Entschuldigungen über WebUntis statt Papierflut

  • Hallo miteinander,


    Wir benutzen an meiner Schule (Realschule NRW) die Plattform „WebUntis“ als digitales Klassenbuch und Kommunikationstool. Nun steht die Entscheidung an, ob es Eltern ermöglicht werden soll, ihre Kinder über WebUntis auch entschuldigen zu können (also nicht nur abmelden, sondern die klassische „schriftliche Entschuldigung“ soll ersetzt und die Schule so papierloser werden.

    Nun möchten wir vor Einführung aber wissen, wie es sich hierbei rechtlich verhält, ob diese Form der digitalen Entschuldigung „vor der Bezirksregierung Bestand hätten“.


    Gibt es hierzu in der Community Erfahrungswerte?


    Auch würde ich mich über allgemeine Erfahrungen zu digitalen Entschuldigungsverfahren freuen. Die Haltung im Kollegium ist ein bisschen hin und hergerissen zwischen „Dann verarschen uns die SuS ja nur noch!“ und „Verarschen tun die uns sowieso, nur so macht es weniger Papierkram!“


    Danke schon einmal für eure Beiträge!

  • In Baden-Württemberg seit Februar ausdrücklich erlaubt. Aber wie immer, jedes Bundesland ist anders.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • 2. Frage übersehen. Bei uns haben die Eltern einen eigenen Account und für U18 muss dieser verwendet werden. Schüler können also nicht mehr "verarschen" als vorher. Man darf aber im Einzelfall auf Papier bestehen.

    Bis jetzt bin ich erleichtert über diese Erneuerung, habe hier neulich ausführlich darüber geschrieben. Ein Klick auf angenommen oder abgelehnt statt 2 dicke Leitzordner und jährliche Aktenvernichterorgie.

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  • Wir verzichten auch auf schriftliche Entschuldigen (Grundschule NRW). Die Eltern melden die Kinder telefonisch, per Mail oder per App ab. Dafü gilt ein Kind aber auch sofort als unentschuldigt, wenn es morgens nicht abgemeldet ist. Schriftliche Entschuldigungen später nachreichen gibt es nicht mehr.

    Da unser Chef Regeln eher zu streng als zu locker sieht, gehe ich davon aus, dass dies rechtlich möglich ist.

  • Nun möchten wir vor Einführung aber wissen, wie es sich hierbei rechtlich verhält, ob diese Form der digitalen Entschuldigung „vor der Bezirksregierung Bestand hätten“.

    Das hier ist im Grunde die zentrale Frage. Bevor ich darauf antworte, möchte ich vorwegschieben, dass jedes System ausgehebelt werden kann, wenn die beteiligten Personen es darauf anlegen. Und jedes System ist nur so gut wie diejenigen, die es benutzen. Das trifft auch auf die Nutzung von WebUntis zu. Man ist im schulischen Kontext gut beraten, sich Veränderungen bei verwaltungstechnischen Abläufen nicht primär von der Misstrauensebene zu nähern.

    Bei uns gibt es die digitale Krankmeldung jetzt auch seit einem Jahr. Es entlastet vor allem die Sekretärinnen in der Zeit von 7.15 Uhr bis kurz nach 8 Uhr. Gleichzeitig ist aber der Papierkram von jetzt auf gleich weg. Das hat für alle Klassen- und Stufenleitungen durchaus einen Mehrwert - zumal die Gründe für das Fehlen (z.B. "krankgemeldet oder einfach nur "abwesend") dort für alle KollegInnen in ihren Klassen und Kursen ausgewiesen sind.
    Die einzige Falle, die es gibt, ist das Zusammenrechnen der Fehlzeiten, weil aktuell noch die Stunden, in denen die KollegInnen selbst nicht da waren, ebenso als Fehlzeiten in dem jeweiligen Fach gezählt werden. Es müssen also bei kritischen Fällen - und hier käme die BR ja irgendwann ins Spiel - immer die exakten Fehlzeiten händisch nachgerechnet werden. (So zumindest noch bei uns am Ende des letzten Schuljahres.)

