Ich möchte mich gar nicht auf die konkrete Zeit festnageln lassen - die Schwankungen sind dennoch enorm.
Beiträge von Bolzbold
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Ich weiß dass meine Methode keine wirklich gute Lösung ist - habt ihr andere Ideen?
Wenn wirklich nur 2, 3 Schüler laut sind und der Rest komplett ruhig wäre es ja leicht - aber so ist es nun mal nicht.
Ein Grund ist sicher auch, dass ich eine eher leise Stimme habe und aufgrund von Stimmproblemen lautes Sprechen vermeiden muss. Könnte ich sehr laut sprechen, würde es wsl gleich weniger Störungen geben - das sehe ich an Kollegen, die mit sehr lauter Stimme unterrichten.
Lg!
In einigen Bundesländern sind Kollektivstrafen explizit untersagt - ich empfehle Dir dringend, vor einer solchen Entscheidung die Rechtslage zu überprüfen.
Was die Lautstärke betrifft, so hast Du mit Musik ein Nebenfach und das in den Randstunden - da ist es leider fast schon gesetzt, dass die SchülerInnen nicht mehr komplett ruhig sind. (Das sollte auch nicht der Anspruch sein.)
Was kannst Du tun?
- gestalte den Unterricht praxiszentrierter. Ermögliche, dass die SchülerInnen beim Musizieren oder szenischen Spiel die Sau rauslassen können.
- baue weniger Phasen mit Tafelanschrieb ein - das kann man ggf. anders machen.
- Euer Musikraum hat doch bestimmt entsprechende Technik. Benutze beim Sprechen ein Mikrophon/die Anlage. Dann wirst Du ohne große Not immer lauter sein als die SchülerInnen. (Ich brauche das aufgrund meiner Stimme und aufgrund meiner Gesangsausbildung nicht, habe aber auch schon aufs Mikro zurückgegriffen, wenn es mir zu blöd wurde.)
- nimm die Lautstärke zumindest teilweise hin, denn sonst ist das ein Spießrutenlaufen. Die SchülerInnen haben Dich vermutlich diesbezüglich schon am Haken.
- verhalte Dich professionell. Aus Frust eine Kollektivstrafe zu verhängen ist hochgradig unprofessionell und macht Dich angreifbar. -
Es gibt Orte, an denen hohe Preise akzeptiert werden, "weil es halt dazugehört". Die Wies'n könnten die Preise für die Mass verdoppeln - der Ansturm wäre derselbe. An der Tankstelle reagieren die Menschen zwar preissensibel beim Kraftstoff, aber nicht bei Süßwaren, Tabak und co.
Das kann ich für mich nicht bestätigen. Ich versuche, grundsätzlich nie an Autobahntankstellen zu tanken, weil das so unverschämt teuer ist. Ebenso wenig bin ich bereit, die Preise an Autobahnraststätten zu bezahlen - mit Ausnahme der Burgerketten. Da weiß ich immerhin, dass ich ein Mindestmaß an Qualität bekomme.
Die Preissensibilität an Tankstellen ist aber manchmal wirklich zwanghaft. Ob ich nun zwei Cent mehr oder weniger bezahle, sind bei einmal Volltanken maximal 1,40 Euro. Etwas anderes ist es bei den täglichen Schwankungen von bis zu 20 Cent bei uns. Das haut dann natürlich ganz anders rein. (Die A-Tankstelle bei uns im Ort hat abends und nachts wirklich abartige Preise...)
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Also ist es bei richtiger Anwendung gar kein Datenschutzproblem. Danke, das dachte ich mir.
Richtig. Leider scheitert es daran mitunter - und das Problem sitzt vor dem Gerät...
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Habe den Eindruck, dass bei uns bis auf die Schulleitung niemand gerne am Samstag kommt, besonders da zurzeit viele Korrekturaufgaben anfallen.
Hier habe ich noch etwas interessantes für Stundenplaner bezüglich der Eintragungen für solche Tage bekommen, besonders dann, wenn ein Ausgleich erfolgen soll.
https://schulverwaltungsinfos.nrw.de/untstat/forum/viewtopic.php?t=20
vgl. #27

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Süßigkeiten - vor allem alle Sachen, die Schokolade enthalten, sind wirklich teuer geworden.
