Beiträge von Bolzbold

    Es gab an meiner alten Schule einige wenige, die mit A13 in Pension gegangen sind. Das kann an nicht vorhandenen Ambitionen gelegen haben, mehr aber noch an dem über mehrere Jahre gehenden Beförderungsstopp durch die damalige(n) Landesregierung(en).

    Einige wurden erst mit ca. 60 Jahren nach A14 befördert. Einige andere mangels Stellen dann eben nicht. Mittlerweile, so nehme ich das wahr, ist es eher eine Ausnahme, dass man als Studienrat oder -rätin in Pension geht.

    Grob gesagt gibt es da zwei Fälle:

    1. Die Schule braucht für einen Arbeitsbereich jemanden, der ihn leitet oder federführend bearbeitet.
    2. Es gibt jemanden, der viel Vorarbeit geleistet hat und mit einer halbwegs passenden Stelle 'belohnt' wird.

    Mit dem Aussterben der alten SL-Patriarchen wird Fall 2 seltener.

    Auch wenn Schulen mit vielen Beförderungsstellen diese in der Vergangenheit für wunderliche Dinge vergeben haben, solltest du eher nicht davon ausgehen, dass bei den genannten Tätigkeiten eine darauf zugeschnittene Beförderungsstelle ausgeschrieben wird.

    Das kann ich aus eigener Erfahrung unterstreichen. Ich habe beides im Guten wie im Schlechten erlebt.

    Ich habe am Freitag ein Gespräch mit der Schulleitung gesucht. Ich behalte meine Klassenleitung, der neue Kollege geht in die dualen Klassen. Erreicht habe ich das aber auch nur, weil ich ziemlich deutlich gemacht habe, dass das mein letzter Tag an der Schule sein könnte. Schade, dass man erst solche Drohkulissen aufbauen muss, aber da die Schulleitung mit ähnlichen Mitteln arbeitet, herrscht so immerhin Waffengleichheit.

    Respekt und Kompliment für Deinen Mut. Manchmal geht es eben nur so.

    Da hast du recht. Aber um die Ferien herum ist es scheinbar besonders "schlimm". Wobei ich es hier für am wenigsten schlimm erachte. Die letzte Woche vor den Ferien ist oftmals relativ inhaltsleer was den Unterricht angeht. Man verpasst also Frühstück, Filme schauen und nettes Beisammensitzen. Naja.

    Ich erlebe in der Schule oft Folgendes:
    Bis zu zwei Wochen nach den Schulferien sind die Schüler noch nicht leistungsbereit oder -willig, weil gerade erst Ferien waren. Ebenso zwei Wochen vor den nächsten Ferien sind sie ebenso wenig leistungsbereit oder -willig, weil ja bald Ferien sind. Als Lehrkraft muss ich also regelmäßig gegen entsprechende Widerstände angehen.

    Henne - Ei?

    Zu 1: Bin ich bei dir. Passiert leider manchmal, dass man das falsch macht. https://rp-online.de/nrw/landespoli…m_aid-106773683

    Kann man so sehen. Gleichwohl kann man sich im Vorfeld über das Vorhaben und die Chancen auf Genehmigung informieren - das wird ja auch von "normalen" Eltern erwartet.

    Was ich hier wirklich für problematisch halte, ist, dass das einer von vielen Tropfen ist, der die Glaubwürdigkeit von PolitikerInnen aushöhlt. Wenn ich in einer Partei bin, die sich ganz besonders soziale Gerechtigkeit auf die Fahne geschrieben hat, dann darf mir so etwas nicht passieren. Die mitgelieferte Begründung ist ferner an Peinlichkeit nicht zu überbieten.

    In diesem Fall war das Verhalten ja auch noch geradezu dumm, andererseits aber eben "menschlich", da Frau Ministerin denselben Fehler gemacht hat wie sicherlich viele andere Eltern auch, indem sie ihr Vorhaben in den sozialen Netzwerken gepostet hat.

    Der eine Tag an sich ist nicht das Problem. Hier geht es um die Vorbildfunktion. Die Justizministerin (!) findet eine Legitimation, geltendes Recht zu dehnen. Quod licet Iovi, non licet bovi?

    Und ob eine Schulleitung den Ar*** in der Hose gehabt hätte, den Antrag einer Ministerin abzulehnen...

    Ob ein Schulleiter selbst unterrichtet, ist mir völlig egal. Eine Schulleitung muss ihre Schule gut managen, nach außen vertreten und die Rahmenbedingungen so gestalten, dass eine angenehme Arbeitsatmosphäre herrscht und sie ihr Team bei Laune hält. Alles andere ist meines Erachtens absolut sekundär und ich glaube gerne, dass das Vollzeitpensum damit auch bereits gut ausgeschöpft ist.

    Ja, das ist so. Und mein Schulleiter unterrichtet gerade notgedrungen umgerechnet zehn Stunden (zu 45 Minuten). Ich selbst bin aktuell auch spürbar über einer halben Stelle an Unterrichtsverpflichtung.

    Sein Team bei Laune zu halten und die Arbeitsatmosphäre angenehm zu gestalten, ist eine Herausforderung. Ich muss feststellen, dass mich strahlende KollegInnenaugen mittlerweile zufriedener machen als strahlende Kinderaugen. Erstere sieht man deutlich seltener und es ist ungleich schwieriger, dies bei KollegInnen wieder herbeizuführen. Aber es lohnt sich. Und dann strahlen mittelfristig auch noch mehr Kinderaugen.

