Beiträge von Bolzbold

    Ich erwarte mindestens eine Zulage zu A13.

    Kollegen, die an der Gesamtschule -ebenso wie ich- ins 1. Beförderungsamt befördert wurden aber Studienräte mit A13 Z ( Sek 2) waren, bekommen A14 und behalten ihren monetäre Ausgleich weiterhin.

    Was ist das bitte für ein Schwachsinn.?!

    Ja, es ist Schwachsinn. Danke für dieses plastische, aber nicht minder traurige Beispiel. An Gesamtschulen war das insofern immer schon ungerecht, da das erste Beförderungsamt für die Sek I KollegInnen immer A13, für Sek II KollegInnen immer A14 war.

    Für die Schulleitung ist das ebenso ärgerlich, weil sie jetzt vor Ort mit dem Frust der KollegInnen umgehen müssen und Lösungen finden müssen, die allesamt schlecht sind und keine Gerechtigkeit herstellen können, die ja zumindest aktuell vom Dienstherrn expressis verbis nicht so gewollt ist.

    Danke, Palim, ich denke, das fasst es gut zusammen.

    Schulleitungen haben vor diesem Hintergrund im Sek I und im Primarbereich ein ziemliches Problem aufgebürdet bekommen. Es gibt eine Vielzahl an Aufgaben, die erledigt werden müssen - und da geht es dann nicht darum, ob die einzelnen KollegInnen das wollen oder nicht. Der Laden bzw. die Schule muss laufen, um es erneut platt auszudrücken.

    Im Gymnasialbereich ist das grundsätzlich ähnlich, da es auch nicht unbegrenzt A14-Stellen gibt und je nach Stellenkegel auf Jahre hinaus kaum Chancen für StudienrätInnen bestehen, eine Beförderungsstelle zu bekommen. "Keine Chancen für alle" mutet da fast noch fairer an als "wenige Chancen für einige wenige KollegInnen." Das ist zynisch, aber leider sieht die Realität so aus.

    Was man auch noch erwähnen sollte, ist, dass kleine Systeme dieselbe Zahl an Aufgaben auf weniger Schultern verteilen müssen als große Systeme. 20 Lehrkräfte mehr oder weniger im Kollegium zu haben, macht eine Menge aus - sowohl an Entlastungsstunden als auch an Leitungszeit. Da sind kleine Systeme in der Regel die gekniffenen, zumal sie sich dann womöglich auch noch im Überlebenskampf um Anmeldezahlen befinden.

    Jetzt kann man argumentieren, dass es nicht die Schuld des einzelnen Schulleiters ist, dass der Dienstherr hier eine offenbar existierende (?) Unterscheidung aufhebt und alle in einem Topf wirft. Es ist aber und kann aber auch nicht Aufgabe des Kollegen im Eingangsamt sein, diese Verfehlung zu schultern.

    Völlig richtig. Die Verantwortung liegt beim Dienstherrn, und selbiger drückt sich um eben diese Verantwortung.

    Was ich einmal recherchieren müsste, wäre, ob das ehemalige Beförderungsamt A13 ausgehend von Laufbahngruppe 2.1 formal nach wie vor als solches zählt, ungeachtet dessen, dass die Eingangsämter jetzt auf A13 angehoben werden. Meiner Rechtsauffassung nach befinden sich die KollegInnen, die bereits nach A13 befördert wurden, in einem solchen Beförderungsamt, was ihnen trotz der Angleichung nicht genommen werden kann.
    Auf dieser Basis könnte man nun argumentieren, dass diese KollegInnen ihre Zusatzaufgaben nicht abgeben dürfen.

    Bei mir entsteht der Eindruck, als sei diese Problematik absichtlich herbeigeführt worden, denn so blind kann doch eigentlich keine studierte Person in Führungsposition sein, um das nicht bei der Besoldungsanpassung direkt mit auf dem Schirm zu haben und infolgedessen dann auch das Gesamtgefüge entsprechend zu gestalten. Angesichts solcher handwerklichen Mängel fällt es schwer, hier nicht niedere Motive zu unterstellen und unsachlich zu werden. "Jetzt habt Ihr alle A13, aber darüber hinaus gibt es jetzt für keine/n ehemalige/n Angehörige/n der Laufbahngruppe 2.1 irgendetwas. Ätsch, bätsch!"

