In diesen (alten) Thread passt das am besten:
Wie ist die aktuelle Lage (in B.-W.):
Kann eine Schulleitung fordern, dass Lehrer in Online-Konferenzen die Kamera an machen?
Ich habe die AI befragt und es existiert laut ihr keine gesetzliche Regelung, Lehrkräfte dazu zu verpflichten bzw. eine solche Weisung wäre womöglich nicht durchsetzbar. Recht sollte sich aber nicht nur an Prinzipien sondern auch an der Lebensrealität orientieren. Was ist der Unterschied zwischen einer Konferenz vor Ort und einer Videokonferenz?
Ich finde die Frage nach der Verpflichtung zum Einschalten der Kamera zugegebenermaßen befremdlich. Würde man die Kamera nicht verwenden, würde das den Sinn und Zweck einer Konferenz ad absurdum führen.
Weder in der Behörde bzw. zwischen den Behörden, noch auf Schulebene habe ich in NRW eine solche diese Diskussion mitbekommen.
Klar kann man das rechtlich bis aufs Letzte ausfechten - das geht dann womöglich bis nach Karlsruhe - aber wem ist damit gedient?
Die andere Frage wäre, welche stichhaltigen Gründe gäbe es denn, angesichts der existierenden Technik, die Kamera nicht einzuschalten?
Lasst uns als Szenario doch eine Lehrerkonferenz oder ähnliches mit Dienstgeräten nehmen.
Ich würde den KollegInnen zur Wahl stellen, dass wir entweder eine Videokonferenz mit Kamera abhalten oder eben eine vor Ort. Letzteres ist rechtlich klar geregelt und durchsetzbar.
Da die KollegInnen, die weiter weg wohnen, nicht gerne länger bleiben oder zweimal fahren wollen, war das an meiner alten Schule nie ein Thema.