Beiträge von Bolzbold

    Sehe ich hier absolut anders. Ich habe das Telefon neben dem PC stehen, man kann hier problemlos einen Anruf entgegennehmen und parallel in Untis arbeiten. Das sollte man schon können, sorry. Und eine kurze Vorlaufzeit entsteht ja unabhängig von dem Medium, wie die Krankmeldung eingeht. Ob Elfriede sich jetzt um 07:39 per Mail oder per Telefon krankmeldet, macht keinen Unterschied.

    Wenn Du das parallel hinbekommst und das die beste Form für Dich ist, mit Krankmeldungen umzugehen, freut mich das für Dich. Gleichwohl finde ich es schade, wenn Du im nächsten Satz suggerierst, dass das das Maß der Dinge ist und man das können müsse - gerade wenn es wie dargestellt eben auch anders geht und das Prozedere nicht so laufen muss wie bei Dir.

    Rein von der Effizienz her sind E-Mails zur Krankmeldung, die zwischen dem Abend vorher und 7 Uhr eintreffen für mich als Vertretungsplaner einfacher zu handhaben als wenn ich parallel zur Eingabe die Anrufe entgegennehmen muss. Gerade bei den kurzfristigen Erkrankungen ist es hilfreich, das Gesamtbild zu haben und dann die entsprechenden Eingaben in Untis zu machen als nach und nach die Krankmeldungen entgegenzunehmen.

    Verspätete Krankmeldungen sind unabhängig vom gewählten Medium immer ein Problem.

    Ganz nüchtern betrachtet empfiehlt sich ein Umzug erst dann, wenn man zumindest weiß, wo einer von beiden Partnern sicher hinkommt.

    Der nächste Punkt ist die Perspektive über die nächsten zwei Jahre hinaus, weil da bei einer angehenden Lehrerin womöglich der nächste Ortswechsel ansteht.

    Damit stünde ein nochmaliger Umzug innerhalb von zwei Jahren an, oder man richtet sich auf eine (bzw. in einer) kleine(n) Zweitwohnung ein und pendelt zwei Jahre.

    Da muss man für sich abwägen, was einem wichtiger ist. Es stellt sich auch die Frage, wenn man zusammenzöge, wieviel Zeit man als Paar effektiv unter der Woche hat, wenn beide beruflich einsteigen und durchstarten wollen.

    Ich bin sehr froh, wenn ich sogar schon am Vortag darüber Bescheid bekomme. Am liebsten so früh wie möglich. Wieso verstehst du das nicht?

    Oder muss deine Frau auch anrufen?

    Das war ein Missverständnis. Mir ging es um den Korridor den meine Frau einzuhalten hat. Wenn unsere KollegInnen uns am Abend vorher Bescheid geben bzw. morgens per Mail, ist das für uns wie dargelegt prima. So können wir arbeiten.

    Das Verfahren wird vermutlich andersherum laufen: die eine Stelle wird mit einem gewünschten Profil ausgeschrieben werden und es können sich alle Interessierten darauf bewerben. Das kann auch jemand Externes sein.

    Genau SO. Das ist Teil des Spiels. Ich sage ja immer, dass es sich empfiehlt, die Spielregeln zu kennen und sowohl danach zu spielen als aber eben auch die Regeln für sich zu nutzen.

    Ich kann aber auch verstehen, wenn KuK, die sich in ihrer Position noch nicht so gefestigt fühlen - und meistens ist es ein diffuses Gefühl - da nicht so recht in den Widerstand trauen.

    Sehr schön formuliert, WillG. Ich denke, das ist in vielen Fällen ein dickes Problem. Gleichwohl könnte man natürlich bei der Schulleitung in Erfahrung bringen, wieso der Modus XY bei der Krankmeldung denn zwingend notwendig ist, wenn es nachweislich auch für das Vertretungsteam günstigere Varianten gibt.

    Zitat

    Hier wurde das im Sinne der Transparenz gemacht, allerdings war die andere prüfende Person unzufrieden, weil sie nicht wollte, dass ihre persönlichen Notizen an die SuS gehen, ggf sogar in sozialen Medien eingestellt etc.

