren z.B. eine Bank (hat einen Schulungsraum) und eine kirchliche Einrichtung. Haben alle sofort abgewinkt. Verstehe ich. Ich würde mir auch nicht die Seuche ins Haus holen wollen.

    Lindbergh: Du bekommst morgen einen üblen Bandscheibenvorfall und musst zur Physiotherapie. Da behandelt dich der von Kathie angesprochene Therapeut, der sich bei einem seiner Kinder angesteckt hat. Du hältst dich mit dem Mann 35 Minuten in einem Raum auf, durchaus mit nahem Kontakt. Deine Maske hat zwar eine Zertifizierung, das aber sein TÜV-Siegel nicht verdient. Und Zack, bist du infiziert. Spar dir doch endlich mal den Mythos der Eigenverantwortung.

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