    Wer bearbeitet das denn an Deiner Schule? Bei uns gehen die Mehrarbeitsübersichten alle drei Monate an die BR, die dann abhängig davon, wie früh das in einem Monat dort ankommt, zum nächsten oder dann eben übernächsten Monat auszahlt. Die Anträge werden in der Regel maschinell gelesen, so dass das bei uns genau so läuft wie beschrieben.

    Das glaube/hoffe ich nicht.
    (gemeint ist, dass am Ende doch die gleichen Kollegen weiter ihre Aufgaben machen müssen).

    Denn es bedürfe schon eines gehörigen Maßes an Perfidität in der Schulleitung, just den Kollegen, der die Aufgabe Jahre lang gemacht hat und nun nicht mehr machen möchte, dazu anzuweisen.

    Wie sähe denn die Alternative aus?

    Hätte ich plötzlich zehn KollegInnen an meiner Schule, die ihre Aufgaben zurückgäben im Zuge der Besoldungsanpassung, dann gäbe es eben zehn zusätzliche Aufgaben, für die ich andere KollegInnen finden müsste, ohne dass ich ihnen eine spürbare Entlastung dafür gewähren könnte, da der Entlastungstopf nicht größer wird.

    Mit Perfidität hat das überhaupt nichts zu tun, sondern viel eher mit dem Dilemma, Aufgaben zu verteilen, ohne dafür etwas im Gegenzug zu bieten. Nüchtern betrachtet wäre es sogar effizienter, wenn die Aufgabeninhabenden die Aufgabe weitermachen, weil sie die Erfahrung haben.

    Der Laden muss ja irgendwie laufen. Ich bin für Vorschläge offen.

    Ich verstehe es so, dass die Beförderten, die damals auf A13 befördert wurden und jetzt nicht auf A13Z weiterbefördert werden, offiziell ihre Beförderungsstellen zurückgeben. Damit rutschen sie dann von „A13 im ersten Beförderungsamt“ auf „A13 als Grundbesoldung“ und können im Gegenzug gegen die Rückgabe ihrer Beförderungsämter durchaus verlangen die damit übernommenen Tätigkeiten nicht weiter fortführen zu müssen. Will die Schule diese Aufgaben weiterhin erledigt haben, muss sie sie in Form von Ermäßigungsstunden „vergüten“.

    Nein. Zumindest vertritt unser Dienstherr eine andere Auffassung.

    Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte | Bildungsportal NRW

    Ich habe auch den Eindruck, dass vor der Einstellung nicht ausreichend gewarnt wurde, dass man an einer entsprechenden Schule lebenslänglich bleiben muss. Als mein Partner dort anfing, fand er die Schule spannend und wollte sie kennenlernen. Er wollte nicht dort alt werden. Dass er unter Umständen nie gehen kann, war ihm in der Form nicht klar, denn langfristig möchte er unabhängig von unserer Beziehung nicht dort bleiben. Vielleicht hätte er sich da mehr informieren müssen, frustrierend ist es trotzdem und ich frage mich, wie viele frisch ausgebildete Referendare diese Entscheidung gut treffen können, sowohl beim Wohnort als auch bei der Schule kann ja einiges schief gehen oder sich verändern (Beziehungen, kranke Eltern, Konflikte im Kollegium, etc. )

    Ich habe die relevanten Passagen einmal fett markiert.

    Die erste Aussage ist sachlich nicht zutreffend. Man muss nicht lebenslänglich an einer Schule bleiben. Hierfür gibt es das reguläre Versetzungsverfahren, aber auch Beförderungen, die mit einer Versetzung dann einhergehen.

    Die zweite Aussage kann zutreffen, ist aber kein Automatismus. (Siehe erste Aussage.)

