Quis custodiet ipsos custodes?
Diese Frage darf hier sicherlich gestellt werden. Da die Bezirksregierungen und auch die untere Schulaufsicht erst einmal ihre Arbeit weitestgehend selbstständig tun dürfen und da so schnell keine vorgesetzte Behörde draufschaut, muss schon eine Menge passieren, bis das MSB beispielsweise seiner nachgeordneten Behörde entsprechende Weisungen erteilt. Öffentlichkeitswirksam erfolgt das ohnehin nicht - und das aus gutem Grund.
Unabhängig von diesem Fall gibt es ja in Deutschland die Tendenz, sich direkt bei höherer Stelle zu beschweren und dann auf eine Entscheidung im eigenen Sinne zu hoffen - und diese im Idealfall (Utopie!) dann auch noch selbst zwecks Genugtuung miterleben zu dürfen.
Mit Ausnahme von Verbrechen o.ä. kann ich es nachvollziehen, dass solche Dinge erste einmal hinter verschlossenen Türen geklärt werden. Das schützt mittelbar alle Beteiligten.