Gab es Ritter-Sport mal für 99ct im Angebot oder Choco-Crossies für 1,99 €, so sind diese Zeiten schlichtweg vorbei. Fruchtgummi ist gleichwohl nicht in demselben Maße teurer geworden.
Die ganze saisonale Ware ist zusätzlich maßlos überteuert im Vergleich zur Standardtafel Schokolade. Eine bunte Einwickelfolie und eine andere Gussform - und schon kann man den dreifachen Preis verlangen. Unser E. verkauft nach den jeweiligen Events das Ganze übriggebliebene Zeugs in großen Plastiksäcken für effektiv vielleicht gerade einmal 30% des ursprünglichen Preises. Da schlagen wir dann gerne mal zu.
Theoretisch bin ich in der komfortablen Situation, meinen Einkaufswagen mit allem vollzupacken, worauf ich Lust habe. Aber das heißt nicht, dass ich das Geld deswegen mit vollen Händen ausgebe. Nikolaus und Ostern sind aber dann auch bei uns zwei Events, wo wir echt schlucken müssen, wenn wir unseren drei Kindern da die Stiefel oder die Nester füllen.
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Wir nutzen jetzt Webuntis auch seit knapp zwei Jahren für das Klassenbuch. Ich muss fairerweise sagen, dass es insgesamt mehr Arbeit macht als die Arbeit mit dem eintragen in das Papier-Klassenbuch - da wesentlich mehr Daten erfasst werden.
Wenn vier Schüler an jeweils zwei Stunden auch nur eine Minute zu spät kommen, sind das für den KL acht einzelne Einträge in WebUntis, die er händisch bearbeiten muss. Zusätzlich zu den normalen abwesenden Schülern.
Problematisch sind auch Kollegen, die damit nicht umgehen können und zB abwesende Schüler in einzelnen Stunden als anwesend melden oder Ähnliches.Wenn man das so penibel eintragen möchte, macht man sich zum Sklaven des Systems. Die deutliche Mehrheit der Kollegien, in denen ich gearbeitet habe, hat Verspätungen von 2 Minuten nicht ins Klassenbuch eingetragen und es bei einer Ermahnung belassen.
Was haltet Ihr eigentlich von der App, die in vielen Kollegien auf den privaten Handys installiert ist und verwendet wird?
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Bolzbold hat ja jetzt A15Z. Der macht jetzt den Wocheneinkauf bei Alnatura.
Ja, die ungefähr 130 Euro netto, die ich durch das "Z" jetzt mehr habe, machen den Kohl echt fett...
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Mag sein. kann natürlich auch sein, dass die Telefonrechnung nicht bezahlt wurde und gerade gar nichts geht. Das ist aber ein genau so kleiner Fall wie ein gebrochenes Handgelenk, das vom Schreiben der Entschuldigung abhält. Trotzdem vermag ich keine Rechtsgrundlage zu erkennen, die es erlaubt, eine schriftliche Entschuldigung nicht zu akzeptieren.
Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte. Es ging doch darum, ob das Entschuldigungsverfahren per WebUntis erlaubt ist, und nicht darum, ob es infolgedessen seitens der Schule zulässig ist, schriftliche Entschuldigungen künftig nicht mehr zu akzeptieren.
Das wäre rechtlich nicht nur nicht haltbar sondern auch von der Vorgehensweise völlig absurd. -
Eine E-mail-Adresse für eventuell mehrere Eltern? OK. Und ein Passwort braucht's da nicht? Wie muss ich mir das vorstellen?
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Also ich kaufe in der Regel bei E. ein (und weiß, dass ich auf großem Fuße lebe - nur eben noch nicht standesgemäß - so eine Signatur irgendeines Users oder einer Userin vor Urzeiten
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Ich auch. Statt der schriftlichen Entschuldigung auch etwas anderes zu akzeptieren, mag ja noch angehen. Das schafft mehr Möglichkeiten. Aber die Eltern auf die Verwedung des digitalen Systems zu verpflichten, bedeutet weniger Möglichkeiten, insbesondere den Wegfall der im Gesetz vorhesehenen.
