Die gibt es schon lange nicht mehr
(2013)
Hach, furchtbar. Weißt Du, Liebes, als Privatpatient habe ich die Regelungen aus der GKV einfach nicht immer alle im Kopf. (Schampus nachschenk...)
Die gibt es schon lange nicht mehr
(2013)
Hach, furchtbar. Weißt Du, Liebes, als Privatpatient habe ich die Regelungen aus der GKV einfach nicht immer alle im Kopf. (Schampus nachschenk...)
Ich bin selbst noch recht jung und hab das selbe Gefühl, verstärkt sich als Vertretungsplaner auch immer mehr:
Kaum Distanz (regelmäßig Mails nachdem der Vertretungsplqn oben ist mit Änderungswünschen), vorschieben von Gründen („ich hab mich um 12 mit ner Freundin verabredet“- 2. Block ist bei uns um 11 zu Ende und danach hab’s noch einen Block Vertreten) oder bei drei jungen Kollegen beliebt „krank melden nachdem einem die Wünsche für die Vertretung nicht gewährt wurde „
Ich glaube, da ist dann mal ein Gespräch mit der Schulleitung und mit der BASS als "Waffe" fällig. Die BASS lässt sich für gewöhnlich mit Verweis auf die Work-Life-Balance nicht aushebeln.
Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.
Nachdem Du jetzt Dampf abgelassen hast, sollten wir in der Tat die Sachen nüchterner betrachten .
Ja, es kann sowohl bei der Debeka als auch bei der Beihilfe mal länger dauern. Bei der Debeka sind vier Wochen eher die Ausnahme - so lange musste ich noch nie warten. Bei der Beihilfe dauert es sehr oft sehr lange. Das ist ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Tipp:
Ich habe es in einem anderen Thread auch schon geschrieben:
Die Forderung der Gymnasiallehrkräfte - so sie denn mehrheitlich überhaupt von ihnen unterstützt wird - halte ich für unglaublich borniert.
Sollen wir dann mal mit den Kombis Sport/Kunst o.ä. um die Ecke kommen? Dann kommt wieder die (Lautstärken)Belastung etc., etc. Kann man anderen nicht auch einmal etwas gönnen? Insbesondere dann, wenn die formalen Gründe für die niedrigere Besoldung nun schon eine Weile weggefallen sind?
Hach je, ich bin Gymnasia(aaaa)llehrer. Und ich bin fachlich sowas von besser ausgebildet. Und ich darf die Abiturprüfung abnehmen. Uiuiui. Erstarrt in Ehrfurcht, Ihr niedrigere Schuformklientel. ![]()
Aber da die Lehrkräfte in $1 explizit ausgeschlossen werden, gilt der $5 ja auch nicht für sie.
(Wobei es schon irritierend ist, dass man die Vollzugsbeamten auch in beiden Paragraphen explizit erwähnt. Einmal als Ausschluss, einmal als Ausnahme. )
Kl. Gr. Frosch
P.S.1: am Handy habe ich kein Paragraph-Symbol. Nutze mal das Dollarzeichen. Das ist ähnlich
P.S.2: und das "gilt nicht für Lehrer" war damals in dem Thread auch die Quintessenz. Nicht das "gilt nicht für Beamte." Jetzt erinnere ich mich wieder.
Bei Samsung Handys läuft das über den Buchstaben "s". Merkwürdigerweise ist das §-Zeichen nicht bei den Sonderzeichen. Musste ich auch erst lernen.
Bolzbold: Die Verordnung gilt explizit nicht für Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen. Bei angestellten Lehrkräften gelten aus dem Arbeitszeitgesetz aber ganz normal die Ruhephasen des Arbeitsschutzrechts. Eine analoge Regelung für verbeamtete Lehrkräfte besteht nicht
Japp - das habe ich auch noch einmal präzisiert, nachdem ich es gesehen hatte.
Ich glaube, dass dem nicht so ist (wurde hier im Forum schon mehrfach diskutiert). Da kennt sich aber der User plattyplus besonders gut aus.
Was lernen wir daraus? Diese Arbeitszeitverordnung hat eigentlich die passenden Regelungen - nur gilt diese Regelung ausdrücklich nicht für uns Lehrkräfte.
Das ist natürlich so gewollt. Denn würde man die geltenden Arbeitszeitregelungen auf unsere Tätigkeit übertragen, kämen wir spätestens bei den Klassenfahrten an natürliche Grenzen. Es ist auch deshalb so gewollt, weil der Unterrichtsbetrieb Vorrang hat - da sehen die Regelungen dann vor, dass man auf die arbeitszeitrechtlichen Belange der Belegschaft keine Rücksicht nehmen muss. Nur so funktionieren der Betrieb.