    Schauen wir auch nochmal ins Gesetz, konkret § 43 Abs. 2 SchulG:
    (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

    Wenn man Langeweile hat, könnte man nun über die Schriftlichkeit im Zeitalter der Digitalität diskutieren. Das würde seitens der Schulen keinen Sinn ergeben, weil sie dann WebUntis auch gleich wieder einstampfen könnten. Was die BR betrifft, so ist der Behörde wichtig, ob die personenbezogenen Daten der Schüler ordentlich gepflegt sind und die Fehlzeiten, gerade wenn es um die Bewertbarkeit von SchülerInnen oder die Gefährdung von Schullaufbahnen geht.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das hier ist im Grunde die zentrale Frage. Bevor ich darauf antworte, möchte ich vorwegschieben, dass jedes System ausgehebelt werden kann, wenn die beteiligten Personen es darauf anlegen. Und jedes System ist nur so gut wie diejenigen, die es benutzen. Das trifft auch auf die Nutzung von WebUntis zu. Man ist im schulischen Kontext gut beraten, sich Veränderungen bei verwaltungstechnischen Abläufen nicht primär von der Misstrauensebene zu nähern.

    Bei uns gibt es die digitale Krankmeldung jetzt auch seit einem Jahr. Es entlastet vor allem die Sekretärinnen in der Zeit von 7.15 Uhr bis kurz nach 8 Uhr. Gleichzeitig ist aber der Papierkram von jetzt auf gleich weg. Das hat für alle Klassen- und Stufenleitungen durchaus einen Mehrwert - zumal die Gründe für das Fehlen (z.B. "krankgemeldet oder einfach nur "abwesend") dort für alle KollegInnen in ihren Klassen und Kursen ausgewiesen sind.
    Die einzige Falle, die es gibt, ist das Zusammenrechnen der Fehlzeiten, weil aktuell noch die Stunden, in denen die KollegInnen selbst nicht da waren, ebenso als Fehlzeiten in dem jeweiligen Fach gezählt werden. Es müssen also bei kritischen Fällen - und hier käme die BR ja irgendwann ins Spiel - immer die exakten Fehlzeiten händisch nachgerechnet werden. (So zumindest noch bei uns am Ende des letzten Schuljahres.)

    Schauen wir auch nochmal ins Gesetz, konkret § 43 Abs. 2 SchulG:
    (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

    Wenn man Langeweile hat, könnte man nun über die Schriftlichkeit im Zeitalter der Digitalität diskutieren. Das würde seitens der Schulen keinen Sinn ergeben, weil sie dann WebUntis auch gleich wieder einstampfen könnten. Was die BR betrifft, so ist der Behörde wichtig, ob die personenbezogenen Daten der Schüler ordentlich gepflegt sind und die Fehlzeiten, gerade wenn es um die Bewertbarkeit von SchülerInnen oder die Gefährdung von Schullaufbahnen geht.

    Schriftlich heißt im Recht aber wohl mit Unterschrift, ansonsten spräche man von Textform. Aber mir sind auch E-Mails von Betreuern lieber als Entschuldigungsformulare, die irgendeinen Kringel aufweisen.

  • Wie gesagt, man kann über die rechtliche Zulässigkeit streiten - das wäre aber dann eine Absage an Digitalisierung in der Schulverwaltung. Kann man machen.

    Das MSB hat in der Vergangenheit früher oder später entsprechende Regelungen herausgebracht und möglicherweise noch nicht alle Gesetze und Verordnungen aktualisiert.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wie gesagt, man kann über die rechtliche Zulässigkeit streiten - das wäre aber dann eine Absage an Digitalisierung in der Schulverwaltung.

    Mal andersherum. Wenn die "Digitalisierung" politisch gewünscht wäre, müsste man auch die Vorausetzungen dafür schaffen. U. a. die technischen und die rechtlichen.