Außerdem, ganz pragmatisch, verlässt man sich auf ein System, dessen Funktionieren man nicht in der Hand hat. Was machen die Eltern, wenn sie gerade keinen Internetzugang haben? Mit dem zusammen fällt oft auch das Telefon aus (VoIP).
Nochmal pragmatisch. Frage: wie erhalten denn die Eltern die Zugangsdaten zum elektrischen System?
Die Eltern werden mit einer E-Mail-Adresse, die zuvor angegeben wurde, dort registriert. Dann können sie in WebUntis ihr Kind krankmelden.
Es besteht in dem von Dir genannten Ausnahmefall auch immer noch die Möglichkeit anzurufen. Das Handy ist in der Regel vom Ausfall des VoIP nicht betroffen. Das wäre noch eine Alternative.
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Warum wäre das eine Absage?
Weil es reiner Formalismus wäre.
Schön wäre es natürlich, wenn das MSB hinginge und ankündigen würde, dass es hierfür die gesetzliche Grundlage schaffen würde und die Verwendung von WebUntis und dessen Funktionen bis auf Weiteres toleriert. -
Was haltet Ihr in diesem Zusammenhang von Selbstscankassen?
Ich habe das das allererste Mal in einem E.-Mark im Nachbarort gesehen und genutzt. Als wir im Urlaub in den Niederlanden waren, schienen diese System neben den (ausgedünnten) herkömmlichen Kassen Standard zu sein.Einerseits finde ich das recht entspannt, andererseits habe ich immer Angst, dass ich vergesse einen Artikel zu scannen und bei der stichprobenartigen Kontrolle dann Ärger bekomme. Was ich dabei aber wirklich gut fand, das war, dass die Rabatte automatisch ermittelt wurden und man beim Scannen schon sah, wieviel man am Ende bezahlen muss.
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Wie gesagt, man kann über die rechtliche Zulässigkeit streiten - das wäre aber dann eine Absage an Digitalisierung in der Schulverwaltung. Kann man machen.
Das MSB hat in der Vergangenheit früher oder später entsprechende Regelungen herausgebracht und möglicherweise noch nicht alle Gesetze und Verordnungen aktualisiert.
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Wenn die Schule nicht gutschreiben kann oder will im darauffolgenden Schuljahr, begibt sie sich ins Unrecht. Das weiß nur nicht jede/r KollegIn oder ist hinsichtlich des Einforderns der eigenen Recht eher zurückhaltend.
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Nun möchten wir vor Einführung aber wissen, wie es sich hierbei rechtlich verhält, ob diese Form der digitalen Entschuldigung „vor der Bezirksregierung Bestand hätten“.
Das hier ist im Grunde die zentrale Frage. Bevor ich darauf antworte, möchte ich vorwegschieben, dass jedes System ausgehebelt werden kann, wenn die beteiligten Personen es darauf anlegen. Und jedes System ist nur so gut wie diejenigen, die es benutzen. Das trifft auch auf die Nutzung von WebUntis zu. Man ist im schulischen Kontext gut beraten, sich Veränderungen bei verwaltungstechnischen Abläufen nicht primär von der Misstrauensebene zu nähern.
Bei uns gibt es die digitale Krankmeldung jetzt auch seit einem Jahr. Es entlastet vor allem die Sekretärinnen in der Zeit von 7.15 Uhr bis kurz nach 8 Uhr. Gleichzeitig ist aber der Papierkram von jetzt auf gleich weg. Das hat für alle Klassen- und Stufenleitungen durchaus einen Mehrwert - zumal die Gründe für das Fehlen (z.B. "krankgemeldet oder einfach nur "abwesend") dort für alle KollegInnen in ihren Klassen und Kursen ausgewiesen sind.