Tendenziell beobachte ich aber auch, dass sich die Einstellung neuer Kollegen verändert hat. Das ist auch kein Wunder. Das ist die erste Generation, die mit den Idealen der individuelle Selbstverwirklichung und Selbstoptimierung sowie der Social-Media-Selbstdarstellung "Hochglanz-Leben" aufgewachsen ist.
DAS ist allerdings eine Entwicklung, der ich so gar nichts abgewinnen kann - und mit diesen KollegInnen tue ich mich in der Tat schwer. Das ist sowas von nicht meine Welt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass die "Alten" von vor 20 Jahren auch mit meiner Generation Probleme hatten - und sei es nur, weil wir eben Computer bedienen konnten und sie nicht...
Bist du dir da sicher? Ich dachte, die vorgeschriebenen 11 Stunden Ruhezeit müssen zwischen dem Unterrichtsende an dem einen und dem Unterrichtsbeginn am Folgetag liegen. D. h. wenn jemand bspw. 1,5 Stunden Fahrtzeit vom/an den Schulort hat, ist das ihr/sein "persönliches Pech". Mal als Beispiel: Unterrichtsende an der Abendschule ist um 20:30, durch 1,5 Stunden Heimfahrt ist der Kollege aber erst um 22 Uhr zuhause; morgens muss er um 6:30 Uhr wieder aus dem Haus um pünktlich zu Unterrichtsbeginn um 8:15 Uhr wieder in der Schule zu sein. Die 11 Stunden Ruhezeit (zwischen 20:30 und 8:15 Uhr) wären damit aber trotzdem eingehalten, oder?
Wenn Du es so rechnest, stimme ich Dir zu. Allerdings kratzt dieses Beispiel schon arg an der Lebensrealität, weil nun einmal nicht jeder so wohnt, dass er/sie innerhalb von wenigen Minuten zu Hause ist, damit die Ruhezeit auch eingehalten werden kann.
Bolzbold mit dem guten Stundenplan meine ich bei einem guten Freund aus einem anderen Kollegium: Die haben auch Abendschule. Das ist für Jung wie Alt belastend, wenn man um 22 Uhr nach Hause kommt und um 6.30 Uhr wieder aus dem Haus fährt. Der Unterricht muss eben auch gemacht werden. Hier verwundert es, dass gerade frisch Eingestellte einen Einsatz alle 14 Tage verweigern.
Das ist arbeitsrechtlich auch eigentlich so nicht zulässig. Dass man das verweigert, kann ich verstehen. Vielleicht haben die "Alten" hier auch einfach keine Ahnung von ihren Rechten und haben zu lange zu vielem "Ja und Amen" gesagt?
EDIT:
Auch wenn es zulässig ist, wie wir ja jetzt wissen, kann man natürlich darüber streiten, ob und wie legitim es ist, sich hier zu weigern.
Bolzbold das hängt bestimmt wieder mit der eigenen Arbeitsweise zusammen. Ich habe in meinen Praktika und in meiner Zeit als Sozialarbeiterin an den GSen in der Region zu 90% KuK erlebt, die mit Wochenarbeitsplänen arbeiten.
Das können diese KollegInnen gerne tun. Aber ich würde mich gegen die Erwartungshaltung verwehren, dass ich selbige Pläne bitte erstellen und hochladen möge, wenn ich krank bin.
Die neue Generation tickt insofern anders, als dass sie bestehende Hierarchien und Pfründe nicht als Gottgegeben hinnimmt. So gesehen hat dann die Erziehung zur Mündigkeit etwas bewirkt - weil diese Strukturen hinterfragt werden. Die Grenze zur Impertinenz ist hier sicherlich fließend und hängt davon ab, wie ruppig und lautstark man seine Interessen vertritt.
Die "Studienratsmentalität" in einem Kollegium, das zehn oder fünfzehn Jahre lang im eigenen Saft gekocht bzw. gealtert ist, ohne dass jemand Neues eingestellt wurde, kenne ich noch zu gut aus eigener Erfahrung. Ich fand dieses Gutsherrengehabe ehrlich gesagt ziemlich daneben.
Warum muss man sich einen guten Stundenplan oder den Einsatz in "interessanten Klassen" verdienen?
Belehren ist natürlich so eine Sache - man ist neu, engagiert, möchte sich einbringen und meint, als junge(r) Wilde(r) könnte man nun die Welt verändern und den etablierten Kräften mal sagen, wo es lang geht. Das ist das Privileg der Jugend. Die "Erfahrung" (i.e. die erfahrenen KollegInnen) wird da metaphorisch sanft eine Hand auf die Schulter des/der jungen KollegIn legen und lediglich erwidern, dass weder alles schlecht ist, was die Alten machen noch alles besser ist, was die Jungen machen - und dass diese Dynamik auch schon vor zehn oder zwanzig Jahren so war.