    Das MSB hat in der Vergangenheit früher oder später entsprechende Regelungen herausgebracht und möglicherweise noch nicht alle Gesetze und Verordnungen aktualisiert.

    Dann sollten sie das vielleicht mal tun, anstatt zu erwarten, dass die Schulen rechtlich in die Zentrifuge klettern. S. o. Wenn jemand meint, wir sollen das alles nur noch digital machen, dann bitte entsprechend kümmern. Aber in NRW ist es ja üblich, dass seitens der obersten Schualaufsichtsbehörde die Dinge nicht zu Ende gedacht werden. Hatten wir gerade in einem anderen Thread. Werden wir noch öfter sehen.

  • Wie gesagt, man kann über die rechtliche Zulässigkeit streiten - das wäre aber dann eine Absage an Digitalisierung in der Schulverwaltung. Kann man machen.

    Das MSB hat in der Vergangenheit früher oder später entsprechende Regelungen herausgebracht und möglicherweise noch nicht alle Gesetze und Verordnungen aktualisiert.

    Warum wäre das eine Absage?

  • ob das rechtlich in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln.

    Ich auch. Statt der schriftlichen Entschuldigung auch etwas anderes zu akzeptieren, mag ja noch angehen. Das schafft mehr Möglichkeiten. Aber die Eltern auf die Verwedung des digitalen Systems zu verpflichten, bedeutet weniger Möglichkeiten, insbesondere den Wegfall der im Gesetz vorhesehenen.

    Außerdem, ganz pragmatisch, verlässt man sich auf ein System, dessen Funktionieren man nicht in der Hand hat. Was machen die Eltern, wenn sie gerade keinen Internetzugang haben? Mit dem zusammen fällt oft auch das Telefon aus (VoIP).

    Nochmal pragmatisch. Frage: wie erhalten denn die Eltern die Zugangsdaten zum elektrischen System?

  • Warum wäre das eine Absage?

    Weil es reiner Formalismus wäre.
    Schön wäre es natürlich, wenn das MSB hinginge und ankündigen würde, dass es hierfür die gesetzliche Grundlage schaffen würde und die Verwendung von WebUntis und dessen Funktionen bis auf Weiteres toleriert.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich auch. Statt der schriftlichen Entschuldigung auch etwas anderes zu akzeptieren, mag ja noch angehen. Das schafft mehr Möglichkeiten. Aber die Eltern auf die Verwedung des digitalen Systems zu verpflichten, bedeutet weniger Möglichkeiten, insbesondere den Wegfall der im Gesetz vorhesehenen.

    Außerdem, ganz pragmatisch, verlässt man sich auf ein System, dessen Funktionieren man nicht in der Hand hat. Was machen die Eltern, wenn sie gerade keinen Internetzugang haben? Mit dem zusammen fällt oft auch das Telefon aus (VoIP).

    Nochmal pragmatisch. Frage: wie erhalten denn die Eltern die Zugangsdaten zum elektrischen System?

    Die Eltern werden mit einer E-Mail-Adresse, die zuvor angegeben wurde, dort registriert. Dann können sie in WebUntis ihr Kind krankmelden.

    Es besteht in dem von Dir genannten Ausnahmefall auch immer noch die Möglichkeit anzurufen. Das Handy ist in der Regel vom Ausfall des VoIP nicht betroffen. Das wäre noch eine Alternative.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Weil es reiner Formalismus wäre.
    Schön wäre es natürlich, wenn das MSB hinginge und ankündigen würde, dass es hierfür die gesetzliche Grundlage schaffen würde und die Verwendung von WebUntis und dessen Funktionen bis auf Weiteres toleriert.

    achso, das war nicht auf mich bezogen :D ok verstehe, ja klar das muss gewollt sein.