Die einzige Falle, die es gibt, ist das Zusammenrechnen der Fehlzeiten, weil aktuell noch die Stunden, in denen die KollegInnen selbst nicht da waren, ebenso als Fehlzeiten in dem jeweiligen Fach gezählt werden. Es müssen also bei kritischen Fällen - und hier käme die BR ja irgendwann ins Spiel - immer die exakten Fehlzeiten händisch nachgerechnet werden. (So zumindest noch bei uns am Ende des letzten Schuljahres.)Schauen wir auch nochmal ins Gesetz, konkret § 43 Abs. 2 SchulG:
(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.Wenn man Langeweile hat, könnte man nun über die Schriftlichkeit im Zeitalter der Digitalität diskutieren. Das würde seitens der Schulen keinen Sinn ergeben, weil sie dann WebUntis auch gleich wieder einstampfen könnten. Was die BR betrifft, so ist der Behörde wichtig, ob die personenbezogenen Daten der Schüler ordentlich gepflegt sind und die Fehlzeiten, gerade wenn es um die Bewertbarkeit von SchülerInnen oder die Gefährdung von Schullaufbahnen geht.
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Bei dem im Eingangsthread genannten Supermarkt mache ich oft dieselben Erfahrungen - Geisterbahnidylle inklusive.
Irgendwann habe ich bemerkt, dass samstags zwischen 15.15 und 17 Uhr der Markt sehr leer ist, was daran liegt, dass die meisten, die dort einkaufen, wahlweise im nahegelegenen Stadion sind oder im zweiwöchigen Wechsel vor ihrem 70" Fernseher. Das ist für mich der perfekte Zeitraum zum einkaufen - und funktioniert auch beim teureren Supermarkt mit dem E.
Letzterer hat einen höheren Personalschlüssel, was sich natürlich auch in den Preisen zeigt. Gleichwohl kaufe ich dort gerne ein, weil die Obst- und Gemüseabteilung, besonders aber die Metzgerei um Längen besser sind - man hat auch nicht das Gefühl, in einer abgeranzten Lagerhalle einzukaufen.Was die Schlagen betrifft, so habe auch ich das Talent, mich ausgerechnet in die Schlange zu stellen, wo es länger dauert. Gleichwohl habe ich aber auch genauso oft das Glück, dass die Kasse komplett frei ist oder nur eine oder zwei Leute vor mir sind. Zufall.
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Die Diskussion über das Handling der LK (oder Test, oder was auch immer) ist doch im Grunde müßig. Da hat jede/r seine/ihre Vorlieben aufgrund der entsprechenden Erfahrungen und der eigenen Arbeitsorganisation.
Ich habe verlorene Blätter oder Hefte in 20 Jahren im Beruf nur äußerst selten selbst erlebt. In den wenigen Fällen handelte es sich um von den SchülerInnen eingesteckte Hefte oder Blätter oder um tatsächlich nicht bearbeitete Aufgaben. Dass bei einem Stapel Tests oder Arbeiten ausgerechnet ein einzelnes Blatt verlorengeht - wenn es nicht gerade ganz oben oder unten liegt und aus unerfindlichen Gründen den Weg nicht auf meinen Schreibtisch findet - ist tatsächlich unwahrscheinlich.Gleichwohl zweifelt man dann für einen Moment an sich und denkt über die möglichen Folgen nach. Die sind aber letztlich überschaubar, zumal die Optionen zum Heilen des Ganzen für den Fall, dass die Lehrkraft hier geschludert hat, bereits benannt wurden (i.e. Nachschreiben). Weitere Folgen sind letztlich nicht zu befürchten.
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Klingt nach viel Blabla. Die Didaktische Jahresplanung ist ja durch den Bildungsplan sowieso schon so festgezurrt, dass da kaum etwas bewirkt werden kann. Und wenn autoritäre Kräfte erstmal an der Macht sind, ist es ohnehin vorbei damit. Zumal andere demokratische Länder auch verbindliche Lehrpläne mit Stoffverteilung haben. Also, dieses Argument überzeugt überhaupt nicht.
Es war der Versuch einer Erklärung vor dem Hintergrund unserer Geschichte. Was und wie andere Länder das machen, ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Dass gleichzeitig noch andere Aspekte unseres Staatswesens einer solchen Entwicklung vorbeugen sollen, dürfte evident sein. In der Tat sind aber didaktische Jahresplanungen und schulinterne Curricula letztlich viel Blabla.
Was die EntwicklerInnen in der Behörde betrifft, so ist das leider ihr Auftrag, nur den Rahmen vorzugeben. Zu Ende denken könnten sie das bestimmt. Aber dann kommt halt wieder die Politik...
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