Hier erwarte ich, als Studierte und Mutter, einfach, dass vernünftig vertreten wird oder die erkrankten KuK einen Wochenarbeitsplan erstellen.
Zustimmung für den ersten Teil - nämlich dass vernünftig vertreten wird.
Klare Ablehnung zum zweiten Teil, denn diese Erwartungshaltung empfinde ich als übergriffig.
Ich denke auf jeden Fall auch, dass Introversion und ein guter Lehrer zu sein sich nicht widersprechen. Vor allem nicht in der Grundschule.
Es mag sich nicht widersprechen, aber die Grundschule ist genauso viel oder wenig ein geeigneter Ort dafür wie die anderen Schulformen. Die Kinder brauchen hier viel mehr An- und Zusprache - der Kontakt zur Lehrkraft - ganz besonders zum Klassenlehrer - ist hier von zentraler Bedeutung. Übermäßige Introversion ist dann nicht zwingend förderlich. Ein Hindernis ist sie aber ganz sicher nicht.
Wird dann der Studienrat auch angehoben oder verdienen sie beide tatsächlich identisch in ihrer Besoldung?
Das ist eine Grundsatzdebatte, die in vielen Bundesländern geführt wird.
Als Angehöriger der Gymnasial"kaste" empfinde ich es zunehmend borniert, mit den fachlichen Ansprüchen und den Abschlussprüfungen (Abitur) zu argumentieren, um einen "standesgemäßen Abstand" der Besoldung zu den "niederen" Schulformen zu rechtfertigen.
Das ist der "pädagogische Schwanzvergleich", wo gehofft wird, über eine scheinbar "gottgegebene Tatsache" die vorherrschenden Bedingungen auf ewig beizubehalten.
Ich weiß, was meine Frau (Sek I-Lehrerin) und einige Bekannte (Primar- und Sek I-Lehrkräfte) jeden Tag in ihren Schulformen leisten. Während für mich der fachliche Anspruch keine Herausforderung darstellt, wäre das bei 25 Kindern vom Förderschulkind bis zum hochbegabten Kind in einer Lerngruppe, die ich alle individuell in der Grundschule voranbringen soll, eine für mich nicht stemmbare Herausforderung. Wer das täglich leistet, der/die leistet nicht weniger als ich. Und wer wäre ich dann, dass ich meine Tätigkeit wie von Gott gegeben als höherwertig und damit besser zu bezahlen erachte?
Dankeschön,
steigt man dann auf A13Z oder A14 um?
A14 bekommen normalerweise OberstudienrätInnen.
Man kann auch ohne dienstliche Anweisung der Schulleitung entsprechenden "Druck" aufbauen, was das Einreichen von Material im Krankheitsfall angeht. Die standardmäßige Frage beim Anruf in der Schule wegen der Krankmeldung wie "schickst Du noch Material?" reicht im Grunde schon...
Erneut zeigt sich hier die Unwissenheit vieler KollegInnen und der hier tatsächlich ungesunde Arbeitseifer im Dienste der anderen KollegInnen oder der SchülerInnen. So macht man pädagogische Preise kaputt. So schafft man Standards für die neuen KollegInnen, die sich in der Regel brav einfügen.
Alles anzeigenHallo liebe Community,
- Mein Umfeld würde wenig Verständnis dafür zeigen
- Als Arzt hätte ich viele Möglichkeiten nach dem Studium, ein gutes Gehalt und ein hohes Sozialprestige
- Ich bin "schon" 27 Jahre alt, irgendwann sollte man einen Abschluss haben und Geld verdienen
- Ich habe schon viel Zeit und Geld in mein Studium investiert- Es gibt Argumente die dagegen sprechen, es als Mann ins Grundschullehramt zu wagen
Ich habe nun mit meinen Eltern darüber gesprochen und die haben zu meiner Überraschung gesagt, ich solle das machen was mich glücklich macht. Sie würden also hinter meiner Entscheidung stehen, egal wie es weitergeht. Ich habe zudem in den Ferien 2 Wochen an einer Grundschule hospitiert und fand es echt gut... Ach, mein Herz zieht mich schon ins Lehramt, mein Verstand sagt aber nein
Ich gehe mal auf die fünf Spiegelstriche ein.
Umfeld:
Seit wann bestimmt Dein Umfeld, was Du zu tun und zu lassen hast? Du bist bei Deiner Berufswahl nicht vom Placet Deines Umfeldes abhängig.