    Die dritte Passage enthält den eigentlichen Knackpunkt. Wenn ich Lehrkraft im Beamtenverhältnis werden möchte, sollte ich mich über die Bedingungen, die die Verbeamtung mit sich bringt informieren. Die Verbeamtung ist nicht einfach nur ein Privileg (Unkündbarkeit, Heilfürsorge, private Krankenversicherung, mehr Pension als Rente in vergleichbaren Positionen etc.) sondern ein "Handel", bei dem es diese Privilegien für eine entsprechende Gegenleistung gibt. Eine davon ist eben, dass man sich den Vorgaben des Dienstherren unterwirft. Dazu gehören auch die Regeln zur Einstellung von Lehrkräften und dem Einsatzort bzw. den Versetzungsmöglichkeiten.

    Wenn man das mangels Notwendigkeit zunächst ausblendet, ist das verständlich, aber man kann dann später den schwarzen Peter nicht dem Beamtentum oder dem System Schule oder wem auch immer zuschieben.

    Für private Veränderungen bietet das System entsprechende Möglichkeiten.

    Für Euch beide empfiehlt es sich, das Spielfeld (System Schule) sowie die Spielregeln (Versetzung etc.) zu kennen und dann mit eben dieser Kenntnis zu überlegen, wie Ihr Eure Beziehung und ggf. weitere Zukunft gestalten wollt. Da gibt es Möglichkeiten.

    Meine Frau und ich lebten während unseres Kennenlernens ca. 100 km voneinander entfernt. Im ersten Jahr war also nur Fernbeziehung drin. Die Ferien haben das natürlich abgemildert.
    Wir sind dann zusammengezogen ungefähr in der Mitte zu beiden Schulstandorten. Das bedeutete viel Pendelei unter der Woche, aber eben auch Zeit zusammen.
    Mit dem ersten Kind sind wir in einen Ort in der Nähe meiner Schule umgezogen und sie wurde im Rahmen der Regeln zur Rückkehr aus der Elternzeit wohnortnah versetzt. Die Regeln für die Versetzung bei Rückkehr aus der Elternzeit haben das möglich gemacht.

    Vom Grundsatz her könnte das auch bei Euch klappen.
    Was muss man also überlegen?

    • Ggf. Umzug an einen Ort, an dem Du mit Deinen gesundheitlichen Einschränkungen leben und arbeiten kannst, und der für den Partner nicht zu weit zum Pendeln ist.
    • Ggf. bei Kinderwunsch Prüfen der Möglichkeiten, die sich dann über Elternzeit und Versetzung (bei ihm!) ergeben könnten.

    LehrerinNRW

    Mir ist in diesem Thread nicht so ganz klar, was Deine Agenda hier ist.

    Das von Dir verlinkte Urteil ist meiner Lesart nach keine Rückendeckung für die KollegInnen. Das kann es auch nicht sein, da die Entscheidung der Schulleitung nicht rechtmäßig war und laut Gericht zurecht mit Widerspruch angefochten wurde.
    Es geht hier um einen gerichtlich entschiedenen letztlich erfolgreichen Widerspruch gegen einen Vollzug von § 54 SchulG, weil zuvor andere Maßnahmen nach § 53 SchulG hätten ergriffen werden können.
    Die Schule hatte hier mittels § 54 mit Verweis auf eine allgemeine Gesundheitsgefahr den Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Nach Lektüre des § 54 hätte ich hier auch meine Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Maßnahme gehabt und mich gefragt, wieso man nicht nach § 53 SchulG vorgegangen ist.

    Darüber hinaus reden wir hier über einen Fall aus dem Jahr 2017.

    Dass es Schutzmaßnahmen gibt, die sowohl § 53 mittelbar und § 54 ausdrücklich vorsehen, ist zu begrüßen. Dass eine Schulleitung sich hier offenbar ein Eigentor geschossen hat, leider nicht.

    Ich persönlich kann die Zurückhaltung bei der Durchsetzung von Regeln und Gesetzen nicht nachvollziehen, weil es nach meiner Beobachtung dann oft wie ein Bumerang zurückkommt.

    Da stimme ich zu. Schule muss dazu in der Lage sein, konsequent zu reagieren, wenn erzieherische Maßnahmen alleine nicht greifen. Ich bin froh, an einer Schule zu sein, wo im Zweifelsfall auch gesagt wird "bis hierher und nicht weiter!"

Werbung