    Nochmal: Hier liegt ein völlig falsches Verständnis von Transparenz vor. Dieses falsche Verständnis und der möglicherweise zugrundeliegende Absolutheitsanspruch an das Maß an Transparenz in Verbindung mit der Weitergabe der Bögen sind das Problem. Ob die Sorge des Kollegen berechtigt ist oder nicht, ist vor dem Hintergrund völlig belanglos. Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit sollte man gleichwohl ohnehin niemals Unterlagen, die nicht von einem selbst erstellt wurden, gegen das Wissen und den Willen der anderen Beteiligten herausgeben. Das muss man doch nicht wirklich diskutieren, oder?

    Mich als Vertretungsplaner soll bitte niemals jemand anrufen. Ich will nicht wissen wieso jemand krank ist oder was auch immer. Ich muss nur wissen von wann bis wann jemand fehlt.

    Früher an meiner alten Schule wurde man bei der telefonischen Krankmeldung immer gefragt, ob man noch Material schickt. Das hat dann letztlich immer zu Stress geführt, weil die erste Sorge dann dem Material galt und nicht der Genesung. Man war hier noch stärker in Rechtfertigungsdruck.

    Ich habe meinem Kollegium gesagt, dass krank eben krank ist. Wer schicken kann und will, möge das tun. Es braucht sich bei mir niemand zu rechtfertigen, ob und warum er/sie Material geschickt hat oder nicht.

    Hatte ich auf der ersten Seite bereits verlinkt. ;)

    Jetzt habe ich es auch gesehen. Mir scheint jedoch, dass Links weniger zur Kenntnis genommen werden als die konkreten Aussagen. Daher zitiere ich die relevanten Aussagen gerne direkt.

    Ich kann mich gar nicht über die Frage der Arbeitszeiterfassung und die Präsenzpflicht aufregen, da ich ohnehin fast jeden Tag ca. acht Stunden, teilweise länger, in der Schule bin. In den Sommerferien bin ich zwei Wochen vor Ort, in den Kleinen Ferien ist eine Woche immer für Korrekturen und sonstigen Verwaltungsaufwand verplant. Das sind zwar keine acht Stunden am Tag, aber unter Berücksichtigung des Urlaubsanspruchs feiern wie Lehrkräfte dann eben unsere Überstunden während der Schulzeit ab.
    Man könnte über ein Gleitzeitkonto sprechen - aber dann müssten beide Seiten die Regeln einhalten.
    Das MSB in dem Bereich, dass die echte Arbeitszeit erfasst wird und nicht nach Akkord berechnet wird nach dem Motto eine Englisch-LK-Klausur in der Q2 sei in 20 Minuten zu korrigieren.

    Die Lehrkräfte in dem Bereich, dass sie tatsächlich dann auch ihre 41 Stunden arbeiten - sprich einige müssen mehr arbeiten, einige weniger. Die eigene Wahrnehmung und die objektive Messung passen oft nicht übereinander.

    Und dann ist da noch die Frage der Arbeitsdichte...

    Vorschlag

    Der Fokus in Schule liegt oft nicht auf dem Kind, sondern auf administrativen und organisatorischen Zwängen. Erst wenn das Kind gesehen und wertgeschätzt wird, kann es auch ohne Einschränkungen lernen. Lehrkräfte sind oft nur vormittags präsent und verbringen den Nachmittag außerhalb der Schule, was die Zusammenarbeit und die pädagogische Entwicklung behindert. Lehrkräfte sollten nicht nur als Wissensvermittler, sondern als ganzheitliche Begleiter der Schülerinnen und Schüler agieren. Daher sollte eine verpflichtende Arbeitszeit in der Schule von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr eingeführt werden.