    Bei uns in NRW obliegt die Notengebung allein dem verantwortlichen Fachlehrer. Die Schulleitung darf den Fachlehrer nur beraten, aber auf gar keinen Fall die Note ändern. Schließlich muss der Fachlehrer die Note ggf. auch verteidigen.

    Das findet sich so in der ADO. Laut Hoegg gibt es in krassen Fällen von Verstößen gegen die Grundsätze der Notengebung ein so genanntes Selbsteintrittsrecht der Schulleitung. In NRW müsste hier die Schulaufsicht ins Boot geholt werden. Das kann natürlich den Druck auf die Lehrkraft erhöhen.

    Och Leute...

    ... ich war jetzt an drei Schulen und in der Behörde. Von "knüselig" bis elegant-schick bzw. Streetwork-Outfit bis Kostüm habe ich dort so ziemlich alles gesehen. Das ist mittlerweile wohl so.

    Ich selbst bevorzuge bekanntermaßen einen eleganten Ethno-Mix, der sicherlich mal etwas overdressed wirken kann. Mir gefällt es, ich fühle mich darin wohl und es passt grundsätzlich zu meiner Tätigkeit.

    Mich auch. Deswegen frage ich.

    Ich könnte mir das nur so erklären, dass das ein wirklich großes System ist mit einer sehr großen Zahl an Lehrkräften, so dass sich daraus eine Leitungszeit ergibt, die die Deputate von SL und stv. SL überschreiten. Das beißt sich dennoch mit dem Passus der ADO, dass die Erteilung von Unterricht auch zu den Aufgaben von Schulleitung gehört.

    Temporär mag ich mir eine solche Konstellation - also dass eine SL gar nicht unterrichtet - vorstellen. Aber dauerhaft sehen die ADO und die Vorgaben der erwähnten VO dann doch etwas anderes vor.

    Wo sind eigentlich die Meldungen aus der Schweiz und Österreich, wie macht man es in den Alpen? Mit Schlitten zur Arbeit wäre ja schon mega 😎

    Ich habe vor einiger Zeit einen Artikel gelesen, in dem beschrieben wurde, dass wir in Deutschland eine Präventiv- und Palliativgesellschaft haben. Das trifft es eigentlich ganz gut.

    Es würde mich wundern, wenn das irgendwo dezidiert aufgeführt würde, weil das einen Widerspruch zur letztlich dynamischen Leitungszeit nach VO zu §93 Abs. 2 SchulG darstellen würde (vgl. https://bass.schule.nrw/6218.htm).

    Die Leitungszeit liegt faktisch immer unter dem addierten Deputat von SL und stv. SL. In sehr großen Systemen mag das anders sein, aber da erhalten die AL in der Regel dann auch Leitungszeit. Wenn die SL gar nicht mehr unterrichten wollen würde, müsste sie

    a) die meiste Leitungszeit für sich beanspruchen und
    b) dafür alle anderen mit Leitungsaufgaben betrauten Personen mehr unterrichten lassen und

    c) darauf hoffen, dass das im Einvernehmen erfolgt oder die erweiterte Schulleitung keine Ahnung von der entsprechenden Verordnung hat und somit die Schulaufsicht außen vor bleibt.

    Kann man als SL machen - aber ob man sich damit Freunde macht?

    Liebes Forum,

    ich habe mich in der Elternzeit aufgrund eines sehr langen Fahrtweges versetzen lassen obwohl es mir an der alten Wirkungsstätte gefiel. Mit Kind, Kegel und Kita wäre der lange Weg sehr umständlich geworden. Leider gefiel es mir an der neuen Schule aus verschiedenen Gründen nicht, wir hatten Glück und endlich eine bezahlbare, größere Wohnung gefunden. Meine alte Wirkungsstätte wäre wieder näher und ich würde gerne wieder zurück. Leider bin ich aufgrund einer schweren Autoimmunerkrankung seit über 6 Monaten krank geschrieben, was jeden SL natürlich abschreckt. Meine Frage ist nun: "Tauschen sich die SL untereinander aus?". Klar, eine Kristallkugel hat niemand, aber vielleicht Erfahrungswerte? Macht es Sinn, sich aus dem Krankenstand um eine Versetzung zu bemühen oder sollte ich erst wieder an meiner neuen Schule starten und mich dann um eine Rückversetzung bemühen?

    Freue mich über Antworten. 😊

    Ich würde mich an die Personalsachbearbeitung wenden, das Problem schildern und fragen, welche Möglichkeiten es in diesem Fall gibt.
    Erfahrungswerte helfen hier nur bedingt weiter, weil sie wahlweise Hoffnung schüren oder zerstören. Da sind Informationen aus erster Hand sicherlich hilfreicher.

    Um mal eine andere Sichtweise in den Raum zu werfen: Bist du dir über das Ausmaß deiner neuen Aufgaben vollumfänglich im klaren? Es kann durchaus sein, dass trotz des Sprunges von A13Z auf A14Z dein realer Stundenlohn sinken wird.

    Das ist in der Tat ein Argument. Ich verdiene mit A15Z sage und schreibe grob etwas mehr als einen Euro pro Stunde mehr im Vergleich zu meiner alten Koordinatorentätigkeit (A15). Auch die 500 Euro von A14 auf A15 sind letztlich nur 4 Euro pro Stunde mehr.

    Diese Tätigkeiten muss man ausüben wollen - mit allen Konsequenzen, die sich daraus ergeben. Das macht man nicht des Geldes wegen.

Werbung