  • Es besteht in dem von Dir genannten Ausnahmefall auch immer noch die Möglichkeit anzurufen. Das Handy ist in der Regel vom Ausfall des VoIP nicht betroffen. Das wäre noch eine Alternative.

    Mag sein. kann natürlich auch sein, dass die Telefonrechnung nicht bezahlt wurde und gerade gar nichts geht. Das ist aber ein genau so kleiner Fall wie ein gebrochenes Handgelenk, das vom Schreiben der Entschuldigung abhält. Trotzdem vermag ich keine Rechtsgrundlage zu erkennen, die es erlaubt, eine schriftliche Entschuldigung nicht zu akzeptieren.

    Schön wäre es natürlich, wenn das MSB hinginge und ankündigen würde, dass es hierfür die gesetzliche Grundlage schaffen würde und die Verwendung von WebUntis und dessen Funktionen bis auf Weiteres toleriert.

    Hammse aber nich. Außerdem ist eine Ankündigung eben keine Gesetzesänderung. Elektrische Klassenbücher gibt es ja nun nicht erst seit übermorgen. Man hätte genug Zeit gehabt, die Rechtslage anzupassen. Daraus, dass es nicht psssiert ist, kann ich doch nur schließen, dass es nicht gewollt ist.

    Die Schulen, insbesondere wir Lehrerinnen, dürfen uns immer öffentlich anpöllen lassen, dass wir Moderninsierungsverweigerinnen seien und nicht mit der Zeit gingen und blabla. Nee, auf allen Ebenen kein Bock drauf.

  • Mag sein. kann natürlich auch sein, dass die Telefonrechnung nicht bezahlt wurde und gerade gar nichts geht. Das ist aber ein genau so kleiner Fall wie ein gebrochenes Handgelenk, das vom Schreiben der Entschuldigung abhält. Trotzdem vermag ich keine Rechtsgrundlage zu erkennen, die es erlaubt, eine schriftliche Entschuldigung nicht zu akzeptieren.

    Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte. Es ging doch darum, ob das Entschuldigungsverfahren per WebUntis erlaubt ist, und nicht darum, ob es infolgedessen seitens der Schule zulässig ist, schriftliche Entschuldigungen künftig nicht mehr zu akzeptieren.
    Das wäre rechtlich nicht nur nicht haltbar sondern auch von der Vorgehensweise völlig absurd.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das steht doch überhaupt nicht zur Debatte. Es ging doch darum, ob das Entschuldigungsverfahren per WebUntis erlaubt ist, und nicht darum, ob es infolgedessen seitens der Schule zulässig ist, schriftliche Entschuldigungen künftig nicht mehr zu akzeptieren.
    Das wäre rechtlich nicht nur nicht haltbar sondern auch von der Vorgehensweise völlig absurd.

    Das wurde hier aber so beschrieben. Ich würde diese Regelung sofort ändern. Absurd ist das außerdem.

    Wir verzichten auch auf schriftliche Entschuldigen (Grundschule NRW). Die Eltern melden die Kinder telefonisch, per Mail oder per App ab. Dafü gilt ein Kind aber auch sofort als unentschuldigt, wenn es morgens nicht abgemeldet ist. Schriftliche Entschuldigungen später nachreichen gibt es nicht mehr.

    Da unser Chef Regeln eher zu streng als zu locker sieht, gehe ich davon aus, dass dies rechtlich möglich ist.

  • Unabhängig von der Rechtslage bin ich an unserer Schule vehement gegen eine Öffnung von WebUntis für die Eltern, da es zu viele Möglichkeiten gibt, dass Eltern sensible Daten sehen könnten.

    Mir ist bewusst, dass es für alles ein Rechtemanagement gibt, aber das System muss auch von den Kolleginnen und Kollegen entsprechend genutzt werden.

    Standardbeispiel ist hier für mich die Eintragung des Abwesenheitsgrunds "Schulsozialarbeit" bei Kindern, die wegen häuslicher Vorfälle genau diese Information nicht an die Eltern haben möchten.

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