Gehalt und Sozialprestige:
Mag sein. Macht das glücklich? Als Lehrer kannst Du je nach Schulform bis A14 oder A15 kommen. Falls Du Schulleitung machen möchtest, ist auch A16 drin. Das Einkommen im öffentlichen Dienst ist ja jederzeit einsehbar. Was das Sozialprestige angeht, so ist das eine Frage der Eitelkeit. Ich habe mir meinen Beruf ausgesucht, weil ich ihn machen wollte, nicht wegen des vermeintlichen Sozialprestige(s?). Als Arzt kannst Du genauso ein Arschloch sein wie als Anwalt, Banker, Ingenieur oder eben als Lehrer - das zählt für die meisten Menschen.
Alter:
Ja, das kommt vor. Einige Menschen haben eben vorher rechts und links geschaut.
Investition an Zeit und Geld:
Schau nach vorne. Wie viel mal sieben Jahre würdest Du Dein Beharren auf dem ursprünglich vorgesehenen Weg bereuen?
Grundschullehramt:
Wenn es DAS ist, was Du willst, dann mach es.
Dass Deine Eltern das unterstützen würde, finde ich super. Ein ehemaliger Kollege aus der Behörde hat übrigens das Medizinstudium durchgezogen, und ist anschließend ins Gymnasiallehramt gewechselt. Er ist mit dieser Entscheidung mit sich völlig im Reinen. Jetzt ist er A15 und kann davon auch ganz gut leben.
Gerade heute, wo man einmal getroffene Entscheidungen revidieren kann, sollte man das tun, wenn das Herz daran hängt und man sich den ursprünglich angestrebten Beruf nicht als Perspektive vorstellen kann. Es ist Dein Leben.
Die Position des/der Datenschutzbeauftragten ist oft auch eine politische Position bzw. Funktion. Das muss man immer im Hinterkopf behalten.
Selbst in der Behörde schüttelt man den Kopf über weltfremde bzw. praxisfremde Entscheidungen aus dieser Ecke.
Mich nervt seit langem das Missverhältnis zwischen freiwilligem Nackigmachen in sozialen Netzwerken - irgendwo muss man sich ja selbstdarstellen - und dem Schrei nach Datenschutz, wenn es um Daten im beruflichen oder schulische Kontext geht. Natürlich sollte niemand gezwungen werden, seine Daten preiszugeben, aber hier müssen wir zwischen einer eher theoretischen und einer konkreten Gefahr des Datenmissbrauchts unterscheiden.
Wenn die theoretische Gefahr unsere Messlatte ist, dann kommen wir im Bildungsbereich auf Jahrzehnte nicht weiter - denn unsere zuständigen Behörden sind mit der Einrichtung einer funktionierenden datenschutzkonformen Plattform hoffnungslos überfordert.
An unserem BK erfolgt bei leistestem Verdacht unmittelbar (möglichst am gleichen Tag) ein sehr ernstes Gespräch mit der Schulleitung. Dort werden die möglichen Konsequenzen aufgezeigt, das wirkt oft schon. Meine SL ist da sehr "überzeugend". Bei nachgewiesenem Mobbing gibts eine Teilkonferenz mit Androhung der Entlassung. Bisher hat das nach meinem Kenntnisstand ausgereicht, um die Situation zu verbessern. Oft sind die Klassen auch nur ein Jahr bei uns.
Wenn das ohne vorherige Eskalationsstufen das Standardvorgehen sein sollte, dann wird im Falle eines Widerspruchs eine solche Ordnungsmaßnahme aller Voraussicht nach von der BR "kassiert".
Das eigentliche Problem wird damit jedoch nicht gelöst. Die Androhung der Entlassung führt bei den TäterInnen in der Regel nicht zu Einsicht sondern zu Trotz. Mobbing erfolgt ja oft aus Machtgründen - und man kann sich dann schnell ausmalen, was nach der Teilkonferenz an der Schule los sein wird. Dann muss das Ganze eben künftig noch heimlicher erfolgen - und man darf sich nicht nochmal erwischen lassen.
Die Täter brauchen Mobbing für ihr Selbstwertgefühl, weil sie sonst "nichts" sind. Aus der subjektiv empfundenen Ohnmacht muss durch Mobbing das Gefühl der Macht über das Opfer entstehen. Die TäterInnen sehen sich ja nicht als TäterInnen sondern oft selbst als Opfer. Im Falle der Aufdeckung braucht es einerseits Sanktionen, es braucht aber auch Strategien, um den TäterInnen Handlungsalternativen aufzuzeigen.
(Was nicht heißen soll, dass ich bei einigen "Früchtchen" in meiner Fantasie nicht auch gerne einmal ausholen und zuschlagen wollen würde...)
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