    Antwort

    Die Diskussion über die Arbeitszeit von Lehrkräften wird aktuell auf verschiedenen Ebenen sehr intensiv geführt. Die Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeit- bzw. Anwesenheitsfensters für Lehrkräfte von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr hätte einen grundlegenden Umbau des bestehenden Systems zur Folge und ist in jedem Fall kurzfristig angesichts der umfassenden rechtlichen, infrastrukturellen und finanziellen Hürden nicht möglich. Die z. B. zur Umsetzung erforderliche Einrichtung von Arbeitsplätzen und Büros an den Schulen würde erhebliche Kosten bei den Schulträgern auslösen. Aus Sicht der Landesregierung hat sich die eigenverantwortliche und somit auch flexible Einteilung der Arbeitszeit bewährt. Bereits jetzt findet sie ihren Rahmen in den entsprechenden Regelungen der ADO, mit denen Schulleitungen diese Flexibilität z. B. zum Zweck der Schul- und Unterrichtsentwicklung einschränken können.
    Obwohl die Diskussion um die Arbeitszeit bei Lehrkräften und deren Erfassung und Bemessung derzeit allgemein präsent ist, gilt es, die bundesgesetzlichen Vorgaben hierzu abzuwarten. Daher steht der Austausch mit der Bundesregierung und den anderen Ländern in der Bildungsministerkonferenz zu einer Lösung für den Lehrkräftebereich im Vordergrund. Das Ministerium für Schule und Bildung steht hierzu mit den anderen 15 Bundesländern im engen Austausch.

    (Hervorhebungen durch mich)

    Quelle:
    Arbeitszeit verpflichtend | Bildungsportal NRW

    Meiner Lesart nach gibt es in NRW keine Vorschrift, die besagt, dass man die Schule telefonisch zu unterrichten habe.

    § 62 Abs. 1 LBG und § 15 Abs. 1 ADO sind die einschlägigen Vorgaben hierfür. Für eine Engführung gibt es m.E. keine gesetzliche Grundlage.

    Die Krankmeldung per E-Mail hat auch den Vorteil, dass sie früher als der Telefondienst da ist, erfolgen kann. Das Erstellen des Vertretungsplans für den jeweiligen Tag wird so erheblich erleichtert, weil man eben nicht auf Zuruf, gerade während einer Krankheitswelle, am Telefon sein kann UND gleichzeitig in Untis arbeiten muss. Die Vorlaufzeit für den Plan ist dadurch so kurz, dass die Person, die das in dem Moment übernehmen darf, wirklich Stress bekommt.

    In der telefonischen Krankmeldung sehe ich keinen Mehrwert außer einer möglichen Kontrollfunktion - und sei es nur dadurch, dass die Hemmschwelle des Krankmeldens wegen des dann bestehenden möglichen Rechtfertigungsdrucks erhöht wird.

    Ich finde den Begriff "Toni" nach wie vor komisch - weil er mittelbar die falsche Schreibweise fördert, wenn es um den "offiziellen Begriff" bzw. die Kurzform des Tornisters geht. "Torni" zu sagen, klingt aber auch irgendwie doof. "Toni" kindgerechter. Hoffen wir nur, dass kein Elternteil Anton oder Toni heißt...

    Also ich bin da vollständig bei chili.

    Wir haben an allen Schulen, an denen ich war, immer zu zweit geprüft und nie die ursprünglichen Bögen herausgegeben. Die SchülerInnen haben zwar Bewertungsbögen erhalten, aber dann mit allgemeineren und auf der Basis der Kriterien verfassten Begründungen.

    Für alles andere habe ich kein Verständnis - und es gibt überhaupt keinen, aber auch wirklich keinen Grund, wieso die SchülerInnen die Originale bekommen sollten. Transparenz bedeutet nicht, dass die SchülerInnen meine kritischen Anmerkungen kennen müssen, sondern dass die SchülerInnen erfahren, wofür des die jeweilige Note gab - und die wird auf der Basis der vorgegebenen Kriterien vergeben.

    Manche schon, wenn sie in der Behörde nicht Fußfassen konnten.

    Theoretisch denkbar - aber Abordnungsstellen sind von Anfang an zeitlich begrenzt. Dass PMs in der Behörde Fuß fassen, gibt es immer wieder - aber dann müssen sie sich auch dort bewährt haben. Wenn sich "Schulflüchtlinge" dorthin abordnen lassen, ist immer klar, dass sie früher oder später in den Schuldienst zurück müssen.

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