Gerne wiederhole ich, dass du rechtlich keinen Anspruch darauf hast an deine alte Schule zurückzukommen.
In "der Regel" mag stimmen ist aber nichts verbindliches.
Es ist überhaupt kein Problem auch in der Probezeit nach der Elternzeit versetzt zu werden.
gerne wiederhole ich die alte Story...eine Kollegin wollte nach der Elternzeit zurück zu uns..man wollte sie aber nicht zurück..End vom Lied sie wurde gegen ihren Wunsch nach der Elternzeit an eine andere Schule hier in der Stadt versetzt.
Gerne kannst Du wiederholen, was Du magst.
Meine Auskunft basiert auf dem, was mir das Personaldezernat der BR seinerzeit mitgeteilt hat. Gerne wiederhole ich die alte Story meiner Frau. Sie war zwar im Zuge der dreijährigen Elternzeit auf einer Nullstelle, konnte aber an ihre alte Schule zurückkehren. End vom Lied: Sie hat beim dritten Kind in der Elternzeit von sich aus an einer anderen Schulform gearbeitet und ist dann ebenso von sich aus an eine andere Schule ihrer ursprünglichen Schulform gegangen.
In Deiner Geschichte kommt ein entscheidender Faktor dazu - "man wollte sie aber nicht zurück".
Was hier in jedem Fall sinnvoll und wichtig ist, da ist, rechtzeitig Kontakt zur BR oder je nach Zuständigkeit dem Schulamt aufzunehmen und die eigenen Wünsche sowie die aktuellen Möglichkeiten abzugleichen - dann kommt es zu keinen bösen Überraschungen.